[IMI-List] ,[0700] 30 Jahre IMI! / Analyse: Liegenschaften

IMI (jw) imi at imi-online.de
Di Aug 4 14:13:21 CEST 2026



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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0700 – 29. Jahrgang
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) der Hinweis auf die Sonderseite zum 30jährigen IMI-Jubiläum;

2.) eine neue IMI-Analyse zu aktuellen Entwicklungen in Sachen 
Bundeswehr-Liegenschaften.


1.) 30 Jahre IMI!

Wer es noch nicht mitbekommen hat: Die IMI wird dieses Jahr 30 Jahre alt 
(der unmittelbarer Gründungsanlass war 1996 die Aufstellung des Kommando 
Spezialkräfte).

Unzählige Veranstaltungen, Kampagnen und ca. 15.000 Beiträge auf der 
IMI-Internetseite später ist es auch Zeit, ein wenig zu feiern – und zwar am

* Samstag, 8. August 2026 ab 17 Uhr beim Sudhaus in Tübingen* 
(allerdings bitten wir für unsere Planung dringend um Anmeldung). Der 
Zugang ist nicht barrierefrei, wir bemühen uns zwischen 16h30 und 17h30 
ein kleines Shuttle einzurichten.

Für die, die nicht dabei sein können, haben wir auf dieser Sonderseite 
Grußworte sowie Rück- und Ausblicke zum 30jährigen versammelt:

https://www.imi-online.de/termine-veranstaltungen/30-jahre-imi/

Natürlich freuen wir uns auch über Präsente aller Art, insbesondere 
natürlich solche, die auch für die künftigen Jahre den Fortbestand 
unserer Arbeit sichern.

Wer uns unterstützen möchte hier unser Spendenkonto:

DE64 6415 0020 0001 6628 32 (IBAN) bei der KSK Tübingen (BIC: SOLADES1TUB)


2.) IMI-Analyse Liegenschaften

IMI-Analyse 2026/19
Neues von der Infrastrukturfront
Re-Aktivierung erster Bundeswehr Liegenschaften konkretisiert und neue 
Gesetze beschlossen
https://www.imi-online.de/2026/08/04/neues-von-der-infrastrukturfront/
Jürgen Wagner (4. August 2026)


Die Bundeswehr soll wachsen – von aktuell rund 185.000 aktiven 
Soldat*innen auf 260.000 im Jahr 2035 (plus 200.000 Reservist*innen). 
Weil die Truppe nicht zuletzt dafür eine Menge Platz benötigt, wurde 
bereits im Oktober 2025 ein Moratorium für die Rückgabe von 187 bereits 
„ausgemusterter“ (plus 13 dafür vorgesehener) ehemaliger Liegenschaften 
der Bundeswehr verkündet. Dies war und ist besonders dort problematisch, 
wo auf diesen Flächen die Planungen (und Investitionen) für den Bau 
ziviler Wohnviertel bereits weit fortgeschritten waren.[1] Im Anschluss 
daran wurde ein Prüfprozess initiiert, der nun dazu geführt hat, dass 
bei ersten Standorten die Pläne zur Re-Aktivierung konkretisiert werden 
sollen (während es für einige andere Teilentwarnungen gibt). Damit dann 
im Anschluss die Errichtung neuer Unterkünfte zügig über die Bühne gehen 
kann, wurden auf Bundes- wie teils auch auf Länderebene Gesetze auf den 
Weg gebracht, mit denen die Bundeswehr von nahezu allen Bauauflagen 
befreit wird.

Kasernen für den Wehrdienst

Einen relativ ausführlichen Zwischenstand über die „Fortschritte“ der 
Rückführungsabsichten legte das Verteidigungsministerium (BMVg) Anfang 
Juli mit dem Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen 
Liegenschaftsreserve vor, in dem es heißt, dass dieser 
Überprüfungsprozess bis Ende des Jahres abgeschlossen sein soll. Dort 
lässt sich auch nachlesen, dass in diesem Jahr noch einmal 27 weitere 
Flächen ins Konversionsmoratorium aufgenommen worden seien, allerdings 
auch schon 40 wieder daraus entlassen worden wären.

Der Sachstand teilt die Liegenschaften in solche ein, bei denen eine 
Nutzung irgendwann einmal sinnvoll sein könnte, und in diejenigen, die 
schnell zur Verfügung stehen sollen. Denn da sich der mit dem Neuen 
Wehrdienst erhoffte Aufwuchs rasch realisieren soll, müssen ebenso 
schnell neue Unterkünfte her: „Während einige Liegenschaften aufgrund 
eines sich konkretisierenden Bedarfes der Streitkräfte unmittelbar in 
die Nutzung überführt werden müssen (z.B. für den Neuen Wehrdienst und 
Heimatschutz), kann die Bundeswehr bei anderen Liegenschaften noch keine 
konkrete Verwendung, sondern nur einen grundsätzlichen Bedarf für den 
vorgesehenen Aufwuchs, benennen.“[2]

Vor diesem Hintergrund wurden nun die ersten acht Liegenschaften 
„auserkoren“, die sich für eine genauere Begutachtung „qualifiziert“ 
hätten, wie das Verteidigungsministerium in einer Pressemitteilung 
mitteilte. Eine „finale Entscheidung über die Reaktivierung und Nutzung 
der Liegenschaften“ sei zwar „noch nicht getroffen“, aber für die 
aufgeführten Gelände würden „die Planungen für eine möglichst rasche 
Reaktivierung und Nutzung durch die Bundeswehr nun in die nächste Phase“ 
gehen. Genannt werden folgende Liegenschaften:

-- Rantzau-Kaserne in Boostedt (Schleswig-Holstein);
-- Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne in Cuxhaven (Niedersachsen);
-- Unteroffizier-Krüger-Kaserne inkl. des ehemaligen 
Standortübungsplatzes (StOÜbPl) in Kusel (Rheinland-Pfalz);
-- Kanaal-van-Wessem-Kaserne in Soest (Nordrhein-Westfalen);
-- Wegberger Militärkomplex als StOÜbPl in Mönchengladbach 
(Nordrhein-Westfalen);
-- Ray Barracks inkl. des ehemaligen US-Übungsplatzes Ockstadt als 
StOÜbPl in Friedberg (Hessen);
-- Kurpfalz-Kaserne in Speyer (Rheinland-Pfalz);
-- Graf-Stauffenberg-Kaserne inkl. des ehemaligen StOÜbPl in Sigmaringen 
(Baden-Württemberg).[3]

Die Reaktionen in den Kommunen fallen gemischt aus: Während die Stadt 
Sigmaringen zum Beispiel schon seit Jahren um eine Rückkehr der 
Bundeswehr gebuhlt hatte[4], dürfte sich die Begeisterung in Speyer in 
engen Grenzen halten. Dort war auf dem Gelände der Kurpfalz-Kaserne ein 
Wohn- und Gewerbegebiet für rund 1.100 Menschen geplant worden, dessen 
Mischkonzept von der Stadt folgendermaßen beschrieben wurde: „Ein 
urbanes Gebiet mit rund 4 Hektar Größe. Es soll ein Mix aus 
unterschiedlichen Nutzungen mit Gewerbe, Dienstleistungen, sozialen 
Einrichtungen, Kultur aber auch mit einem Anteil von Wohnflächen 
entstehen. Bezahlbarer Wohnraum soll insbesondere für junge Familien 
angeboten werden. Auch gemeinschaftliche Wohnformen sind angedacht. 
Diese ermöglichen es, in Gemeinschaft mit anderen zu leben und trotzdem 
die Selbstständigkeit zu erhalten.“[5] Dementsprechend „frostig“ fiel 
die Reaktion aus Speyer in Form von Anke Illg, der Sprecherin der 
Oberbürgermeisterin, aus: „Die Stadt Speyer nimmt zur Kenntnis, dass das 
Bundesministerium der Verteidigung ein hohes Interesse an der 
Liegenschaft geäußert hat.“[6]

Auch in Friedberg (Hessen) lösten die jüngsten Entwicklungen keine 
Jubelstürme aus, wo die 74 Hektar große Fläche der Ray Barracks 
betroffen ist. Davon sind 65 Hektar als Bauland vorgesehen, die nun aber 
von der Bundeswehr wieder vereinnahmt werden könnten. Selbst der 
Friedberger CDU-Abgeordnete Thomas Pauls sieht dies kritisch: „Für die 
Entwicklung Friedbergs und der Region wäre eine Reaktivierung der Ray 
Barracks ein schwerer Einschnitt. […] Doch wenn die Friedberger Ray 
Barracks reaktiviert werden, wären die jahrelangen Planungen für die 
Stadtentwicklung mindestens in großen Teilen hinfällig.“[7]

Kommunikationsdesaster

Für Ärger sorgt bei vielen Kommunen nicht zuletzt, dass sie auf den 
bislang entstandenen Kosten gegebenenfalls wohl sitzengelassen werden: 
„Viele Städte und Gemeinden hatten bereits sehr konkrete Pläne für eine 
zivile Nutzung, haben Planungen für neue Stadtviertel vorangetrieben und 
auf eigene Rechnung Gutachten und Entwürfe anfertigen lassen. Dieses 
Geld werden sie nun voraussichtlich nicht wiedersehen. 
Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) erteilt 
Entschädigungen eine Absage.“[8]

Die Bundeswehr wird zwar nicht müde zu betonen, sie sei bemüht in den 
Dialog zu treten und konsensuale Lösungen mit den betroffenen Städten 
und Gemeinden zu finden – ebenso klar macht sie aber, dass sie im 
Zweifelsfall das letzte Wort haben wird.

Auch über die Art, wie die Bundeswehr ihre Entscheidung kommuniziert 
hat, gibt es Unmut. Stellvertretend für wohl viele Orte kritisiert der 
parteilose Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias 
Krüger: „Es ist keine Art und Weise der Kommunikation, wie man [auch] 
berücksichtigen sollte, dass es auch eine kommunale Planungshoheit in 
jeder Kommune in Deutschland grundgesetzlich verbrieft gibt und wenn man 
dann im Prinzip einfach mal eine E-Mail schreibt und sagt, hier passiert 
jetzt erstmal nichts, dann ist das schon ziemlich schwierig.“[9]

Die Kommune habe auf der nun von der Bundeswehr möglicherweise 
beanspruchten Fläche Solaranlagen geplant und sei auf die damit 
verbundenen Einnahmen angewiesen, so die Kritik.

Auch scheint es bislang mit der Einbindung noch nicht allzu weit her zu 
sein. Krüger kritisiert die Bundeswehr komme ihrer Informationspflicht 
nicht nach, was wohl aber das Mindeste wäre: „Das wäre das Gebaren, das 
sich dann so anbietet. Wir nennen das dann 
Bürgerinformationsveranstaltung. Da würde ich dann meine Sporthalle 
wieder zur Verfügung stellen und dann erwarte ich, dass diejenigen, die 
da was machen wollen, meine Bürger mit informieren. Also da halte ich 
keine Informationsveranstaltung ab, sondern da erwarte ich von 
denjenigen, die hier eine Entwicklung planen, dass sie Rede und Antwort 
stehen und meinen Einwohnern dann konkret sagen, was haben sie denn hier 
vor, welcher Zeitraum. Das sind ja auch immer die Frage, wann und wie 
schnell passiert hier eigentlich was. […] Ich fordere als allererstes 
eine klare Kommunikation. Also ich will wissen, an welchem Punkt 
befindet sich gerade die Planung für unsere Flächen, weil dieser 
Schwebezustand, in dem wir uns jetzt gerade befinden, der ist für mich 
inakzeptabel.“[10]

Militärisches Bauen

Wo es die Bundeswehr für geboten hält, will sie sich augenscheinlich von 
kommunalen Bedenken nicht behindern lassen. Genauso verhält es sich mit 
diversen bau- oder umweltrechtlichen Hürden, die eine rasche Errichtung 
neuer Unterkünfte verzögern könnten. Daher kündigte 
Verteidigungsminister Boris Pistorius bereits in seiner Rede bei der 
Bundeswehr-Tagung im Herbst 2025 ein Infrastrukturgesetz an, mit dem er 
diverse Prüfungsprozesse frontal anging: „Zuständigkeitsfragen zwischen 
Bund und Ländern, endlose Genehmigungsverfahren, komplexe 
umweltrechtliche Prüfungen, die Projekte über Jahre verzögern können, 
darf es nicht mehr geben.“[11]

Im schlussendlich vom Kabinett am 1. Juli verabschiedeten 
Bundeswehr-Infrastrukturbeschleunigungsgesetz werden beispielsweise 
Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP) für die Bundewehr faktisch außer 
Kraft gesetzt. Mit UVPs soll frühzeitig bewertet werden, wie sich 
geplante Großprojekte auf Mensch, Tier, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima 
und Kulturgüter auswirken. Sie sollen künftig aber einem schnellen 
Kasernenbau nicht mehr im Wege stehen: „Mit dem in der vergangenen Woche 
vom Bundeskabinett beschlossenen Infrastrukturbeschleunigungsgesetz 
können mögliche neue Bundeswehr-Standorte dann bei Bedarf zügig wieder 
in die militärische Nutzung überführt werden.“[12]

Noch weiter gehen einzelne Bundesländer, wie etwa der Freistaat mit dem 
Gesetz zur Förderung der Bundeswehr in Bayern von 2024, über das es in 
einer kritischen Einordnung hieß: „Militärische Infrastruktur […] soll 
in Bayern zukünftig schneller hergestellt werden als anderswo. Dies 
erreicht man, indem man bürokratische Hürden beim militärischen Bauen 
reduziert. So sollen Bauvorhaben auf bestehenden militärischen Geländen 
komplett ohne Genehmigungen auskommen können, örtliche Bauvorschriften 
nicht zum Zuge kommen. Das soll nicht nur die Geschwindigkeit des 
Bauvorhabens erhöhen, sondern auch deren Kosten senken und zuletzt auch 
die bayerische Baubehörde entlasten … und es soll nach Möglichkeit mehr 
Geld nach Bayern fließen, denn schließlich gäbe es da einen 
Investitionsstau. Umweltschutz, Artenschutz, Arbeitsschutz, 
Lärmbelästigung, Energiegesetz – alles keine Kriterien mehr? Ein 
Freibrief fürs Militär die Landschaft so zu benutzen, wie es ihm 
gefällt.“[13]

Ein weiteres Beispiel ist das am 20. Januar 2026 vom Landeskabinett 
verabschiedete Dritte Gesetz zur Änderung der Landesbauordnung 2018 und 
weiterer Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen. In einer 
Pressemitteilung des Landes wurde unter anderem Finanzminister Marcus 
Optendrenk (CDU) bezüglich der Tragweite des Gesetzes folgendermaßen 
zitiert: „Für militärische Bauten in unserem Land muss künftig kein 
Baugenehmigungsverfahren mehr angestrengt werden. Das ist eine 
bahnbrechende Neuerung, um Bauvorhaben für die Bundeswehr schneller und 
unbürokratischer von der Planung zur Umsetzung zu bringen.“[14]

Noch weiter ging Baden-Württemberg, wo im Februar 2026 das Gesetz zur 
Förderung von Bauvorhaben der Bundeswehr in Kraft trat. Dabei handelt es 
sich um einen Bau-Turbo, mit dem dann tatsächlich so gut wie alle 
rechtlichen Hürden abgeräumt wurden. In einer Pressemitteilung zum 
Gesetz äußerte sich Nicole Razavi, Ministerin für Landesentwicklung und 
Wohnen: „Wir befreien die Bundeswehr beim Bau von Anlagen, die der 
Verteidigungsfähigkeit Deutschlands dienen, von allen 
materiell-rechtlichen Vorschriften des Landes. Das betrifft unter 
anderem das Bauordnungsrecht, das Denkmalrecht, das Straßenrecht, das 
Wasserrecht und das Naturschutzrecht. […] Vorhaben, die der 
Landesverteidigung dienen, sind im Sinne des Gesetzes alle Anlagen, die 
unmittelbar der Landesverteidigung dienen wie zum Beispiel 
Gefechtsstände, Geschützstellungen, Funkanlagen, Flugplätze, Kasernen 
oder Versorgungslager. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung können 
darunter aber auch zum Beispiel Wohnsiedlungen für Militärpersonen und 
ihre Angehörigen fallen.“[15]

Trotz Teilentwarnung bitterer Beigeschmack

Mit den acht nun ins Auge gefassten Kasernen dürfte das Ende der 
Re-Aktivierungen noch lange nicht erreicht sein. Schließlich steht dem 
Gros der Flächen erst noch die Eignungsprüfung bevor. Außerdem benötigt 
die Bundeswehr nicht nur für den personellen Aufwuchs weitere Standorte 
– zusätzliche Flächen werden unter anderem auch für weitere 
Munitionslager und Übungsflächen benötigt.

Aufatmen gab es jedoch jüngst in Heidelberg, wo auf dem Gelände des 
Patrick-Henry-Village Wohnraum für rund 10.000 Menschen entstehen soll. 
Nachdem sich die Zeichen zwischenzeitlich verdichteten, dass der 
Großteil des Geländes zurück in eine Kasernennutzung überführt werden 
könnte, wurde Ende Juli 2026 weitgehend Entwarnung gegeben. In einer 
Presseerklärung informierte die Stadt Heidelberg, eine Kasernennutzung 
sei vom Tisch und die Planungen für das Wohngebiet könnten bis auf „zwei 
Verfügbarkeitsflächen“ fortgesetzt werden.[16] Es ist allerdings nicht 
die offizielle Pressemitteilung der Stadt Heidelberg, sondern ihr 
Facebook-Account, auf dem zu erfahren ist, um welchen Umfang und 
Zeithorizont es sich bei diesen „Verfügbarkeitsflächen“ handelt. 
Demzufolge beanspruche die Bundeswehr „nur“ zwei Flächen mit zusammen 
acht Hektar für mindestens fünf bzw. zehn Jahre, was knapp 10 Prozent 
der Gesamtfläche entspricht.[17]

Etwas anders gelagert ist der Fall bei einem weiteren großen geplanten 
Wohngebiet – Holtenau-Ost, wo Wohnraum für 5.000 Menschen entstehen 
sollte. Die Liegenschaft sei für die Bundeswehr aufgrund seiner 
strategischen Lage zu interessant, um sie nicht zu beanspruchen, wie aus 
dem Sachstandsbericht des Verteidigungsministeriums hervorgeht: 
„Hinzukommen können im Einzelfall Liegenschaften, die aufgrund von Lage, 
Potenzial und spezifischem militärischen Bedarf von den Streitkräften 
zwingend benötigt werden (Kiel-Holtenau als Beispiel).“[18]

Auch hier gibt es allerdings eine (Teil-)Entwarnung – aus einem 
Standortdialog zwischen der Stadt Kiel und (zumeist) Bundeswehr-Akteuren 
entstand eine Absichtserklärung, in der festgehalten wird, dass in 
Holtenau-Ost noch 700 Wohnungen entstehen könnten und die Bereitschaft 
signalisiert wird, andere Flächen als Ausgleich aufzutun: „Der Bund 
erkennt dem Grunde nach an, dass der Stadt ein struktureller und 
geldwerter Nachteilsausgleich zusteht. Zusammen mit vom Bund 
bereitzustellenden Alternativflächen im Kieler Stadtgebiet sollen 
insgesamt Perspektiven für rund 2.275 Wohnungen entstehen – das 
entspricht in der Summe mehr als die ursprünglich für Holtenau Ost 
geplanten 2.250 Einheiten.“[19] Inwieweit die Stadt aber für ihre 
bisherigen (weitgehend nichtigen) und künftigen Planungskosten 
tatsächlich adäquat kompensiert wird, geht aus der Erklärung allerdings 
nicht hervor.

Augenscheinlich ist das Verteidigungsministerium durchaus bemüht, 
zumindest im Falle der ganz großen geplanten zivilen Wohnviertel 
halbwegs tragfähige Kompromisse zu finden. Allerdings hinterlässt der 
ganze Vorgang dennoch einen überaus bitteren Beigeschmack: Einfach so 
kann das Verteidigungsministerium großangelegte Planungen auf Eis legen 
und in ihrer Kommunikation zumindest Vertreter kleinerer Ortschaften wie 
den Bürgermeister der Brandenburger Gemeinde Am Mellensee, Tobias 
Krüger, kommunikativ links liegen lassen. Und vor allem ist es am Ende 
ungeachtet aller tatsächlichen oder vermeintlichen Dialogbereitschaft 
die Bundeswehr, die letztinstanzlich Entscheidungen von erheblicher 
Tragweite für die Kommunen fällt und damit die Zeitenwende bis weit in 
die Fläche hineinträgt.

Anmerkungen

[1] Wagner, Jürgen: Das Ende der Konversion. Die 
Bundeswehr-Rückeroberung der Fläche zum Ärger der Kommunen IMI-Analyse 
2025/34.

[2] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen 
Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.

[3]  Erste Entscheidungen zum Liegenschafts-Moratorium, bmvg.de, 9.7.2026.

[4] Kiebitz, Julia: Wird Sigmaringen wieder zum Bundeswehrstandort? 
swr.de, 9.7.2026.

[5] Entwicklung der Kurpfalz-Kaserne, speyer.de, o.J.

[6] Wehrdienst statt Wohnungen, Hildesheimer Allgemeine Zeitung, 14.7.2026.

[7] Bundeswehr: In enger Auswahl, Frankfurter Rundschau, 13.7.2026.

[8] Bundeswehr beansprucht Flächen zurück – Kommunen gehen leer aus, 
Redaktionsnetzwerk Deutschland, 5.3.2026.

[9] Sturmberg, Jessica u.a.: Bundeswehr will alte Standorte 
reaktivieren, Deutschlandfunk, 6.7.2026

[10] Ebd.

[11] Boris Pistorius, Bundeswehr-Tagung, 7.11.2025.

[12] Standorte für Neuen Wehrdienst: Zunächst acht neue Liegenschaften 
identifiziert, bmvg.de, 9.7.2026

[13] Seifert, Andreas: Patriotismus und Ökonomie. Bayern macht die 
Militarisierung zum Gesetz, IMI-Analyse 2024/07.

[14] Für die Sicherheit und Verteidigungsfähigkeit unseres Landes: Neue 
Landesbauordnung setzt Schwerpunkt bei Beschleunigung von 
Infrastrukturvorhaben, Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen, 23.1.2026.

[15] Ministerin für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg: Land 
erleichtert Bauvorhaben der Bundeswehr, Pressemitteilung, 30.10.2025.

[16] Absichtserklärung zur Konversion des Patrick- Henry-Village 
zwischen Bund, BImA und Stadt Heidelberg am 27. Juli 2026 unterzeichnet 
Ankaufsverhandlungen können fortgeführt werden, heidelberg.de, 28.7.2026.

[17] 
https://www.facebook.com/100064927410109/posts/1485326736974893/?rdid=YLpxOjYVxDsWgw4b

[18] BMVg: Bericht über Sachstand und Fortschritt der Strategischen 
Liegenschaftsreserve, Berlin, Juli 2026.

[19] https://www.kiel.de/de/kiel_zukunft/kiel_plant_baut/standortdialog.php


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