[Debatte-Grundeinkommen] 100 %iger Transferentzug

gabrieleweis at web.de gabrieleweis at web.de
Di Dez 18 04:31:48 CET 2018


Hallo zusammen, 



Eric & Stefan:  da wir derzeit im Bund noch kein Volksabstimmungsrecht 
haben, sollten wir die Einführung eines BGE nicht von der vorher ja 
erforderlichen Einführung direkt-demokratischer Elemente ins GG abhängig 
machen, obwohl eine Volksabstimmung darüberggf. akzeptanzförderlich 
wirken könnte...

Grundsätzlich, kann man in der Folge entweder aktuelle 
Grundeinkommens-Höhen per Wahlberechtigten wie per Bundestag 
abstimmen lassen.

Oder man kann etwa ins GG schreiben, dass z.B. 1000 EUR BGE solange nicht 
unterschritten werden dürfen, wie das BIP 1500 Mrd  EUR nicht unterschreitet.

Oder man könnte generell festlegen, das BGE solle generell 1/3 des BIP 
betragen, also mit diesem ´atmen´   -  wäre mein Vorschlag.




Ich plädiere in jeder Frage für allseits denkbar einfache, unaufwändige 
und transparente Konstruktionen !

Und, seemat: Dein Blick Richtung Europawahlen erscheint mir im 
Kontext von BGE-Fragen unerlässlich, merci  !

Ich halte es für dringend geboten, eine generelle Neuaufstellung der EU 
zum unüberhörbaren Wahl-Thema zu machen, so früh und so 
breitenwirksam wie möglich!

Ein BGE gehörte, so wünsche ich es mir, als staatenweise wählbare 
Einkommens-Ordnung dazu.

Es wäre überdies  ggf. zusammen mit Bildungsgutscheinen ein mögliches 
Ersatz-Instrument  für sogenannte ´Entwicklungshilfe´ im endlich fair zu 
gestaltenden Kooperationsbereich mit dynamische Kontaktpflege 
aufnehmenden Menschen aus bisher mehr oder minder hoch benachteiligten 
Volkswirtschaften - parallel zu Regierungs-Kontakten...  ?!

vgl:  
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/POLITISCHES/10/eu%20ref/eu%202.html
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/POLITISCHES/10/eu%20ref/eu3.html





Und ganz klar: ja, Baukje  -  zusätzliche Arbeits- wie Vermögenseinkommen 
sollten keineswegs mit einem BGE verrechnet werden: 

Man schwächte in meinen Augen das beachtliche Hebel-Potential eines 
ESt-, (nicht USt-), -freien BGE für die Gestaltung einer sozial wie 
ökologisch angemesseneren EINKOMMENS-ORDNUNG in meinen 
Augen erheblich, würde man mit irgendwelchen Anrechnungs-Modellen 
arbeiten.
                      (Diesbezüglich also nochmal klare Ablehnung !!)
                                                               vgl:  
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.ht
                                                                   ml


                                 ***



Meinen BIP-bezogenen Vorschlag möchte ich nochmal verdeutlichen:


Es muss für meine Begriffe ein BGE geben mit GRUNDGESETZLICH 
VERBRIEFTEM RECHT auf EIN DRITTEL des jeweils erwirtschafteten BIP 
(entspricht im Umfang annähernd dem heutigen Sozial-Budget).

Dieses BGE hätte lebenslang und bedingungslos den 
Grund-Lebens-Unterhalt zu gewährleisten, einschließlich wichtiger 
Grundsteine der Daseins-Vorsorge (Ausbildung, Gesundheits- & 
Pflegekosten, Grundrenten !). 
Beides gehört , denke ich, würde-gemäß in der Kompetenz jede/r/s 
einzelnen verortet. 
- vgl.: 
http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANIFEST.ht
ml 


* __________________________________________________

Entsprechend sollte es grundgesetzlich verankerte 
BUNDESBANK-AUFGABE sein, 1/3 BIP (= derzeit ~1000 Mrd EUR/Jahr) 
monatlich als zentralbankseits zinsfrei geschöpftes Geld unmittelbar an 
die BGE-Berechtigten zu überweisen.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------
---------------------------

    200 Mrd vom BGE  (derzeitige Gesundheits-&Pflegekosten ~ 400 Mrd 
    EUR)/   200 EUR/Bürger/in  sollten bürger/innen-seits an einen neu zu 
    schaffenden PGF (ParitätischenGesundheitsFonds) gehen, gebunden 
    an ein neues ausnahmslos gemeinnützigkeits-pflichtiges 
    Gesundheits-&Pflegesystem !!
    // davon landeten dann wiederum 15 % als USt im Staatshaushalt ( = 
    30 Mrd EUR)

    300 EUR/Kind/Mon vom BGE (~ 25 Mio bis 25 Jahre) vom BGE sollten 
    Ausbildungssparverträgen vorbehalten sein = 90 Mrd

* vom verbleibenden monatl. verfügbaren BGE gingen damit an die 
Staatskasse:
    - USt Erw (15% von 800 EUR/Mon verbleibendem BGE = 120 
    EUR/USt/Mon> = 1440 EUR/Erw./Jahr > /~ 58 Mio/Erw = 83,5 Mrd USt/Erw 
    /Jahr v. BGE
    - USt /Ki bis 25 Jahre (15% von 500 EUR/Mon verbleibendem BGE = 75 
    EUR/USt/Mon > = 900 EUR/Ki/Jahr > /~ 25 Mio/Ki = 22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v 
    BGE


* __________________________________________________


Das 2. BIP-DRITTEL (1000 Mrd EUR, bei BIP insgesamt ~ 3000 Mrd EUR) 
-------------------------
hätte über neu zu durchdenkende Besteuerungs-Strukturen in das jährliche 
Steueraufkommen zu fließen


Staatseinnahmen dann ~: 

30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Bürger/innen
30,0 Mrd USt/Gesundheit & Pflege Unternehmen ausgemittelt
83,5 Mrd Ust/Erw /Jahr v. BGE
22,5 Mrd USt/Ki/Jahr v BGE
=
196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar

196,0 Mrd aus dem BGE ust-steuerlich für Staatsausgaben verfügbar
300,0 Mrd   15% USt aus 2000 Mrd EUR (= 2/3 BIP) = 300 Mrd EUR
       x Mrd   ESt aus Arbeits-Einkommen ~ x % dynamisiert aus 2000 Mrd EUR  
                     (= 2/3 BIP) 
    + x Mrd   ESt aus Vermögens-Einkommen (!) = ? - + ...St ? >
    + x Mrd   Erbschaft, Gewerbe, Energie, KFZ, Grund(erwerb), ...
~ 1200,0 Mrd verfügbare Staatseinnahmen/Jahr 

(bei: Staats-Haushalts-Entlastung gegenüber heute in Höhe von ~ 250 Mrd EUR 
                       !! (keine RV-/ALG-/...Zuschüsse mehr ) + (bei 
Unternehmens-Lohn-Nebenkosten-Entlastung (RV,ALV) von ~ 70 Mrd. EUR) 


Staatsausgaben - Verwendungs-Vorschlag

1000,0 Mrd Erstattung BGE an Bundesbank
    von den verbleibenden ~ 200 Mrd EUR:
25,0 Mrd  - für ZINSEN
40,0 Mrd  - für Exekutivaufgaben (Verwaltung, ... , Polizei, Justiz, 
                  Steuern&Abgaben, Strafvollzug, Bildungsstätten, 
                  Lehrkräfte-Bildung, Vorgaben&Kontrolle des PGF 
                  (parität.GesundheitsFonds /// zur Hälfte (200 Mrd.) pro Kopf aus 
                  dem BGE zu leisten / und zur Hälfte (200 Mrd.) 
                  unternehmens-seits gemäß Umsatz), ...)
35,0 Mrd  - für Infrastrukturelle Eigenbetriebe (Netze (Strom, IT, Verkehr), 
                  PLATTFORMEN (f. Organisation & Mediale Kommunikation von 
                  Auditativen, f. Genossenschafts-Bildungen, f. Bildungs-/... 
                  -Gutscheine, f. Erwerbsarbeit, ...), ÖPNV, 
                  Abfall-&Wertstoff-Management, ...) 
10,0 Mrd  - für Pensions-Versorgungs- & Übergangs-Leistungen im 
                  KV-&Rentenbereich
25,0 Mrd  - für Struktur-&Raumordnungs-Konzepte & -Aufträge sowie 
                  Strukturwandels-Förderungen (bes. Landwirtschaft, Bergbau,     
                  Rüstung, Renaturierungen, zu entschädigende 
                  Bodenrechts-Eingriffe, Sozialwohnungs-Bau...)
28,0 Mrd  - für Bildung + Forschung, öff. Einrichtungen im Kulturbereich
  3,0 Mrd  - für Nothilfen
10,0 Mrd  - für Kooperations-BGEs an Menschen in wirtschaftlich bisher 
                  benachteiligten Ländern
20,0 Mrd - für Verteidigung
= 196 Mrd EUR 

* __________________________________________________




Das 3. DRITTEL des BIP ( = derzeit ~1000 Mrd EUR) realisierte sich als neu 
dynamisiert ESt-pflichtiges Arbeits-Einkommen - zusätzlich zum BGE.


* __________________________________________________
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So konstruiert, erscheint mir ein BGE von derzeit 1000 EUR/Einwohner/in 
an (jede/n Wohnbürger/in ab dem 2. Wohnjahr und jedem mehr als 35 (?) 
Jahre hier Ansässigen (dann im Alter ggf. auch im Ausland) lebenslang 
monatl.) mit allenfalls 2-jährigem Vorlauf einführbar:

- GG-Erweiterung:
    /Grundrecht BGE
    /PGF
- schlank anzupassendes Steuersystem mit klaren Regeln insbesondere für 
   Welt-Konzerne
- Übergangsregelungen für erworbene Renten- & Pensions-Anwartschaften
- weiterhin Tarif-Pflicht, Kündigungsschutz, keine sachgrundlos befristeten 
  Arbeitsverträge, Recht auf Teilzeit...
- PGF-Konzept-Entwicklung und -Etablierung von ggf. 3 (?) konkurrierenden 
  PGF-Institutionen
- neuer Gesetzesrahmen für KVen: nur noch Gesundheits- & 
  Pflege-Zusatzversicherungen plus privaten ALV für höhere 
  Arbeitseinkommen


ERGEBNIS: eine lebenssituations-gemäß flexibel und jederzeit 
weitgehend abstruzsicher gestaltbare EINKOMMENS-ORDNUNG mit 
gegenüber heute verstärktem Vertragsparteien-Gewicht auf der 
Erwerbsarbeits-Seite...






Merci für Eure Aufmerksamkeit und beste Grüße

Gabriele Weis






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Gabriele Weis
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79872 Bernau im Schwarzwald
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