[Gen-Info] Gen-Kartoffel versus Gen-Moratorium

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Di Mär 13 22:20:16 CET 2007


Hallo Leute!

Mit der Zulassung der Gen-Kartoffel von BASF würde das bereits
durchlöcherte Gen-Moratorium auf EU-Ebene endgültig zu Fall
gebracht. Die nächsten Wochen und Monate werden zeigen, wie
ernst es verschiedenen Umwelt-Organisationen tatsächlich ist,
den Durchbruch der Agro-Gentechnik in Europa zu verhindern...

Ciao
   Klaus Schramm
   klaus.schramm at bund.net


Bei der EU liegt ein Zulassungsantrag von BASF für den Anbau einer
gentechnisch veränderten Kartoffel vor, über den die
EU-UmweltministerInnen am 20. Februar entscheiden sollen. Die BASF
scheint zuversichtlich, hat sie doch bereits Mitte Januar über 150
Hektar für den Anbau in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
angemeldet. Und dennoch regt sich kein Sturm der Entrüstung, geht kaum
jemand auf die Barrikaden. Fünf gute Gründe, sich dennoch gegen die
Zulassung der BASF-Gentech-Kartoffeln zu engagieren.

Antje Lorch

Seit 1998, nach der Zulassung der gv-Mais-Events Bt176 und MON810, gab
es in der EU ein De-facto-Moratorium gegen neue Gentech-Pflanzen.
Stückweise ist das Moratorium seitdem durch die Zulassung von neuen
gentechnisch veränderten Produkten als Futter- und Nahrungsmittel
gefallen. Aber seit dem Ende des Moratoriums gab es keine weitere
Genehmigung für den kommerziellen Anbau eines gentechnisch veränderten
Organismus (GVO). Und, was noch schwerer wiegt: Seitdem haben sich
europaweit mehr als 170 gentechnikfreie Regionen etabliert, darunter
ganze Länder wie Italien und Polen. Auf EU-Ebene konnten Österreich,
Ungarn und Griechenland ihren GVO-Bann mit der Unterstützung anderer
Mitgliedsländer aufrecht erhalten.

Erste Anbau-Zulassung eines GVO seit 1998?
Jetzt aber läuft zum ersten Mal seit zehn Jahren die EU-Maschinerie
warm, um eine Gentech-Pflanze zum Anbau zuzulassen. Die EFSA, die
Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit, hat den Antrag positiv
beschieden. Nach einer Abstimmung des zuständigen Fachausschusses im
Dezember 2006 ist der nächster Schritt ist nun (voraussichtlich) am 26.
Februar 2007 eine Abstimmung der EU-LandwirtschaftsministerInnen. Falls
sich hier ebenfalls keine qualifizierte Mehrheit für oder gegen den
Antrag findet, kann die EU-Kommission frei entscheiden. Bislang wurde
von der Kommission jede Zulassung durchgewunken.
Der Anbau für die Gentech-Kartoffel (Handelsname "Amflora") ist vor
allem für Deutschland und Tschechien geplant, aber dennoch regt sich
wenig Widerstand. Wiegen sich VerbraucherInnen in Sicherheit, weil diese
Kartoffel in erster Linie für die Stärkeindustrie und nicht für den
Verzehr vorgesehen ist? Vermeiden Umweltorganisationen das Thema, da die
Kritik an der Produktion landwirtschaftlicher Industrieprodukte eine
Gratwanderung zwischen positiven und negativen Aspekten ist, die der
Öffentlichkeit zu schwierig zu vermitteln wäre?
Mit der Zulassung der gv-Kartoffel wäre für die
Gentechnik-BefürworterInnen eine entscheidende politische und
psychologische Hürde genommen. Und dieser Kartoffel sollen dann mit
Sicherheit viele weitere GVO folgen. International würden
BefürworterInnen von GVO sich sicherlich nicht scheuen, eine deutsche
Zustimmung für eine deutsche gv-Kartoffel als besonderes Gütesiegel zu
nutzen. Im Gegensatz zu den USA hat Deutschland in vielen Bereichen hohe
Sicherheitsansprüche und BASF erscheint vertrauenswürdiger als Monsanto.

Auch Industrie-GVO verursachen Probleme
Viele der Argumente der letzen Jahre beziehen sich auf den Unwillen der
VerbraucherInnen; sie wollen keine Gentech-Produkte kaufen. Dies ist
entscheidend für die Tatsache, dass Produkte aus gentechnisch
veränderten Pflanzen praktisch überhaupt nicht in den europäischen
Supermärkten zu finden sind. Unkalkulierbare Risiken der Schadenshaftung
bei Kontamination führen dazu, dass sich viele Bäuerinnen und Bauern
lieber nicht auf das Experiment des Anbaus einlassen.
Der Anbau einer gentechnisch veränderten Kartoffel als industrieller
Rohstoff - angeblich ohne Koexistenzprobleme - schwächt diese beiden
Argumente. Aber das macht die gv-Kartoffel noch lange nicht harmlos. Es
wäre naiv anzunehmen, dass die gv-Kartoffel nicht auch irgendwann in der
Nahrung landet. Die Erfahrungen mit StarLink-Mais in den USA im Jahr
2000 und LL6101-Reis in 2006 (1) haben nur zu deutlich gezeigt, dass
eine Trennung konventioneller und gentechnisch veränderter Waren auch
über Distanzen von mehreren tausend Kilometern nicht möglich ist.
Zusammen mit dem Anbau-Antrag wurde auch eine Zulassung als Nahrungs-
und Futtermittel beantragt. Dies ist ein Eingeständnis, dass eine
vollständige Trennung der landwirtschaftlichen Produktion mit und ohne
Gentechnik nicht machbar ist. Für die BASF ist die Zulassung als
Lebensmittel entscheidend um Folgekosten für Anwälte und mögliche
Entschädigungen für die Lebensmittelbranche zu verringern. Nach einer
Zulassung als Nahrungsmittel bedeutete eine Verunreinigung "lediglich",
dass die Produkte gegebenenfalls gekennzeichnet werden müssen. Eine
Verunreinigung mit einem nicht-zugelassenen GVO dagegen hieße, dass die
Produkte überhaupt nicht vermarktet werden dürften.

Auch im Anbau ist mit Kontamination zu rechnen. Die Erfahrungen der
letzten 15 Jahre zeigen immer wieder, dass gerade auch in der
Saatgutherstellung Kontaminationen stattfinden. Nichts spricht dafür,
dass die Saatgutbetriebe dieses Problem plötzlich bei der Produktion von
Pflanzkartoffeln im Griff haben werden. Ebenfalls bestehen bleiben die
Kontaminationswege bei Lagerung, Erntemaschinen, Transportverluste und
durch Durchwuchs von Kartoffeln, die nach der Ernte auf dem Feld
zurückbleiben. Selbst wenn nur ein Prozent der Ernte auf dem Feld
zurückbleibt, sind das bei Kartoffeln noch 300 bis 400 Kilogramm je
Hektar. Kartoffeln können - im Gegensatz zu Getreide - nicht nur aus
einem Samenkorn keimen, sondern aus jedem so genannten Auge in der
Kartoffelschale. Bei einer Fahrt durch die spezialisierten Anbauregionen
für Stärkekartoffeln in Deutschland sind Kartoffelpflanzen regelmäßig
auch in den Roggenfeldern zu entdecken.

Der Antrag ist zu lückenhaft...
Viele EU-Zulassungsanträge der letzten Jahre weisen Lücken auf: Zum
Beispiel wurde Hinweisen auf negative Effekte nicht nachgegangen oder es
wurden bestimmte Fragen erst gar nicht gestellt. Doch selbst im
Vergleich mit diesem oft kritisierten Standard ist der Zulassungsantrag
der BASF von ausgesprochen schlechter Qualität. Die EFSA listet in
ihrer Stellungnahme 22 Seiten mit Bedenken der Mitgliedsstaaten auf,
gibt aber dennoch grünes Licht. Hier nur einige Highlights:
Die Sicherheit als Futtermittel soll mit zwei Studien belegt werden. In
der ersten enthielt die Nahrung von Ratten 90 Tage lang 5 Prozent
gefriergetrocknete Kartoffeln. In anderen Fütterungsversuchen beträgt
der GVO-Anteil bis zu 30 Prozent. Doch selbst mit diesem geringen Anteil
und in dem kurzen Zeitraum, ließen sich negative gesundheitliche Effekte
feststellen. Rattenweibchen zeigten signifikant veränderte Werte in
Bezug auf ihre weißen Blutkörperchen und ein verändertes Gewicht der
Milz. Diese Unterschiede wurden jedoch nicht weiter untersucht.
In einer zweiten Studie wurden in zwei Versuchsreihen jeweils sechzehn
Kühe für acht Wochen mit gentechnisch veränderter Kartoffelpulpe
gefüttert. Kartoffelpulpe ist das Abfallprodukt der industriellen
Stärkegewinnung. Bei dem Versuch wurden keine Gesundheitsparameter wie
zum Beispiel Blut oder Urin untersucht sondern lediglich das Gewicht der
Tiere gemessen. Außerdem handelte es sich um eine Kuhrasse, die auf
reine Milchleistung gezüchtet und für die Mast ungeeignet ist. Die
Aussagekraft dieser Studie ist in etwa so groß, als würde man die
Sicherheit eines Oldtimers dadurch bestimmen, wie schnell er von 0 auf
100 beschleunigt, ohne die Bremsen und Abgasemissionen zu messen.
In dem gesamten Zulassungsverfahren wurde kein Versuch mit frischen
Kartoffeln unternommen, weder roh so, wie sie an Kühe verfüttert werden
oder wie sie Wildtiere auf dem Acker fressen könnten, noch gekocht, so
wie sie in der menschlichen Nahrung vorliegen könnten.

... um Aussagen über die Umweltverträglichkeit zu treffen

Um die Umweltstudien ist es noch schlechter gestellt. Auch hier wurden
zwei Versuche vorgelegt. In dem einen wurde die Anzahl der Athropoden
(Insekten und andere Gliedertiere) auf Versuchsflächen gezählt. In dem
Versuch wurden keine Unterschiede festgestellt - allerdings wurden die
Flächen während des Versuchs wiederholt mit Insektiziden behandelt. So
lassen sich kaum aussagekräftige Werte feststellen.
Bei dem zweiten Versuch handelt es sich um Daten aus einem klassischen
Sortenversuch ohne Umweltparameter. Die Daten zeigen, dass es "keine
erhöhte Anfälligkeit oder Resistenz für Schädlinge und Krankheiten gibt,
und auch keine Veränderung in der Empfindlichkeit gegenüber einer Anzahl
von Kartoffelviren". Bei dieser Studie handelt es sich also eindeutig
nicht um eine Umweltverträglichkeitsstudie. Was sagt uns der Versuch
über andere Insekten, Bodenorganismen und Wildtiere, die während des
Anbaus und nach der Ernte mit den Kartoffeln in Kontakt kommen? Was sagt
er uns darüber, ob die veränderte Zusammensetzung und zum Beispiel der
höhere Zuckergehalt die Kartoffel für Wildtiere attraktiver macht?
Eine veränderte Stärkezusammensetzung könnte auch zu einem veränderten
Abbau im Boden führen. Selbst die EFSA gibt in ihrer Stellungnahme an,
dass "gv-Kartoffelknollen eine veränderte Stärkezusammensetzung haben,
und dadurch anders zusammengesetzte Mikrobengemeinschaften abgebaut
werden könnten". Doch auch der Abbau der gv-Kartoffeln im Boden bleibt
un-untersucht.

Der Mangel an Umwelt- und Fütterungsstudien wird durch die Tatsache
verschärft, dass es weder Erfahrungen mit dem Anbau von Gentech-Pflanzen
mit veränderten Inhaltstoffen gibt, noch mit dem Anbau von
Gentech-Kartoffeln. Im Gegensatz zu den ansonsten vor allem angebauten
herbizidtoleranten oder Bt-Pflanzen bildet die Gentech-Kartoffel nicht
"einfach" ein zusätzlichen Protein. Bei dieser Kartoffel wird ein
essentieller Teil des Stoffwechsels der Pflanze blockiert, so dass eine
der üblicherweise zwei Kartoffelstärken - und zwar die Amylose - nicht
gebildet wird. Die Frage ist, was die Pflanze stattdessen mit den
Stoffen macht, die eigentlich in Amylose umgewandelt würden, und ob die
Blockade auch andere Stoffwechselwege blockiert, die zum Beispiel unter
Stressbedingungen aktiviert werden. Der Stoffwechsel der gv-Kartoffel
ist verändert und deshalb sollte dies umso genauer untersucht werden.
Auch mit dem Anbau von gv-Kartoffeln gibt es kaum Erfahrung. Selbst in
den USA verschwanden gentechnisch veränderte Bt-Kartoffeln schon vor
sieben Jahren wieder von den Äckern, nachdem die Fastfood-Kette
"McDonald's" und der Chips-Hersteller "Procter & Gamble" aus Sorge vor
Verbraucherablehnung von den US-Farmern ausschließlich konventionelle
Kartoffeln verlangten. Sollte die Kartoffel eine Anbauzulassung
bekommen, wären Deutschland und die anderen Mitgliedstaaten der EU dafür
verantwortlich, den Einstieg für den großflächigen Anbau der
Gentech-Kartoffeln den Weg zu bahnen.

Antibiotikaresistenz durch die Hintertür?
Die BASF-Kartoffel enthält das Antibiotikaresistenzgen "nptII" als
Markergen. Markergene dienen im Labor dazu, frühzeitig die gentechnisch
veränderten Zellen zu identifizieren. Als Technik ist das Nutzen von
Antibiotikaresistenzen hierfür inzwischen veraltet und - wichtiger noch
- in der EU ausdrücklich verboten. Laut der EU-Freisetzungsrichtlinie
2001/18 dürfen seit 2005 praktisch keine GVO mit Antibiotika-Resistenz
mehr angebaut werden. BASF und die EFSA scheint das wenig zu kümmern.
Die EFSA bescheinigt dieser Antibiotikaresistenz einfach
Unbedenklichkeit, da die betroffenen Antibiotika nur in geringem Umfang
in der Human- und Tiermedizin eingesetzt würden.
NptII bewirkt eine Resistenz gegen die Antibiotika Kanamycin, Neomycin,
Gentamycin, Genetycin, Paramomycin und Framycetin. Neomcyin wird in
einigen EU-Ländern sehr wohl noch in der Human- und/oder
Veterinärmedizin eingesetzt. Bedenklich ist aber vor allem die Resistenz
gegen Kanamycin. Kanamycin wird in der WHO-Liste der wichtigsten
Medikamente als Reserveantibiotikum gegen mehrfach-resistente
Tuberkulose aufgeführt.(2)

Wer bestimmt, welche Landwirtschaft wir haben?
Bereits in 2006 war ein Trend beim Anbau des Gentech-Mais MON810 in
Deutschland zu sehen: weg von Nahrungs- und Futtermitteln, hin zu
industriellen Rohstoffen. Verbraucher lehnen Gentechnik in Nahrungs- und
Futtermitteln deutlich ab, und so versuchten einige MON810-Landwirte der
Kritik zu entgehen, indem sie angaben, dass dieser Mais nur für die
Herstellung von Biogas genutzt werden sollte, und nicht als Futtermittel.
Die BASF-Kartoffel folgt diesem Trend. Sie ist gentechnisch so
verändert, dass sie nur eine statt zwei verschiedener Stärken
produziert, wodurch sie besser als industrieller Rohstoff genutzt werden
können soll. Sie folgt aber auch einem Trend zunehmend
landwirtschaftliche Flächen nicht zur Produktion von Nahrungs- und
Futtermitteln zu nutzen, sondern für industrielle Rohstoffe. Einerseits
wird ein Horrorszenario gezeichnet, in dem die Weltbevölkerung
explodiert und die landwirtschaftlichen Nutzflächen aus verschiedenen
Gründen immer weniger werden, andererseits werden hier Flächen aus der
Nahrungsmittelproduktion herausgenommen. Langfristig bedeutet dieser
Trend, dass vor allem die Nahrungsmittelproduktion der Armen dieser Welt
nicht mehr nur mit Cash Crops konkurriert, sondern zunehmend auch mit
dem großflächigen Anbau für Biogas, Stärke und anderen Rohstoffen. Die
aktuelle Verdoppelung des Tortillapreises in Mexiko ist Folge der
Nutzung von Mais als Bioethanol statt als Nahrungs- und Futtermittel.(3)
Bei den Verträgen mit den Anbietern für GVO-Mais-Saatgut unterzeichnen
die LandwirtInnen weiter reichende Verpflichtungen, als bisher üblich:
Ohne Zustimmung der Betroffenen geben die GVO einsetzenden Landwirte die
Adressen ihrer NachbarInnen an die Saatgutkonzerne weiter. Bei der
BASF-Kartoffel rutschen sie noch tiefer in die Abhängigkeit von der
Industrie. Schon heute ist die Produktion von Stärkekartoffeln stark
reguliert und Bauern brauchen Lieferrechte für die Stärkefabriken. Die
BASF plant nun den Spielraum für die Bauern elegant noch weiter zu
beschneiden. Sie liefert patentiertes Saatgut und macht Vorgaben für
alle möglichen Details des Anbaus. Am Ende der Produktionskette sitzt
sie als Großabnehmer der Stärke für ihre breite Produktpalette wieder am
langen Hebel und kann Druck auf ihre Lieferanten aus der Stärkeindustrie
ausüben. Bauern sind dann nur noch Heimarbeiter und Scheinselbständige,
die das Risiko tragen aber kaum eigenständige Beschlüsse über ihre
Anbaumethoden treffen können. Sie verlieren über den Patentschutz
jegliche Möglichkeit Kartoffeln aufzubewahren und im Folgejahr erneut
auszupflanzen. Traditionell tauschen Landwirte untereinander ihre
Flächen, da Kartoffeln nur alle drei oder vier Jahre auf dem gleichen
Acker angebaut werden können. Gerade in Mecklenburg-Vorpommern mit einem
der höchsten Anteile an Pachtland in Deutschland entstehen so neue
Konflikte: Was bisher als Nachbarschaftshilfe unbürokratisch geregelt
wurde, ist im Fall der Gentechnikkartoffel ausgeschlossen.
Der Mangel an Umweltstudien für eine Pflanze, die in Deutschland
angebaut werden soll - und deren Durchwuchsproblematik bekannt ist -,
der Mangel an Futter- und Nahrungsmittelsicherheit, der lückenhafte
Zulassungsantrag und die schamlose Zustimmung der EFSA - dies alles sind
mehr als gute Gründe, den Anbau dieser gv-Kartoffel abzulehnen. Und die
Tatsache, dass es sich bei Amflora um eine Industriekartoffel handelt,
verlangt nicht weniger politische Öffentlichkeit. Es stellt sich genau
an dieser Stelle die Frage, was für eine Landwirtschaft wir wollen, und
wer dies bestimmen soll.

Sehr interessant in diesem Zusammenhang die Aussage von Richard Lenk
Geschäftsführer der Südstärke in der Süddeutschen Zeitung: "Für uns
kommt eine Verarbeitung von Amflora zurzeit nicht in Frage". Und weiter:
"Wenn bekannt würde, dass wir in unserem Betrieb gentechnisch veränderte
Kartoffeln verarbeiten, bekämen wir ein Imageproblem". Wirtschaftlich
lohne sich Amflora nicht. Durch die gentechnische Veränderung wird zwar
ein Schritt in der Verarbeitung gespart. "Dafür sind die Kartoffeln
teurer und nicht so ertragreich wie herkömmliche Sorten".(4)

Antje Lorch ist Biologin und freiberufliche Beraterin zu wissenschaftlichen
und politischen Fragen der Gentechnik.

URL dieses Artikels:
www.gen-ethisches-netzwerk.de/gid/TEXTE/ARCHIV/PRESSEDIENST_GID180/LANDWIRTSCHAF
T180.HTML#Anker706271

Quellen:
Dossier GMO UK 2005-14 und EFSA-Stellungnahme:
www.efsa.europa.eu/en/science/gmo/gm_ff_applications/more_info/909.html
Eine detaillierte Kritik der Zulassungsunterlagen und der
EFSA-Stellungnahme findet sich auf www.ifrik.org/index.php?id=79

Fußnoten:
(1) StarLink-Mais ist ein gv-Mais der in den USA - obwohl nur mit einer
Zulassung als Tierfutter ausgestattet - in mehr als 300
Lebensmittelprodukten weltweit auftauchte, was zu einer breit angelegten
Rückrufaktion führte. Auch der gentechnisch veränderte LL601-Reis wurde
im vergangenen Jahr praktisch weltweit in Reisprodukten und -lieferungen
gefunden, obwohl er erstens weder eine Anbau- noch eine Verzehrzulassung
besaß, noch, zweitens, von der deutschen Firma Bayer kommerzialisiert
werden sollte. Vermutlich waren beim Testanbau (fand nur bis 2001 in den
USA statt) Saatgut-Chargen durcheinander geraten.
(2) Kanamycin wird in der WHO-Liste der wichtigsten Medikamente als
Reserveantibiotikum gegen mehrfach-resistente Tuberkulose aufgeführt. Im
Netz unter: http://mednet3.who.int/EMLib
(3) Zu der Verdoppelung des Tortillapreises in Mexiko siehe "Mexiko:
Mais-Preis" unter Landwirtschaft und Lebensmittel - Kurz notiert in
diesem Heft.
(4) Süddeutsche Zeitung, 28.11.06, im Netz unter:
www.sueddeutsche.de/wissen/artikel/5/92912




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