[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition

Joachim Winters bGE joachim.winters at bge.jetzt
Mi Dez 12 00:44:15 CET 2018


Um die Forderung nach Selbstverständlichkeiten zu vermeiden, ist
vielleicht auch folgende Formulierung klarstellend:

"Das Grundeinkommen ersetzt *** Sozialleistungen *** bis zu seiner Höhe."

Anstelle von *** könnte "nur" ergänzt werden, damit klar ist, dass
zwar grundsätzlich Sozialleistungen durch Einführung eines
Grundeinkommens wegfallen, aber eben nicht alle, sondern nur
diejenigen, welche vom Grundeinkommen kompensiert werden.

Liebe Grüße

Joachim
Tel. 01578 3562535

Am Di., 11. Dez. 2018 um 17:40 Uhr schrieb Baukje Dobberstein via
Debatte-Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>:
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> Liebe Ursula,
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> ich beziehe mich damit auf Leistungen die in bestimmten Fällen als Sozialleistungen weiterhin erfoderlich sind, durch die Zahlung eines Grundeinkommens aber noch nicht abgedeckt sind.
>
> Man könnte es auch ausdrucken als: "Ein Bedingungloses Grundeinkommen soll keine einzige andere soziale Leistung ersetzen, jedoch bei anderen sozialen Leistungen im Zuge der bereits jetzt gültigen Einkommensanrechnung Berücksichtigung finden."
>
> Oder wie im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 im im Leitsatz formuliert:
>
> Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
>
> https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
>
> Auf Facebook erreichte mich zum dem Thema ein Kommentar der sich in etwa so zusammenfassen lässt: "Man sollte nicht extra aufführen, was sich durch ein Grundeinkommen alles nicht ändert. Sonst müsste man auch schreiben, dass bei Einführung eines BGE die Demokratie erhalten bliebe."
> https://www.facebook.com/events/779413742396902/permalink/781733402164936/
>
> Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Und dennoch würde ich mir eine Klarstellung an der Stelle wünschen, um Befürchtungen diesbezüglich zu begegnen. Oder zumindest eine mehr oder weniger öffentliche Debatte darüber führen, damit klar ist, wie die Meinung der BGE-Befürwortenden zu dem Thema ist.
>
> Ich hoffe die Frage damit beantwortet zu haben und freue mich über weitere Meinungsbeiträge dazu.
>
> Viele Grüße
> Baukje
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