[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition
Baukje Dobberstein
baukje at gmx.de
Di Dez 11 11:17:34 CET 2018
Liebe Ursula,
ich beziehe mich damit auf Leistungen die in bestimmten Fällen als
Sozialleistungen weiterhin erfoderlich sind, durch die Zahlung eines
Grundeinkommens aber noch nicht abgedeckt sind.
Man könnte es auch ausdrucken als: "Ein Bedingungloses Grundeinkommen
soll keine einzige andere soziale Leistung ersetzen, jedoch bei anderen
sozialen Leistungen im Zuge der bereits jetzt gültigen
Einkommensanrechnung Berücksichtigung finden."
Oder wie im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 im im
Leitsatz formuliert:
1. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des
menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag
decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren,
laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen
zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.
https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html
Auf Facebook erreichte mich zum dem Thema ein Kommentar der sich in etwa
so zusammenfassen lässt: "Man sollte nicht extra aufführen, was sich
durch ein Grundeinkommen alles nicht ändert. Sonst müsste man auch
schreiben, dass bei Einführung eines BGE die Demokratie erhalten bliebe."
https://www.facebook.com/events/779413742396902/permalink/781733402164936/
Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Und dennoch würde ich mir eine
Klarstellung an der Stelle wünschen, um Befürchtungen diesbezüglich zu
begegnen. Oder zumindest eine mehr oder weniger öffentliche Debatte
darüber führen, damit klar ist, wie die Meinung der BGE-Befürwortenden
zu dem Thema ist.
Ich hoffe die Frage damit beantwortet zu haben und freue mich über
weitere Meinungsbeiträge dazu.
Viele Grüße
Baukje
Am 10.12.2018 um 09:54 schrieb Ursula Walther via Debatte-Grundeinkommen:
> Hallo Baukje,
>
> “Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben
> erhalten”.
>
> Den Satz verstehe ich nicht. Was bedeutet "über das Grundeinkommen
> hinausgehen"?
>
> Viele Grüße
> Ursula
>
>
> Am 09.12.2018 um 15:40 schrieb Reimund Acker via Debatte-Grundeinkommen:
>>
>> [Wegen einer technischen Störung haben einige Listenmitglieder die u.
>> g. Mail nicht erhalten. Daher hier noch einmal. -RA, Listenadmin]
>>
>>
>> Liebe Debatten-Liste,
>>
>> In der Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens fehlt meines
>> Erachtens ein wichtiger Zusatz: “Sozialleistungen, die über das
>> Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten”. Ich habe in der
>> gesamten Grundeinkommensdebatte noch keinen getroffen, der ernsthaft
>> in Frage stellt, dass solche bedarfsabhängigen Leistungen weiterhin
>> vom Staat übernommen werden. Deswegen plädiere ich dafür, der
>> Definition des Grundeinkommens einen entsprechenden Passus
>> hinzuzufügen. Das würde Befürchtungen klärenund wahrscheinlich fast
>> niemanden der Befürwortenden ernsthaft vertreiben. Und selbst wenn,
>> dann zurecht.
>>
>> https://blog.baukje.de/individuelle-mehrbedarfe/
>>
>> Ich bitte um eine Meinungen bezüglich eines entsprechendes Antrags an
>> die Mitgliederversammlung im Februar.
>>
>> Viele Grüße
>>
>> Baukje
>>
>>
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