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charset=windows-1252">
</head>
<body text="#000000" bgcolor="#FFFFFF">
<p>Liebe Baukje,<br>
<br>
"bitte führe näher aus, welche Strukturen und Allianzen durch die
Klarstellung "Mehrbedarfe bleiben erhalten" gefährdet wären. "<br>
<br>
<i><u>Klarstellung ist keine Begriffsänderung:</u></i><br>
eine Klarstellung muss aber nicht in die Definition eingreifen,
die ein notwendiges Menschenrecht darstellt und die in sich schon
einen individuellen Mehrbedarf integriert hat, weil sie keine
einfache Sozialleistung ist.<br>
<br>
Deine Begründung, die Definition zu ändern, nur weil Leute und
sogar Befürworter fälschlicherweise sagen, dass für ein BGE "ALLE"
Sozialleistungen wegfallen, ist rein reaktionär. Das hat wie
gesagt leider keinen sachlichen Bezug. <br>
Zudem haben solche öffentlichen Berichte das auch schon abgenommen
und die meisten Nachrichten sind eben nicht mehr in dieser
Richtung. Sogar Straubhaar hat es ja mittlerweile revidiert, auf
direkte Nachfrage.<br>
<br>
Dass dies jedoch einer Klärung bedarf, ist klar. Und dass es eines
öffentlichen Statements von Institutionen bedarf, ist auch klar.
Aber kein Grund an dem Fundament der Definition zu rütteln.<br>
<br>
In den Medien wird auch berichtet, dass die ganzen "BGE
Experimente" z. B. in Finnland BGE s wären, obwohl sie nicht
einmal existenzsichernd sind.. da hilft auch dieses sogenannte 5.
Kriterium nicht.. Nur eine sachliche Differenzierung und große
Aufklärungskampagne mit Schulterschluss aller Initiativen kann
dort helfen..<br>
<br>
So lange die Bürger nicht wissen, dass es das Netzwerk
Grundeinkommen gibt und dass das BGE existenz- und
teilhabesichernd ist, wird sich daran nichts ändern können..<br>
<br>
Natürlich hat in der Regel keiner etwas dagegen, dass Mehrbedarfe
nicht weiter gezahlt werden sollen außer radikale
Sozialdarvinist*innen. Aber es muss nicht extra in die Definition
des allgemeinen BGE als Menschenrecht.<br>
<br>
Das Menschenrecht besteht außerhalb von politischen Systemen. Und
wie schon jemand anders sagte, es gibt auch genug Länder, die eben
keine weiteren Versicherungs- und Sozialleistungen haben, die
darüber hinaus gehen.<br>
<br>
Für diese würde das dann nicht zutreffen.. Und diese hätten keinen
Anspruch auf ein Bürger bzw. Menschenrecht mit BGE. - Die
Definition muss für alle Menschen gleich geltend sein können.<br>
<br>
Ich bin ganz klar dafür, dass das mehr kommuniziert wird, dass mit
BGE eben NICHT automatisch Mehrbedarfe abrasiert werden bzw. BGE
"ALLE" Sozialversicherungsleistungen ersetzt.<br>
<br>
Und dass sich auch mehr dafür positioniert wird. Aber dies schafft
ja nicht einmal das Bündnis Grundeinkommen, soweit ich weiß.<br>
<br>
Zu deiner Frage: Ich sprach nicht von wissensch. Arbeiten, welche
Mehrbedarfe nicht weiter zulassen wollten, sondern die sich auf
die 4 Kriterien als Definition bezogen.<br>
<br>
Wie gesagt, Mehrbedarfe weiterhin zu zu lassen, ist eine andere
Ebene der Diskussion, als die der Notwendigkeit eines BGEs.
Mehrbedarfe, sind politische Maßnahmen oder sogar schon direkt in
den 4 Kriterien durch die Existenz- und Teilhabesicherung
integriert (Wenn man das BGE nicht als einen pauschalen Betrag
sieht, sondern als individuelles Recht auf Existenz- und
Teilhabesicherung). <br>
<br>
<br>
Wie du sicher die FB Diskussion mitbekommen hast, es im folgenden
Link gerade um eine wirklich interessante Erkenntnis/Diskussion.<br>
</p>
<p><a class="moz-txt-link-freetext"
href="https://www.facebook.com/groups/Bedingungsloses.Grundeinkommen/permalink/10156727187126897/">https://www.facebook.com/groups/Bedingungsloses.Grundeinkommen/permalink/10156727187126897/</a><br>
<br>
Hier gibt es unterschiedliche Interpretationsweisen des BGEs und
Mythen die sich hartnäckig halten.<br>
<br>
<br>
Soll das BGE individuell angepasst oder ein pauschaler fester
Betrag für alle sein.<br>
Die 4 Statuten, besonders die 1. sagt aber schon aus, dass es
existenz- und teilhabesichernd ist. Sprich, also individuell sein
muss, also auch existenz- und teilhabesichernd für Menschen die
einen höheren Bedarf haben als andere.<br>
<br>
"Ohne Bedürftigkeitsprüfung" bedeutet ja NICHT ohne Bedarfsprüfung
in der Höhe..<br>
<br>
Nach den 4 Kriterien lässt das Recht auf "BGE" also kein Bedarf
darüber offen. Wenn man es streng nimmt.<br>
<br>
Wenn das BGE ein Grundrecht ist, das sich in den 4 Kriterien
definiert.. dann kann es durch unterschiedlichste Arten auch
erfüllt werden.<br>
<br>
Ob z. B. einen pauschalen Grundbetrag, der aber Bedarfe darüber
hinaus für eine Existenz- und Teilhabesicherung mit garantiert,
jedoch bedarfsgeprüft. (Z. B. Mietkosten oder Mehrkosten für die
gesellschaftliche Teilhabe)<br>
<br>
Oder ob es ein individuell angepasster Betrag ist, der automatisch
IMMER existenz- und teilhabesichernd ist. Was natürlich Bürokratie
nicht mindern würde.. im Gegenteil..<br>
<br>
Oder ob man, wie in der FB Gruppe diskutiert, den pauschalen
Betrag an regionale Strukturen anpasst bzgl. Miete.<br>
<br>
<br>
Aber Fakt bei dem allen ist, die Definition "existenz- und
teilhabesichernd", ist absolut existenz- und teilhabesichernd für
das jeweilige Individuum. Ohne wenn und aber. Da braucht man eig.
tatsächlich nicht über einen Mehrbedarf sprechen, wenn man es mal
genau bedenkt..<br>
<br>
Nun geht es aber um eine Mehrheitsbildung in der Gesellschaft und
wie man das den Menschen beibringt.<br>
<br>
Da sollten wir uns als Bewegung an die eigene Nase fassen, dass
wir nicht strukturiert und geschlossen genug aufgeklärt haben,
besonders nicht die eigenen Leute. Bzw. uns nicht mit dem Begriff
oder der Bedeutung ausreichend auseinandergesetzt haben.<br>
<br>
<u><i>Öffentlichkeitsarbeit für die Institution Netzwerk
Grundeinkommen:</i></u><br>
Ja, ich sagte, dass die 4 Kriterien eine Institution seien gegen
gewissen Missbrauch in der Öffentlichkeit und den Medien. Jedoch
ist diese Institution (Die 4 Kriterien) bisher nicht genug bekannt
gemacht worden.. ich dachte das wäre eigentlich aus den vielfachem
wiederholen und auffordern in meinem Text klar geworden, in dem
ich immer wieder darauf appellierte. :/ Es ging dort ja kaum um
etwas anderes, gerade auch bei dem Abschnitt mit Bündnis
Grundeinkommen zum Beispiel.<br>
<br>
<br>
<u><i>Statuten beziehen sich mit seinen Zielen auf die Definition:</i></u><br>
Ja das stimmt, die Statuten sind prinzipiell etwas anderes wie die
Definitionskriterien.<br>
<br>
Aber, da die Statuten sich auf die Definition beziehen, ist das
nicht auseinander zu halten wenn man die Definition ändert. Man
kann sich schlecht in den Statuten als Ziel zu dem BGE bekennen
und nur 4 auflisten und das 5. dann weglassen.. das geht nicht.<br>
<br>
Dennoch wäre ich dabei, mit einem Beitext, um somit ein klares
Statement zum Verständnis zu geben, dass die 4 Kriterien eben
NICHT Mehrbedarfe ersetzen sondern sogar garantieren.<br>
<br>
Jedoch die Definitionskriterien anzutasten fände ich, bzw. sie
wären wie gesagt aus vielfacher Begründung sehr falsch und
zerstörerisch und bürgen zudem Gefahren. Denn auf der Definition
baut so vieles auf. Ändert man die Definition, egal wie.. macht
man z. B. jegliche bisherigen Dokumente hinfällig. <br>
<br>
Es ist halt eine Definition, die ist absolut, zu jeder Zeit.. und
keine Absichtserklärung wie die Statuten, die sich ändern können.<br>
<br>
Du sagst das wäre eine Klarstellung, das geht auch ohne die
Definition zu ändern, bzw. nur außerhalb der Definition. Als
Beitext oder Subtext oder sonstiges zum besseren Verständnis.<br>
<br>
Fest steht, wir brauchen definitiv ein besseres Medium zur
Kommunikation und zur Aufklärung. Deshalb möchte ich mich für ein
richtiges Online-Forum einsetzen in dem auch alles gesammelt und
ordentlich diskutiert werden kann. Und nichts mehr einfach in der
Versenkung verschwinden kann. Nach 15 Jahren wird das ja mal zeit.
;) Diese komische E-maildebattenliste oder bei fb ist ja nicht
gerade die tollste Art sich auszutauschen und zu konstruktiv zu
diskutieren.. <br>
<br>
Die erwähnten Strukturen und Allianzen, wären halt die
Initiativen, die eine BGE-Definition nicht mit einer zusätzlichen
"Klarstellung" ändern oder "verwässern" wollen, sondern für die
diese 4 Statuten reichen (und sich höchstens selbst noch
positionieren). Aber ebenso wäre die Öffentlichkeitsarbeit nicht
mehr so einfach möglich. Man könne nicht mehr die ganzen
Institutionen in einem Atemzug mit den 4 Kriterien in Verbindung
bringen. <br>
<br>
Bsp: IG-BAU-Frauen, Attac, Bündnis Grundeinkommen, PIRATEN, BAG
die Linke, usw.<br>
<br>
<br>
Wie du schon sagst, ist es lediglich eine "Klarstellung".. und
keine Begriffsänderung. Sondern höchstens eine Begriffserklärung.
(tut mir leid falls ich mich wiederhole..)<br>
<br>
Daher nun meine Frage(n): Was ist denn nun darüber hinaus dein
Problem? Warum bestehst du auf der genauen Formulierung die
Definition zu ändern? Hast du die Formulierung des Antrages
jemanden bzw. den Netzwerkrat gegenlesen lassen, von denen sicher
jemand dabei ist, der die 4 Statuten damals mitbegründet hat? Die
hatten sich ja auch etwas dabei gedacht und darüber schon viel
nachgedacht, was sie da schreiben.<br>
<br>
Vorallem weil das Netzwerk Grundeinkommen an einer Universität
gegründet wurde und dementsprechend auch die Definitionskriterien
ausgearbeitet wurden.<br>
<br>
<br>
<br>
Ich bitte dich nur wirklich zu bedenken was du tust. Und was das
für Konsequenzen hat.. und dies auch offen zu diskutieren und
Kritik annehmen zu können.<br>
<br>
Vielleicht gibst du auch nicht so viel auf Wissenschaftlichkeit,
aber für die jenigen, welche an den Universitäten und im Kampf mit
den wissenschaftl. Beratern der Bundesregierung sind, zerstört es
die Verweismöglichkeit und das Fundament mit einer
Definitionsänderung, die dann nicht mehr absolut ist und ein
Kriterium hat, das zudem "unnötig" ist. Damit nimmst du dem BGE im
Netzwerk die wissenschaftliche Basis, Kompetenz und Stärke. :/<br>
<br>
<br>
<br>
PS: <br>
Um ein Missverständnis zu vermeiden: <br>
Mein vorheriger Beitrag über emanzipatorische und neoliberale
Modelle, welcher bei "neoliberalen" keinen Mehrbedarf bzw. somit
keine Existenz- und Teilhabesicherung für alle zu gewährleisten
sieht, muss ich revidieren.. denn da liegt ein Denkfehler vor.
Wenn die neoliberalen Modelle die 4 Kriterien erfüllen, dann sind
sie ja auch existenz- und teilhabesichernd für die, welche einen
Mehrbedarf haben. <br>
Demnach wäre als "neoliberal" nur eine gewisse Grundintention zu
bezeichnen, sowie nicht-BGE-Modelle (partielle GE), welche eben
nicht "existenz- und teilhabesichernd" für alle sind.<br>
<br>
</p>
<br>
<br>
Herzlichste Grüße<br>
<br>
Danny<br>
<br>
<p><br>
</p>
<p><br>
</p>
<p><br>
</p>
<br>
<div class="moz-cite-prefix">Am 06.01.19 um 00:23 schrieb
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:debatte-grundeinkommen-request@listen.grundeinkommen.de">debatte-grundeinkommen-request@listen.grundeinkommen.de</a>:<br>
</div>
<blockquote type="cite"
cite="mid:mailman.141348.1546730634.5243.debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de">
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">Um E-Mails an die Liste Debatte-Grundeinkommen zu schicken, nutzen Sie
bitte die Adresse
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de">debatte-grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de</a>
Um sich via Internet von der Liste auszutragen oder in die Liste
einzutragen:
<a class="moz-txt-link-freetext" href="https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen">https://listi.jpberlin.de/mailman/listinfo/debatte-grundeinkommen</a>
Oder schicken Sie eine E-Mail mit dem Wort "help" in der Betreffzeile
oder im Text an
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:debatte-grundeinkommen-request@listen.grundeinkommen.de">debatte-grundeinkommen-request@listen.grundeinkommen.de</a>
Sie können den Verwalter dieser Liste unter der Adresse
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:debatte-grundeinkommen-owner@listen.grundeinkommen.de">debatte-grundeinkommen-owner@listen.grundeinkommen.de</a>
erreichen.
Wenn Sie antworten editieren bitte Sie die Betreffzeile auf einen
sinnvollen Inhalt der spezifischer ist als "Re: Contents of
Debatte-Grundeinkommen digest..."
</pre>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">Meldungen des Tages:
1. Re: Nein zu einer Spaltung des Netzwerk Grundeinkommen:
Argumente und Vorschläge (Debatte-Grundeinkommen
Nachrichtensammlung, Band 138, Eintrag 1) (Baukje Dobberstein)
</pre>
<br>
<fieldset class="mimeAttachmentHeader"></fieldset>
<pre class="moz-quote-pre" wrap="">_______________________________________________
Debatte-Grundeinkommen mailing list
<a class="moz-txt-link-abbreviated" href="mailto:Debatte-Grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de">Debatte-Grundeinkommen@listen.grundeinkommen.de</a>
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</blockquote>
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Bedingungsloses Grundeinkommen Kassel
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