[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition

gabrieleweis at web.de gabrieleweis at web.de
Di Dez 11 18:57:01 CET 2018


Hallo Baukje, Hallo Ursula,



auch ich halte den vorgeschlagenen Ergänzungs-Satz, die Def. eines BGE 
betreffend  für zu unscharf.

Mein Satz würde lauten:
"Parlamentarisch gesondert zuerkannte Abfederungsleistungen angesichts 
besonderer Beschwernisse bleiben vom Recht auf ein BGE unberührt."


Mir schwebt eine grundgesetzlich verankerte Drittelung dessen vor, 
was eine/die deutsche Volkswirtschaft jährlich verrechenbar als sog. 
BIP erwirtschaftet:

1/3 für ein bedingungsloses Grundeinkommen

    -   (mit diesem schwankend) - als festen Grundanteil am jeweils 
    Erwirtschafteten; 
    -   von Geburt bis Tod  -  :  - belegt mit festen 
    Vollkasko-Gesundheits-& Pflegevorsorge-Anteilen, nei Kindern 
    zusätzlich mit Ausbildungs-Vorsorge-Anteilen;
    -   zuzuweisen allen (mehr als z.B. 2 Jahre ansässigen) 
    Wohnbürger/innen gleich welchen Alters (für die Dauer ihrer 
    Wohnbürgerschaft  -  im Alter lebenslang auch ins Ausland bei 
    mindestens 40 (?)jähriger Wohnbürgerschaft)  
    (vgl: 
    http://buergerbeteiligung-neu-etablieren.de/LBK/mat/denkbares%20BGE_MANI
    FEST.html)

1/3 für Gemeinschaftsaufgaben als Staatshaushalt

1/3 als Erwerbsarbeits- & Vermögens-Einkünfte



Das steuerliche Drittel umfasste:

- den Betrieb des staatl. Sektors (Parlament, Regierung, Verwaltung, Justiz, 
Strafvollzug, Infrastruktur, Sozialwohnungen, Bildungs- & 
Forschungs-einrichtungen, Kranken- & Pflegeeinrichtungen, Plattformen, 
Gutschein-Systeme im gesamten Kultur-Bereich, Polizei, Verteidigung (...?))

-  parlamentarisch gesondert zuerkannte Abfederungsleistungen im Kontext 
besonderer Beschwernisse



Mein Definitions-Ergänzungs-Satz würde (ganz gleich in welcher 
BGE-Konstruktion) lauten:

"Parlamentarisch gesondert zuerkannte Abfederungsleistungen 
angesichts besonderer Beschwernisse bleiben vom Recht auf ein BGE 
unberührt."



Beste Grüße

Gabriele



Gabriele Weis
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An:                            debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Datum:                       Mon, 10 Dec 2018 09:54:07 +0100
Betreff:                      Re: [Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition
Von:                          Ursula Walther via Debatte-Grundeinkommen
                                 <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Antwort an:                 elternbayern at gmx.de


Hallo Baukje,

"Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten".

Den Satz verstehe ich nicht. Was bedeutet "über das Grundeinkommen 
hinausgehen"?

Viele Grüße
Ursula


Am 09.12.2018 um 15:40 schrieb Reimund Acker via Debatte-Grundeinkommen:
    [Wegen einer technischen Störung haben einige Listenmitglieder die u. g. Mail 
    nicht erhalten. Daher hier noch einmal. -RA, Listenadmin]

    Liebe Debatten-Liste,
    In der Definition des Bedingungslosen Grundeinkommens fehlt meines 
    Erachtens ein wichtiger Zusatz: "Sozialleistungen, die über das 
    Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten". Ich habe in der gesamten 
    Grundeinkommensdebatte noch keinen getroffen, der ernsthaft in Frage stellt, 
    dass solche bedarfsabhängigen Leistungen weiterhin vom Staat übernommen 
    werden. Deswegen plädiere ich dafür, der Definition des Grundeinkommens 
    einen entsprechenden Passus hinzuzufügen. Das würde Befürchtungen 
    klären und wahrscheinlich fast niemanden der Befürwortenden ernsthaft 
    vertreiben. Und selbst wenn, dann zurecht.
    https://blog.baukje.de/individuelle-mehrbedarfe/
    Ich bitte um eine Meinungen bezüglich eines entsprechendes Antrags an die 
    Mitgliederversammlung im Februar.
    Viele Grüße
    Baukje


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