[IMI-List] [0697] Studien: Pressefreiheit unter Beschuss & Wehrhafte Demokratie / Artikel: Reserve, Ulm5, Auslandsreisen…

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Di Jun 2 18:49:20 CEST 2026



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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0697 – 29. Jahrgang
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich

1.) der Hinweis auf die neuen IMI-Studien: „Pressefreiheit unter 
Beschuss. Die Zeitenwende und die Medien“ und „Die Wehrhafte Demokratie 
als Ideologisches Vehikel der Zeitenwende“;

2.) Hinweise auf eine Reihe weiterer neuer Texte auf der IMI-Homepage, 
zum Finanzplan bis 2030, den Mittelstreckenwaffen, der Debatte um die 
Meldepflicht bei Auslandsreisen usw.

3.) Ein Artikel zum Entwurf für ein Reservistengesetz, mit dem 
Wehrdienstleistende langfristig der Reserve zur Verfügung stehen müssen.


1.) Neue IMI-Studien: Medien & Wehrhafte Demokratie

IMI-Studie 2026/04
Pressefreiheit unter Beschuss
Die Zeitenwende und die Medien
https://www.imi-online.de/2026/06/02/pressefreiheit-unter-beschuss/
2. Juni 2026, Sophie Voigtmann

Zusammenfassung: Die Studie untersucht die Entwicklung der Presse- und 
Meinungsfreiheit in Deutschland insbesondere seit der 2022 ausgerufenen 
„Zeitenwende“. Sie analysiert, wie Medien in die Legitimation von 
Aufrüstung und Kriegspolitik eingebunden werden und kritische, 
insbesondere antimilitaristische Positionen Repressionen ausgesetzt 
werden. Diese Entwicklungen werden mithilfe klassischer Studien und 
Fallbeispiele als historisch nicht neue Erscheinung eingeordnet. Neben 
ökonomischen Abhängigkeiten und strukturellen Verflechtungen zwischen 
Medien, Politik und Wirtschaft dokumentiert die Studie auch direkte 
staatliche Eingriffe im Bereich journalistischer Arbeit. Am Beispiel der 
aktuellen Sanktionierung des Journalisten Hüseyin Doğru wird gezeigt, 
wie kritische Medienschaffende unter Druck geraten und der Vorwurf der 
„Desinformation“ zur Delegitimierung journalistischer Arbeit genutzt 
wird. Die Untersuchung kommt zu dem Schluss, dass sich im Zuge der 
Militarisierung eine Einschränkung der Pressefreiheit beobachten lässt, 
die zunehmend auch direkte Repressionen umfasst.

Ganze Studie: 
https://www.imi-online.de/2026/06/02/pressefreiheit-unter-beschuss/


IMI-Studie 2026/03
Die Wehrhafte Demokratie als Ideologisches Vehikel der Zeitenwende
https://www.imi-online.de/2026/05/22/die-wehrhafte-demokratie-als-ideologisches-vehikel-der-zeitenwende/ 

22. Mai 2026, Maarten van Melis

INHALTSVERZEICHNIS
Die Renaissance der Wehrhaften Demokratie im Kontext der Zeitenwende
Begriffsherkunft – Von der Weimarer Republik bis zur Zeitenwende
Forschungsstand
Verteidigungspolitische Richtlinien 2023 – Drei Kernnarrative
Kernnarrativ – Das Narrativ der Äußeren Bedrohung
Kernnarrativ – Die Alternativlosigkeit Militärischer Aufrüstung
Kernnarrativ – Wehrhafte Demokratie als Gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Von der Wehrhaften Demokratie zum Operationsplan Deutschland
Fazit
Quellen

Ganze Studie: 
https://www.imi-online.de/2026/05/22/die-wehrhafte-demokratie-als-ideologisches-vehikel-der-zeitenwende/ 



2.) Neue Texte: Deutsches Korps an der Ostflanke, Auslandsreisen…

Seit der letzten IMI-List sind zusätzlich zu den Studien auch eine Reihe 
neuer Texte erschienen: Mit dem Finanzplan 2026 bis 2030 wurden die 
Militärausgaben einmal mehr weiter erhöht. Die Absage der 
US-Mittelstreckenwaffen führt nun dazu, dass Initiativen sich „eigene“ 
Abstandswaffen zu besorgen, weiter intensiviert werden. Weitere Artikel 
beschäftigen sich mit „Hybrider Kriegführung“, mit den Verfahren gegen 
die Anti-Elbit Protestierenden (P5), der Militarisierung des 
Katastrophenschutzes, der deutschen „Aufarbeitung“ der Vergangenheit im 
Lichte des neuen Militarisierungsschubs sowie der Unterstellung von 
Lettland und Estland unter den Zuständigkeitsbereich des 
Deutsch-Niederländischen Korps.

IMI-Standpunkt 2026/030
Neue NATO-Strukturen an der Ostflanke
Das Deutsch-Niederländische Korps übernimmt die Zuständigkeit für 
Lettland und Estland
https://www.imi-online.de/2026/05/29/neue-nato-strukturen-an-der-ostflanke/
Jürgen Wagner (29. Mai 2026)

IMI-Standpunkt 2026/029
Das verwaltete Versagen
Eine diasporische Analyse deutscher Erinnerungspolitik
https://www.imi-online.de/2026/05/22/das-verwaltete-versagen/
Kiflemariam Gebre Wold (22. Mai 2026)

IMI-Standpunkt 2026/028 - in: junge Welt (20.5.2026)
Milliarden für den Katastrophenschutz
Interview mit Tobias Pflüger
https://www.imi-online.de/2026/05/20/milliarden-fuer-den-katastrophenschutz/ 

(20. Mai 2026)

IMI-Analyse 2026/15
Antimilitaristische Saboteure vor Gericht: Verteidigung auf der Anklagebank
Der Ulm5-Prozess begann stockend. Die Verteidigung hält Richter:innen 
für befangen und befürchten „Schauprozess“. Angeklagte überschreiten 
Zeitbegrenzung für U-Haft.
https://www.imi-online.de/2026/05/19/antimilitaristische-saboteure-vor-gericht-verteidigung-auf-der-anklagebank/ 

Pablo Flock und Dominik Wetzel (19. Mai 2026)

IMI-Standpunkt 2026/027
„Hybride Kriegführung“ – Pseudowissenschaftliche Propaganda
Ein ganz alltägliches Beispiel der Angsmacherei durch Thinktanks und 
Behörden
https://www.imi-online.de/2026/05/12/hybride-kriegfuehrung-pseudowissenschaftliche-propaganda/ 

Bernhard Klaus (12. Mai 2026)

IMI-Analyse 2026/14
Wie konnte das denn passieren?
Ein kritischer Blick auf die Debatte um die Ausreisegenehmigungen für 
Männer* von 17 bis 45 Jahren
https://www.imi-online.de/2026/05/08/wie-konnte-das-denn-passieren/
Reza Schwarz (8. Mai 2026)

IMI-Standpunkt 2026/026 (Update: 13.5.2026)
Kein Grund zum Feiern!
Trotz Absage der US-Mittelstreckenwaffen kann keine Entwarnung gegeben 
werden
https://www.imi-online.de/2026/05/05/kein-grund-zum-feiern/
Jürgen Wagner (5. Mai 2026)

IMI-Standpunkt 2026/025
Geschenk für die Rüstungsindustrie
Kabinett beschließt kurz vor dem Tag der Arbeit die Finanzplanung bis 2030
https://www.imi-online.de/2026/04/30/geschenk-fuer-die-ruestungsindustrie/
Jürgen Wagner (30. April 2026)


3.) Reservistengesetz und Neuer Wehrdienst

IMI-Standpunkt 2026/031
Heikler Referentenentwurf
Ein neues Gesetz soll Absolvent*innen des Neuen Wehrdienstes dauerhaft 
zur Reserve verdonnern
https://www.imi-online.de/2026/06/02/heikler-referentenentwurf/
2. Juni 2026

Über den in diesem Jahr gestarteten Neuen Wehrdienst soll sowohl der 
geplante Aufwuchs der aktiven Truppe als auch der der Reserve 
gewährleistet werden. Denn im Anschluss an den Neuen Wehrdienst mussten 
die Absolvent*innen danach über die sogenannte Grundbeordung – bislang – 
noch einmal sechs Jahre der Reserve zur Verfügung stehen. Allerdings war 
die Teilnahme an Übungen freiwillig und konnte auch von Arbeitgeberseite 
bisher abgelehnt werden. Da dies aber absehbar nicht ausreichen dürfte, 
um die anvisierte Zielgröße zu erreichen, wurde bereits länger über eine 
Verlängerung der Grundbeordung und eine Abschaffung der doppelten 
Freiwilligkeit diskutiert. Ein nun veröffentlichter Referentenentwurf 
für ein neues Reservistengesetz macht mit derartigen Plänen ernst.

Freiwilligkeit unter Druck

Um den immensen Personalbedarf zu decken, kommt der Reserve eine 
zentrale Bedeutung zu. Aus dem Entwurf für eine neue Strategie der 
Reserve vom April 2026 geht hervor, dass für das Jahr 2033 eine 
Zielgröße von 200.000 Reservist*innen vorgesehen ist (aktuell sind es 
rund 60.000) Außerdem soll die Reserve künftig enger in die aktive 
Truppe integriert werden. Der Entwurf spricht von einer „grundsätzlichen 
Neuaufstellung“. Man wolle künftig die Bundeswehr „im gesamten 
Aufgabenspektrum verstärken“ und zwar „bis hin zum Einsatz im 
hochintensiven Gefecht.“

Vor diesem Hintergrund wurde schon in der Unterrichtung des 
Wehrbeauftragten vom März diesen Jahres über Pläne für eine faktisch 
unbefristete Verlängerung der Grundbeordung berichtet: „Die neue 
Beorderung soll dann – statt der bisher sechsjährigen Grundbeorderung – 
grundsätzlich bis zum Ende der Dienstleistungsüberwachung (längstens bis 
zur Vollendung des 65. Lebensjahres) erfolgen, was zu einem weiteren 
Anstieg der Gesamtzahl der Beorderten führen dürfte.“

Und auch die bislang gültige doppelte Freiwilligkeit mit dem 
Widerspruchsrecht zur Teilnahme an Übungen für Arbeitgeber und 
Arbeitnehmer geriet zusehends unter Druck. Ebenfalls bereits im März 
meldete sich etwa Thomas Röwekamp (CDU), der Vorsitzende des 
Verteidigungsausschusses im Bundestag, folgendermaßen zu Wort: „Wir 
können uns in der aktuellen sicherheitspolitischen Lage keine Reserve 
leisten, die nur auf freiwilliger Basis funktioniert. […] Wenn wir die 
Bundeswehr ernsthaft stärken wollen, brauchen wir mehr Verlässlichkeit 
und Verbindlichkeit. […] Das doppelte Freiwilligkeitsprinzip führt heute 
dazu, dass wir im entscheidenden Moment nicht sicher planen können. 
Unsere Reserve muss im Ernstfall schnell verfügbar und einsatzbereit 
sein, dafür braucht es klare Verpflichtungen.“

Reservistengesetz soll Freiwilligkeit beenden

Es hat sich also bereits länger abgezeichnet, dass nun sowohl die 
zeitliche Befristung wie auch die doppelte Freiwilligkeit beendet werden 
sollen. Dies geht aus dem Referentenentwurf für ein neues 
Reservistengesetz hervor, das am 1. Juli im Kabinett verabschiedet 
werden soll. Wurden demzufolge zwischen sechs und zwölf Monaten 
Wehrdienst geleistet, „kann eine verpflichtende Heranziehung zu einer 
Reservedienstleistung bis zum Ablauf des Monats erfolgen, in dem sie 
oder er 45 Jahre alt wird.“ Bei mehr als zwölf Monaten Neuem Wehrdienst 
(gilt auch für Berufssoldat*innen und Soldat*innen auf Zeit) „kann eine 
verpflichtende Heranziehung zu einer Reservedienstleistung bis zum 
Ablauf des Monats erfolgen, in dem sie oder er 65 Jahre alt wird“, erfolgen.

Bei einem Dienst unter einem Jahr kann eine Verpflichtung zu 
Reserveübungen für bis zu drei Wochen erfolgen, bei bis zu vier Jahren 
sind es vier Wochen, bei bis zu 13 Jahren sechs Wochen und darüber bis 
zu zwölf Wochen. Um die Aufgabe der Freiwilligkeit für die 
Arbeitgeberseite zu versüßen, war ebenfalls schon länger über Pläne 
einer finanziellen Kompensation berichtet worden. Im Referentenentwurf 
sind nun für Unternehmen unter 250 Beschäftigten pro Arbeitnehmer*in mit 
mehr als 30 Tagen Reservistendienst „pauschal 500 Euro“ vorgesehen. 
Angesichts dieser vergleichsweise überschaubaren Kompensation äußerte 
sich Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger gegenüber den Plänen äußerst 
skeptisch: „Die doppelte Freiwilligkeit hat sich als tragfähiges Modell 
bewährt, um die Interessen von Bundeswehr und Wirtschaft in Einklang zu 
bringen.“

Blaues Wunder

Spiegel Online fasst die Pläne und Konsequenzen des Reservistengesetzes 
folgendermaßen zusammen: „Der damalige Bundesverteidigungsminister 
Thomas de Maizière (CDU) hatte die Reservepflicht vor Jahren beendet, 
als auch die Wehrpflicht ausgesetzt wurde. Seitdem waren Reserveübungen 
für frühere Soldaten und Soldatinnen freiwillig. Sowohl sie selbst als 
auch die Arbeitgeber konnten ein Veto erheben. Dies würde bei 
Verabschiedung des Reservestärkungsgesetzes automatisch ungültig.“

Bis auf die Verpflichtung zur Beantwortung des Bundeswehr-Fragebogens 
und die Musterungspflicht für männliche Jugendliche ist der Neue 
Wehrdient bislang noch weitgehend freiwillig. Es darf allerdings mit 
Blick auf die Reserve bezweifelt werden, dass den meisten Jugendlichen 
klar ist, dass es mit der Freiwilligkeit nicht mehr ganz so weit her 
ist, wenn sie sich erst einmal für den Wehrdienst entschieden haben.

Im Handelsblatt wird Verteidigungsminister Boris Pistorius mit den 
Worten zitiert, der Wehrdienst sei zwar freiwillig, wer ihn aber antrete 
müsse wissen, „dass dann anschließend für ihn eine Verpflichtung daraus 
folgt, auch Reserveübungen durchzuführen.“ Es sei zwar das Ziel, dass 
Reservedienstleistende von sinnvollen Übungen profitieren, am Ende zähle 
aber vor allem eins: „Aber für uns ist wichtig, das kann nicht auf 
Freiwilligkeit basieren. Deswegen wird es eine Verpflichtung geben. […] 
Das ist der einzige Weg, um wirklich den verlässlichen, stabilen Aufbau 
einer neuen Reserve zu gewährleisten“, so Pistorius. Und: „Die 
Arbeitgeber mögen es mir nachsehen.“

Dies ist eine aktualisierte und erweiterte Fassung eines Beitrags, der 
zuerst bei Telepolis erschien.



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