[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition

Stefan Caspers stef.caspers at gmail.com
Di Dez 11 21:43:48 CET 2018


Moin,

mit dem Zusatz “Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen,
bleiben erhalten”, könnte man Skeptikern, die mit der Einführung des
Grundeinkommens
eine Abschaffung des Sozialstaates befürchten, etwas entgegen setzen und
dahingehend beruhigen, dass ein BGE den Sozialstaat ergänzt, aber nicht
ersetzt.

Als Vertreter eines humanistischen Grundeinkommens wäre ich für eine
entsprechenden Änderung der BGE-Kriterien.

Beste Grüße!
Stefan Caspers
www.grundeinkommen-oldenburg.de




Am Di., 11. Dez. 2018 um 17:40 Uhr schrieb Baukje Dobberstein via
Debatte-Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>:

> Liebe Ursula,
>
> ich beziehe mich damit auf Leistungen die in bestimmten Fällen als
> Sozialleistungen weiterhin erfoderlich sind, durch die Zahlung eines
> Grundeinkommens aber noch nicht abgedeckt sind.
>
> Man könnte es auch ausdrucken als: "Ein Bedingungloses Grundeinkommen
> soll keine einzige andere soziale Leistung ersetzen, jedoch bei anderen
> sozialen Leistungen im Zuge der bereits jetzt gültigen Einkommensanrechnung
> Berücksichtigung finden."
> Oder wie im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 im im
> Leitsatz formuliert:
>
>    1. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des
>    menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag
>    decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren,
>    laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen
>    Leistungsanspruch einräumen.
>
>
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
>
> Auf Facebook erreichte mich zum dem Thema ein Kommentar der sich in etwa
> so zusammenfassen lässt: "Man sollte nicht extra aufführen, was sich durch
> ein Grundeinkommen alles nicht ändert. Sonst müsste man auch schreiben,
> dass bei Einführung eines BGE die Demokratie erhalten bliebe."
> https://www.facebook.com/events/779413742396902/permalink/781733402164936/
>
> Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Und dennoch würde ich mir eine
> Klarstellung an der Stelle wünschen, um Befürchtungen diesbezüglich zu
> begegnen. Oder zumindest eine mehr oder weniger öffentliche Debatte darüber
> führen, damit klar ist, wie die Meinung der BGE-Befürwortenden zu dem Thema
> ist.
>
> Ich hoffe die Frage damit beantwortet zu haben und freue mich über weitere
> Meinungsbeiträge dazu.
>
> Viele Grüße
> Baukje
>
> Am 10.12.2018 um 09:54 schrieb Ursula Walther via Debatte-Grundeinkommen:
>
> Hallo Baukje,
>
> “Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben
> erhalten”.
>
> Den Satz verstehe ich nicht. Was bedeutet "über das Grundeinkommen
> hinausgehen"?
>
> Viele Grüße
> Ursula
>
>
> Am 09.12.2018 um 15:40 schrieb Reimund Acker via Debatte-Grundeinkommen:
>
> [Wegen einer technischen Störung haben einige Listenmitglieder die u. g.
> Mail nicht erhalten. Daher hier noch einmal. -RA, Listenadmin]
>
>
> Liebe Debatten-Liste,
>
> In der Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens fehlt meines
> Erachtens ein wichtiger Zusatz: “Sozialleistungen, die über das
> Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten”. Ich habe in der gesamten
> Grundeinkommensdebatte noch keinen getroffen, der ernsthaft in Frage
> stellt, dass solche bedarfsabhängigen Leistungen weiterhin vom Staat
> übernommen werden. Deswegen plädiere ich dafür, der Definition des
> Grundeinkommens einen entsprechenden Passus hinzuzufügen. Das würde
> Befürchtungen klären und wahrscheinlich fast niemanden der Befürwortenden
> ernsthaft vertreiben. Und selbst wenn, dann zurecht.
>
> https://blog.baukje.de/individuelle-mehrbedarfe/
>
> Ich bitte um eine Meinungen bezüglich eines entsprechendes Antrags an die
> Mitgliederversammlung im Februar.
>
> Viele Grüße
>
> Baukje
>
> _______________________________________________
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