[fessenheim-fr] unfaehig oder korrupt / Fwd: PM BBMN: VGH-Beschluss zum GKN II: Sicherheitsregeln umgedeutet, AKW darf trotzdem weiterlaufen
Klaus Schramm
klausjschramm at t-online.de
Do Dez 15 17:01:51 CET 2022
Hallo Leute!
Das Urteil des VGH über die Klage gegen die
Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim
liegt jetzt vor - hier die Stellungnahme von
'.ausgestrahlt' und BBMN...
Darin heißt es u.a.: "...dass selbst grün
geführte Ministerien dieser Aufgabe nicht
mehr gewachsen sind."
Objektiv - und gerade vor dem Hintergrund
der gegenwärtig omnipräsenten Korruptions-
fälle - stellt sich jedoch die Frage in
Hinblick auf die namentlich nicht genannte
pseudo-grüne Ministerin:
Ist Thekla Walker unfähig oder korrupt?
Ciao
Klaus Schramm
-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM BBMN: VGH-Beschluss zum GKN II: Sicherheitsregeln
umgedeutet, AKW darf trotzdem weiterlaufen
Datum: Thu, 15 Dec 2022 15:38:25 +0100
Von: F. Wagner BBMN <presse at bbmn.de>
Organisation: BBMN e.V.
Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN), gemeinsam mit
.ausgestrahlt e.V.
*Gemeinsame Pressemitteilung zum Abweisungsbeschluss des VGH in Mannheim*
Neckarwestheim/Hamburg, den 15.12.2022
*Sicherheitsregeln umgedeutet, AKW Neckarwestheim II darf laut VGH
trotzdem weiterlaufen*
*Gerichtsverhandlung bestätigt gravierende Verstöße gegen
Sicherheitskonzepte und die fortdauernde Riss-Gefahr im AKW
Neckarwestheim II / die Kläger*innen können Umweltministerium aber nicht
zwingen, das AKW vom Netz zu nehmen*
Zum heute mitgeteilten Beschluss
<https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10846635/?LISTPAGE=1213200>
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit um die
Betriebsgenehmigung des Risse-Reaktors Neckarwestheim II erklären Armin
Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und Franz Wagner vom
BBMN (Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.):
„Das Mannheimer Gericht teilte heute mit, dass es unsere Klage abweist.
Die Verhandlung gestern vor dem VGH hatte allerdings die zahlreichen
Abweichungen gegen Sicherheitsregeln im AKW Neckarwestheim II bestätigt.
Der Reaktor, in dem sich bereits mehr als 350 Risse gebildet haben, wird
seit Jahren regelwerkswidrig betrieben und gewartet. Systematische
Fehler, die zu schweren Störfällen bis hin zur Kernschmelze führen
können, werden nicht behoben. Schnell wachsende Risse an dünnwandigen
Rohren des Reaktorkreislaufs werden entgegen der Vorschriften nicht
verhindert. Das baden-württembergische Umweltministerium und seine
Gutachter räumten vor Gericht ein, dass "die Rissmechanismen weiterhin
aktiv" seien, aber sie glauben, mit ihren Maßnahmen die Gefahren
beherrschen zu können und im Fall der Fälle schnell genug reagieren zu
können, was aus unserer Sicht die Sicherheitsprinzipien des Atomrechts
auf den Kopf stellt.
Der Klage von Atomkraftgegner*innen auf vorläufigen Widerruf der
Betriebsgenehmigung des AKW gab das Gericht dennoch nicht statt. Die
Richter befanden,die von den Rissen ausgehende Gefahr sei nicht groß
genug, um in die Entscheidungen der Atomaufsicht einzugreifen. Das
Umweltministerium dürfe ungeachtet der von uns nachgewiesenen
Regelverstöße am Weiterbetrieb des Reaktors festhalten, wenn es diesen
für sicher erachte. Das Gericht verzichtet damit auf die der
Gewaltenteilung innewohnende Kontrollaufgabe der Justiz.
Was die Sicherheit vor Atomunfällen angeht, ist das ein schwarzer Tag.
Auch für den Staatskonzern EnBW darf es keine faulen Sicherheitsrabatte
geben. Atomkraft ist eine Höchstrisikotechnologie. Um das Risiko
zumindest einzudämmen, ist eine kompetente und kritische Atomaufsicht
erforderlich, welche die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gegen die
Profitinteressen der AKW-Betreiber stellt. Das Verfahren um die Risse in
Neckarwestheim hat gezeigt, dass selbst grün geführte Ministerien dieser
Aufgabe nicht mehr gewachsen sind. Das ist ein weiterer Grund, die
Nutzung der Atomkraft in Deutschland schnellstens zu beenden.
Die Auffassung des Gerichts, dass der Weiterbetrieb des Reaktors trotz
des freihändigen Umgangs mit den Sicherheitsregelnund der weiter
auftretenden und noch zunehmenden Risse im Ermessen der Behörde liege,
ist mit der vom Bundesverfassungsgericht verlangten ‚bestmöglichen
Gefahrenabwehr und Risikovorsorge‘im Atombereich nicht in Einklang zu
bringen. Wir werden deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.
Mehrmals in der Verhandlung ließ das Umweltministerium durchblicken,
dass viele der Maßnahmen zur Minderung der Risiken durch die Risse, die
von EnBW und Atomaufsicht unternommen wurden, überhaupt nur deshalb
gemacht wurden, weil wir seit jetzt bereits 4,5 Jahren immer wieder die
Mängel aufgeckt haben. Wir haben zwar die Klage verloren, aber wir haben
die Risiken, die vom AKW Neckarwestheim ausgehen, zumindest verkleinern
können."
Hintergrund:
Im AKW Neckarwestheim II werden seit 2018 jedes Jahr neue Risse an
wichtigen Rohren des Reaktorkreislaufs nachgewiesen. Bei den Rissen
handelt es sich um Spannungsrisskorrosion und damit um dieselbe Art
Risse, wegen der aktuell zahlreiche französische AKW stillliegen, jedoch
in Neckarwestheim an noch kritischeren Rohren als in Frankreich. Mit
Unterstützung der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und
des BBMN haben 2020 zwei Anwohner*innen des AKW den vorläufigen Widerruf
der Betriebsgenehmigung des AKW bis zur vollständigen Beseitigung der
Rissgefahr beantragt und anschließend gegen die Ablehnung dieses Antrags
geklagt. Infos: https://ausgestrahlt.de/akw-neckarwestheim
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