[IMI-List] [0701] IMI-Factsheet: Potentiell Autonome Waffen / Analyse: Drohnenvorfall & BND-Reform
IMI (jw)
imi at imi-online.de
Do Aug 20 11:41:56 CEST 2026
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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0701 – 29. Jahrgang
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Liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser IMI-List findet sich
1.) die aktualisierte Sonderseite zum 30. IMI-Geburtstag;
2.) das brandneue IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme;
3.) ein IMI-Artikel zum Leipziger Drohnenvorfall und der geplanten
BND-Reform.
1.) 30 Jahre IMI: Rück- und Ausblicke
Am 8. August 2026 haben wir mit vielen Freund*innen den 30. Geburtstag
der IMI gefeiert. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal bei allen
ganz herzlich bedanken, die mit uns gefeiert und/oder uns auf die ein
oder andere Weise in diesen 30 Jahren unterstützt haben!
Eine Sonderseite mit einigen wenigen Bildern Grußworten Rück- und
Ausblicken rund um den Geburtstag findet sich hier:
https://www.imi-online.de/2026/07/01/30-jahre-imi/
2.) IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme
IMI-Factsheet
Potentiell autonome Waffensysteme
https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/
IMI (19. August 2026)
Seit Jahren warnen KI-Forscher*innen, Völkerrechtler*innen und
Vertreter*innen verschiedener UN-Organisationen vor der Entwicklung, dem
Einsatz und der Weiterverbreitung sog. tödlicher autonomer Waffensysteme
(Lethal Autonomous Weapon Systems, LAWS). Es handelt sich dabei um
Waffensysteme, die ohne das Eingreifen von Menschen über den Einsatz
tödlicher Gewalt entscheiden – umgangssprachlich werden sie auch als
„Killerroboter“ bezeichnet.
Mittlerweile kommen u.a. in den Kriegen in der Ukraine und denen mit
israelischer Beteiligung viele Waffen zum Einsatz, die über ein hohes
Maß an Autonomie verfügen und zumindest potentiell als LAWS agieren und
eingesetzt werden können. Ob und in welchem Umfang das bereits
geschieht, ist jedoch unklar und umstritten – und wird es vermutlich
auch noch bleiben.
Wir schlagen deshalb vor, statt LAWS in einem engeren Sinne v.a.
„Potentiell autonome Waffensysteme“ zu untersuchen und zu
problematisieren und versuchen, das mit diesem Factsheet zu umreißen.
Das Factsheet kann wie immer kostenlos von der IMI-Internetseite
heruntergeladen werden:
https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/
Daneben besteht auch wie üblich die Möglichkeit, das Factsheet – gerne
auch in größeren Stückzahlen - kostenlos (gegen Porto) bei uns zu
bestellen, weil der Druck durch das Forum InformatikerInnen für Frieden
und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) unterstützt wurde:
imi at imi-online.de
Wir weisen darauf hin, dass es auch solidarische Kritik am von uns
vorgeschlagenen Begriff der „Potentiell autonomen Waffensysteme“ gab:
dieser sei verharmlosend, Kamikazedrohnen der Bundeswehr z.B. seien de
facto tödliche autonome Waffensysteme, auch wenn sie (noch) nicht in
vollautonomen Modus zum Einsatz kämen. Auf der anderen Seite ermöglicht
der von uns vorgeschlagene Begriff, einerseits mit Unsicherheiten und
Intransparenz umzugehen und auch Systeme zur Entscheidungsunterstützung
einzubeziehen, die (noch) nicht eigenständig den Einsatz tödlicher
Waffengewalt einleiten oder ausführen können.
Wir bemühen uns sehr, unser Material wenn irgend möglich kostenlos oder
zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen – dies ist aber nur durch
die Unterstützung unserer Mitglieder möglich. Deshalb freuen wir uns
sehr über jede Form der Unterstützung! IMI-Mitglied werden ist auch
online möglich, hier geht’s zur Mitgliederseite (wo sich auch
Printformularen finden): https://www.imi-online.de/mitglied-werden/
3.) Artikel: Drohnenvorfall in Leipzig und BND-Reform
IMI-Standpunkt 2026/053
Medien, Nachrichtendienste und BND-Reform
… und was der Drohnenvorfall bei Leipzig (nicht) damit zu tun hat
https://www.imi-online.de/2026/08/14/medien-nachrichtendienste-und-bnd-reform/
Bernhard Klaus (14. August 2026)
Vertrauensverhältnisse: Medien, Polizei und Nachrichtendienste
Im Juli 2020 berichteten zwei Journalisten in den Stuttgarter
Nachrichten über den Beginn einer Hausdurchsuchung bei einem IMI-Autor
in einem linken Hausprojekt in Tübingen:
„Um sechs Uhr morgens liegt der Tübinger Sternplatz noch im Schlaf. Nur
wenige Leute gehen schon zur Arbeit oder warten an der Haltestelle auf
den Bus. […] Doch mit der Ruhe ist es schlagartig vorbei. Ein weißer
Transporter fährt vor. Die Türen des Fahrzeugs öffnen sich und
Polizisten mit Helm und voller Schutzmontur springen heraus. Binnen
Sekunden sind sie im Haus. ‚Bullen‘ brüllt jemand drinnen laut. Dann
sind schon die Zufahrtsstraßen gesichert, diverse Zivilfahrzeuge und
Mannschaftsbusse rücken an. Bewohner werden auf die Straße gebracht,
Sachen herausgetragen. […] Zeitgleich stehen starke Einsatzkräfte bei
acht weiteren Wohnungen im Land [Baden-Württemberg] vor der Tür. Drei
davon sind in Stuttgart, die anderen in Fellbach, Ludwigsburg, Remseck,
Winnenden und Karlsruhe.“ (Stuttgarter Nachrichten, 03.07.2020, S. 3)
Der Beitrag enthält keinen Hinweis darauf, dass die geradezu
atmosphärische Darstellung der Vorgänge in Tübingen auf Zeugenaussagen
beruhe. Damit ist eigentlich klar: die Journalisten, oder zumindest
einer von ihnen, waren vor Ort – um sechs Uhr morgens sicher nicht zufällig.
Vier Jahre später gehen Videos viral, die den extrem rechten Verleger
Jürgen Elsässer zeigen, wie er vor dutzenden maskierten Polizisten
(ebenfalls „um sechs Uhr morgens“) im Morgenmantel die Tür öffnete.
Rechte Medien beschwerten sich damals (ausnahmsweise zurecht), dass auch
hier ausgewählte Pressevertreter:innen im Vorfeld informiert worden
waren und auch nicht an ihrer Arbeit gehindert wurden. Im Gegenteil: die
Inszenierung war ziemlich offensichtlich gewollt (anders als im linken
Hausprojekt haben die dutzenden uniformierten und vermummten
Polizist:innen schließlich brav an der Tür geklingelt…).
Zumindest bei Razzien im Maßstab Elsässer ist es gängige Praxis bei der
Polizei, die eingesetzten Kräfte bis zuletzt über das Ziel im Unklaren
zu lassen, um zu verhindern, dass sie die Betroffenen oder Dritte
warnen. Es ist also offensichtlich, dass zwischen der Polizei- bzw.
Einsatzleitung und ausgewählten Pressevertreter:innen teilweise ein
besseres Vertrauensverhältnis besteht, als innerhalb des
Polizeiapparates. Und es ist völlig klar, dass für die betreffenden
Journalist:innen damit zumindest eine gute Story, nachgefragte Bilder
und – sofern das Vertrauensverhältnis länger andauert – auch gute
Karrierechancen einhergehen.
Es ist außerdem ziemlich offensichtlich, dass z.B. der sog.
„Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung“ eine geradezu
institutionalisierte Form solcher Vertrauensverhältnisse zwischen
deutschen Sicherheitsbehörden und den betreffenden Medien darstellt.
Nach außen hin gibt er sich „investigativ“ und manchmal wirken seine
Berichte zumindest auf den ersten Blick auch kritisch gegenüber der
Exekutiven – echte „Skandale“ produziert er jedoch nur im Hinblick auf
deren jeweilige Opponenten oder versucht es zumindest. Ein Großteil
seiner Recherchen stützt sich auf namentlich nicht genannte
Vertreter*innen von „Sicherheitsbehörden“, (vermeintliche)
Hintergrundgespräche und Dokumente, die „eingesehen“ werden konnten:
durchgestoßene Informationen von Polizei- und Nachrichtendiensten, von
denen Klickzahlen, Honorare und Karrieren abhängen. Mit durchgestoßenen
Informationen lässt sich Stimmung machen, ablenken oder auch testen, wie
die Öffentlichkeit auf gewisse Informationen und Narrative reagiert. Das
ist und war immer – gesetzlicher Auftrag hin oder her – ein wesentlicher
Zweck von Nachrichtendiensten oder zumindest eine inhärente Tendenz
ihrer Arbeitsweise. Angeblich geheime, exklusive Nachrichten sind eine
wertvolle Ware.
Die bevorstehende „Reform“ der „Nachrichtendienste
Diese Nachrichtendienste sollen in Deutschland aktuell nach
regierungsamtlicher Lesart „reformiert“ werden, um wahlweise zu „echten
Geheimdiensten“ aufgewertet oder „westlichen Standards“ angepasst zu
werden. Unter anderem sollen BND und Verfassungsschutz künftig zu
heimlichen Hausdurchsuchungen, Manipulation von elektronischen Geräten,
Löschung und Manipulation von Daten auf Speichermedien (und damit der
Manipulation von Beweisen) sowie – für diesen Beitrag hier nicht zentral
– Sabotage im Ausland ermächtigt werden. Die historische Dimension –
dass damit eine weitere zentrale Konsequenz aus dem deutschen Faschismus
abgeräumt wird – wird seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs und
seiner Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 12. August 2026
zumindest ansatzweise diskutiert. Die internationalen Vergleiche mit den
westlichen Partnern – gemeint sind dabei vor.allem CIA, MI-6 und Mossad
– bleiben unhinterfragt und reproduzieren damit ein deutsches
Großmachtstreben. Der Begriff der „Reform“ bleibt grob verharmlosend –
schließlich wird die Rechtsgrundlage auf knapp 700 Seiten im Sinne der
„Kriegstüchtigkeit“ und des
„noch-nicht-im-Krieg-aber-auch-nicht-mehr-im-Frieden“ quasi neu
geschrieben. Das allseitige Geschwafel von einer vermeintlichen
„Stärkung der parlamentarischen Kontrolle“ durch die Zentralisierung im
beim BND angesiedelten „Unabhängigen Kontrollrat“ mit vagen
Berichtspflichten an das hochgradig korrumpierbare, exklusive
Parlamentarische Kontrollgremium ist angesichts der geplanten
Kompetenzausweitungen offenkundiger Blödsinn.
Bevor der umfangreiche, nun in großen Teilen vom Kabinett verabschiedete
Referentenentwurf zur „Geheimdienstreform“ öffentlich war, stammten die
besten Informationen hierzu von Florian Flade, Mitglied im o.g.
Rechercheverbund, der sehr viele der vom Verbund erstellten Beiträge bei
tagesschau.de (mit)verantwortet. Ihn hatte die IMI bereits 2022 als
jemanden beschrieben, „der sich gerne investigativ gibt, aber eher als
Pressesprecher der deutschen Sicherheitsbehörden agiert“ und im
September 2025 erste Andeutungen von ihm zur anstehenden „Reform“
dahingehend kritisiert, sie enthielten wenige Informationen, sondern
„breite[n] eher einen Stimmungsteppich aus“.
Der „Drohnenvorfall“ am Flughafen Halle/Leipzig
Eine Woche, bevor das Gesetz zur „Reform der Nachrichtendienste“ vom
Kabinett verabschiedet wurde und damit auch eine breitere
Berichterstattung zum Thema einsetzte, am 5. August 2026, inmitten der
parlamentarischen und damit auch gewissermaßen nachrichtenmäßigen
Sommerpause, ereignete sich dann ein – durchaus ernstzunehmender –
Vorfall auf dem Flughafen Halle/Leipzig, wo eine Drohne gefunden wurde,
die angeblich mit Sprengstoff und einem Zünder versehen war, und zwar
zwischen ukrainischen Transportflugzeugen, die Munition in die Ukraine
transportieren sollten. Tagesschau.de zitierte schonmal einen
Völkerrechtler mit der Einschätzung, dass so ein Vorfall für sich
genommen noch nicht als „bewaffneter Angriff“ gewertet werden könne,
„der das Selbstverteidigungsrecht Deutschlands auslösen würde“.
Was genau unmittelbar vor Ort stattgefunden hat und aufgefunden wurde,
ist bis heute – neun Tage später – unklar. Angeblich hat ein
Angestellter eines Subunternehmens die niedrig fliegende Drohne mit
einem Fußtritt zu Boden gebracht, nach anderen Angaben befand sie sich
bereits funktionsunfähig am Boden. Nach einigen Angaben war sie bereits
Stunden zuvor gegen den Flügel einer Transportmaschine („eine besonders
empfindliche Stelle, da dort Treibstoff gelagert wird“) geprallt und hat
dabei ihre Sprengladung verloren. Nach ersten Informationen befand sich
in diesem Flugzeug Munition für die Ukraine, nach späteren war sie
angeblich leer (warum? Angeblich sollte sie am nächsten Tag ihre Fracht
dort hinbringen). Über die Tage wurden immer weitere Informationen
nachgeliefert: eine Kollision mit einem anderen Flugzeug in der Luft,
eine Antenne, die in der Nähe installiert worden war, eine kleine
Explosion in der nahegelegenen Geisterstadt Kursdorf …
Eine offizielle Erklärung einer offiziellen Stelle zur konkreten
Situation – wurde die Drohne mit Sprengsatz gefunden oder ohne, hätte
der Zünder (warum eigentlich ein Zünder?) funktionieren können – sucht
man vergebens (s. PS3). Stattdessen besteht nahezu die gesamte
Berichterstattung aus vermeintlich durchgestoßenen Informationen
verschiedener Sicherheitsbehörden – und gibt damit Anlass für weitere
Spekulationen, Geraune und vor allem das Gerede von hybrider
Kriegführung und einer Urheberschaft Russlands. Im konkreten Fall sind
es übrigens (mal wieder) v.a. die Leitmedien und Politiker*innen aus der
zweiten Reihe, die diese Urheberschaft nahelegen, während sich
Regierungsmitglieder formal zurückhalten, entsprechenden Vorwürfen
einfach nicht widersprechen und ihre ohnehin verfolgte Agenda der
„Kriegstüchtigkeit“ weiterspinnen – auch in Hinblick auf die „Reform“
der „Nachrichtendienste“.
Drohnenvorfall und BND-Reform
Mit dieser Darstellung soll nicht nahegelegt werden, dass es sich bei
dem Vorfall am Flughafen Halle/Leipzig um eine Inszenierung oder gar
einen „Inside-Job“ deutscher Sicherheitsbehörden gehandelt hat. Sollten
sich die vorliegenden Darstellungen in ihrer Gesamtheit bewahrheiten,
spricht allerdings vieles dafür, dass es sich tatsächlich um eine
Operation eines Geheimdienstes einer „fremden Macht“ handelt – für die
der BND zukünftig auch ermächtigt werden soll. Er würde nach aktueller
Planung auch dazu befugt, Daten – und damit Beweise – zu manipulieren.
PS1: Die Vorwürfe, nach denen die eingangs geschilderte Durchsuchung
eines IMI-Autors mitsamt einer Traumatisierung des gesamten Hausprojekts
stattfanden, konnten binnen Stunden entkräftet werden – übrigens auf der
Grundlage der polizeilichen Überwachung einer anderen Veranstaltung, an
der er zur vermeintlichen „Tatzeit“ teilgenommen hatte.
PS2: Ein Aspekt, der in diesem Artikel keinen Platz hatte, sei hier
durch ein Zitat aus einem Leserbrief an die „Nachdenkseiten“
nachgereicht: „wie kann es möglich sein, dass eine mit Munition beladene
Transportmaschine auf einem zivilen Flughafen unbewacht!!! herumsteht?“
PS3: Auszug aus der Regierungspressekonferenz vom 10. August 2026: „Eine
Frage an Frau Dr. Kock vom BMI: Es gibt einen neuen Medienbericht,
wonach der Busfahrer am Leipziger Flughafen die Drohne gar nicht aus der
Luft gefischt habe, sondern dass sie erst später am Boden gefunden
wurde, nachdem sie gegen das ukrainische Flugzeug geprallt ist. Können
Sie dazu ein paar neue Einzelheiten nennen? […] Dr. Kock (BMI): Zu Ihrer
ersten Frage fällt mir die Antwort relativ leicht: Es handelt sich um
laufende Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Ihre Fragen müssten Sie
bitte dorthin richten. Das sind Details, die im Zuge der Ermittlungen
geklärt werden und aufgeklärt werden.“
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