[IMI-List] [0297] EU-Militäreinsatz vor der Küste Somalias / IMI-Kongress / Neue Texte

Informationsstelle Militarisierung imi at imi-online.de
Do Okt 23 14:46:05 CEST 2008


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Online-Zeitschrift "IMI-List"
Nummer 0297 .......... 12. Jahrgang ........ ISSN 1611-2563
Hrsg.:...... Informationsstelle Militarisierung (IMI) e.V.
Red.: IMI / Christoph Marischka / Jürgen Wagner
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Archiv: ....... http://www.imi-online.de/mailingliste.php3
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Liebe Freundinnen und Freunde,

in dieser IMI-List finden sich

1) die Einladung zum diesjährigen IMI-Kongress;

2) Links auf neue Texte auf der IMI-Homepage;

3) eine Analyse zu dem EU-Militäreinsatz vor der Küste Somalias.


1) Einladung zum IMI-Kongress "Kein Frieden mit der NATO"

Wir möchten nochmals alle zu unserem IMI-Kongress vom 7. bis zum 9. 
November 2008 nach Tübingen einladen. Wer Übernachtungsmöglichkeiten 
sucht, kann sich gerne im Büro der Informationsstelle Militarisierung 
melden. Neben Flugblättern und Plakaten haben wir nun auch eine 
Pressemitteilung zum Kongress auf unserer Homepage veröffentlicht:
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1821


2) Neue Texte auf der IMI-Homepage

In den vergangenen Tagen sind IMI-Analysen und -Standpunkte zur 
EU-Beteiligung an der EULEX-Mission im Kosovo, dem Verhältnis von 
Burschenschaften zur Bundeswehr, der Einbindung ziviler 
Hilfsorganisationen in den Sanitätsdienst der Truppe und die Werbung für 
den Soldatenberuf in Jugendmedien erschienen.

IMI-Standpunkt 2008/056
Hand in Hand beim Völkerrechtsbruch: EU und USA mit EULEX im Kosovo
22.10.2008, Tobias Pflüger
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1835

IMI-Analyse 2008/035
Stahlhelm und Schmisse - Über das Verhältnis Korporierter zu Armee und Krieg
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1834
21.10.2008, Lucius Teidelbaum

IMI-Standpunkt 2008/055 - in: Telepolis (18.10.2008)
Ab jetzt werden Gefangene gemacht - Neues Gesetz regelt die Beteiligung 
von DRK, Johannitern und Maltesern im Sanitätsdienst der Bundeswehr
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1833
21.10.2008, Christoph Marischka

IMI-Analyse 2008/034
Skrupellos: Bundeswehr-Marketing in Jugendmedien
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1832
17.10.2008, Michael Schulze von Glaßer


3) Analyse zu  dem EU-Militäreinsatz vor der Küste Somalias

IMI-Analyse 2008/036 - in: Junge Welt, 23.10.08
Gefährliche Gewässer - Einsatz von Kriegsschiffen gegen Piraten vor 
Somalias Küste
http://www.imi-online.de/2008.php3?id=1836
23.10.2008, Tobias Pflüger

Gefährliche Gewässer

Das Europäische Parlament legitimiert heute den Einsatz von 
Kriegsschiffen gegen Piraten vor Somalias Küste. Selbstverständlich 
werden humanitäre Gründe für den militärischen Schutz wichtiger 
Handelswege vorgeschoben


Agenturmeldung vom 21. Oktober 2008: »Das Hörstück ›Die abenteuerliche 
Welt der Piraten‹ erhält in diesem Jahr den mit 5000 Euro dotierten 
Deutschen Kinderhörspielpreis. Bearbeiter und Regisseur Volker Präkelt 
male mit seinem Stück ›ein buntes Bild der abenteuerlichen Piratenzeit‹ 
und nehme seine Hörer mit auf eine spannende Verfolgungsjagd über die 
sieben Weltmeere.« Dies ist die Verklärung der historischen Piraterie. 
Doch die Realität der Piraterie war damals und ist heute viel brutaler, 
brutaler heute vor allem von seiten des Westens.

Allmählich wird es eng vor der Küste Somalias. Dort tummeln sich 
mittlerweile Kriegsschiffe zahlreicher Einzelstaaten. Vor Ort ist z.B. 
neuerdings die NATO, schon länger vor Ort ist die »Task Force 150«, ein 
multinationaler Militäreinsatz unter wechselnder Führung verschiedener 
Staaten, darunter Deutschland und Pakistan, im Rahmen des US-geführten 
»Krieges gegen den Terror« (Operation Enduring Freedom, OEF).

Nun hat die Europäische Union am 19. September die sogenannte 
NAVCO-Mission im Rahmen der Europäischen Sicherheits- und 
Verteidigungspolitik (ESVP) beschlossen. Damit sollen die bereits vor 
Ort befindlichen unterschiedlichen Einsatzverbände aus EU-Staaten 
militärisch koordiniert werden. Das Ganze stützt sich auf die Resolution 
1816 des UN-Sicherheitsrates. Diese Resolution vom 2. Juni 2008 stellt, 
so der Völkerrechtler Norman ­Paech, ein absolutes Novum dar, denn sie 
»autorisiert erstmals (…) alle willigen Staaten auch innerhalb der 
somalischen Hoheitsgewässer (also innerhalb der Zwölf-Meilen-Zone) (…) 
aktiv Jagd auf Piraten zu machen«. Der NAVCO-Einsatz ist vor allem 
deshalb brisant, weil er die Vorstufe für den ersten maritimen 
EU-Militäreinsatz überhaupt darstellt, der Ende des Jahres vor der Küste 
Somalias (und womöglich auch Kenias) beginnen soll. Am heutigen 
Donnerstag will das Europäische Parlament einen Resolutionsentwurf 
verabschieden, mit dem der Einsatz politisch unterstützt werden soll.


Staatliche Souveränität ausgehebelt

Nachdem die Union Islamischer Gerichte (UIC) die Kontrolle in Somalia 
übernommen hatte und in dem Land in der Folge erstmals seit langem so 
etwas wie Stabilität herrschte, ging die Zahl der Piratenüberfälle 
substantiell zurück. Der jetzige Anstieg hatte sich erst eingestellt, 
nachdem die UIC Ende Dezember 2006 nach einer von den USA tatkräftig 
unterstützen Invasion Äthiopiens, an der mindestens 15000 Soldaten 
beteiligt waren, durch eine im kenianischen Exil aus dem Angebot 
somalischer Warlords zusammengeklaubte Übergangsregierung (TFG) ersetzt 
wurde. Genau diese Übergangsregierung ist jedoch nicht in der Lage, dem 
Problem Piraterie in den eigenen Hoheitsgewässern Herr zu werden, so 
entsandten mittlerweile zahlreiche Staaten Militärschiffe zum Schutz 
ihrer wirtschaftlich-politischen Interessen in die Region.

Während das geltende Seerechtsabkommen (Artikel 105) jedoch jederzeit 
die Bekämpfung von Piraten auf hoher See gestattet, gilt dies nicht für 
die Zwölf-Meilen-Zone in Küstennähe, wo diese Aufgabe zum 
Souveränitätsbereich des jeweiligen Landes gehört. Da die ins Visier 
geratenen Piraten aber vorwiegend im somalischen Hoheitsgewässer agieren 
(bzw. sich dorthin zurückziehen), benötigten die interessierten Staaten 
eine Rechtsgrundlage, um aktiv gegen sie vorgehen zu dürfen. Hierfür 
verabschiedete der UN-Sicherheitsrat auf Initiative der Vereinigten 
Staaten und Frankreichs am 2. Juni 2008 die Resolution 1816, auf die 
sich auch die EU-NAVCO-Mission beruft.

Bei der Piratenjagd muß die somalische Regierung zwar dem zuvor 
zustimmen, da sie sich aber ohne westliche Unterstützung kaum an der 
Macht halten könnte, stellt sie kein Hindernis dar. Im Wortlaut wurde in 
Artikel 7 beschlossen, »daß die Staaten (…) a) in die Hoheitsgewässer 
Somalias einlaufen dürfen, um seeräuberische Handlungen und bewaffnete 
Raubüberfälle auf See in einer Weise zu bekämpfen, die den nach dem 
einschlägigen Völkerrecht auf Hoher See zulässigen Maßnahmen gegen 
Seeräuberei entspricht; b) innerhalb der Hoheitsgewässer Somalias alle 
notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung seeräuberischer Handlungen und 
bewaffneter Raubüberfälle in einer Weise anwenden dürfen, die den nach 
dem einschlägigen Völkerrecht auf Hoher See zulässigen Maßnahmen gegen 
Seeräuberei entspricht«.

Damit rief der UN-Sicherheitsrat nicht nur erstmals unter Kapitel VII 
zur gewaltsamen Bekämpfung der Piraterie auf, sondern er beendete 
faktisch Somalias Souveränität über seine Zwölf-Meilen-Zone. Auf 
Grundlage dieser Resolution können fremde Staaten innerhalb des 
somalischen Hoheitsgewässers nahezu schalten und walten wie sie wollen: 
»Also: Boote und Schiffe sowie deren Besatzung können nach frischer Tat, 
aber auch bei Verdacht, daß es sich um Piraten handelt, bis an den 
Strand und in die Häfen Somalias verfolgt, bekämpft und aufgebracht 
werden, egal, wo sie zuerst angetroffen worden sind.«[1] 
Interessanterweise bezieht sich die Resolution 1816 nicht nur auf die 
Küstengewässer, sondern auch auf den »Luftraum vor der Küste Somalias« 
und hebelt damit die Souveränität des Landes auch in diesem Bereich aus.

Die ursprünglichen Planungen gingen sogar noch viel weiter, wie eine 
Meldung der BBC vom 2.Juni 2008 offenbart: »Unser Korrespondent in 
Frankreich gibt an, daß Frankreich ursprünglich den Antrag zur 
Berechtigung einer Bekämpfung der Piraterie auf andere Gebiete wie 
Westafrika, ausdehnen wollte.« Auch im Unterausschuß »Sicherheit und 
Verteidigung« (SEDE) des Europäischen Parlaments wurde diesbezüglich 
Klartext geredet. So betonte der konservative griechische Abgeordnete 
Giorgos Dimitrakopoulos (EPP-ED) bei der Sitzung am 15. Oktober, der nun 
beschlossene Einsatz vor Somalia sei für die EU lediglich der 
Ausgangspunkt für einen weiter gefaßten Plan zum Schutz (bzw. der 
Kontrolle) anderer wichtiger Schiffahrtsregionen.

Dies scheiterte jedoch am Widerstand Chinas, Vietnams und Libyens, die 
einen solchen Blankoscheck für die ganze Welt, »über die sieben 
Weltmeere«, nicht unterzeichnen wollten. Deshalb wird in der 
UN-Resolution 1816 explizit bekräftigt, hierdurch würde kein neues 
Völkergewohnheitsrecht geschaffen. Am 9. Oktober verabschiedete der 
Sicherheitsrat eine weitere Resolution (1838) zum Thema, in der dieser 
Aspekt nochmals unmißverständlich unterstrichen wurde. Dort wird 
»bekräftigt, daß diese Resolution ausschließlich auf die Situation in 
Somalia Anwendung findet und die Rechte, Pflichten oder 
Verantwortlichkeiten der Mitgliedstaaten nach dem Völkerrecht, 
einschließlich der Rechte oder Pflichten nach dem 
Seerechtsübereinkommen, in bezug auf jedwede Situation unberührt läßt, 
und unterstreicht insbesondere, daß diese Resolution nicht so anzusehen 
ist, als werde dadurch Völkergewohnheitsrecht geschaffen.«

Dennoch steht zu befürchten, daß die UN-Resolution 1816 künftig als 
Präzedenzfall herangezogen wird, wie die der Bundesregierung 
zuarbeitende »Stiftung Wissenschaft und Politik« erläutert: »Zwar wird 
in der UN-Resolution explizit erklärt, daß damit kein neues 
völkerrechtliches Gewohnheitsrecht geschaffen wird und die Souveränität, 
territoriale Integrität sowie politische Unabhängigkeit und Einheit 
Somalias nicht ausgehöhlt werden sollen. Aber für die internationale 
Debatte über Sicherheit auf See wird damit ein völlig neues Instrument 
geschaffen. Es könnte sich in Zukunft erweisen, daß sich dieses 
Instrument auch in anderen Gefahrenlagen anwenden läßt« (SWP-Aktuell 
56/Juni 2008, S. 3).


NAVCO I und NAVCO II

Am 19. September verabschiedete die Europäische Union die »Gemeinsamen 
Aktion/Joint Action 2008/749«. Sie ist eine »militärische 
Koordinierungsmaßnahme zur Unterstützung der Resolu­tion 1816 (2008) des 
Sicherheitsrates der Vereinten Nationen. (…) Durch die Einrichtung einer 
Koordinierungszelle in Brüssel (sollen) die Tätigkeiten der 
Mitgliedstaaten unterstützt werden, die militärische Mittel im 
Einsatzgebiet einsetzen, damit diese leichter verfügbar und operativ 
einsetzbar sind.« Konkret heißt das, daß alle Kriegsschiffe der 
verschiedenen EU-Mitgliedstaaten, die vor Ort sind, damit koordiniert 
werden sollen. Damit sind sowohl die Kriegsschiffe gemeint, die 
EU-Staaten zur Piratenbekämpfung vor Ort geschickt haben, als auch jene, 
die schon länger im Rahmen der OEF-Mission »Task Force 150« vor Ort 
operieren. Hinzu kommt noch die Koordinierung mit den Schiffen des 
»Ständigen Maritimen Einsatzsverbandes 2« der NATO, von dem Teile seit 
kurzem ebenfalls in die Region beordert wurden.

Die Leitung des NAVCO-Einsatzes übernimmt der Spanier Andrès Beijo 
Claúr, die Kosten in Höhe von zunächst 60000 Euro werden vollständig 
über den »Athena-Mechanismus« bezahlt. Das Koordinationszentrum soll 
dabei laut der »Gemeinsamen Aktion« nicht nur als »Ansprechpartner 
insbesondere für die Reederverbände« fungieren, sondern auch für »die im 
Rahmen der Operation ›Dauerhafte Freiheit‹ agierende Seestreitkraft 
›Combined Task Force 150‹«. Eine enge Abstimmung mit dem US-geführten 
»Krieg gegen den Terror« ist demzufolge also gegeben, obwohl der heute 
zur Abstimmung stehende Resolutionsentwurf des Europäischen Parlaments 
»den Rat auffordert, klar zwischen dem künftigen ESVP-Mandat und den 
Anti-Piraterie-Maßnahmen einzelner EU-Mitglieder im Rahmen der 
›Operation Dauerhafte Freiheit‹ zu unterscheiden«.[2] Sogar eine 
Zusammenarbeit mit der »Operation Iraqi Freedom« (OIF), also mit dem 
völkerrechtswidrigen Irak-Krieg, ist möglich.

Die Europäische Union läßt keine Zweifel daran aufkommen, daß die 
militärische Koordinierung im Rahmen von NAVCO nur einen Anfang 
darstellen soll: »Parallel dazu wird der Rat weiter daran arbeiten, eine 
maritime EU-Militäroperation zu starten.«[3] Geplant ist mit einem neu 
zu beschließenden Mandat die Entsendung von fünf bis sechs Schiffen 
nebst Hubschraubern, das Hauptquartier soll in Northwood 
(Großbritannien) liegen, das Kommando wird der britische Vizeadmiral 
Philip Jones übernehmen. Bis zu neun Länder wollen sich an dem Einsatz 
beteiligen, u. a. auch Deutschland, das bereits mindestens eine Fregatte 
zugesagt hat. Ein Erkundungsteam ist Presseberichten zufolge schon vor 
Ort, auch verbal stimmt man sich bereits auf den Einsatz ein: »Wir 
wollen Ende dieses Jahres oder Anfang 2009 beginnen, nachhaltig dieser 
Piraterie den Garaus zu machen«, wird ein hoher EU-Beamter von der 
Nachrichtenagentur ddp am 21.September zitiert.

Brisant ist dabei, daß »Verteidigungs«minister Franz Josef Jung (CDU) 
von einem »europäischen Einsatz vor der Küste Somalias und Kenias« 
spricht. Von Kenia ist aber in der UN-Resolution überhaupt nicht die 
Rede. Höchstwahrscheinlich beabsichtigen BRD und EU aber dennoch, auch 
innerhalb der Zwölf-Meilen-Hoheitszone Kenias auf Piratenjagd zu gehen, 
so auch interne Planungen in Brüssel.

In diesem Zusammenhang stellt sich darüber hinaus die Frage, weshalb die 
Europäische Union krampfhaft einen eigenen Einsatzverband vor die 
somalische Küste beordern will, wo doch dort ohnehin mit der Task Force 
150 und den NATO-Schiffen Hochbetrieb herrscht. Bei der SEDE-Sitzung am 
15. Oktober nannte dies der britische konservative EU-Abgeordnete 
Geoffrey van Orden (EPP-ED) »militärischen Unfug« und einen 
»verzweifelten Versuch« der französischen Ratspräsidentschaft, »während 
ihrer Amtszeit die EU-Flagge über einer weiteren Militärmission hissen 
zu können«. Betrachtet man sich die Lage jedoch genauer, so wird 
durchaus deutlich, weshalb sich die Europäische Union zu diesem Schritt 
entschieden hat.


Öl und freier Welthandel

Zwar wird der NAVCO-Einsatz gerne mit der Notwendigkeit zum Schutz von 
Nahrungsmittellieferungen begründet, allerdings geht es viel mehr um 
deutlich handfestere Interessen. Nachdem sich Überfälle von Piraten vor 
der Küste Somalias seit 2007 häufen, sind es nicht zuletzt die deutschen 
Reeder, die auf ein bewaffnetes Eingreifen drängen, schließlich ist 
Deutschland nicht nur Exportnation Nummer eins, sondern auch der Staat 
mit der größten Container- und der drittgrößten Handelsflotte der Welt.

So ruft Hans-Heinrich Nöll, Hauptgeschäftsführer des Verbands Deutscher 
Reeder, nach militärischem Begleitschutz: »Wir erwarten von der Politik, 
daß sie der Marine ein klares Mandat gibt. Es ist eine Frage hier 
unserer deutschen Zuständigkeiten, ob wir die Marine ermächtigen, auch 
dabei einzugreifen – was andere längst dürfen.« Damit spielt Nöll auf 
die Tatsache an, daß das Militär in Deutschland für einen derartigen 
Einsatz überhaupt nicht zuständig ist, denn die Verbrechensbekämpfung 
fällt – eigentlich – in den Zuständigkeitsbereich der Bundespolizei.

Ganz offen wird die Interessenskonstellation von Militärs beschrieben. 
In einem Artikel zum NAVCO-Einsatz, der im MarineForum erschien, heißt 
es: »Auch die Europäische Kommission und das EU-Parlament haben 
mittlerweile entdeckt, daß Piraterie die für Europa so lebenswichtigen 
Warenströme bedroht – durch erhöhte Sicherheitsausgaben der Reedereien 
und steigende Versicherungsprämien steigen letztlich die Frachtraten und 
damit auch die Verbraucherpreise für importierte Güter sowie die 
Verkaufspreise für europäische Exportgüter in den Empfängerstaaten. 
Deutschland hat ein vitales Interesse an der Sicherheit der global 
bedeutsamen Seestraßen – vom Import und Export hängen Wohlergehen der 
Bürger und innere Stabilität des Landes ab. Schon deshalb – und erst 
recht, weil wir Bestandteil der Staatengemeinschaft sind – steht die 
Bundesrepublik in der Pflicht, auch gegen Piraten so vorzugehen, wie es 
ihnen gebührt. Sie sind Verbrecher und müssen bestraft und im wahrsten 
Sinne des Wortes aus dem (See-)Verkehr gezogen werden.«[4] Selbst im 
offiziellen NAVCO-Mandat des EU-Rates wird festgehalten, man müsse gegen 
die Piraten vorgehen, da diese eine Gefährdung für »die Sicherheit der 
der gewerblichen Seeschiffahrt dienenden Schiffahrtswege und die 
internationale Schiffahrt darstellen«.

Auch die Fischereiverbände machen Druck auf ein militärisches 
Eingreifen. So berichtet das MarineForum, die französischen und 
spanischen Schiffe seien nicht zuletzt zum Schutz ihrer Fangflotten vor 
die somalische Küste beordert worden. Um was es aber bei dem 
NAVCO-Einsatz wirklich geht, wird auch deutlich gesagt: die Kontrolle 
der Energieversorgung (»Energiesicherheit«), insbesondere des wichtigen 
Nadelöhrs am Golf von Aden, an dem Somalia liegt und den elf Prozent der 
per Schiff verbrachten weltweiten Öllieferungen passieren. Ganz offen 
sprach der CDU-Europaparlamentarier Karl von Wogau während der Sitzung 
des Unterausschusses »Sicherheit und Verteidigung« davon, bei NAVCO gehe 
es um den »Schutz der Handelswege« und der Kommandeur des Einsatzes, 
Andrès Beijo Claúr, unterstrich wie selbstverständlich die »Interessen 
der EU am Golf von Aden«.

Der EU-Ratsbeschluß zu NAVCO wurde im übrigen im Transport- und 
Tourismusausschuß (TRAN) diskutiert ohne Einbeziehung des für 
militärische Fragen zuständigen Unterausschusses »Sicherheit und 
Verteidigung« (SEDE). Im heute zur Abstimmung stehenden 
Resolutionsentwurf wird deshalb gefordert, künftig besser unterrichtet 
zu werden. Viel interessanter ist jedoch, daß dort im gleichen Atemzug 
der geostrategische Kontext des Einsatzes offen angesprochen wird. Der 
Entwurf »fordert die EU-Kommission dazu auf, das Europäischen Parlament 
über jede Entscheidung zur Finanzierung von Projekten zu informieren, 
die im Zusammenhang mit kritischen Seewegen am Horn von Afrika, der 
Straße von Bab Al-Mandab, und dem Golf von Aden stehen.«[5]


Fischer wurden Piraten

Zu einem nicht geringen Teil ist das Piraterieproblem vor der 
somalischen Küste hausgemacht und zwar nicht nur, weil die USA 
maßgeblich beteiligt waren, die einzige stabile somalische Regierung 
seit vielen Jahren zu beseitigen. Denn die Frage der Piraterie ist ganz 
generell nicht von der sozialen Situation in Somalia und dem Agieren 
westlicher Akteure zu trennen. Dabei ist es geradezu zynisch, daß sich 
die Fischfangflotten lange Jahre ausgerechnet genau die Schwäche des 
somalischen Staates zunutze machten, die sie nun beklagen. »Seit dem 
Sturz der Regierung 1991 wurden die Hoheitsgewässer Somalias kaum mehr 
überwacht. Seither betreiben ausländische Schiffe in größerem Umfang 
illegalen Fischfang vor Somalia und überfischten die Gewässer. Die 
Piraten sind zum Teil frühere Fischer, die ihr Tun damit rechtfertigen, 
daß die ausländischen Schiffe durch den Fischfang in den 
Hoheitsgewässern Somalias ihren Lebensunterhalt gefährden. Diese Piraten 
wollten also zunächst die Fanggründe vor Eindringlingen schützen, manche 
gingen allerdings dazu über, auch Frachtschiffe oder Passagierschiffe zu 
überfallen.«[6]

Greenpeace beschrieb das Problem in ihrem Magazin bereits lange vor den 
jetzigen Überlegungen zu einem bewaffneten Eingreifen. Sie zitierten 
dort unter anderem stellvertretend für die Sichtweise vieler somalischer 
»Piraten« einen 33jährigen Familienvater: »›Wir haben es satt, daß uns 
alle Welt als Piraten beschimpft‹, ärgert sich der Vater von vier 
Kindern: ›Was sollen wir denn tun, wenn man uns alles nimmt, was wir zum 
Leben brauchen?‹« (greenpeace magazin 1/2007). Nun mag man es vielleicht 
nicht begrüßen, wenn Menschen mit einer solchen Argumentation zu den 
Waffen greifen, um aber zu wirklichen Lösungen zu gelangen, muß man die 
Konfliktursachen zumindest kennen. Maßnahmen, die die strukturellen 
Ursachen der Piraterie angingen, wären sicher wesentlich 
erfolgversprechender, als der Versuch, das Problem militärisch zu 
bekämpfen. Meine entsprechenden heutigen Anträge für die Linksfraktion 
GUE/NGL dürften aber abgelehnt werden. Das hieße nämlich auch, daß 
zuallererst die Fischereifangflotten zurückbeordert werden müßten und 
ein vernünftiges Reintegrationsprogramm für die verarmten Fischer 
gestartet werden müßte. Dies kommt aber leider aufgrund der ökonomischen 
Interessen für die EU-Staaten nicht in Frage. Vor allem dient die 
Pirateriebekämpfung der EU als willkommener Anlaß, sich als maritimer 
Global Player zu etablieren und ihre militärische Präsenz in einer 
strategisch und ökonomisch wichtigen Weltregion deutlich auszubauen.


Anmerkungen

[1] Michael Stehr: VNSR-Resolution 1816 zur Bekämpfung von Piraterie und 
die deutsche Rechtslage, MarineForum, Stand: 21. September 2008
[2] Paolo Costa: Motion for a Resolution, B6-0000/2008
[3] European Union military coordination of action against piracy in 
Somalia (EU NAVCO), Fact Sheet, 19.9.2008
[4] Michael Stehr: Le Ponant – Folgen und Folgerungen, in: MarineForum 
6/2008
[5] Paolo Costa: Motion for a Resolution 2008, a. a. O.
[6] de.wikipedia.org/wiki/Piraterie_in_Somalia


Tobias Pflüger