[IMI-List] [0701] IMI-Factsheet: Potentiell Autonome Waffen / Analyse: Drohnenvorfall & BND-Reform

IMI (jw) imi at imi-online.de
Do Aug 20 11:41:56 CEST 2026



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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0701 – 29. Jahrgang
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) die aktualisierte Sonderseite zum 30. IMI-Geburtstag;

2.) das brandneue IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme;

3.) ein IMI-Artikel zum Leipziger Drohnenvorfall und der geplanten 
BND-Reform.


1.) 30 Jahre IMI: Rück- und Ausblicke

Am 8. August 2026 haben wir mit vielen Freund*innen den 30. Geburtstag 
der IMI gefeiert. Wir möchten uns an dieser Stelle nochmal bei allen 
ganz herzlich bedanken, die mit uns gefeiert und/oder uns auf die ein 
oder andere Weise in diesen 30 Jahren unterstützt haben!

Eine Sonderseite mit einigen wenigen Bildern Grußworten Rück- und 
Ausblicken rund um den Geburtstag findet sich hier: 
https://www.imi-online.de/2026/07/01/30-jahre-imi/

2.) IMI-Factsheet: Potentiell autonome Waffensysteme

IMI-Factsheet
Potentiell autonome Waffensysteme
https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/
IMI (19. August 2026)


Seit Jahren warnen KI-Forscher*innen, Völkerrechtler*innen und 
Vertreter*innen verschiedener UN-Organisationen vor der Entwicklung, dem 
Einsatz und der Weiterverbreitung sog. tödlicher autonomer Waffensysteme 
(Lethal Autonomous Weapon Systems, LAWS). Es handelt sich dabei um 
Waffensysteme, die ohne das Eingreifen von Menschen über den Einsatz 
tödlicher Gewalt entscheiden – umgangssprachlich werden sie auch als 
„Killerroboter“ bezeichnet.

Mittlerweile kommen u.a. in den Kriegen in der Ukraine und denen mit 
israelischer Beteiligung viele Waffen zum Einsatz, die über ein hohes 
Maß an Autonomie verfügen und zumindest potentiell als LAWS agieren und 
eingesetzt werden können. Ob und in welchem Umfang das bereits 
geschieht, ist jedoch unklar und umstritten – und wird es vermutlich 
auch noch bleiben.

Wir schlagen deshalb vor, statt LAWS in einem engeren Sinne v.a. 
„Potentiell autonome Waffensysteme“ zu untersuchen und zu 
problematisieren und versuchen, das mit diesem Factsheet zu umreißen.

Das Factsheet kann wie immer kostenlos von der IMI-Internetseite 
heruntergeladen werden: 
https://www.imi-online.de/2026/08/19/potentiell-autonome-waffensysteme/

Daneben besteht auch wie üblich die Möglichkeit, das Factsheet – gerne 
auch in größeren Stückzahlen - kostenlos (gegen Porto) bei uns zu 
bestellen, weil der Druck durch das Forum InformatikerInnen für Frieden 
und gesellschaftliche Verantwortung (FIFF) unterstützt wurde: 
imi at imi-online.de


Wir weisen darauf hin, dass es auch solidarische Kritik am von uns 
vorgeschlagenen Begriff der „Potentiell autonomen Waffensysteme“ gab: 
dieser sei verharmlosend, Kamikazedrohnen der Bundeswehr z.B. seien de 
facto tödliche autonome Waffensysteme, auch wenn sie (noch) nicht in 
vollautonomen Modus zum Einsatz kämen. Auf der anderen Seite ermöglicht 
der von uns vorgeschlagene Begriff, einerseits mit Unsicherheiten und 
Intransparenz umzugehen und auch Systeme zur Entscheidungsunterstützung 
einzubeziehen, die (noch) nicht eigenständig den Einsatz tödlicher 
Waffengewalt einleiten oder ausführen können.

Wir bemühen uns sehr, unser Material wenn irgend möglich kostenlos oder 
zum Selbstkostenpreis zur Verfügung zu stellen – dies ist aber nur durch 
die Unterstützung unserer Mitglieder möglich. Deshalb freuen wir uns 
sehr über jede Form der Unterstützung! IMI-Mitglied werden ist auch 
online möglich, hier geht’s zur  Mitgliederseite (wo sich auch 
Printformularen finden): https://www.imi-online.de/mitglied-werden/



3.) Artikel: Drohnenvorfall in Leipzig und BND-Reform

IMI-Standpunkt 2026/053
Medien, Nachrichtendienste und BND-Reform
… und was der Drohnenvorfall bei Leipzig (nicht) damit zu tun hat
https://www.imi-online.de/2026/08/14/medien-nachrichtendienste-und-bnd-reform/ 

Bernhard Klaus (14. August 2026)


Vertrauensverhältnisse: Medien, Polizei und Nachrichtendienste

Im Juli 2020 berichteten zwei Journalisten in den Stuttgarter 
Nachrichten über den Beginn einer Hausdurchsuchung bei einem IMI-Autor 
in einem linken Hausprojekt in Tübingen:
„Um sechs Uhr morgens liegt der Tübinger Sternplatz noch im Schlaf. Nur 
wenige Leute gehen schon zur Arbeit oder warten an der Haltestelle auf 
den Bus. […] Doch mit der Ruhe ist es schlagartig vorbei. Ein weißer 
Transporter fährt vor. Die Türen des Fahrzeugs öffnen sich und 
Polizisten mit Helm und voller Schutzmontur springen heraus. Binnen 
Sekunden sind sie im Haus. ‚Bullen‘ brüllt jemand drinnen laut. Dann 
sind schon die Zufahrtsstraßen gesichert, diverse Zivilfahrzeuge und 
Mannschaftsbusse rücken an. Bewohner werden auf die Straße gebracht, 
Sachen herausgetragen. […] Zeitgleich stehen starke Einsatzkräfte bei 
acht weiteren Wohnungen im Land [Baden-Württemberg] vor der Tür. Drei 
davon sind in Stuttgart, die anderen in Fellbach, Ludwigsburg, Remseck, 
Winnenden und Karlsruhe.“ (Stuttgarter Nachrichten, 03.07.2020, S. 3)

Der Beitrag enthält keinen Hinweis darauf, dass die geradezu 
atmosphärische Darstellung der Vorgänge in Tübingen auf Zeugenaussagen 
beruhe. Damit ist eigentlich klar: die Journalisten, oder zumindest 
einer von ihnen, waren vor Ort – um sechs Uhr morgens sicher nicht zufällig.
Vier Jahre später gehen Videos viral, die den extrem rechten Verleger 
Jürgen Elsässer zeigen, wie er vor dutzenden maskierten Polizisten 
(ebenfalls „um sechs Uhr morgens“) im Morgenmantel die Tür öffnete. 
Rechte Medien beschwerten sich damals (ausnahmsweise zurecht), dass auch 
hier ausgewählte Pressevertreter:innen im Vorfeld informiert worden 
waren und auch nicht an ihrer Arbeit gehindert wurden. Im Gegenteil: die 
Inszenierung war ziemlich offensichtlich gewollt (anders als im linken 
Hausprojekt haben die dutzenden uniformierten und vermummten 
Polizist:innen schließlich brav an der Tür geklingelt…).
Zumindest bei Razzien im Maßstab Elsässer ist es gängige Praxis bei der 
Polizei, die eingesetzten Kräfte bis zuletzt über das Ziel im Unklaren 
zu lassen, um zu verhindern, dass sie die Betroffenen oder Dritte 
warnen. Es ist also offensichtlich, dass zwischen der Polizei- bzw. 
Einsatzleitung und ausgewählten Pressevertreter:innen teilweise ein 
besseres Vertrauensverhältnis besteht, als innerhalb des 
Polizeiapparates. Und es ist völlig klar, dass für die betreffenden 
Journalist:innen damit zumindest eine gute Story, nachgefragte Bilder 
und – sofern das Vertrauensverhältnis länger andauert – auch gute 
Karrierechancen einhergehen.

Es ist außerdem ziemlich offensichtlich, dass z.B. der sog. 
„Rechercheverbund NDR, WDR und Süddeutsche Zeitung“ eine geradezu 
institutionalisierte Form solcher Vertrauensverhältnisse zwischen 
deutschen Sicherheitsbehörden und den betreffenden Medien darstellt. 
Nach außen hin gibt er sich „investigativ“ und manchmal wirken seine 
Berichte zumindest auf den ersten Blick auch kritisch gegenüber der 
Exekutiven – echte „Skandale“ produziert er jedoch nur im Hinblick auf 
deren jeweilige Opponenten oder versucht es zumindest. Ein Großteil 
seiner Recherchen stützt sich auf namentlich nicht genannte 
Vertreter*innen von „Sicherheitsbehörden“, (vermeintliche) 
Hintergrundgespräche und Dokumente, die „eingesehen“ werden konnten: 
durchgestoßene Informationen von Polizei- und Nachrichtendiensten, von 
denen Klickzahlen, Honorare und Karrieren abhängen. Mit durchgestoßenen 
Informationen lässt sich Stimmung machen, ablenken oder auch testen, wie 
die Öffentlichkeit auf gewisse Informationen und Narrative reagiert. Das 
ist und war immer – gesetzlicher Auftrag hin oder her – ein wesentlicher 
Zweck von Nachrichtendiensten oder zumindest eine inhärente Tendenz 
ihrer Arbeitsweise. Angeblich geheime, exklusive Nachrichten sind eine 
wertvolle Ware.

Die bevorstehende „Reform“ der „Nachrichtendienste

Diese Nachrichtendienste sollen in Deutschland aktuell nach 
regierungsamtlicher Lesart „reformiert“ werden, um wahlweise zu „echten 
Geheimdiensten“ aufgewertet oder „westlichen Standards“ angepasst zu 
werden. Unter anderem sollen BND und Verfassungsschutz künftig zu 
heimlichen Hausdurchsuchungen, Manipulation von elektronischen Geräten, 
Löschung und Manipulation von Daten auf Speichermedien (und damit der 
Manipulation von Beweisen) sowie – für diesen Beitrag hier nicht zentral 
– Sabotage im Ausland ermächtigt werden. Die historische Dimension – 
dass damit eine weitere zentrale Konsequenz aus dem deutschen Faschismus 
abgeräumt wird – wird seit der Veröffentlichung des Gesetzesentwurfs und 
seiner Verabschiedung durch das Bundeskabinett am 12. August 2026 
zumindest ansatzweise diskutiert. Die internationalen Vergleiche mit den 
westlichen Partnern – gemeint sind dabei vor.allem CIA, MI-6 und Mossad 
– bleiben unhinterfragt und reproduzieren damit ein deutsches 
Großmachtstreben. Der Begriff der „Reform“ bleibt grob verharmlosend – 
schließlich wird die Rechtsgrundlage auf knapp 700 Seiten im Sinne der 
„Kriegstüchtigkeit“ und des 
„noch-nicht-im-Krieg-aber-auch-nicht-mehr-im-Frieden“ quasi neu 
geschrieben. Das allseitige Geschwafel von einer vermeintlichen 
„Stärkung der parlamentarischen Kontrolle“ durch die Zentralisierung im 
beim BND angesiedelten „Unabhängigen Kontrollrat“ mit vagen 
Berichtspflichten an das hochgradig korrumpierbare, exklusive 
Parlamentarische Kontrollgremium ist angesichts der geplanten 
Kompetenzausweitungen offenkundiger Blödsinn.

Bevor der umfangreiche, nun in großen Teilen vom Kabinett verabschiedete 
Referentenentwurf zur „Geheimdienstreform“ öffentlich war, stammten die 
besten Informationen hierzu von Florian Flade, Mitglied im o.g. 
Rechercheverbund, der sehr viele der vom Verbund erstellten Beiträge bei 
tagesschau.de (mit)verantwortet. Ihn hatte die IMI bereits 2022 als 
jemanden beschrieben, „der sich gerne investigativ gibt, aber eher als 
Pressesprecher der deutschen Sicherheitsbehörden agiert“ und im 
September 2025 erste Andeutungen von ihm zur anstehenden „Reform“ 
dahingehend kritisiert, sie enthielten wenige Informationen, sondern 
„breite[n] eher einen Stimmungsteppich aus“.

Der „Drohnenvorfall“ am Flughafen Halle/Leipzig

Eine Woche, bevor das Gesetz zur „Reform der Nachrichtendienste“ vom 
Kabinett verabschiedet wurde und damit auch eine breitere 
Berichterstattung zum Thema einsetzte, am 5. August 2026, inmitten der 
parlamentarischen und damit auch gewissermaßen nachrichtenmäßigen 
Sommerpause, ereignete sich dann ein – durchaus ernstzunehmender – 
Vorfall auf dem Flughafen Halle/Leipzig, wo eine Drohne gefunden wurde, 
die angeblich mit Sprengstoff und einem Zünder versehen war, und zwar 
zwischen ukrainischen Transportflugzeugen, die Munition in die Ukraine 
transportieren sollten. Tagesschau.de zitierte schonmal einen 
Völkerrechtler mit der Einschätzung, dass so ein Vorfall für sich 
genommen noch nicht als „bewaffneter Angriff“ gewertet werden könne, 
„der das Selbstverteidigungsrecht Deutschlands auslösen würde“.

Was genau unmittelbar vor Ort stattgefunden hat und aufgefunden wurde, 
ist bis heute – neun Tage später – unklar. Angeblich hat ein 
Angestellter eines Subunternehmens die niedrig fliegende Drohne mit 
einem Fußtritt zu Boden gebracht, nach anderen Angaben befand sie sich 
bereits funktionsunfähig am Boden. Nach einigen Angaben war sie bereits 
Stunden zuvor gegen den Flügel einer Transportmaschine („eine besonders 
empfindliche Stelle, da dort Treibstoff gelagert wird“) geprallt und hat 
dabei ihre Sprengladung verloren. Nach ersten Informationen befand sich 
in diesem Flugzeug Munition für die Ukraine, nach späteren war sie 
angeblich leer (warum? Angeblich sollte sie am nächsten Tag ihre Fracht 
dort hinbringen). Über die Tage wurden immer weitere Informationen 
nachgeliefert: eine Kollision mit einem anderen Flugzeug in der Luft, 
eine Antenne, die in der Nähe installiert worden war, eine kleine 
Explosion in der nahegelegenen Geisterstadt Kursdorf …

Eine offizielle Erklärung einer offiziellen Stelle zur konkreten 
Situation – wurde die Drohne mit Sprengsatz gefunden oder ohne, hätte 
der Zünder (warum eigentlich ein Zünder?) funktionieren können – sucht 
man vergebens (s. PS3). Stattdessen besteht nahezu die gesamte 
Berichterstattung aus vermeintlich durchgestoßenen Informationen 
verschiedener Sicherheitsbehörden – und gibt damit Anlass für weitere 
Spekulationen, Geraune und vor allem das Gerede von hybrider 
Kriegführung und einer Urheberschaft Russlands. Im konkreten Fall sind 
es übrigens (mal wieder) v.a. die Leitmedien und Politiker*innen aus der 
zweiten Reihe, die diese Urheberschaft nahelegen, während sich 
Regierungsmitglieder formal zurückhalten, entsprechenden Vorwürfen 
einfach nicht widersprechen und ihre ohnehin verfolgte Agenda der 
„Kriegstüchtigkeit“ weiterspinnen – auch in Hinblick auf die „Reform“ 
der „Nachrichtendienste“.

Drohnenvorfall und BND-Reform

Mit dieser Darstellung soll nicht nahegelegt werden, dass es sich bei 
dem Vorfall am Flughafen Halle/Leipzig um eine Inszenierung oder gar 
einen „Inside-Job“ deutscher Sicherheitsbehörden gehandelt hat. Sollten 
sich die vorliegenden Darstellungen in ihrer Gesamtheit bewahrheiten, 
spricht allerdings vieles dafür, dass es sich tatsächlich um eine 
Operation eines Geheimdienstes einer „fremden Macht“ handelt – für die 
der BND zukünftig auch ermächtigt werden soll. Er würde nach aktueller 
Planung auch dazu befugt, Daten – und damit Beweise – zu manipulieren.


PS1: Die Vorwürfe, nach denen die eingangs geschilderte Durchsuchung 
eines IMI-Autors mitsamt einer Traumatisierung des gesamten Hausprojekts 
stattfanden, konnten binnen Stunden entkräftet werden – übrigens auf der 
Grundlage der polizeilichen Überwachung einer anderen Veranstaltung, an 
der er zur vermeintlichen „Tatzeit“ teilgenommen hatte.

PS2: Ein Aspekt, der in diesem Artikel keinen Platz hatte, sei hier 
durch ein Zitat aus einem Leserbrief an die „Nachdenkseiten“ 
nachgereicht: „wie kann es möglich sein, dass eine mit Munition beladene 
Transportmaschine auf einem zivilen Flughafen unbewacht!!! herumsteht?“

PS3: Auszug aus der Regierungspressekonferenz vom 10. August 2026: „Eine 
Frage an Frau Dr. Kock vom BMI: Es gibt einen neuen Medienbericht, 
wonach der Busfahrer am Leipziger Flughafen die Drohne gar nicht aus der 
Luft gefischt habe, sondern dass sie erst später am Boden gefunden 
wurde, nachdem sie gegen das ukrainische Flugzeug geprallt ist. Können 
Sie dazu ein paar neue Einzelheiten nennen? […] Dr. Kock (BMI): Zu Ihrer 
ersten Frage fällt mir die Antwort relativ leicht: Es handelt sich um 
laufende Ermittlungen des Generalbundesanwalts. Ihre Fragen müssten Sie 
bitte dorthin richten. Das sind Details, die im Zuge der Ermittlungen 
geklärt werden und aufgeklärt werden.“



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