[Gen-Info] Gerichtsurteil zu Aktion 'Gendreck-weg'

Klaus Schramm 078222664-0001 at t-online.de
Mo Jul 3 23:59:31 CEST 2006


Pressemitteilung vom 30. Juni 2006

* Stichhaltige Argumente gegen Gentechnik im Gerichtssaal
* Imker wegen öffentlicher Ankündigung einer Feldbefreiungsaktion verurteilt

Vor Beginn des Prozesses gegen die beiden Imker Michael Grolm und Jürgen
Binder heute in Rottenburg hängten Gentechnik-GegnerInnen ein Transparent
am Gerichtsgebäude auf "Stoppt Genfood sofort!". Die Zuschauerbänke des
kleinen Saales im Amtsgericht waren voll besetzt, als Richterin Hannelore
Bubeck-Rauch den Prozess eröffnete.

Die Staatsanwaltschaft Tübingen warf Grolm und Binder vor, öffentlich zu
Straftaten aufgerufen zu haben, indem sie auf einer Internetseite und per
Post Gentechnik-Gegner und -Gegnerinnen über ihre Absicht informierten,
ein Feld vom Genmais zu befreien. Rund 300 Menschen hatten sich der Aktion
im letzten Jahr angeschlossen.

Im Gerichtssaal legten die beiden Männer ihre Beweggründe dar. Um die
Anschaulichkeit zu erhöhen, errichtete Michael Grolm einen kleinen
Honigstand im Gerichtssaal. Er hatte außerdem einen Bienenkasten mit
seinen fleißigen Honigsammlerinnen mitgebracht: "Wir haben viele
stichhaltige Argumente gegen die Agro-Gentechnik!", sagte er, "Sie
krabbeln hier im Bienenstock und fliegen draußen auch die manipulierten
Pflanzen an. Genmaispollen verunreinigen meinen Honig. Darüber hinaus
gefährdet Gentechnik die Existenz von Millionen von Bauern in aller Welt,
die Gesundheit der KonsumentInnen und die Zukunft unserer Ernährung."

Rechtsanwalt Wolfram Leyrer beantragte die Anhörung eines Sachverständigen
zu den Risiken der Agro-Gentechnik.
Das Gericht verzichtete auf dessen Befragung, denn die Vorsitzende
zweifelte die Richtigkeit der Argumentation nicht an. Damit, so RA Leyrer,
werde deutlich, dass ein Notstand gegeben sei. Zwar trete der Schaden der
Gentechnik erst mittelfristig in vollem Umfang zu Tage, aber es sei
offensichtlich, dass diese Gefahr nur durch sofortiges Handeln abzuwenden
sei.
Außerdem betonte Leyrer, dass sich beide Aktivisten keines öffentlichen
Aufrufes zu einer Straftat schuldig gemacht hätten, da das Strafgesetzbuch
für diesen Tatbestand eine direkte Aufforderung voraussetze, die über eine
Befürwortung hinausgehe. Deshalb seien weder die persönlichen
Ankündigungen noch ein saloppes "Viel Spaß bei der Ernte" als Aufruf zu
werten.

Viereinhalb Stunden nach Eröffnung der Sitzung verkündete die Richterin
das Urteil: Sie folgte der Argumentation des Anwaltes nicht. Sie
verurteilte Michael Grolm für die Versendung eines
FeldbefreierInnen-Infobriefes zu zehn, Jürgen Binder, der darüber hinaus
die Internetseite angemeldet hatte, zu fünfzehn Tagessätzen.

Beide Gentechnikgegner kündigten an, in Berufung zu gehen. Jürgen Binder:
"Dieses Urteil kann keinen Bestand haben. Ich bleibe außerdem dabei, dass
ich die Eliminierung der gefährlichen Pflanzen begrüße." Michael Grolm
ergänzte: "Wenn ich erneut verurteilt werde, werde ich für diese Sache
auch ins Gefängnis gehen. Es steht zu viel auf dem Spiel!"

Rückfragen:

Michael Grolm, 0170 / 1087174
Anja Becker, 0176 / 52 23 25 80

Mehr:
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