[Gen-Streitfall] Versicherungs-Konzerne schützen das Gen-Moratorium

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Di Jul 6 13:50:02 CEST 2004


Hallo Leute!

Hier ein Artikel, den ich bereits gestern veröffentlichte.

Ciao
   Klaus Schramm
   klaus.schramm at bund.net


5.06.04
Versicherungs-Konzerne schützen das Gen-Moratorium

Durch ihre Weigerung, den Anbau von Gen-Pflanzen zu versichern, schützen die 
deutschen Versicherungs-Konzerne unfreiwillig den Fortbestand des 
Gen-Moratoriums. Bereits vor Verabschiedung des Gentechnik-Gesetzes durch den 
Bundestag am 18. Juni haben mehrere deutsche Versicherungs-Konzerne öffentlich 
die Risiken der Agro-Gentechnik als unkalkulierbar bezeichnet und einen 
Versicherungsschutz ausgeschlossen. 

Sowohl die Gentechnik-Konzerne wie Monsanto, Bayer oder Syngenta als auch 
Landwirte, die genmanipulierte Pflanzen anbauen, sind entsprechend den bereits 
bestehenden Bestimmungen des BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) für Schäden in Folge 
von Auskreuzungen haftbar. Darüber hinaus besteht bereits seit 1958 nach § 906 
des BGB ein Ausgleichsanspruch bei entstehenden Schäden. So ist es 
beispielsweise gängige Rechtspraxis, daß ein Bauunternehmen, das eine Baustelle 
in einem Wohngebiet einrichtet und durch unvermeidbaren Lärm die Mieter in der 
Nachbarschaft belästigt, den Eigentümern der Wohnungen deren Mietminderung 
ausgleichen muß. Ebenso muß ein Grundstückseigentümer, der beispielsweise eine 
Kiefer an die Grundstücksgrenze setzt, dem Nachbarn den Reinigungsaufwand 
ersetzen, der durch abfallende Nadeln und Zapfen erforderlich wird. Ein weiteres 
in diesem Zusammenhang interessantes Präzedenzurteil betrifft die 
Analyse-Kosten. Der Bundesgerichtshof hat im Fall von Wasserwerken am Rhein, die 
Uferfiltrat zu Trinkwasser aufbereiten, entschieden, daß sie einen Anspruch auf 
Ersatz der Wasseranalysekosten haben. Wenn bekannt wird, daß flußaufwärts ein 
Chemieunfall zu Einleitungen geführt haben könnte, werden präventive, 
schadensbeobachtende Analysen notwendig. Sie gehören laut Urteil des 
Bundesgerichtshofs zum Schaden, den der Unfallverursacher sogar dann ersetzen 
muß, wenn sich im Uferfiltrat keine Spuren der Chemikalien gezeigt haben.

Die Haftungsregelungen, die im neuen Gentechnik-Gesetz festgelegt wurden, können 
also keinesfalls als grundsätzliche Verbesserungen gelten. Entscheidend ist 
jedoch nach wie vor bei strittigen Fällen, in denen die Gerichte bemüht werden, 
wer über die besseren Anwälte und auf Grund ausreichender Finanzmittel über den 
längeren Atem verfügt.

In den letzten Tagen hat nun der 'Gesamtverband der Deutschen 
Versicherungswirtschaft' die Position der Versicherer öffentlich erneuert. Aus 
Angst vor unvorhersehbaren Schäden, die durch eine Verunreinigung 
konventioneller oder ökologischer Ernten durch Gen-Pflanzen entstehen könnten, 
wird ein Versicherungsschutz für Gen-Bauern abgelehnt. Laut 'Tagesspiegel' vom 
3. Juli hatten die deutschen Versicherer am Tag zuvor erklärt, daß sie Landwirte 
nicht versicheren werden, die gentechnisch verändertes Saatgut verwenden. "Das 
Risiko ist nicht versicherbar", sagte Edmund Schwake, Vorsitzender des 
Hauptausschusses Schaden- und Unfallversicherung des Gesamtverbandes der 
Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Wie der 'Tagesspiegel' weiter 
berichtete, sind auch die Saatgutfirmen nicht bereit, Verantwortung für mögliche 
Schäden durch genmanipulierte Pflanzen zu übernehmen. Einen entsprechenden 
Vorstoß des Deutschen Bauernverbandes hatte der größte deutsche 
Saatguthersteller KWS Saat abgelehnt. Da sich die Auskreuzung jedoch nicht 
vermeiden lasse, "werden wir kein Risiko eingehen", sagte KWS-Sprecher Georg 
Folttmann. Nach Einschätzung des Deutschen Bauernverbandes werde demnach kein 
Landwirt in Deutschland auf absehbare Zeit gentechnisch verändertes Saatgut 
verwenden.

Ob diese Einschätzung sich bewahrheitet, ist allerdings bereits in Anbetracht 
des derzeit laufenden "Erprobungsanbaus" von Gen-Mais sehr fraglich. Mit 
Erlaubnis von Ministerin Künast wurde im Frühjahr 2004 für sieben Sorten Bt-Mais 
der Erprobungsanbau ermöglicht, der auf rund 60 geheim gehaltenen Flächen mit 
insgesamt rund 1000 Hektar in sieben Bundesländern stattfindet. Angeblich wissen 
nicht einmal die betroffenen Landesregierungen, wo sich die Versuchsfelder mit 
genmanipuliertem Mais befinden. Dabei sind nicht ausschließlich 
landwirtschaftliche Forschungsanstalten, sondern auch Bauern beteiligt, die von 
einzelnen Gentechnik-Konzernen durch hohe Zahlungen und vertragliche 
Risikoabsicherungen zum Anbau der Gen-Pflanzen veranlaßt wurden. 

Um die weitere Entwicklung einschätzen zu können, ist auch ein Blick nach 
Brasilien sinnvoll. Trotz Anbau-Verbot durch die Regierung von Lula da Silva und 
einem gerichtlichen Stopp, der im September 1998 ausgesprochen worden war, wurde 
aus dem Gen-Anbau-Land Argentinien Monsanto-Saatgut über die Grenzen 
geschmuggelt. Im brasilianischen Bundesstaat Rio Grande do Sul wurde so im 
letzten Jahr großflächig Gen-Soja illegal angebaut. Über zwei Drittel der 
Soja-Ernte der Region Rio Grande do Sul von insgesamt rund 8 Millionen Tonnen 
war Gen-Soja und stammte aus dem Schmuggel. Carlos Sperotto, ein Funktionär der 
Soja-Anbauer und Chef des mächtigen Agrar-Verbandes Farsul verkündet bereits, 
der Durchbruch für Gen-Soja sei nun in Brasilien unumkehrbar. Die brasilianische 
Regierung knickte ein und der Verkauf von Gen-Soja wurde für den brasilianischen 
Markt freigegeben - mit der Alibi-Klausel einer Befristung bis 2004. Monsanto 
feiert indes seinen Sieg und Brasilien wird in Info-Materialien des 
Gentech-Konzerns schon in der Farbe der "Pro-Gentechnik-Staaten" wiedergegeben.




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