[Pirateninfo] Fw: Krebsmaus-Patent-Entscheidung gefallen

Martin Sundermann Martin.Sundermann at ruhr-uni-bochum.de
Don Jul 8 11:48:20 CEST 2004


>Liebe MitstreiterInnen,
>heute mal ein Beitrag von uns selbst, zusammen mit den unten aufgeführten
>Personen/Organisationen. Es ist unsere
>Presseerklärung vom 6.7.04.
>Mit besten Grüßen, Ruth Tippe
>
>
>Krebsmaus-Patent weiter eingeschränkt
>
>Die Beschwerdekammer des Europäischen Patentamtes (EPA) hat heute das
>umstrittene Patent auf die so genannte Krebsmaus teilweise
>zurückgewiesen. Das Patent, das sich auf alle gentechnisch veränderten
>Nagetiere bezog, wurde auf gentechnisch veränderte Mäuse beschränkt.
>Zwar bedeutet diese Entscheidung einen Teilerfolg für die kirchlichen,
>Tierschutz- und Umweltschutzverbände, die sich seit über zehn Jahren
>gegen die Patentierung von Tieren engagieren. Doch noch immer umfasst
>das Patent Mäuse, die durch gentechnische Veränderung besonders leicht
>an Krebs erkranken und dadurch großem Leiden ausgesetzt sind. Das
>bedeutet, dass Tiere nach wie vor patentierbar sind.
>
>Das Krebsmaus-Patent wurde in Europa bereits 1993 erteilt und umfasste
>zunächst alle nicht-menschlichen Säugetiere, die ein zusätzliches Gen
>zur Erzeugung von Krebs ins Erbgut eingefügt bekamen. Etwa 300 Verbände
>legten insgesamt 17 Einsprüche gegen das Patent ein, da sie es aus
>ethischen, rechtlichen und technischen Gründen für unzulässig hielten.
>Nach zwei öffentlichen Verhandlungen 1995 und 2001 schränkte das EPA
>das Patent auf gentechnisch veränderte Nagetiere ein.
>
>Doch die Beschwerdekammer konnte jetzt lediglich bei Mäusen einen
>medizinischen Nutzen erkennen, den die Kammer höher bewertete als das
>Leiden der Tiere. Bei allen anderen Nagetier-Arten wurde dieser
>medizinische Nutzen nicht gesehen.
>
>"Aber noch immer werden Tiere als  Erfindung des Menschen eingestuft",
>so Marion Selig vom Bundesverband Menschen für Tierrechte, einer der
>Einspruchsparteien. Und auch Pfarrer Axel Becker vom Evangelischen
>Stadtkirchenverband in Köln bleibt bei der Auffassung, "dass die
>Patentierung der ,Krebsmaus', als Patentierung von Tieren gegen die
>,öffentliche Ordnung' und gegen die ,guten Sitten' verstößt und deshalb
>nach dem Europäischen Patentübereinkommen nicht zugelassen werden
>darf".
>
>Nicht nur ethische Gründe sprechen jedoch gegen die jetzt gefällte
>Entscheidung. "Die Beschwerdekammer des EPA hat das Patent auf die
>Tierart ,Maus' zugelassen, was wiederum gegen das Europäische
>Patentübereinkommen verstößt, nach dem Tierarten nicht patentierbar
>sind", so Dr. Ruth Tippe von der Initiative ,Kein Patent auf Leben!'. Gegen
>diese
>Entscheidung gibt es keine weiteren Rechtsmittel. "Zumindest dürfte das
>EPA künftig keine Patente mehr erteilen, die sich auf alle Tiere
>erstrecken", so Dr. Tippe.
>
>Kontakt:
>Marion Selig, 0171 - 782 6148 oder 06407 - 90 63 48
>Dr. Ruth Tippe, 0172 - 896 3858
>Pfarrer Axel Becker, 0175 - 958 8367
>
>