[IMI-List] [0418] AUSDRUCK (April 2014)/ Artikel zu Geheimhaltung und Militär

IMI imi at imi-online.de
Mo Apr 14 13:48:06 CEST 2014


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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0418 .......... 17. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Thomas Mickan/ Jürgen Wagner
Abo (kostenlos).. https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/imi-list
Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List findet sich:


1.) die aktuelle Ausgabe des IMI-Magazins AUSDRUCK (April 2014)

2.) ein Artikel zum Thema: Geheimhaltung und Militär



1.) die aktuelle Ausgabe des IMI-Magazins AUSDRUCK (April 2014)
Komplette Ausgabe: http://www.imi-online.de/download/April2014web.pdf


UKRAINE

Ukraine: Ringen um die Machtgeometrie. Neoliberales Assoziationsabkommen 
und europäisch-russische Machtkonflikte (Jürgen Wagner)
http://www.imi-online.de/download/April2014Wagner.pdf


DEUTSCHLAND UND DIE BUNDESWEHR

Über „Augsburg“ zur Weltmacht – Vernichtung syrischer Chemiewaffen oder 
militärische Machtprojektion? (Christin Bernhold/Christian Stache)
http://www.imi-online.de/download/April2014BernholdStache.pdf

Rüstungsexporte nach Mexiko – ein Update (Peter Clausing)
http://www.imi-online.de/download/April2014web.pdf

Profaner Partymilitarismus. Die Bundeswehr beim 825. Hamburger 
Hafengeburtstag (Christian Stache)
http://www.imi-online.de/download/April2014Stache.pdf

Die Sache mit der Verschlusssache. Wie das Informationsfreiheitsgesetz 
(IFG) der Friedens- und Antikriegsbewegung helfen kann (Thomas Mickan)
http://www.imi-online.de/download/April2014Mickan.pdf

“Gibt es ein neues Bild vom Krieg im heutigen Deutschland?“ (Johannes M. 
Becker)
http://www.imi-online.de/download/April2014Becker.pdf


AFRIKA

Zentralafrika: “Machtvakuum” oder Arena der Mächte (Christoph Marischka)
http://www.imi-online.de/download/April2014Marischka1.pdf


MILITÄRBASEN

Der Flughafen Shannon und seine militärische Nutzung durch die USA (John 
Lannon)
http://www.imi-online.de/download/April2014Lannon.pdf

Was passiert mit der verlassenen NATO-Militärbasis in Neapel? 
(Jacqueline Andres)
http://www.imi-online.de/download/April2014Andres.pdf


DROHNEN

Risiko Regulierung: Böll-Stiftung will zur Debatte anregen und läuft 
dabei Gefahr, sie abzuwürgen (Christoph Marischka)
http://www.imi-online.de/download/April2014Marischka2.pdf



2.) ein Artikel zum Thema: Geheimhaltung und Militär

IMI-Analyse 2014/010
Die Sache mit der Verschlusssache
Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und 
Antikriegsbewegung helfen kann
http://www.imi-online.de/2014/04/07/die-sache-mit-der-verschlusssache/
von Thomas Mickan


Die Sache mit der Verschlusssache
Wie das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) der Friedens- und 
Antikriegsbewegung helfen kann

Militär ohne Geheimhaltung ist unvorstellbar. Jedes Militär, auch die 
Bundeswehr, ist auf diese angewiesen, konstituiert sich doch Militär 
immer mit Blick auf abzuwehrende feindliche Gruppen, die es – des 
eigenen Vorteils oder Schutzes wegen – möglichst uninformiert zu lassen 
gilt.[1] Auch gibt es für das Militär und dessen politisch 
Verantwortliche einen Binnenanreiz zur Geheimhaltung gegenüber der 
eigenen Bevölkerung, da die hohen finanziellen Aufwendungen und 
menschlichen Verluste gerade in einer Demokratie gleichzeitig hohe 
politische Kosten bedeuten.[2] Ein Beispiel sind fehlende Fotos von 
getöteten Soldat_innen der Bundeswehr oder von Menschen, die von 
Bundeswehrsoldat_innen getötet wurden. Das Fehlen ist neben den in engen 
Grenzen nachvollziehbarem und zu schützenden Persönlichkeitsrecht mit 
den hohen politischen Kosten zu erklären.[3]

Geheimhaltung und Demokratie, ideal verstanden als freie und gleiche 
Möglichkeit der Willensbildung, -artikulation und -durchsetzung, stehen 
damit jedoch in einem Spannungsverhältnis, weil durch Geheimhaltung das 
Primat von informierten Bürger_innen erheblich verletzt wird. Auch die 
an Abgeordnete delegierte Kontrolle von Militär und Geheimdiensten ist 
einerseits kaum effektiv,[4] andererseits nicht sachangemessen bei 
Fragen mit erheblicher ethischer Tragweite wie Krieg und Frieden, die 
neben politischen Expert_innengremien ein gesamtgesellschaftliches 
Meinungsbild für ihre Legitimation in einer Demokratie benötigen.[5] Es 
stellt sich so das Problem, dass die Geheimhaltung die Bürger_innen 
daran hindert, sich angemessen zu informieren und zu urteilen.[6] Auch 
eine umfassende Information der Öffentlichkeit durch die Medien ist 
gerade im Bereich der militärischen Angelegenheiten durch die 
Geheimhaltung stark eingeschränkt.

Ein Beispiel verdeutlicht das: Drei einfache, aber für die 
Kriegsbewertung entscheidende Fragen können meines Erachtens heute in 
Bezug auf den Afghanistankrieg von der deutschen Öffentlichkeit aufgrund 
von Geheimhaltung nicht beantwortet werden. Erstens: Wie viele Menschen 
haben Bundeswehrsoldat_innen direkt oder über Befehle vermittelt 
(„Kunduzbombardierung“) getötet – egal ob Kombattant_in oder 
Zivilist_in, intendiert oder aus Versehen? Zweitens: Wie viele Gefangene 
hat die Bundeswehr im „umgangssprachlichen“ Krieg genommen? Schließlich 
drittens: Was ist aus diesen Gefangenen geworden?

Die Friedensfrage ist so auf das Engste mit der Forderung nach mehr 
Transparenz für staatliches Handeln verknüpft. Im Folgenden möchte ich 
daher mit dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) ein Werkzeug für die 
Friedens- und Antikriegsbewegung diskutieren. Dies soll im besten Fall 
helfen, den Schleier des Geheimen zu lüften. Oder es kann das 
Spannungsverhältnis von Militär und Demokratie aufzeigen, eben weil das 
Militär vom Geheimen lebt und dies auch nicht durch Regelungen wie das 
IFG zu ändern ist. Darin sehe ich eine starke Form von Militärkritik.
Die Sache mit der Verschlusssache

Die Pressegesetze geben Journalist_innen ein Mittel an die Hand, 
Informationen von staatlichen Stellen zu erfragen. Auch 
Parlamentarier_innen haben beispielsweise über Kleine Anfragen die 
Möglichkeit an Informationen zu gelangen, die die Regierung nicht 
freiwillig veröffentlicht. Gewöhnliche Bürger_innen waren bis 2006 in 
Deutschland auf die Vermittlung dieser Instanzen angewiesen. Sie sind es 
zwar nach wie vor, jedoch wurde mit dem 2006 in Kraft getretenen „Gesetz 
zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes“, kurz 
Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ein gesetzlicher „Anspruch auf Zugang 
zu amtlichen Informationen“[7] geschaffen: „Mit einem [IFG-]Antrag […] 
können Bürger und Journalisten die Herausgabe jeglicher Aktenbestände 
von Behörden beantragen, dazu gehören Förderanträge, Gutachten, 
Prüfberichte und sogar interne E-Mails.“[8]

Bevor ich jedoch näher auf das IFG und die damit verbundenen Probleme 
eingehen möchte, ist es sinnvoll auf die parlamentarische Praxis zu 
schauen. Sie verdeutlicht, welchen Umfang die Praxis der Geheimhaltung 
selbst bei scharfen parlamentarischen Werkzeugen wie der Kleinen Anfrage 
besitzt. Es zeigt Anspruch und Herausforderung für das IFG, welches 
helfen soll, das Prinzip der Repräsentation ernster zu nehmen, bei der 
das Wahlvolk auch zwischen den Wahlen ihre Repräsentant_innen und die 
Regierung kontrollieren kann. Ich werde mich beispielhaft auf drei 
politisch umstrittene Bereiche konzentrieren, die deshalb im Besonderen 
einer Kontrolle bedürfen: den Afghanistankrieg, den Bundeswehreinsatz im 
Inneren und Rüstungsforschung und -exporte. Es wird sich zeigen, wie 
durch die Geheimhaltung Kontrolle verunmöglicht wird.

Afghanistankrieg

Im Januar 2011 wurde die Zahl der getöteten Zivilpersonen in Afghanistan 
insbesondere durch die „Task Force 47“ der Bundeswehr bei einer Kleinen 
Anfrage als Verschlusssache vor der Öffentlichkeit verborgen.[9] Im Juni 
2011 verheimlichte die Bundesregierung der Öffentlichkeit Angaben zum 
umstrittenen, aber für den Afghanistaneinsatz wichtigen 
Bundeswehrstützpunkt Termez im diktatorischen Regime in Usbekistan.[10] 
Auch auf Anfragen von Journalist_innen über ihre Presserechte gab das 
Verteidigungsministerium keine Auskunft.[11] Im Juli 2011 fragten 
Abgeordnete im Bundestag, „an welchen Orten außerhalb Deutschlands […] 
Angehörige des Kommandos Spezialkräfte (KSK) und der 
Kampfschwimmerkompanie […] in den letzten zwei Jahren im Einsatz“ waren. 
Das Resultat war Schweigen.[12] Im August 2011 schwieg sich die 
Bundesregierung auch über die Erfahrungen des öffentlich gepriesenen 
Konzeptes des „Partnerings“ in Afghanistan aus.[13]

Im November 2012 veröffentlichten Journalist_innen der WAZ-Gruppe einige 
tausend Seiten von geleakten Einsatzberichten der Bundeswehr in 
Afghanistan – die so genannten Afghanistan Papiere. Vorher versuchten 
die Journalist_innen erfolglos an die Papiere mit einer IFG-Anfrage zu 
gelangen. Dies wurde ihnen aber mit Verweis auf die Geheimhaltung 
verweigert.[14] Seit April 2013 ging das Verteidigungsministerium 
aufgrund der Veröffentlichung und einer angeblichen Verletzung des 
Urheberrechtes sogar juristisch gegen die WAZ-Gruppe vor. Es offenbarte 
sich zudem in den veröffentlichten Papieren, dass die Begründung für die 
Geheimhaltung, nämlich die vermeintliche Gefährdung von Soldat_innen, 
nachweislich falsch war: „In den Papieren findet sich nichts, was als 
Geheimnis geschützt werden müsste.“[15] Im Januar 2014 versuchte das 
Bundesinnenministerium (wie bei den Afghanistan Papieren wiederum unter 
Thomas de Maizière) ähnliche juristische Schritte in Bezug auf 
Urheberrechtsverletzungen mit dem IFG-Portal fragdenstaat.de.[16] Dieses 
gemeinnützige Portal vereinfacht das Stellen einer IFG-Anfrage und 
ermöglicht die Ergebnisse der IFG-Anfragen (anonymisiert) zu 
veröffentlichen. Es kann kein Zweifel bestehen, dass es sich in beiden 
Fällen um den Versuch handelt, kritische Nachfragen zu zensieren und 
keineswegs um Urheberrechtsverletzungen.[17]

Erstaunlicherweise gab es wegen der geleakten Afghanistan Papiere ein 
Nachspiel. Aufgrund des Leaks bemerkte „[d]er am 27. September 2008 in 
Camp Marmal befindliche Offizier Daniel Lücking […], dass die 
Unterrichtung des Parlaments durch das BMVg über den erfolgten Angriff 
erheblich von dessen tatsächlichem Verlauf abwich.“[18] Lücking stellte 
daraufhin mit Unterstützung der Linken im Juni 2013 eine Kleine Anfrage 
im Bundestag,[19] um herauszufinden, was mit den auch von ihm 
verhafteten afghanischen Kämpfer_innen nach der Übergabe an afghanische 
Sicherheitskräfte geschah. „[D]ass die Verhaftungen und die später mir 
gegenüber geäußerten Tötungen nicht der Beurteilung und Diskussion durch 
das deutsche Parlament zugänglich sind, steht[sic] für mich das gesamte 
deutsche ISAF-Engagement und auch jedes weitere Engagement im Ausland in 
Frage“,[20] äußerte Lücking am 19. Februar 2014 in seinem Offener Brief 
„Umgang mit Angreifern in Afghanistan“ auf seinem PTBS-Blog „Aufräumen, 
Kamerad!“. Und obwohl die Verschlussregelung über die wahren 
Vorkommnisse in der Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken nur 
befristet bis zum Ende der 17. Wahlperiode (22. Oktober 2013) gelten 
sollte, hat sich bis heute (Ende März 2014) daran nichts geändert. Zu 
heikel scheint es zu sein, die Öffentlichkeit wahrheitsgemäß darüber zu 
unterrichten, was mit Gefangenen Kombattant_innen in Afghanistan bei der 
Übergabe an lokale Sicherheitskräfte geschieht.

Im April 2013 stellte das Bundesverteidigungsministerium die weiteren 
geplanten Anschaffungen der Bundeswehr für den Afghanistan Einsatz unter 
Verschluss, was gerade vor dem Hintergrund eines möglichen Abzuges von 
erheblichem politischem Interesse ist. Es würden „Grundrechte Dritter“, 
das heißt der beauftragten Firmen und ihre Geschäftsgeheimnisse, 
berührt. Als weiteren Verschlussgrund nennt die Bundesregierung, dass, 
wenn der gegenwärtige Stand der Ausrüstungsplanung öffentlich zugänglich 
wäre, der „Aufbau der afghanischen Sicherheitskräfte, d[ie] Abstimmung 
mit den Partnernationen sowie Art und Umfang einer deutschen Beteiligung 
an einer ISAF-Nachfolgemission [sich] ändern [könnten].“[21]

Offensichtlich verheimlicht das Verteidigungsministerium konsequent alle 
relevanten und brisanten Angaben zum Afghanistaneinsatz sowohl 
vergangener Vorkommnisse als auch zukünftiger Gestaltungsideen. Wie 
aufgrund dieses Faktenmangels sich Bürger_innen ein Urteil über den 
Afghanistankrieg bilden können, bleibt offen.

Bundeswehr im Inneren

Auf Schloss Elmau bei Garmisch-Partenkirchen in Bayern werden sich am 4. 
und 5. Juni 2015 – wohl abhängig von den weiteren politischen 
Entwicklungen auf der Krim – die G8 treffen. Damit wird Deutschland nach 
Heiligendamm 2007 wieder Gastland dieser Veranstaltung sein. Dass dabei 
die Bundeswehr wie 2007 wieder im Inneren eingesetzt wird, muss 
befürchtet werden. Genaue Kenntnisse über 2007 sind jedoch wegen des 
unter Verschluss gehaltenen Berichtes über „Unterstützungsleistungen der 
Bundeswehr im Rahmen der Amtshilfe anläßlich des G8-Gipfel in 
Heiligendamm“ nur aufgrund geleakter Dokumente von Februar 2008 
verfügbar.[22]

Ähnlich gestaltet sich das Trauerspiel der Geheimhaltung bei der 
alljährlichen privaten Münchner Sicherheitskonferenz und dem mit Steuern 
bezahlten Einsatz der Bundeswehr zum Schutz dieser Veranstaltung. Am 
19.1.2012 stellte deshalb die Linke eine Kleine Anfrage über die 
„Unterstützung des Bundes für die Münchner Sicherheitskonferenz.“[23] 
Dieses Datum war politisch geschickt gewählt, weil die Bundesregierung 
die heiklen Fragen nach einer zweiwöchigen Frist für Kleine Anfragen 
genau zu Beginn der Sicherheitskonferenz hätte beantworten müssen, also 
just dann, wenn die öffentliche Aufmerksamkeit und Kritik am größten 
wäre. Jedoch stellte die Bundesregierung nach genau diesen zwei Wochen 
am 3.2.2012 ihre Antwort unter Verschluss.[24] Einen Monat später, 
nachdem die Proteste und die mediale Aufmerksamkeit verschwunden waren, 
hob die Bundesregierung am 2.3.2012 den Verschluss wieder auf.[25]

Proteste gibt es auch immer wieder gegen Werbeauftritte der Bundeswehr. 
Nach Angaben des Bundeswehrmagazins Y (Ausgabe 03/2014) werden gegen 
diese Werbemaßnahmen Demonstrierende im Vorfeld „oft“ durch den 
Militärischen Abschirmdienst (MAD), die Feldjäger und Polizei 
ausspioniert.[26] Es ist daher von öffentlichem Interesse, an welchen 
Orten und in welchem Personalumfang der MAD aufgestellt ist. Doch selbst 
diese banalen Angaben über den Geheimdienst der Bundeswehr werden unter 
Verschluss gehalten, wie im April 2013 bei einer Großen Anfrage der SPD 
herauskam.[27]

Rüstungsforschung und -exporte

Seit die Zivilklauselbewegung in Deutschland erheblich an Fahrt gewonnen 
hat, scheint es für die Politik zunehmend unangenehmer zu sein, wenn der 
Umfang von Rüstungsforschung bekannt wird. Bereits im Oktober 2010 wurde 
daher die Kleine Anfrage „Die Rolle der Hochschulen in der staatlich 
geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung“ unter 
Verschluss gehalten.[28] Auch fast vier Jahre später - und dem 
verstärktem Aufdecken der massiven Rüstungsforschung an öffentlichen 
Hochschulen und dem gestiegenen öffentlichen Interesse daran - wurde im 
März 2014 wiederholt der aktuelle „Stand der militärischen und 
wehrtechnisch relevanten Forschungsaufträge aus dem Bundesministerium 
der Verteidigung (BMVg) sowie eine aktuelle Übersicht über Kooperationen 
von Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit privaten 
Rüstungskonzernen“[29] unter Verschluss gestellt. Die Begründung dafür 
lautet, dass die „Sicherheitsinteressen Deutschlands“ gefährdet seien. 
Geheimhaltung im Bereich der Rüstungsforschung gibt es auch auf 
Landesebene. So etwa im November 2012 bei einer Anfrage zur 
Rüstungsforschung an der Universität Hannover[30] und im Oktober 2013 
bei Fragen in den Landtagen von Niedersachsen, Bayern und Sachsen zur 
Rüstungsforschung beispielsweise beim Drohnenprojekt SAGITTA und dessen 
Finanzierung.[31]

Besonders umfänglich ist auch weiterhin die Geheimhaltung in Fragen des 
Rüstungsexportes. Protokolle und Sitzungen des Bundessicherheitsrates, 
der über Ausfuhrgenehmigungen entscheidet, sind gleich gänzlich geheim, 
und nur durch Zufall, Kontakte oder verspätet dringen dortige Beschlüsse 
an die Öffentlichkeit. Ganz aktuell stellt sich im März 2014 in Bezug 
auf Rüstungsexporte die Frage, welche deutschen Firmen das syrische 
Chemiewaffen-Programm beliefert haben. Mit Verweis auf 
Geschäftsgeheimnisse wird jedoch jede Aussage dazu von der 
Bundesregierung verwehrt.[32] Mittlerweile hat der Linken Politiker Jan 
van Aken Strafanzeige wegen Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich 
massiver Zulieferungen an syrische Giftgasfabriken gegen Unbekannt 
gestellt.[33]

Die aufgezeigten Beispiele der Geheimhaltung bei Ausübung der 
parlamentarischen Kontrolle stellen nur einen unvollständigen Ausschnitt 
der letzten Jahre dar. Viele weitere Themen lassen sich finden: Im Juni 
2011 verweigerte Aussagen zur Elektromagnetisch Kriegsführung (EMP),[34] 
im November 2011 zu Untersuchungen zu den „Traditionsnamen“ bei der 
Benennung von Kasernen,[35] im Oktober 2012 die Diskussion um das neue 
NATO-Konzept,[36] im Februar 2014 die Studie „Truppenbild ohne Dame“[37] 
sowie im März 2014 der Munitionsdiebstahlberichtbericht in Kasernen.[38] 
Jede einzelne zurückgehaltene Information könnte das Potenzial zum 
Skandal haben, und Skandal bedeutet in diesem Zusammenhang die Übernahme 
politischer Verantwortung und Rechenschaft – aber wo keine Kläger_in, da 
auch keine Richter_in.

Es ist zudem im Zusammenhang mit den Antworten auf die Kleinen Anfragen 
anzumerken, dass die Bundesregierung zwar verpflichtet ist, 
wahrheitsgemäß zu antworten. Ihr Herrschaftswissen ermöglicht es ihr 
jedoch, auch bei den nicht unter Verschluss gehaltenen Aussagen viele 
Grauschattierungen der Wahrheit zu bespielen, ja mitunter gar mit 
spitzfindigen Formulierungen unkontrollierbar zu lügen.[39] Ein noch 
größeres Problem mit der Geheimhaltung insbesondere bei 
sicherheitspolitischem Regierungshandeln liegt darin, dass mitunter gar 
nicht bekannt ist, nach was gefragt werden könnte. Ein Beispiel hierfür 
ist die Operation Sommerregen von Bundesnachrichtendienst und Bundeswehr 
in Afghanistan im Jahr 1989, also noch im Kalten Krieg, die erst 2013 
öffentlich bekannt wurde.[40] Bei diesem Problem des „unbekannten 
Unbekannten“ bietet auch das IFG keine Lösung.
Informationsfreiheitsgesetz (IFG): Möglichkeiten und Grenzen

Ein Blick in die Statistik des Informationsfreiheitsgesetzes (Tabelle 1) 
zeigt, dass zwar in den vergangenen Jahren die Zahl der IFG-Anfragen an 
Behörden deutlich gestiegen ist, dieser Trend sich für das 
Verteidigungsministerium jedoch nicht feststellen lässt. Hier hat der 
Gesamtanteil von Anfragen über die letzten sieben Jahre im mittleren 
zweistelligen Bereich stagniert: von 2012 insgesamt 6.077 gestellten 
IFG-Anfragen waren lediglich 68 an das Verteidigungsministerium 
gerichtet. Relativ betrachtet, wurde im Vergleich zu den Vorjahren in 
den letzten Jahren ein höherer Anteil der gestellten Anfragen an das 
Verteidigungsministerium beantwortet und nur in seltenen Fällen Kosten 
erhoben. Geleakte Protokolle des Innenministeriums und der im Folgenden 
beschriebene Selbstversuch legen allerdings den Schluss nahe,[41] dass 
auch das Verteidigungsministerium im Gegensatz zu den ersten Jahren des 
IFGs sich auf die Anfragen besser eingestellt hat. Je nach Brisanz wird 
dann abgestuft frei Auskunft erteilt, Kosten von gesetzlich gedeckelten 
500 € pro Anfrage erhoben oder die Information mit einem der zahlreichen 
IFG-Ausnahmeregelungen verweigert. Erfolgreiche Widersprüche oder Klagen 
nach einer Auskunftsverweigerung gehen gegen Null.

Ausnahmen wie Geschäftsgeheimnisse, ihre rechtlichen Interpretationen 
und dazugehörige Gerichtsentscheide sind umfassend und strittig und 
können deshalb hier nicht ausführlich diskutiert werden.[42] Es zeigt 
sich jedoch schon beim Blick ins Gesetz, dass Informationsansprüche an 
das Verteidigungsministerium und die Geheimdienste (inklusive MAD) 
bereits dort weitgehend ausgeschlossen werden und dies schon im Vorfeld 
dazu führen kann, dass Anfragen gar nicht erst gestellt werden. In § 3 
IFG heißt es beispielsweise: „Der Anspruch auf Informationszugang 
besteht nicht, (1.) wenn das Bekanntwerden der Information nachteilige 
Auswirkungen haben kann auf (a) internationale Beziehungen, (b) 
militärische und sonstige sicherheitsempfindliche Belange der 
Bundeswehr, (c) Belange der inneren oder äußeren Sicherheit […].“[43] 
Der Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Thilo Weichert 
macht jedoch deutlich: „Der als Ausnahmegrund im Gesetz erwähnte Begriff 
der ‚militärischen Belange der Bundeswehr‘ schließt nicht sämtliche 
Vorgänge des Verteidigungsministeriums, schon gar nicht die ‚zivile‘ 
Verwaltung ein, sondern setzt eine konkrete Beeinträchtigung der 
militärischen Handlungsmöglichkeiten der Bundeswehr voraus. Sollen 
Belange der inneren und äußeren Sicherheit eine Auskunftsablehnung 
rechtfertigen, so muss insofern die Funktionstüchtigkeit staatlicher 
Einrichtungen, etwa des militärischen Nachrichtendienstes, 
beeinträchtigt sein.“[44] Der ehemalige Datenschutzbeauftragte Peter 
Schaar kritisiert zudem die ausufernde Geheimhaltungspraxis und dass die 
Nachrichtendienste faktisch komplett von Anfragen ausgenommen sind.[45] 
Die Auskunftsverweigerung aufgrund von Verschlusssachen ist, wenn auch 
rechtlich strittig und jeweils im Einzelfall zu begründen (!),[46] für 
die Behörden ein einfacher Weg die IFG-Auskunft zu verweigern.

Im Juni 2013 wurde zudem in einer parlamentarischen Nacht- und 
Nebelaktion die Auskunftspflicht des Bundesrechnungshofes per Gesetz 
faktisch abgeschafft: „Statt einer klaren Pflicht zur Offenlegung wie im 
IFG ist dort nämlich nur noch davon die Rede, dass der Rechnungshof 
Einsicht in Prüfberichte gewähren ‚kann‘. Eine Art Blankoscheck für 
Ablehnungen. Und Akten des Hofes, die keine Prüfberichte sind, sind 
gleich ganz gesperrt.“[47] Erfolgreiche IFG-Anfragen für den Bereich des 
Verteidigungsministeriums sind damit über die Hintertür 
Bundesrechnungshof nun nicht mehr möglich. Zeit-Journalist_innen hatten 
beispielsweise mit einer solchen IFG-Anfrage das finanzielle Desaster 
des Bundeswehrprojektes Herkules (neue IT-Infrastruktur) aufgedeckt und 
für Schlagzeilen gesorgt.[48]

Selbstversuch

Auch ich habe im Rahmen der Recherchen für diesen Text eine IFG-Anfrage 
beim Verteidigungsministerium mit Hilfe des IFG-Portals fragdenstaat.de 
gestellt. Auf dieser Internetseite kann mithilfe einer vorgefertigten 
Maske sehr einfach das eigene Auskunftsersuchen an die zuständige 
Behörde geschickt werden. Mich interessierte dabei besonders, 
Originaldokumente (bzw. Kopien davon) des Verteidigungsministeriums zu 
erhalten. Dafür wählte ich sieben Auftragsstudien aus, die das 
Ministerium von Dritten hat anfertigen lassen. Die Namen und 
Ausführenden der Auftragsstudien entnahm ich einer öffentlich 
zugänglichen Kleinen Anfrage der Linksfraktion.[49] Im Ergebnis wurde 
mir die Einsicht in alle sieben Studien aus fünf verschiedenen Gründen 
verweigert:

Die mit Steuergeldern und für das Verteidigungsministerium erstellte 
Studie zu den „Auswirkungen von sozio-demografischen Entwicklungen auf 
die Berufswahl von Haupt- und Realschülern sowie Entwicklung von 
Strategien zur Personalgewinnung“[50] und eine Ausarbeitung der RWTH 
Aachen über „Militärpolitische/ -strategische Implikationen des 
Klimawandels aus deutscher Sicht“[51] sind mir mit dem Hinweis auf eine 
Verschlusssache vorenthalten wurden, da „bei einer Offenlegung die 
Gefahr [bestünde], dass es nachhaltige Auswirkungen auf die 
militärischen und sonstigen sicherheitsempfindlichen Belage der 
Bundeswehr geben könnte. (§ 3 Nr. 4 IFG)“.

Auch eine Studie zur „Markt- und Wettbewerbsanalyse für militärische 
Lufttransportflugzeuge“ wollte mir das Verteidigungsministerium nicht 
zukommen lassen. In der Verweigerungsbegründung heißt es dazu, dass 
Problem sei „geistiges Eigentum […, denn die] genannte Studie wurde von 
der Firma Pricewaterhouse Coopers AG (PWC) für den internen Gebrauch des 
Verteidigungsressorts erstellt und darf gemäß § 7 des Studienvertrages 
vom Auftraggeber nur zum internen Gebrauch verwendet werden (§ 6 Satz 1 
IFG)“.[52]

Eine weitere geheim gehaltene Studie zur künftigen 
Verpflegungsorganisation der Bundeswehr würde bei Offenlegung 
„fiskalische Interessen des Bundes im Wirtschaftsverkehr beeinträchtigen 
[…] (§ 3 Nr. 6 IFG).“[53] Und eine Ausarbeitung des Centre for European 
Security Strategies über den „Aufstieg Chinas - Sicherheit Europas“ 
dürfe mir nicht zugänglich gemacht werden, weil dies „nachteilige 
Auswirkungen auf internationale Beziehungen [hat]. Es besteht die 
Gefahr, bilaterale Beziehungen zu belasten, wenn darin getroffene 
Aussagen/Wertungen öffentlich bekannt werden würden (§ 3 Nr. 1 
IFG)“.[54] Bei zwei weiteren Auftragsstudien handele es sich um 
„Beratungsleistung, in deren Rahmen keine Dokumente erstellt wurden“[55] 
– wohlgemerkt erfolgte eine der beiden Beratungsleistungen über einen 
Zeitraum von drei Jahren. Auf den wenig Erfolg versprechenden 
Widerspruch, der bei Ablehnung eine Verwaltungsgebühr von etwa 30 Euro 
verursacht, oder eine kostenintensive Klage, verzichtete ich.
Ausblick: IFG-Anfragen doppelt wirksam

Ein Blick auf erfolgreiche IFG-Beispiele in Deutschland (beispielsweise 
Informationen über den Panzerdeal mit Katar[56] oder EADS 
Sponsoring[57]) könnte mehr Mut machen als meine eigene Anfrage. Mut 
dazu, dass sich auch hier irgendwann eine Informationsfreiheitspraxis 
gegenüber den Bürger_innen wie beispielsweise in den USA entwickelt.[58] 
Wie aber die Gesetzesänderungen beim Bundesrechnungshof und das 
juristische Vorgehen gegen die WAZ-Gruppe und fragdenstaat.de zeigen, 
wird die Durststrecke für die Informationsfreiheit in Deutschland 
mittelfristig weiter anhalten und Deutschland wird sich im Global Right 
to Information Rating weiterhin auf einem der letzten Plätze 
wiederfinden.[59]

Ein Hauptgrund dafür sind die vielen Ausnahmen, die bei Fragen zum 
Militär mit seinen vielen geheimen Verschlusssachen besonders 
durchschlagen. So schreibt Thilo Weichert: „Während sich in anderen 
Verwaltungsbereichen schon eine umfassende Informationspraxis entwickelt 
hat, gilt dies nicht für den militärischen Bereich.“[60] Es müssen daher 
auch von Seiten der Friedens- und Antikriegsbewegung auch trotz oder 
gerade wegen der geringen Auskunftschancen vermehrt IFG-Anfragen 
gestellt werden. Diese können einerseits dazu beitragen, an einem 
behördlichen Mentalitätswandel und einer offenen Informationspraxis 
mitzuarbeiten. Andererseits können sie selbst dann, wenn das 
Verteidigungsministerium die brisanteren IFG-Anfragen weiterhin ablehnen 
wird, ein Lackmustest für die Vereinbarkeit von Militär und Demokratie 
sein. Es wird sich aufgrund der unüberwindbaren Sache mit der 
Verschlusssache zeigen, dass auch hier eine starke Form von 
Militärkritik zu finden ist.

ANMERKUNGEN:


[1] Vgl. hierzu z.B.: Perthes, Volker (2011): Wikileaks und warum 
Diskretion in der Außen- und Sicherheitspolitik wichtig sind. In: 
Wikileaks und die Folgen (2011), Edition Suhrkamp, S. 164-174.

[2] Auch ohne die „Armee im Einsatz“ haben seit 1955 „rund 3.200 
militärische und zivile Angehörige der Bundeswehr infolge der Ausübung 
ihrer Dienstpflichten ihr Leben verloren“, dazu kommen zusätzlich noch 
über 3.400 Selbstmorde, www.bmvg.de.

[3] Vgl. hierzu u.a. Butler, Judith (2010): Raster des Krieges, u.a. S. 
66. Welche Macht unzensierte Kriegsbilder haben, zeigte eindrücklich der 
13. Februar 1991, als US-Bomben den Al-Amiriya-Bunker zerstörten und 
mehr als 400 Menschen töteten, vgl. Stelzenmüller, Constanze (Zeit 
20.3.2003): „Schock und Entsetzen“, www.zeit.de/2003/13/Bombenkrieg.

[4] Zu den engen Grenzen jeder parlamentarischen Kontrolle vgl. Bannas, 
Günter (FAZ 16.7.2013): Inhalt vertraulich, Erkenntnis dürftig, Folgen: 
keine, 
www.faz.net/aktuell/politik/inland/nsa-affaere-inhalt-vertraulich-erkenntnis-duerftig-folgen-keine-12284478.html.

[5] Crouch, Colin (2008): Postdemokratie, bpb, S. 13.

[6] Zum philosophischen Problem der Urteilslosigkeit und dem Bösen in 
Anschluss an Hannah Arendt vgl. Sadiku/Mickan (2013): Im Widerspruch mit 
dem Bösen. In: 360°, 1/2013, S. 25-32.

[7] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/.

[8] Drepper, Daniel (2013): Schwarz auf Weiß, Diplomarbeit, 
www.danieldrepper.de/leitfaden-wie-journalisten-an-dokumente-kommen/, S. 8.

[9] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen 
Staatssekretärs Christian Schmidt vom 18.01.2011 auf eine Schriftliche 
Frage des Bundestagsabgeordneten Paul Schäfer, Drucksache 17/4494 
(Auszug), 
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1704494-Auszug-1.pdf, 
S. 17.

[10] Brössler, Daniel (SZ 15.6.2011): Plötzlich ein Geheimnis. 
www.sueddeutsche.de/politik/bundeswehr-stuetzpunkt-in-usbekistan-ploetzlich-ein-geheimnis-1.1108634.

[11] Richter, Alexander (DW 28.11.2012): Umstrittene Zusammenarbeit mit 
Usbekistan, www.dw.de/umstrittene-zusammenarbeit-mit-usbekistan/a-16407448-

[12] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen 
Staatssekretärs Thomas Kossendey vom 07.07.2011 auf eine Schriftliche 
Frage der Bundestagsabgeordneten Inge Höger, Druck­sache 17/6589 
(Auszug), 
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1706589-Auszug-1.pdf, 
S. 47.

[13] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Erfahrungen der Bundeswehr 
mit dem Ausbildungskonzept des Partnering in Afghanistan. Antwort der 
Bundesregierung vom 01.08.2011 auf die Kleine Anfrage von Abgeordneten 
und der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Drucksache 17/6766.

[14] WAZ: Die Afghanistan Papiere, 
http://afghanistan.derwesten-recherche.org/.

[15] Schravan, David (8.4.2014): Verteidigungsministerium geht 
juristisch gegen die WAZ vor, 
www.derwesten-recherche.org/2013/04/verteidigungsministerium-geht-juristisch-gegen-waz-vor/.

[16] Fragdenstaat.de: 
https://fragdenstaat.de/presse/2014-01-21-bmi-mahnt-fragdenstaat-ab/#top.

[17] Hoeren, Thomas (Legal Tribune 19.4.2013): Definitiv keine Frage des 
Urheberrechts, 
www.lto.de/recht/hintergruende/h/bundesverteidigungsministerium-waz-abmahnung-afghanistanpapiere-urheberrecht/.

[18] Bundestag (25.6.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine 
Anfrage Die Linke, Drucksache 17/14083, 25.06.2013.

[19] Ebd.

[20] Via Aufräumen, Kamerad! – Daniel Lücking (19.2.2014): Offener 
Brief: Umgang mit Angreifern in Afghanistan, 
http://ptbsblog.daniel-luecking.de/2014/02/offener-brief-umgang-mit-angreifern-in-afghanistan/.

[21] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große 
Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel, 
Drucksache17/13254, S. 194.

[22] DFG-VK (14.2.2008): Bericht des Kriegsministeriums zum Einsatz um 
den G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm und Umgebung, 
www.dfg-vk.de/thematisches/heiligendamm2007/2008/192.

[23] Via Bundeswehr-Monitoring: 19.1.2012 Kleine Anfrage Linke – 
Drucksache 17/8399 „Unterstützung des Bundes für die Münchner 
Sicherheitskonferenz“.

[24] Via Bundeswehr-Monitoring: 3.2.2012 Antwort der Bundesregierung auf 
die Kleine Anfrage der Linken, Druck­sache 17/8542, 
www.bundeswehr-monitoring.de/fileadmin/user_upload/media/BT1708542-alt.pdf.

[25] Via Bundeswehr-Monitoring: 2.3.2012 Antwort der Bundesregierung auf 
die Kleine Anfrage der Linken, Drucksache 17/8542 (neu), 
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/085/1708542.pdf.

[26] Jüttner, Björn (Y 03/2014): Der Weg zum Bund, S. 56.

[27] Bundestag (24.4.2013): Antwort der Bundesregierung auf die Große 
Anfrage der SPD: Bundeswehr – Einsatzarmee im Wandel, 
Drucksache17/13254, S. 164.

[28] Bundestag (19.10.2010 ): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine 
Anfrage Die Linke: Die Rolle der Hochschulen in der staatlich 
geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung, 
Drucksache 17/3337, dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/033/1703337.pdf.

[29] Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Die Linke: 
„Aufträge des Bundesministeriums der Verteidigung sowie privater 
Rüstungsfirmen an öffentlichen Hochschulen und außeruniversitäre 
Forschungseinrichtungen“ Drucksache 18/514, 
www.nicole-gohlke.de/images/largedocuments/201403_KA_BMVgundRuestungsKoopanHS_18_514sm.pdf.

[30] Voigt, Andreas (NP 11.11.2012): Hannover: Uni-Forschung ist 
vertraulich, 
www.neuepresse.de/Hannover/Meine-Stadt/Hannover-Uni-Forschung-ist-vertraulich.

[31] Mickan, Thomas (2013): SAGITTA – auf dem Weg zum autonomen Krieg? 
In: Drohnenforschungsatlas, IMI, S. 10-16, insbesondere S. 12.

[32] Bundestag (10.3.2014): Antwort der Bundesregierung auf die Kleine 
Anfrage der Linkspartei: Deutsche Zulieferungen an das syrische 
Chemiewaffen-Programm, Drucksache 18/750. Vgl. ebenso Kabisch, 
Volkmar/Leyendecker, Hans/Mascolo, Georg (SZ 18.3.2014): Giftiges 
Geheimnis, 
www.sueddeutsche.de/politik/chemiewaffen-in-syrien-giftiges-geheimnis-1.1916449.

[33] Aken, Jan van (20.3.2014): Pressemitteilung Strafanzeige wegen 
Beihilfe zu Kriegsverbrechen anlässlich massiver Zulieferungen an 
syrische Giftgasfabriken mit angehängter Strafanzeige an den 
Generalbundesanwalt, http://www.jan-van-aken.de/?newid=395#d395.

[34] Via Bundeswehr-Monitoring: Bundestag: Antwort des Parlamentarischen 
Staatssekretärs Christian Schmidt vom 09.06.2011 auf Schriftliche Fragen 
des Bundestagsabgeordneten Michael Groschek, Druck­sache 17/6164, S. 78.

[35] Bundestag (28.11.2012): Beschlussempfehlung und Bericht: 
Überprüfung der Namen von Bundeswehrkasernen, Drucksache 17/11724.

[36] Kiessler, Richard (WAZ 26.10.2014): Das neue Strategie-Konzept der 
Nato bleibt geheime Verschlusssache, 
www.derwesten.de/politik/das-neue-strategie-konzept-der-nato-bleibt-geheime-verschlusssache-id3874945.html.

[37] Sanches, Miguel (WAZ 28.1.2014): Militär den Spiegel vorhalten, 
www.derwesten.de/meinung/militaer-den-spiegel-vorhalten-id8928642.html.

[38] Jungholt, Thorsten (Welt 18.3.2014): Größter Munitionsdiebstahl 
seit 30 Jahren, 
www.welt.de/politik/deutschland/article125904827/Groesster-Munitionsdiebstahl-seit-30-Jahren.html.

[39] Vgl. hierzu Schürkes, Jonna (2011): Das „eine 
Hand-wäscht-die-andere–Prinzip“. Die Kooperation Deutschlands mit den 
saudi-arabischen Repressionsorganen. IMI-AUSDRUCK, 08/2011, S. 3.

[40] Flade, Florian (Welt 6.10.2013): Operation „Sommerregen“, 
www.welt.de/print/wams/politik/article120664012/Operation-Sommerregen.html.

[41] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Behörden tun sich 
mit Informationsfreiheit schwer, 
www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-informationsfreiheit-protokolle.

[42] Ausführlich dazu: Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 27f.

[43] IFG, www.gesetze-im-internet.de/ifg/.

[44] Weichert, Thilo (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche 
nach dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar?, 
www.datenschutzzentrum.de/vortraege/20130427-weichert-ifg-nato.html.

[45] Biermann, Kai/Kotynek, Martin (Zeit 18.4.2013): Peter Schaar: 
„Transparenz sollte Grundsatz sein, nicht Ausnahme“, 
www.zeit.de/digital/internet/2013-04/ifg-schaar.

[46] Drepper (2013): Schwarz auf Weiß, S. 28.

[47] Staud, Toralf (Zeit 12.3.2014): Bundestag versteckt 
Rechnungshof-Akten, 
www.zeit.de/politik/deutschland/2014-03/ifg-transparenz-bundesrechnungshof/komplettansicht.

[48] Friederichs, Hauke/Staud, Toralf (Zeit 13.12.2013): Teuer und 
schlecht, www.zeit.de/2013/50/herkules-computertechnik-bundeswehr.

[49] Bundestag (28.8.2013), Antwort auf die Kleine Anfrage der Linken: 
Ausmaß der Vergabe von Aufträgen der Bundesregierung an externe Dritte, 
Drucksache 17/14647, dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714647.pdf.

[50] Erstellt vom Forschungsinstitut für Bildungs- und Sozialökonomie 
(FiBS), Berlin (18.11.2010 - 30.06.2011)

[51] Erstellt von der RWTH Aachen, Lehr- und Forschungsgebiet Pol. 
Wissenschaft - Teilbereich Int Beziehungen und Strategische Studien 
(21.04.2010 - 31.05.2011).

[52] Erstellt von Pricewaterhouse Coopers AG (01.07.2010 - 31.08.2010).

[53] Erstellt von Grote, Matthias - Unternehmensberatung (06.03.2012 - 
23.03.2012).

[54] Erstellt vom Centre for European Security Strategies (26.07.2010 - 
31.03.2011).

[55] „Unterstützung bei der Erarbeitung von Grundlagen zur Thematik: Vom 
Einsatz her denken - Impulse für die Bw-Infrastruktur des 21. 
Jahrhunderts“, Internationales Institut für Facility Management GmbH 
(i²fm), Oberhausen (15.12.2010 - 31.12.2010); „Beratung hinsichtlich der 
Identifikation von Projektrisiken, der zu berücksichtigenden internen 
Verwaltungsvorschriften und der Akzeptanzvermittlung bei dem ÖPP-Projekt 
Kurmainz-Kaserne Mainz“, Walter, Fritz G., Bingen am Rhein (15.01.2007 - 
31.12.2009).

[56] Friederichs, Hauke (Zeit 13.9.2013): „Merkel will die Debatte 
abwürgen“, Interview mit Katja Keul, 
www.zeit.de/politik/deutschland/2013-09/ruestungsexporte-interview-katja-keul.

[57] Tillack, Hans-Martin (Stern 28.1.2007): Auf der Spur der 
Regierungssponsoren, 
http://blogs.stern.de/hans-martin_tillack/wie_bitte_sie_wollen_informationsfreiheit/#more-48.

[58] Beuth, Patrick (Zeit 6.2.2014): Trevor Paglen, der 
Enthüllungskünstler, 
www.zeit.de/digital/internet/2014-02/fotograf-trevor-paglen-portrait.

[59] Centre for Law and Democracy (2013): Global Right of Information 
Rating, http://www.rti-rating.org/index.php.

[60] Weichert (27.4.2013): Akteneinsichts- und Auskunftsansprüche nach 
dem IFG im militärischen Bereich – ausweitbar?






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