[Debatte-Grundeinkommen] Staatsbürgersteuer in die zweite Ableitung?
Bert Grashoff
unversoehnt at gmx.de
So Feb 5 08:14:26 CET 2017
Hallo Bernd,
da du in unserer privaten Korrespondenz die Frage ignoriert hast und ich
durch Ronald gerade animiert werde, da näher drüber nachzudenken (siehe
parallel verschickte Mail an Ronald), will ich dich nochmal in der
Öffentlichkeit dieses Verteilers fordern: Wäre es nicht sinnvoll, zur
Stärkung des Progressionsgedankens nicht in die erste, sondern in die
zweite Ableitung zu gehen und deine Staatsbürgersteuer von da aus zu
konzipieren?
Schaut man sich http://www.staatsbuergersteuer.de/StBSt.htm#3.1.3 an,
demonstrierst du im Graphen "Steuersatz s und Marginalsteuersatz m der
Staatsbürgersteuer", dass deine Staatsbürgersteuer immer progressiv ist
(was einfach und ausschließlich an dem Negativsteueranteil Bürgergeld B,
also dem Quasi-bGE bei dir liegt). Was du nicht thematisierst, was sich
aber einfach am Graphen ablesen lässt, ist der Umstand, dass die
Progression zunehmend abflacht (was wiederum einfach und ausschließlich
daran liegt, dass der Negativsteueranteil Bürgergeld B bei zunehmend
hohem Einkommen zunehmend unerheblich wird). Ich bin dir ja mit meinem
m=77% schon weit entgegen gekommen, wo ich doch ursprünglich 80 bis 100
% vor Augen hatte, du hast dieses Entgegenkommen aber brüsk als trivial
ausgeschlagen. Entweder siehst du nicht oder willst du nicht sehen, dass
ich bei diesem Entgegenkommen durchaus auch große Bauchschmerzen hatte,
weil jeder einzelne Prozentpunkt unter 100 % eine weitere Vererbung
großer Vermögen zulässt und damit perspektivisch die Schere zwischen
reich und arm spreizt. Selbst 99 % sind diesbezüglich eigentlich ein
Desaster, wenn auch ein weniger großes als das heutige System. Belassen
wir 1 % eines 100-Milliarden-Euro-Erbes steuerbefreit, vererbt sich da
ein Milliarde Euro leistungslos. Gerechtigkeitstheoretisch ist das nicht
zu rechtfertigen. Statt abzuflachen, müsste daher die Progression
ansteigen. Politisch müssten wir uns eigentlich auf einen maximalen
Absolutbetrag einigen, der deiner Lebenssteuer als Erbmasse entwischen
kann. Mir erschiene da alles oberhalb einer Million Euro heutiger
Kaufkraft amoralisch. Ich hab das als Einzelperson aber ja eh nicht zu
entscheiden. Die Frage wäre erstmal: Erschiene nicht auch dir irgendein
Betrag 10 hoch x Euro amoralisch, ob jetzt das x gleich 6, gleich 8,7
oder gleich whatever ist? Wie dir ja schon gesagt: Ableitungen verwirren
mich immer. Aber grundsätzlich müsste eine Konzeption von der zweiten
Ableitung ausgehend so etwas doch bewerkstelligen können, oder?
[... Moderationskürzung ... deshalb auch keine zeitlich parallele
Versendung wie behauptet...]
Liebe Grüße,
Bert
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