[Debatte-Grundeinkommen] Erweiterung der Definition

hyazinthe at emailn.de hyazinthe at emailn.de
Do Dez 20 14:26:21 CET 2018


Hallo,

Betreff: Ein weiterer Diskussions-Beitrag zur Erwägung einer Erweiterung der 4 Kriterien für ein BGE um ein 5. Kriterium "Sozialleistungen, die über das Grundeinkommen hinaus gehen, bleiben erhalten"
Haltung: Dagegen
Grund:
1. Es ist schon enthalten und daher überflüssig. Das erwogene 5. Kriterium ist bereits umwegig im bisherigen Kriterien-Bestand enthalten, weil jener Bestand es nicht ausgeschlossen hat. Keines der bisherigen 4 Kriterien gibt geradwegs oder umwegig Anlass zur Annahme, dass Sozialleistungen nicht erhalten bleiben, die über das Bedingungslose Grundeinkommen hinaus gehen.
Der Kriterien-Bestand legt damit nur grundsätzlich fest, was ein Bedingungsloses Grundeinkommen ist, anstatt in alle genauen Einzelheiten abzutauchen. Das ist der eigentliche Knackpunkt. Will man das so einfach und grundsätzlich, oder will man alles vollständig festgelegt haben? Mehr zu dieser Frage im 2. Grund.
2. Jene Erweiterung würde die Festlegung, was ein BGE ist, schlechter begreifbar machen.
Menschen können sich in einer Diskussion nur maximal 4 Punkte auf einmal merken.
Ob man sich unterhalb jener Schwelle bewegt, oder über diese hinausgeht, entscheidet also, ob überhaupt was beim Gegenüber im Kopf hängen bleibt von dem, was man ihm mitteilt, oder nicht. Neuro-Wissenschaftliche Faust-Regel.
Auf dem Weg, ein BGE in die Gesellschaft einzuführen, befinden wir uns momentan noch in einer frühen Phase - so ist einführende, grundsätzliche Aufklärung über ein BGE noch immer zweifelsohne das wichtigste was momentan für Einführung eines BGEs zu leisten ist.
Deswegen ist der Übergang vom Grundsätzlichen zum Eingehenden, zu Einzelheiten abwegig - er ist verfrüht.
Und deswegen ist es besser, Einzelheiten wie die Zusatz-Beschaffenheit des BGEs oder die genaue BGE-Höhe offen zu lassen - noch.
So bündelt man alle, die ein BGE grundsätzlich eher befürworten, anstatt zu spalten,
und jene Bündelung braucht es unbedingt in der frühen Phase auf unserem Weg in eine BGE-Gesellschaft.
Der Wert des momentanen Kriterien-Bestands liegt darin, dass er ein erbaulicher Diskussions-Beitrag ist, der wie ein Eck-Stein allen Halt gibt; aufzeigt, was BGE ist, und was Etikettenschwindel. In der Rolle ist er einfach wirksamer, wenn er kurz und knackig sich auf 4 Kriterien beschränkt, weil nur so viel mehr Leute ihn sich vollständig im Kopf merken, als wenn er noch mehr Kriterien umfassen würde. Ich weiß nicht, wie es allen hier geht, aber mir ist es lieber, wenn von 1000 Leuten, die mal über diesen 4-Kriterien-Bestand stolpern, sich 800 diesen vollständig im Kopf merken und künftig anwenden, anstatt dass von 1000 Leuten, die über einen 5-Kriterien-Katalog stolpern, sich wegen neurologischer Überwältigung dann nur 107 den Kriterien-Katalog vollständig merken können und künftig anwenden. Ersterer Fall ist zu diesem Zeitpunkt einfach vorteilhafter für gelingende Einführung eines echten
BGEs - was wirksam soziale Sicherheit und Freiheit absichert.
Zu einem späterem Zeitpunkt oder in speziellen Kreisen ist es natürlich angebracht, sich über darüber hinausgehende Einzelheiten auszutauschen, aber jetzt und dann noch ausgerechnet an diesem grundsätzlichen 4-Kriterien-Katalog, wäre verfrüht und ein Verzetteln, was das BGE für viele unverständlicher machen würde. Vielleicht ist's später besser, ein Zusatz-Protokoll zu Einzelheiten an diesen 4-Kriterien-Bestand anzuhängen und den 4-Kriterien-Bestand so zu belassen wie er ist. Kurzum: Selbst in Zukunft wo Zeit für mehr Einzelheiten-Beleuchten gekommen ist, ist es fragwürdig, ob man jenes durch Erweiterung des 4 Kriterien-Bestands an sich leistet, oder nicht besser anderwaltig durch Anhänge...


Gruẞ,
Bastian Schmidt





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