[Gen-Streitfall] EU erlässt in Übereinstimmung mit WTO Entscheidung Richtlinie zum Verbot von Hormon-Rindfleisch, USA und Kanada sollen Handelssanktionen aufzuheben

Sabine Altmann Sabine.Altmann at Wagner-Solartechnik.De
Do Okt 16 12:43:53 CEST 2003


> Dies ist eine weitergeleitete Nachricht
> Von    : Juergen Knirsch <Juergen.Knirsch at Greenpeace.de>
> An     : AGHandel at yahoogroups.de
> Datum  : Donnerstag, 16. Oktober 2003, 11:13
> Betreff: [AGHandel] EU trägt WTO-Entscheidung zu hormonbehandeltem
> Rindfleisch  
> Rechnung und fordert die USA und Kanada auf, ihre  Handelssanktionen
> aufzuheben
> 
> ===8<=================== Original Nachrichtentext ===================
> 
> WTO Dispute Settlement
> 
> EU trägt WTO-Entscheidung zu hormonbehandeltem Rindfleisch Rechnung und
> fordert die USA und Kanada auf, ihre Handelssanktionen aufzuheben
> Brüssel, den 15. Oktober 2003
> 
> 
> Nach dem Inkrafttreten einer neuen EU-Richtlinie über das Verbot der
> Verwendung von Hormonen wird die Europäische Kommission
> jetzt die USA und Kanada ersuchen, ihre Handelssanktionen aufzuheben. In
> der neuen Richtlinie wurden die in der WTO-Entscheidung ausgesprochenen
> Empfehlungen zum EU-Verbot der Verabreichung von Hormonen zur
> Wachstumsförderung bei Rindern umgesetzt. In dieser WTO-Entscheidung war
> beanstandet worden, dass das Verbot nicht auf einer wissenschaftlichen
> Bewertung der Risiken in Verbindung mit dem Verzehr von Fleisch beruhte.
> Nach der Entscheidung des WTO-Berufungsgremiums im Jahr 1998 nahm die
> Europäische Union eine umfassende und eingehende Bewertung des verfügba
> ren wissenschaftlichen Beweismaterials vor, auf deren Grundlage der Rat
> und das
> Europäische Parlament dann die neue Richtlinie annahmen. Der für Handel
> zuständige EU-Kommissar Pascal Lamy erklärte: "Der heutige Schritt zeigt,
> dass wir unsere WTO-Verpflichtungen in jeder Hinsicht ernst nehmen und
> erfüllen. Diese neuen Gemeinschaftsvorschriften sind das Ergebnis
> intensivster Arbeit. Heute fordern wird die Vereinigten Staaten und Kanada
> auf, ihre Handelssank
> tionen gegenüber der Europäischen Union aufzuheben." David Byrne,
> EU-Kommissar für Gesundheit und Verbraucherschutz, fügte hinzu: "Die
> Europäische Union hat eine umfassende Risikobewertung vorgenommen, die auf
> aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen basiert, und hat damit ihre
> internationalen Verpflichtungen erfüllt. Der Schutz der öffentlichen
> Gesundheit und der Verbraucher steht im Mittelpunkt unseres Ansatzes im
> Bereich der Lebensmittelsicherheit, bei dem wir uns auf unabhängige
> wissenschaftliche Erkenntnisse stützen."
> 
> Die Richtlinie 2003/74/EG zur Umsetzung der WTO-Entscheidung trat am 14
> Oktober 2003 in Kraft, und die EU-Mitgliedstaaten müssen sie binnen zwölf
> Monaten nach Inkrafttreten in nationales Recht umsetzen.
> 
> Die Sanktionen der USA und Kanadas gegenüber der EU bestehen in höheren
> Zöllen für bestimmte Erzeugnisse (116,8 Mio. USD bzw. 11,3 Mio. CDN$). Die
> Sanktionen bestehen seit Juli 1999. Die Europäische Union wird jetzt bei
> der WTO die erforderlichen Verfahren einleiten, um eine Aufhebung der
> Handelssanktionen zu bewirken. Sie wird die USA und Kanada über die
> Annahme
> der neuen Gemeinschaftsvorschriften unterrichten. Die Richtlinie wird
> ebenfalls dem WTO-Streitbeilegungsgremium notifiziert.
> 
> Hintergrund
> 
> Am 16. Januar 1998 legte das WTO-Berufungsgremium einen Bericht vor, in
> dem
> der Europäischen Union vorgeworfen wurde, dass ihr Verwendungsverbot
> für bestimmte Hormone zur Wachstumsförderung nicht, wie im Übereinkommen
> über die Anwendung gesundheitspolizeilicher und pflanzenschutzrechtlicher
> Maßnahmen (SPS-Übereinkommen) vorgeschrieben, auf einer Risikobewertung
> beruhe.
> 
> Insbesondere stellte das Berufungsgremium fest, dass das von der
> Europäischen Union verwendete wissenschaftliche Beweismaterial zu
> allgemein
> sei, da nicht spezifisch auf die Risiken von Hormonrückständen in
> Fleischerzeugnissen eingegangen worden sei.
> 
> Im Anschluss an diese Entscheidung prüfte die Europäische Union die
> verfügbaren wissenschaftlichen Daten und holte neue Informationen über die
> Risiken für die menschliche Gesundheit infolge von Hormonrückständen in
> Fleischerzeugnisse ein.
> 
> 1999 kam der Wissenschaftliche Ausschuss für Veterinärmaßnahmen im
> Zusammenhang mit der öffentlichen Gesundheit (SCVMPH) in Bezug auf
> 17-Beta-Östradiol zu dem Schluss, dass diese Hormonsubstanz als karzinogen
> anzusehen ist.
> 
> Für die anderen fünf vom Verwendungsverbot betroffenen Hormone
> (Testosteron, Progesteron, Trenbolonacetat, Zeranol und
> Melengestrolacetat)
> stellte der SCVMPH fest, dass anhand der derzeitigen Erkenntnisse eine
> quantitative Abschätzung des Risikos für die Verbraucher nicht möglich
> sei.
> Auf der Grundlage dieser Ergebnisse legte die Kommission im Jahr 2000
> einen
> Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG des Rates über das Verbot
> der Verwendung bestimmter Stoffe mit hormonaler bzw. thyreostatischer
> Wirkung und von Beta Agonisten in der tierischen Erzeugung vor. Am 22.
> Juli
> 2003 nahm der Rat die Änderungen des Europäischen Parlaments aus zweiter
> Lesung an.
> 
> Die neue Richtlinie zur Änderung der Richtlinie 96/22/EG bestätigt das
> Verbot der Verwendung wachstumsfördernder Stoffe mit hormonaler Wirkung in
> der tierischen Erzeugung. Darüber hinaus wurden mit der neuen Richtlinie
> die Bedingungen, unter denen 17- Beta-Östradiol Tieren, die der Gewinnung
> von Lebensmitteln dienen, zu anderen Zwecken als der Wachstumsförderung
> verabreicht werden dürfen, erheblich eingeschränkt. In nur drei Fällen ist
> die Verabreichung dieser Hormonsubstanz für eine begrenzte Zeit und unter
> strenger veterinärmedizinischer Kontrolle noch zulässig: Behandlung (im
> Interesse der Tiergesundheit) von Fötusmazeration oder -mumifizierung beim
> Rind, Pyometra beim Rind und Brunstinduktion bei Rind, Pferd, Schaf oder
> Ziege. Letztere Verwendung ist nur noch bis September 2006 gestattet.
> 
> Was die fünf anderen Hormone anbetrifft, so bleibt es in der geänderten
> Richtlinie bei dem vorläufigen Verbot, bis die Gemeinschaft über
> umfassendere wissenschaftliche Informationen verfügt, um den derzeitigen
> Kenntnisstand zu diesen Hormonsubstanzen zu klären. Die Kommission wird
> neue, verfügbare wissenschaftliche Daten zu diesem Bereich regelmäßig
> auswerten.
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> ===8<============== Ende des Original Nachrichtentextes =============
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