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<p>Hallo Bernd,</p>
<p>da du in unserer privaten Korrespondenz die Frage ignoriert hast
und ich durch Ronald gerade animiert werde, da näher drüber
nachzudenken (siehe parallel verschickte Mail an Ronald), will ich
dich nochmal in der Öffentlichkeit dieses Verteilers fordern: Wäre
es nicht sinnvoll, zur Stärkung des Progressionsgedankens nicht in
die erste, sondern in die zweite Ableitung zu gehen und deine
Staatsbürgersteuer von da aus zu konzipieren?</p>
<p>Schaut man sich <a class="moz-txt-link-freetext"
href="http://www.staatsbuergersteuer.de/StBSt.htm#3.1.3">http://www.staatsbuergersteuer.de/StBSt.htm#3.1.3</a>
an, demonstrierst du im Graphen "Steuersatz s und
Marginalsteuersatz m der Staatsbürgersteuer", dass deine
Staatsbürgersteuer immer progressiv ist (was einfach und
ausschließlich an dem Negativsteueranteil Bürgergeld B, also dem
Quasi-bGE bei dir liegt). Was du nicht thematisierst, was sich
aber einfach am Graphen ablesen lässt, ist der Umstand, dass die
Progression zunehmend abflacht (was wiederum einfach und
ausschließlich daran liegt, dass der Negativsteueranteil
Bürgergeld B bei zunehmend hohem Einkommen zunehmend unerheblich
wird). Ich bin dir ja mit meinem m=77% schon weit entgegen
gekommen, wo ich doch ursprünglich 80 bis 100 % vor Augen hatte,
du hast dieses Entgegenkommen aber brüsk als trivial
ausgeschlagen. Entweder siehst du nicht oder willst du nicht
sehen, dass ich bei diesem Entgegenkommen durchaus auch große
Bauchschmerzen hatte, weil jeder einzelne Prozentpunkt unter 100 %
eine weitere Vererbung großer Vermögen zulässt und damit
perspektivisch die Schere zwischen reich und arm spreizt. Selbst
99 % sind diesbezüglich eigentlich ein Desaster, wenn auch ein
weniger großes als das heutige System. Belassen wir 1 % eines
100-Milliarden-Euro-Erbes steuerbefreit, vererbt sich da ein
Milliarde Euro leistungslos. Gerechtigkeitstheoretisch ist das
nicht zu rechtfertigen. Statt abzuflachen, müsste daher die
Progression ansteigen. Politisch müssten wir uns eigentlich auf
einen maximalen Absolutbetrag einigen, der deiner Lebenssteuer als
Erbmasse entwischen kann. Mir erschiene da alles oberhalb einer
Million Euro heutiger Kaufkraft amoralisch. Ich hab das als
Einzelperson aber ja eh nicht zu entscheiden. Die Frage wäre
erstmal: Erschiene nicht auch dir irgendein Betrag 10 hoch x Euro
amoralisch, ob jetzt das x gleich 6, gleich 8,7 oder gleich
whatever ist? Wie dir ja schon gesagt: Ableitungen verwirren mich
immer. Aber grundsätzlich müsste eine Konzeption von der zweiten
Ableitung ausgehend so etwas doch bewerkstelligen können, oder?</p>
<p>[... Moderationskürzung ... deshalb auch keine zeitlich parallele
Versendung wie behauptet...]</p>
<p>Liebe Grüße,</p>
<p>Bert<br>
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