[Debatte-Grundeinkommen] Staatsbürgersteuer in die zweite Ableitung?

Bert Grashoff unversoehnt at gmx.de
So Feb 5 08:14:26 CET 2017


Hallo Bernd,

da du in unserer privaten Korrespondenz die Frage ignoriert hast und ich 
durch Ronald gerade animiert werde, da näher drüber nachzudenken (siehe 
parallel verschickte Mail an Ronald), will ich dich nochmal in der 
Öffentlichkeit dieses Verteilers fordern: Wäre es nicht sinnvoll, zur 
Stärkung des Progressionsgedankens nicht in die erste, sondern in die 
zweite Ableitung zu gehen und deine Staatsbürgersteuer von da aus zu 
konzipieren?

Schaut man sich http://www.staatsbuergersteuer.de/StBSt.htm#3.1.3 an, 
demonstrierst du im Graphen "Steuersatz s und Marginalsteuersatz m der 
Staatsbürgersteuer", dass deine Staatsbürgersteuer immer progressiv ist 
(was einfach und ausschließlich an dem Negativsteueranteil Bürgergeld B, 
also dem Quasi-bGE bei dir liegt). Was du nicht thematisierst, was sich 
aber einfach am Graphen ablesen lässt, ist der Umstand, dass die 
Progression zunehmend abflacht (was wiederum einfach und ausschließlich 
daran liegt, dass der Negativsteueranteil Bürgergeld B bei zunehmend 
hohem Einkommen zunehmend unerheblich wird). Ich bin dir ja mit meinem 
m=77% schon weit entgegen gekommen, wo ich doch ursprünglich 80 bis 100 
% vor Augen hatte, du hast dieses Entgegenkommen aber brüsk als trivial 
ausgeschlagen. Entweder siehst du nicht oder willst du nicht sehen, dass 
ich bei diesem Entgegenkommen durchaus auch große Bauchschmerzen hatte, 
weil jeder einzelne Prozentpunkt unter 100 % eine weitere Vererbung 
großer Vermögen zulässt und damit perspektivisch die Schere zwischen 
reich und arm spreizt. Selbst 99 % sind diesbezüglich eigentlich ein 
Desaster, wenn auch ein weniger großes als das heutige System. Belassen 
wir 1 % eines 100-Milliarden-Euro-Erbes steuerbefreit, vererbt sich da 
ein Milliarde Euro leistungslos. Gerechtigkeitstheoretisch ist das nicht 
zu rechtfertigen. Statt abzuflachen, müsste daher die Progression 
ansteigen. Politisch müssten wir uns eigentlich auf einen maximalen 
Absolutbetrag einigen, der deiner Lebenssteuer als Erbmasse entwischen 
kann. Mir erschiene da alles oberhalb einer Million Euro heutiger 
Kaufkraft amoralisch. Ich hab das als Einzelperson aber ja eh nicht zu 
entscheiden. Die Frage wäre erstmal: Erschiene nicht auch dir irgendein 
Betrag 10 hoch x Euro amoralisch, ob jetzt das x gleich 6, gleich 8,7 
oder gleich whatever ist? Wie dir ja schon gesagt: Ableitungen verwirren 
mich immer. Aber grundsätzlich müsste eine Konzeption von der zweiten 
Ableitung ausgehend so etwas doch bewerkstelligen können, oder?

[... Moderationskürzung ... deshalb auch keine zeitlich parallele 
Versendung wie behauptet...]

Liebe Grüße,

Bert



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