[Debatte-Grundeinkommen] Nein zu einer Spaltung des Netzwerk Grundeinkommen:, Argumente und Vorschläge (Danny Hügelheim)

Danny Hügelheim weiss_ned at gmx.de
So Jan 27 14:15:34 CET 2019


Liebe Baukje,

"bitte führe näher aus, welche Strukturen und Allianzen durch die
Klarstellung "Mehrbedarfe bleiben erhalten" gefährdet wären. "

/_Klarstellung ist keine Begriffsänderung:_/
eine Klarstellung muss aber nicht in die Definition eingreifen, die ein
notwendiges Menschenrecht darstellt und die in sich schon einen
individuellen Mehrbedarf integriert hat, weil sie keine einfache
Sozialleistung ist.

Deine Begründung, die Definition zu ändern, nur weil Leute und sogar
Befürworter fälschlicherweise sagen, dass für ein BGE "ALLE"
Sozialleistungen wegfallen, ist rein reaktionär. Das hat wie gesagt
leider keinen sachlichen Bezug.
Zudem haben solche öffentlichen Berichte das auch schon abgenommen und
die meisten Nachrichten sind eben nicht mehr in dieser Richtung. Sogar
Straubhaar hat es ja mittlerweile revidiert, auf direkte Nachfrage.

Dass dies jedoch einer Klärung bedarf, ist klar. Und dass es eines
öffentlichen Statements von Institutionen bedarf, ist auch klar. Aber
kein Grund an dem Fundament der Definition zu rütteln.

In den Medien wird auch berichtet, dass die ganzen "BGE Experimente" z.
B. in Finnland BGE s wären, obwohl sie nicht einmal existenzsichernd
sind.. da hilft auch dieses sogenannte 5. Kriterium nicht.. Nur eine
sachliche Differenzierung und große Aufklärungskampagne mit
Schulterschluss aller Initiativen kann dort helfen..

So lange die Bürger nicht wissen, dass es das Netzwerk Grundeinkommen
gibt und dass das BGE existenz- und teilhabesichernd ist, wird sich
daran nichts ändern können..

Natürlich hat in der Regel keiner etwas dagegen, dass Mehrbedarfe nicht
weiter gezahlt werden sollen außer radikale Sozialdarvinist*innen. Aber
es muss nicht extra in die Definition des allgemeinen BGE als Menschenrecht.

Das Menschenrecht besteht außerhalb von politischen Systemen. Und wie
schon jemand anders sagte, es gibt auch genug Länder, die eben keine
weiteren Versicherungs- und Sozialleistungen haben, die darüber hinaus
gehen.

Für diese würde das dann nicht zutreffen.. Und diese hätten keinen
Anspruch auf ein Bürger bzw. Menschenrecht mit BGE. - Die Definition
muss für alle Menschen gleich geltend sein können.

Ich bin ganz klar dafür, dass das mehr kommuniziert wird, dass mit BGE
eben NICHT automatisch Mehrbedarfe abrasiert werden bzw. BGE "ALLE"
Sozialversicherungsleistungen ersetzt.

Und dass sich auch mehr dafür positioniert wird. Aber dies schafft ja
nicht einmal das Bündnis Grundeinkommen, soweit ich weiß.

Zu deiner Frage: Ich sprach nicht von wissensch. Arbeiten, welche
Mehrbedarfe nicht weiter zulassen wollten, sondern die sich auf die 4
Kriterien als Definition bezogen.

Wie gesagt, Mehrbedarfe weiterhin zu zu lassen, ist eine andere Ebene
der Diskussion, als die der Notwendigkeit eines BGEs. Mehrbedarfe, sind
politische Maßnahmen oder sogar schon direkt in den 4 Kriterien durch
die Existenz- und Teilhabesicherung integriert (Wenn man das BGE nicht
als einen pauschalen Betrag sieht, sondern als individuelles Recht auf
Existenz- und Teilhabesicherung).


Wie du sicher die FB Diskussion mitbekommen hast, es im folgenden Link
gerade um eine wirklich interessante Erkenntnis/Diskussion.

https://www.facebook.com/groups/Bedingungsloses.Grundeinkommen/permalink/10156727187126897/

Hier gibt es unterschiedliche Interpretationsweisen des BGEs und Mythen
die sich hartnäckig halten.


Soll das BGE individuell angepasst oder ein pauschaler fester Betrag für
alle sein.
Die 4 Statuten, besonders die 1. sagt aber schon aus, dass es existenz-
und teilhabesichernd ist. Sprich, also individuell sein muss, also auch
existenz- und teilhabesichernd für Menschen die einen höheren Bedarf
haben als andere.

"Ohne Bedürftigkeitsprüfung" bedeutet ja NICHT ohne Bedarfsprüfung in
der Höhe..

Nach den 4 Kriterien lässt das Recht auf "BGE" also kein Bedarf darüber
offen. Wenn man es streng nimmt.

Wenn das BGE ein Grundrecht ist, das sich in den 4 Kriterien definiert..
dann kann es durch unterschiedlichste Arten auch erfüllt werden.

Ob z. B. einen pauschalen Grundbetrag, der aber Bedarfe darüber hinaus
für eine Existenz- und Teilhabesicherung mit garantiert, jedoch
bedarfsgeprüft. (Z. B. Mietkosten oder Mehrkosten für die
gesellschaftliche Teilhabe)

Oder ob es ein individuell angepasster Betrag ist, der automatisch IMMER
existenz- und teilhabesichernd ist. Was natürlich Bürokratie nicht
mindern würde.. im Gegenteil..

Oder ob man, wie in der FB Gruppe diskutiert, den pauschalen Betrag an
regionale Strukturen anpasst bzgl. Miete.


Aber Fakt bei dem allen ist, die Definition "existenz- und
teilhabesichernd", ist absolut existenz- und teilhabesichernd für das
jeweilige Individuum. Ohne wenn und aber. Da braucht man eig.
tatsächlich nicht über einen Mehrbedarf sprechen, wenn man es mal genau
bedenkt..

Nun geht es aber um eine Mehrheitsbildung in der Gesellschaft und wie
man das den Menschen beibringt.

Da sollten wir uns als Bewegung an die eigene Nase fassen, dass wir
nicht strukturiert und geschlossen genug aufgeklärt haben, besonders
nicht die eigenen Leute. Bzw. uns nicht mit dem Begriff oder der
Bedeutung ausreichend auseinandergesetzt haben.

_/Öffentlichkeitsarbeit für die Institution Netzwerk Grundeinkommen:/_
Ja, ich sagte, dass die 4 Kriterien eine Institution seien gegen
gewissen Missbrauch in der Öffentlichkeit und den Medien. Jedoch ist
diese Institution (Die 4 Kriterien) bisher nicht genug bekannt gemacht
worden.. ich dachte das wäre eigentlich aus den vielfachem wiederholen
und auffordern in meinem Text klar geworden, in dem ich immer wieder
darauf appellierte. :/ Es ging dort ja kaum um etwas anderes, gerade
auch bei dem Abschnitt mit Bündnis Grundeinkommen zum Beispiel.


_/Statuten beziehen sich mit seinen Zielen auf die Definition:/_
Ja das stimmt, die Statuten sind prinzipiell etwas anderes wie die
Definitionskriterien.

Aber, da die Statuten sich auf die Definition beziehen, ist das nicht
auseinander zu halten wenn man die Definition ändert. Man kann sich
schlecht in den Statuten als Ziel zu dem BGE bekennen und nur 4
auflisten und das 5. dann weglassen.. das geht nicht.

Dennoch wäre ich dabei, mit einem Beitext, um somit ein klares Statement
zum Verständnis zu geben, dass die 4 Kriterien eben NICHT Mehrbedarfe
ersetzen sondern sogar garantieren.

Jedoch die Definitionskriterien anzutasten fände ich, bzw. sie wären wie
gesagt aus vielfacher Begründung sehr falsch und zerstörerisch und
bürgen zudem Gefahren. Denn auf der Definition baut so vieles auf.
Ändert man die Definition, egal wie.. macht man z. B. jegliche
bisherigen Dokumente hinfällig.

Es ist halt eine Definition, die ist absolut, zu jeder Zeit.. und keine
Absichtserklärung wie die Statuten, die sich ändern können.

Du sagst das wäre eine Klarstellung, das geht auch ohne die Definition
zu ändern, bzw. nur außerhalb der Definition. Als Beitext oder Subtext
oder sonstiges zum besseren Verständnis.

Fest steht, wir brauchen definitiv ein besseres Medium zur Kommunikation
und zur Aufklärung. Deshalb möchte ich mich für ein richtiges
Online-Forum einsetzen in dem auch alles gesammelt und ordentlich
diskutiert werden kann. Und nichts mehr einfach in der Versenkung
verschwinden kann. Nach 15 Jahren wird das ja mal zeit. ;) Diese
komische E-maildebattenliste oder bei fb ist ja nicht gerade die tollste
Art sich auszutauschen und zu konstruktiv zu diskutieren..

Die erwähnten Strukturen und Allianzen, wären halt die Initiativen, die
eine BGE-Definition nicht mit einer zusätzlichen "Klarstellung" ändern
oder "verwässern" wollen, sondern für die diese 4 Statuten reichen (und
sich höchstens selbst noch positionieren). Aber ebenso wäre die
Öffentlichkeitsarbeit nicht mehr so einfach möglich. Man könne nicht
mehr die ganzen Institutionen in einem Atemzug mit den 4 Kriterien in
Verbindung bringen.

Bsp: IG-BAU-Frauen, Attac, Bündnis Grundeinkommen, PIRATEN, BAG die
Linke, usw.


Wie du schon sagst, ist es lediglich eine "Klarstellung".. und keine
Begriffsänderung. Sondern höchstens eine Begriffserklärung. (tut mir
leid falls ich mich wiederhole..)

Daher nun meine Frage(n): Was ist denn nun darüber hinaus dein Problem?
Warum bestehst du auf der genauen Formulierung die Definition zu ändern?
Hast du die Formulierung des Antrages jemanden bzw. den Netzwerkrat
gegenlesen lassen, von denen sicher jemand dabei ist, der die 4 Statuten
damals mitbegründet hat? Die hatten sich ja auch etwas dabei gedacht und
darüber schon viel nachgedacht, was sie da schreiben.

Vorallem weil das Netzwerk Grundeinkommen an einer Universität gegründet
wurde und dementsprechend auch die Definitionskriterien ausgearbeitet
wurden.



Ich bitte dich nur wirklich zu bedenken was du tust. Und was das für
Konsequenzen hat.. und dies auch offen zu diskutieren und Kritik
annehmen zu können.

Vielleicht gibst du auch nicht so viel auf Wissenschaftlichkeit, aber
für die jenigen, welche an den Universitäten und im Kampf mit den
wissenschaftl. Beratern der Bundesregierung sind, zerstört es die
Verweismöglichkeit und das Fundament mit einer Definitionsänderung, die
dann nicht mehr absolut ist und ein Kriterium hat, das zudem "unnötig"
ist. Damit nimmst du dem BGE im Netzwerk die wissenschaftliche Basis,
Kompetenz und Stärke. :/



PS:
Um ein Missverständnis zu vermeiden:
Mein vorheriger Beitrag über emanzipatorische und neoliberale Modelle,
welcher bei "neoliberalen" keinen Mehrbedarf bzw. somit keine Existenz-
und Teilhabesicherung für alle zu gewährleisten sieht, muss ich
revidieren.. denn da liegt ein Denkfehler vor. Wenn die neoliberalen
Modelle die 4 Kriterien erfüllen, dann sind sie ja auch existenz- und
teilhabesichernd für die, welche einen Mehrbedarf haben.
Demnach wäre als "neoliberal" nur eine gewisse Grundintention zu
bezeichnen, sowie nicht-BGE-Modelle (partielle GE), welche eben nicht
"existenz- und teilhabesichernd" für alle sind.



Herzlichste Grüße

Danny





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