[Debatte-Grundeinkommen] 100 %iger Transferentzug
gabrieleweis at web.de
gabrieleweis at web.de
Di Dez 18 04:31:48 CET 2018
Hallo zusammen,
Eric & Stefan: da wir derzeit im Bund noch kein Volksabstimmungsrecht
haben, sollten wir die Einführung eines BGE nicht von der vorher ja
erforderlichen Einführung direkt-demokratischer Elemente ins GG abhängig
machen, obwohl eine Volksabstimmung darüberggf. akzeptanzförderlich
wirken könnte...
Grundsätzlich, kann man in der Folge entweder aktuelle
Grundeinkommens-Höhen per Wahlberechtigten wie per Bundestag
abstimmen lassen.
Oder man kann etwa ins GG schreiben, dass z.B. 1000 EUR BGE solange nicht
unterschritten werden dürfen, wie das BIP 1500 Mrd EUR nicht unterschreitet.
Oder man könnte generell festlegen, das BGE solle generell 1/3 des BIP
betragen, also mit diesem ´atmen´ - wäre mein Vorschlag.
Ich plädiere in jeder Frage für allseits denkbar einfache, unaufwändige
und transparente Konstruktionen !
Und, seemat: Dein Blick Richtung Europawahlen erscheint mir im
Kontext von BGE-Fragen unerlässlich, merci !
Ich halte es für dringend geboten, eine generelle Neuaufstellung der EU
zum unüberhörbaren Wahl-Thema zu machen, so früh und so
breitenwirksam wie möglich!
Ein BGE gehörte, so wünsche ich es mir, als staatenweise wählbare
Einkommens-Ordnung dazu.
Es wäre überdies ggf. zusammen mit Bildungsgutscheinen ein mögliches
Ersatz-Instrument für sogenannte ´Entwicklungshilfe´ im endlich fair zu
gestaltenden Kooperationsbereich mit dynamische Kontaktpflege
aufnehmenden Menschen aus bisher mehr oder minder hoch benachteiligten
Volkswirtschaften - parallel zu Regierungs-Kontakten... ?!
vgl:
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/POLITISCHES/10/eu%20ref/eu%202.html
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/POLITISCHES/10/eu%20ref/eu3.html
Und ganz klar: ja, Baukje - zusätzliche Arbeits- wie Vermögenseinkommen
sollten keineswegs mit einem BGE verrechnet werden:
Man schwächte in meinen Augen das beachtliche Hebel-Potential eines
ESt-, (nicht USt-), -freien BGE für die Gestaltung einer sozial wie
ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG in meinen
Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen Anrechnungs-Modellen
arbeiten.
(Diesbezüglich also nochmal klare Ablehnung !!)
vgl:
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.ht
ml
***
Meinen BIP-bezogenen Vorschlag möchte ich nochmal verdeutlichen:
Es muss für meine Begriffe ein BGE geben mit GRUNDGESETZLICH
VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP
(entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).
Dieses BGE hätte lebenslang und bedingungslos den
Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten, einschließlich wichtiger
Grundsteine der Daseins-Vorsorge (Ausbildung, Gesundheits- &
Pflegekosten, Grundrenten !).
Beides gehört , denke ich, würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s
einzelnen verortet.
- vgl.:
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.ht
ml
* __________________________________________________
Entsprechend sollte es grundgesetzlich verankerte
BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (= derzeit ~1000 Mrd EUR/Jahr)
monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar an
die BGE-Berechtigten zu überweisen.
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200 Mrd vom BGE (derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd
EUR)/ 200 EUR/Bürger/in sollten bürger/innen-seits an einen neu zu
schaffenden PGF (ParitätischenGesundheitsFonds) gehen, gebunden
an ein neues ausnahmslos gemeinnützigkeits-pflichtiges
Gesundheits-&Pflegesystem !!
// davon landeten dann wiederum 15 % als USt im Staatshaushalt ( =
30 Mrd EUR)
300 EUR/Kind/Mon vom BGE (~ 25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten
Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd
* vom verbleibenden monatl. verfügbaren BGE gingen damit an die
Staatskasse:
- USt Erw (15% von 800 EUR/Mon verbleibendem BGE = 120
EUR/USt/Mon> = 1440 EUR/Erw./Jahr > /~ 58 Mio/Erw = 83,5 Mrd USt/Erw
/Jahr v. BGE
- USt /Ki bis 25 Jahre (15% von 500 EUR/Mon verbleibendem BGE = 75
EUR/USt/Mon > = 900 EUR/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki = 22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v
BGE
* __________________________________________________
Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd EUR, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd EUR)
-------------------------
hätte über neu zu durchdenkende Besteuerungs-Strukturen in das jährliche
Steueraufkommen zu fließen
Staatseinnahmen dann ~:
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd 15% USt aus 2000 Mrd EUR (= 2/3 BIP) = 300 Mrd EUR
x Mrd ESt aus Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd EUR
(= 2/3 BIP)
+ x Mrd ESt aus Vermögens-Einkommen (!) = ? - + ...St ? >
+ x Mrd Erbschaft, Gewerbe, Energie, KFZ, Grund(erwerb), ...
~ 1200,0 Mrd verfügbare Staatseinnahmen/Jahr
(bei: Staats-Haushalts-Entlastung gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd EUR
!! (keine RV-/ALG-/...Zuschüsse mehr ) + (bei
Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. EUR)
Staatsausgaben - Verwendungs-Vorschlag
1000,0 Mrd Erstattung BGE an Bundesbank
von den verbleibenden ~ 200 Mrd EUR:
25,0 Mrd - für ZINSEN
40,0 Mrd - für Exekutivaufgaben (Verwaltung, ... , Polizei, Justiz,
Steuern&Abgaben, Strafvollzug, Bildungsstätten,
Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF
(parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus
dem BGE zu leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.)
unternehmens-seits gemäß Umsatz), ...)
35,0 Mrd - für Infrastrukturelle Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr),
PLATTFORMEN (f. Organisation & Mediale Kommunikation von
Auditativen, f. Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/...
-Gutscheine, f. Erwerbsarbeit, ...), ÖPNV,
Abfall-&Wertstoff-Management, ...)
10,0 Mrd - für Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im
KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd - für Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie
Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau,
Rüstung, Renaturierungen, zu entschädigende
Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau...)
28,0 Mrd - für Bildung + Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
3,0 Mrd - für Nothilfen
10,0 Mrd - für Kooperations-BGEs an Menschen in wirtschaftlich bisher
benachteiligten Ländern
20,0 Mrd - für Verteidigung
= 196 Mrd EUR
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Das 3. DRITTEL des BIP ( = derzeit ~1000 Mrd EUR) realisierte sich als neu
dynamisiert ESt-pflichtiges Arbeits-Einkommen - zusätzlich zum BGE.
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So konstruiert, erscheint mir ein BGE von derzeit 1000 EUR/Einwohner/in
an (jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?)
Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang
monatl.) mit allenfalls 2-jährigem Vorlauf einführbar:
- GG-Erweiterung:
/Grundrecht BGE
/PGF
- schlank anzupassendes Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für
Welt-Konzerne
- Übergangsregelungen für erworbene Renten- & Pensions-Anwartschaften
- weiterhin Tarif-Pflicht, Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten
Arbeitsverträge, Recht auf Teilzeit...
- PGF-Konzept-Entwicklung und -Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden
PGF-Institutionen
- neuer Gesetzesrahmen für KVen: nur noch Gesundheits- &
Pflege-Zusatzversicherungen plus privaten ALV für höhere
Arbeitseinkommen
ERGEBNIS: eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit
weitgehend abstruzsicher gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit
gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der
Erwerbsarbeits-Seite...
Merci für Eure Aufmerksamkeit und beste Grüße
Gabriele Weis
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Gabriele Weis
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