[Debatte-Grundeinkommen] § 4 (3) aus der Satzung der bGE-Partei

Bert Grashoff unversoehnt at gmx.de
Fr Dez 23 12:07:50 CET 2016


Ach, eins noch:

"(3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Grundeinkommenspartei und 
einer anderen Partei oder Wählergruppe ist zulässig. Lediglich die 
Mitgliedschaft in einer Organisation oder Vereinigung, deren Zielsetzung 
den Zielen der Grundeinkommenspartei widerspricht, ist nicht zulässig." 
(§ 4 (3) auf http://www.buendnis-grundeinkommen.de/satzung/ )

Spricht also aus bGE-Partei-Sicht überhaupt nichts dagegen, wenn auch 
Grüne in die bGE-Partei eintreten. Also, gebt euch doch einen Ruck und 
macht das einfach und hört mit dem wir-ihr-Spiel auf.

Wie gehabt: Happy Xmas und a merry good year euch (vgl. immer und immer 
wieder z. B. https://youtu.be/z8Vfp48laS8 ), nur Thorsten zusätzlich 
auch ein paar Ruten, liebe Grüße,

Bert




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