[Gen-Streitfall] Strenger Schutz für Artenvielfalt gefordert

Rudi rudi-radler at freenet.de
Do Sep 2 11:07:45 CEST 2004


Anlässlich der Anhörung des Hessischen Landtags zum Anbau gentechnisch
veränderter Pflanzen in Hessen am 2. September hat der Naturschutzbund NABU
strenge Maßnahmen zum Schutz der biologischen Vielfalt gefordert.
Unverzichtbar sei ein Verbot zum Anbau in Europäischen Schutzgebieten
(Natura 2000), nationalen Naturschutzgebieten sowie in Biosphärenreservaten
(Rhön). "Die konventionelle und die ökologische Landwirtschaft brauchen den
Schutz vor gentechnisch veränderten Organismen (GVO) ebenso wie die Natur"
betonte der NABU-Landesvorsitzende Prof. Rüdiger Wagner und forderte
Umweltminister Wilhelm Dietzel auf, seiner Fürsorgepflicht nachzukommen.

Der NABU sieht das Land Hessen in der Pflicht, seine Vorsorgepflicht zum
Schutz der Umwelt wahrzunehmen. Letztendlich entscheiden die
Naturschutzbehörden der Länder über den Einsatz von gentechnisch veränderten
Organismen in Naturschutzgebieten. Sie müssen beurteilen, ob die Schutzziele
durch GVO beeinträchtigt werden können. Hierzu müsse das Land Kompetenzen
und Ressourcen aufbauen, um den Verwaltungsvollzug zu gewährleisten. Als
unverantwortlich bezeichnete Dr. Steffi Ober, NABU-Referentin für Gentechnik
und Naturschutz, dass bereits in diesem Jahr in sechs Bundesländern
gentechnisch veränderter Mais angebaut wurde, ohne dass eine gesetzliche
Grundlage für die Langzeitbeobachtung der Folgen existiert. Diese Regelung
steht noch aus und bedarf der Zustimmung der Länder. Zudem gibt es entgegen
der EU-Vorschriften noch kein öffentliches Kataster. Damit fehlt bislang die
Transparenz.

Das Vorsorgeprinzip verlange, besondere Vorsicht walten zu lassen. Auch bei
den Flurkohlenwasserstoffen (FCKW) seien die negativen Folgen für das Klima
erst Jahrzehnte später deutlich geworden, so Dr. Ober, die die
Landtagsabgeordneten aufforderte, ihrer Verantwortung für zukünftige
Generationen gerecht zu werden. Auskreuzungen mit verwandten Pflanzen der
Umgebung sind kein zufälliges Ereignis, sondern treten bei
fortpflanzungsfähigen gentechnisch veränderten Pflanzen immer auf. Nach
einer Studie des Ökologie-Zentrums der Universität Kiel können Auskreuzungen
von Raps windabhängig noch in Entfernungen von bis zu 26 km nachgewiesen
werden. Raps kreuzt in Ruderalflächen und Wildverwandte wie Hederich,
Rübsen, schwarzen und weißen Senf aus.

Gentechnik-Verbote in den Schutzgebieten seien deshalb unverzichtbar, um bei
möglichen auftretenden Schäden noch Bereiche mit unbelasteter Flora und
Fauna zu sichern. Bisher fehlt es jedoch an Vorschriften für
Schutzkorridore, Mantelsaaten oder Barrieren, um Auskreuzungen in die
Schutzgebiete zu verhindern. Notwendig wäre eine verbindliche Regelung von
gentechnikfreien Natura-2000- und Naturschutzgebieten zum Schutz der
biologischen Vielfalt bereits auf der europäischen Ebene.

Eine besondere Gefahr sieht der NABU für die vorbildlichen ökologisch
wirtschaftenden landwirtschaftlichen Betriebe. Ihre wirtschaftliche Existenz
sei bedroht, wenn durch Einkreuzung eine Vermischung ihrer Produkte mit
gentechnisch veränderten Pflanzen stattfindet und die Ernte nicht mehr als
Bio-Produkte verkauft werden können. Der Verbraucher habe ein Recht darauf,
auch zukünftig zwischen natürlichen Produkten und Gentechnik-Produkten zu
unterscheiden. Deshalb müsse der Gesetzgeber Garantien schaffen, dass auch
langfristig die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel, sowohl im
ökologischen als auch im konventionellen Landbau, möglich ist.

Quelle:
ngo-online e.V.
Schmitthennerstr. 57a
69124 Heidelberg,
www.ngo-online.de</a>

Mit Freundlichen Grüßen
Aktionsbündnis „Faire Nachbarschaft“
Rudolf Schäfer
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