[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition

Baukje Dobberstein baukje at gmx.de
Di Dez 11 11:17:34 CET 2018


Liebe Ursula,

ich beziehe mich damit auf Leistungen die in bestimmten Fällen als 
Sozialleistungen weiterhin erfoderlich sind, durch die Zahlung eines 
Grundeinkommens aber noch nicht abgedeckt sind.

Man könnte es auch ausdrucken als: "Ein Bedingungloses Grundeinkommen 
soll keine einzige andere soziale Leistung ersetzen, jedoch bei anderen 
sozialen Leistungen im Zuge der bereits jetzt gültigen 
Einkommensanrechnung Berücksichtigung finden."

Oder wie im Urteil vom Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 im im 
Leitsatz formuliert:

 1. Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des
    menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag
    decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren,
    laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen
    zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.

https://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/ls20100209_1bvl000109.html

Auf Facebook erreichte mich zum dem Thema ein Kommentar der sich in etwa 
so zusammenfassen lässt: "Man sollte nicht extra aufführen, was sich 
durch ein Grundeinkommen alles nicht ändert. Sonst müsste man auch 
schreiben, dass bei Einführung eines BGE die Demokratie erhalten bliebe."
https://www.facebook.com/events/779413742396902/permalink/781733402164936/

Dieses Argument kann ich nachvollziehen. Und dennoch würde ich mir eine 
Klarstellung an der Stelle wünschen, um Befürchtungen diesbezüglich zu 
begegnen. Oder zumindest eine mehr oder weniger öffentliche Debatte 
darüber führen, damit klar ist, wie die Meinung der BGE-Befürwortenden 
zu dem Thema ist.

Ich hoffe die Frage damit beantwortet zu haben und freue mich über 
weitere Meinungsbeiträge dazu.

Viele Grüße
Baukje

Am 10.12.2018 um 09:54 schrieb Ursula Walther via Debatte-Grundeinkommen:
> Hallo Baukje,
>
> “Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben 
> erhalten”.
>
> Den Satz verstehe ich nicht. Was bedeutet "über das Grundeinkommen 
> hinausgehen"?
>
> Viele Grüße
> Ursula
>
>
> Am 09.12.2018 um 15:40 schrieb Reimund Acker via Debatte-Grundeinkommen:
>>
>> [Wegen einer technischen Störung haben einige Listenmitglieder die u. 
>> g. Mail nicht erhalten. Daher hier noch einmal. -RA, Listenadmin]
>>
>>
>> Liebe Debatten-Liste,
>>
>> In der Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens fehlt meines 
>> Erachtens ein wichtiger Zusatz: “Sozialleistungen, die über das 
>> Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten”. Ich habe in der 
>> gesamten Grundeinkommensdebatte noch keinen getroffen, der ernsthaft 
>> in Frage stellt, dass solche bedarfsabhängigen Leistungen weiterhin 
>> vom Staat übernommen werden. Deswegen plädiere ich dafür, der 
>> Definition des Grundeinkommens einen entsprechenden Passus 
>> hinzuzufügen. Das würde Befürchtungen klärenund wahrscheinlich fast 
>> niemanden der Befürwortenden ernsthaft vertreiben. Und selbst wenn, 
>> dann zurecht.
>>
>> https://blog.baukje.de/individuelle-mehrbedarfe/
>>
>> Ich bitte um eine Meinungen bezüglich eines entsprechendes Antrags an 
>> die Mitgliederversammlung im Februar.
>>
>> Viele Grüße
>>
>> Baukje
>>
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