[fessenheim-fr] Fwd: [Aafr] Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar - Verwaltungsgericht Berlin

Klaus Schramm klausjschramm at t-online.de
Di Jun 20 15:30:48 CEST 2017


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Subject: [Aafr] Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar - 
Verwaltungsgericht Berlin
Date: Tue, 20 Jun 2017 14:50:26 +0200

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Grünes Licht für Castor-Transport auf dem Neckar (Nr. 20/2017)

Pressemitteilung vom 20.06.2017
Auf dem Neckar dürfen nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts 
Berlin vorerst
Castor-Transporte mit Atommüll durchgeführt werden.

Ein auf die Durchführung von Kernbrennstoffen spezialisiertes und vom 
Kraftwerksbetreiber
beauftragtes Unternehmen beantragte im März 2014 die Erteilung einer 
Genehmigung für den Transport
von bestrahlten Brennelementen vom stillgelegten Kernkraftwerk Obrigheim 
zum Zwischenlager
Neckarwestheim. Das in Berlin ansässige Bundesamt für kerntechnische 
Entsorgungssicherheit (BfE)
erteilte die Genehmigung am 16. Mai 2017 und ordnete deren sofortige 
Vollziehung an. Danach darf das
Unternehmen fünf derartige Transporte mittels Castor-Behältern bis 
November 2018 zu Lande und zu
Wasser unter Einhaltung strenger Auflagen durchführen. Die an der 
Transportroute belegene Gemeinde
Neckarwestheim beantragte beim BfE zunächst Einsicht in die 
Genehmigungsunterlagen; sie erhielt
daraufhin teilweise geschwärzte Unterlagen, soweit potentielle 
Sicherungs- bzw. Schutzmaßnahmen
betroffen waren. Auch das Sicherungskonzept und die Korrespondenz mit 
den Sicherheitsbehörden wurden
aus Gründen der Geheimhaltung nicht herausgegeben. Mit ihrem Eilantrag 
will die Gemeinde
Neckarwestheim die Transporte vorerst stoppen. Sie macht Gefahren für 
gemeindeeigene Einrichtungen
wie ein Klärwerk, mehrere Kindergärten und eine Sporthalle geltend, 
deren Tragweite sie nur nach
vollständiger Akteneinsicht einschätzen könne.

Die 10. Kammer des Gerichts wies den Eilantrag zurück. Zwar sei die 
Rechtmäßigkeit der Genehmigung
in der Sache im gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zu klären und daher offen. 
Die Einschätzung, ob der
erforderliche Schutz gegen die Risiken einer Freisetzung ionisierender 
Strahlung nach Maßgabe des
insoweit vorgesehenen Sicherungs- und Schutzkonzepts gewährleistet sei, 
könne nicht vorgenommen
werden. Denn ohne Vorlage des auch dem Gericht aus Geheimhaltungsgründen 
nicht zugänglich gemachten
Sicherheitskonzepts sei dies nicht möglich. Ausnahmsweise könne das 
Gericht aber im Eilverfahren
entscheiden, ohne das für diese Konstellation vorgesehene 
„in-camera-Verfahren“ zur Überprüfung der
Rechtmäßigkeit der Verweigerung der Aktenvorlage durchzuführen; denn die 
Entscheidung würde
ansonsten erheblich verzögert, und im Übrigen verursachten die 
Transporte nicht mit Sicherheit nicht
wieder rückgängig zu machenden Nachteile für die Antragstellerin. 
Vielmehr gehe es ausschließlich um
die Frage, ob eine Risikoerhöhung im Bereich der Vorsorgemaßnahmen bestehe.

Bei dieser Sachlage könne nur eine Abwägung der widerstreitenden 
Interessen vorgenommen werden, die
für die Vollziehung der Transportgenehmigung spreche. Es bestehe ein 
erhebliches öffentliches
Interesse an einem zeitnahen Rückbau des Kernkraftwerkes Obrigheim, der 
ansonsten verzögert werde.
Vor diesem Hintergrund sei es der Antragstellerin, die als Gemeinde 
lediglich eine Verletzung der
gemeindlichen Selbstverwaltungsgarantie rügen könne, zumutbar, den 
Vollzug der Genehmigung vorläufig
hinzunehmen.

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht 
Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Beschluss der 10. Kammer vom 20. Juni 2017 (VG 10 L 667.17)
-- 
Bündnis Neckar castorfrei
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