[fessenheim-fr] unfaehig oder korrupt / Fwd: PM BBMN: VGH-Beschluss zum GKN II: Sicherheitsregeln umgedeutet, AKW darf trotzdem weiterlaufen

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Do Dez 15 17:01:51 CET 2022


Hallo Leute!

Das Urteil des VGH über die Klage gegen die
Betriebsgenehmigung des AKW Neckarwestheim
liegt jetzt vor - hier die Stellungnahme von
'.ausgestrahlt' und BBMN...

Darin heißt es u.a.: "...dass selbst grün
geführte Ministerien dieser Aufgabe nicht
mehr gewachsen sind."

Objektiv - und gerade vor dem Hintergrund
der gegenwärtig omnipräsenten Korruptions-
fälle - stellt sich jedoch die Frage in
Hinblick auf die namentlich nicht genannte
pseudo-grüne Ministerin:

Ist Thekla Walker unfähig oder korrupt?

Ciao
    Klaus Schramm


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: PM BBMN: VGH-Beschluss zum GKN II: Sicherheitsregeln 
umgedeutet, AKW darf trotzdem weiterlaufen
Datum: Thu, 15 Dec 2022 15:38:25 +0100
Von: F. Wagner BBMN <presse at bbmn.de>
Organisation: BBMN e.V.

Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN), gemeinsam mit 
.ausgestrahlt e.V.

*Gemeinsame Pressemitteilung zum Abweisungsbeschluss des VGH in Mannheim*

Neckarwestheim/Hamburg, den 15.12.2022

*Sicherheitsregeln umgedeutet, AKW Neckarwestheim II darf laut VGH 
trotzdem weiterlaufen*

*Gerichtsverhandlung bestätigt gravierende Verstöße gegen 
Sicherheitskonzepte und die fortdauernde Riss-Gefahr im AKW 
Neckarwestheim II / die Kläger*innen können Umweltministerium aber nicht 
zwingen, das AKW vom Netz zu nehmen*

Zum heute mitgeteilten Beschluss 
<https://verwaltungsgerichtshof-baden-wuerttemberg.justiz-bw.de/pb/,Lde/10846635/?LISTPAGE=1213200> 
des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg im Streit um die 
Betriebsgenehmigung des Risse-Reaktors Neckarwestheim II erklären Armin 
Simon von der Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und Franz Wagner vom 
BBMN (Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V.):

„Das Mannheimer Gericht teilte heute mit, dass es unsere Klage abweist. 
Die Verhandlung gestern vor dem VGH hatte allerdings die zahlreichen 
Abweichungen gegen Sicherheitsregeln im AKW Neckarwestheim II bestätigt. 
Der Reaktor, in dem sich bereits mehr als 350 Risse gebildet haben, wird 
seit Jahren regelwerkswidrig betrieben und gewartet. Systematische 
Fehler, die zu schweren Störfällen bis hin zur Kernschmelze führen 
können, werden nicht behoben. Schnell wachsende Risse an dünnwandigen 
Rohren des Reaktorkreislaufs werden entgegen der Vorschriften nicht 
verhindert. Das baden-württembergische Umweltministerium und seine 
Gutachter räumten vor Gericht ein, dass "die Rissmechanismen weiterhin 
aktiv" seien, aber sie glauben, mit ihren Maßnahmen die Gefahren 
beherrschen zu können und im Fall der Fälle schnell genug reagieren zu 
können, was aus unserer Sicht die Sicherheitsprinzipien des Atomrechts 
auf den Kopf stellt.

Der Klage von Atomkraftgegner*innen auf vorläufigen Widerruf der 
Betriebsgenehmigung des AKW gab das Gericht dennoch nicht statt. Die 
Richter befanden,die von den Rissen ausgehende Gefahr sei nicht groß 
genug, um in die Entscheidungen der Atomaufsicht einzugreifen. Das 
Umweltministerium dürfe ungeachtet der von uns nachgewiesenen 
Regelverstöße am Weiterbetrieb des Reaktors festhalten, wenn es diesen 
für sicher erachte. Das Gericht verzichtet damit auf die der 
Gewaltenteilung innewohnende Kontrollaufgabe der Justiz.

Was die Sicherheit vor Atomunfällen angeht, ist das ein schwarzer Tag. 
Auch für den Staatskonzern EnBW darf es keine faulen Sicherheitsrabatte 
geben. Atomkraft ist eine Höchstrisikotechnologie. Um das Risiko 
zumindest einzudämmen, ist eine kompetente und kritische Atomaufsicht 
erforderlich, welche die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung gegen die 
Profitinteressen der AKW-Betreiber stellt. Das Verfahren um die Risse in 
Neckarwestheim hat gezeigt, dass selbst grün geführte Ministerien dieser 
Aufgabe nicht mehr gewachsen sind. Das ist ein weiterer Grund, die 
Nutzung der Atomkraft in Deutschland schnellstens zu beenden.

Die Auffassung des Gerichts, dass der Weiterbetrieb des Reaktors trotz 
des freihändigen Umgangs mit den Sicherheitsregelnund der weiter 
auftretenden und noch zunehmenden Risse im Ermessen der Behörde liege, 
ist mit der vom Bundesverfassungsgericht verlangten ‚bestmöglichen 
Gefahrenabwehr und Risikovorsorge‘im Atombereich nicht in Einklang zu 
bringen. Wir werden deshalb Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

Mehrmals in der Verhandlung ließ das Umweltministerium durchblicken, 
dass viele der Maßnahmen zur Minderung der Risiken durch die Risse, die 
von EnBW und Atomaufsicht unternommen wurden, überhaupt nur deshalb 
gemacht wurden, weil wir seit jetzt bereits 4,5 Jahren immer wieder die 
Mängel aufgeckt haben. Wir haben zwar die Klage verloren, aber wir haben 
die Risiken, die vom AKW Neckarwestheim ausgehen, zumindest verkleinern 
können."

Hintergrund:
Im AKW Neckarwestheim II werden seit 2018 jedes Jahr neue Risse an 
wichtigen Rohren des Reaktorkreislaufs nachgewiesen. Bei den Rissen 
handelt es sich um Spannungsrisskorrosion und damit um dieselbe Art 
Risse, wegen der aktuell zahlreiche französische AKW stillliegen, jedoch 
in Neckarwestheim an noch kritischeren Rohren als in Frankreich. Mit 
Unterstützung der bundesweiten Anti-Atom-Organisation .ausgestrahlt und 
des BBMN haben 2020 zwei Anwohner*innen des AKW den vorläufigen Widerruf 
der Betriebsgenehmigung des AKW bis zur vollständigen Beseitigung der 
Rissgefahr beantragt und anschließend gegen die Ablehnung dieses Antrags 
geklagt. Infos: https://ausgestrahlt.de/akw-neckarwestheim




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