[Gen-Streitfall] Saatgutkennzeichnung soll sich an der Nachweisgrene orientieren(Das Parlament; GeNPost)]
Sabine
altmann.tent at t-online.de
Mo Mai 10 22:07:00 CEST 2004
-------- Ursprüngliche Nachricht --------
Betreff: Saatgutkennzeichnung soll sich an der Nachweisgrene
orientieren (Das Parlament; GeNPost)
Erneut gesendet-Datum: Mon, 10 May 2004 14:22:28 +0200 (CEST)
Erneut gesendet-Von: genpost-red at gene.ch
Datum: Mon, 10 May 2004 12:48:16 +0200
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An: Gen-Post <genpost-red at gene.ch>
Das Parlament
54.Jahrgang / Nr.19, 03.Mai 2004
Seite 7, Aus Plenum und Ausschüssen
Anträge zur Gentechnik
Saatgutkennzeichnung soll sich an der Nachweisgrenze orientieren
Verbraucherschutz. Für einen Schwellenwert bei der Saatgutkennzeichnung,
der sich an der Nachweisgrenze orientiert, plädieren die Fraktionen von
SPD und Bündnis 90/Die Grünen in einem Antrag (15/2972), den der
Bundestag am 29. April zusammen mit einem Antrag der FDP zur Nutzung der
grünen Gentechnik
(15/2979) zur Beratung an den Verbraucherschutzausschuss überwiesen hat.
Die Koalitionsfraktionen fordern die Bundesregierung auf, sich in der EU
für die Reinhaltung des Saatgutes einzusetzen. Anlass dafür bietet ein
von der EU-Kommission im vorigen Jahr zurückgezogener
Richtlinienvorschlag über genetisch verändertes Saatgut. Da die
Kommission demnächst einen überarbeiteten Entwurf vorlegen wolle, solle
sich die Regierung bei der Diskussion um Schwellenwerte bei der
Kennzeichnung von Saatgut, das genetisch veränderte Organismen (GVO)
enthält, für die Orientierung an der Nachweisgrenze einsetzen.
Schwellenwert bei Saatgut einführen
Bereits auf der Agrarministerkonferenz in Rostock im letzten Jahr hat
sich die große Mehrheit der Fachminister für die Einführung eines
Schwellenwertes für Saatgut eingesetzt, der sich an der technischen
Nachweisgrenze orientiert, heißt es in dem Antrag. An der Frage der
Reinheit des Saatgutes werde sich entscheiden, ob eine gentechnikfreie
Agrarproduktion künftig möglich sei. Damit sowohl GVO-haltiges Saatgut
neben gentechnikfreier Landwirtschaft und Lebensmittelproduktion
existieren könne, müsse genetisch verändertes Saatgut strikt
gekennzeichnet werden. Die Wahlfreiheit der Landwirte und der gesamten
Lebensmittelkette bis hin zum Verbraucher sei sicherzustellen. Das
EU-Recht habe daher zu gewährleisten, dass über eine strikte Reinheits-
und Kennzeichnungspflicht ein ordnungsgemäßes Risikomanagement möglich
werde, wie es in einer EU-Richtlinie vorgeschrieben sei. Darüber hinaus
heißt es, Schwellenwerte oberhalb der Nachweisgrenze würden einer
unkontrollierten Form des Einbringens von genetisch veränderten Pflanzen
Vorschub leisten. Die Liberalen möchten die Nutzung der grünen
Gentechnik in Deutschland ermöglichen. Sie fordern deshalb von der
Bundesregierung eine grundlegende Korrektur des Gentechnikgesetzes, Dem
Antrag zufolge soll die Bundesregierung für alle Betroffenen
"akzeptable" Haftungsregeln entwickeln und vorlegen. Diese
Haftungsregeln müssten sicherstellen, dass Landwirte entschädigt werden,
wenn ihnen durch den Eintrag von Fremdpollen Gewinneinbußen entstehen.
Auch müsse das Verbraucherschutzministerium Regeln zur Koexistenz von
solchen Pflanzensorten aufstellen, die mit verschiedenen Methoden
gezüchtet worden sind. Halten Landwirte die Regeln zur Koexistenz
unterschiedlicher Pflanzensorten ein, dürfen sie nach Meinung der
Liberalen keine Forderungen zu befürchten haben. Mit Blick auf die
Haftungsregelung, heißt es weiter, sollte keine Versicherungslösung
gefunden werden; dann müsse ein Haftungsfonds geschaffen werden. In den
Fonds sollten solche Unternehmen einzahlen, die in Deutschland genetisch
verändertes Saatgut vermarkten. Die von der Bundesregierung
vorgeschlagene gesamtschuldnerische Haftung lehnt die Fraktion mit der
Begründung ab, dass diese die Landwirte auch dann zur Haftung
heranziehe, wenn sie nicht Verursacher einer Erlösminderung seien.
Dadurch würde der Einsatz gentechnisch veränderter Pflanzen auch dann
zum existenziellen Risiko für Landwirte, wenn diese alle Regeln befolgt
hätten. Nach Meinung der FDP sollten aber nur solche Landwirte haften,
die die so genannten Koexistenzregeln nicht konsequent einhalten. Ferner
regen , die Parlamentarier dazu an, ein freiwilliges Kataster anzulegen,
das für die Klärung von Haftungsfragen und für ein wissenschaftliches
Monitoring zur Verfügung steht. Einsicht in das freiwillige Kataster
dürfe aber nur bei konkret begründeten Vorhaben gewährt werden, etwa um
die Zerstörung von Feldern mit genetisch veränderten Pflanzen zu
verhindern oder das Eigentum zu schützen. Auch zur personellen Besetzung
der Ausschüsse der Zentralen Kommission für die Biologische Sicherheit
haben die Liberalen eigene Vorstellungen. Da die Kommission über die
Zulassung von Freisetzungsversuchen entscheide, müsse sie überwiegend
mit "fachkompetenten" Personen besetzt werden. Ferner soll die
Bundesregierung die Rahmenbedingungen für die Nutzung der grünen
Gentechnik so verbessern, dass deren Anwendungsmöglichkeiten in den
verschiedensten Lebensbereichen genutzt werden können. sas
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