[Debatte-Grundeinkommen] § 4 (3) aus der Satzung der bGE-Partei
Bert Grashoff
unversoehnt at gmx.de
Fr Dez 23 12:07:50 CET 2016
Ach, eins noch:
"(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Grundeinkommenspartei und
einer anderen Partei oder Wählergruppe ist zulässig. Lediglich die
Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung
den Zielen der Grundeinkommenspartei widerspricht, ist nicht zulässig."
(§ 4 (3) auf http://www.buendnis-grundeinkommen.de/satzung/ )
Spricht also aus bGE-Partei-Sicht überhaupt nichts dagegen, wenn auch
Grüne in die bGE-Partei eintreten. Also, gebt euch doch einen Ruck und
macht das einfach und hört mit dem wir-ihr-Spiel auf.
Wie gehabt: Happy Xmas und a merry good year euch (vgl. immer und immer
wieder z. B. https://youtu.be/z8Vfp48laS8 ), nur Thorsten zusätzlich
auch ein paar Ruten, liebe Grüße,
Bert
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