[Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Sa Mär 21 12:58:39 CET 2015


Liebe Verena,

genau aus dem Grund plädiere ich dafür, das bGE als Modul einer neuen 
Steuergesetzgebung zu implantieren, die ihren Namen auch verdient.
Hier wird derzeit teilweise viel zu pauschal üner Unternehmer 
diskutiert. Im Mittelstand sieht es hier bei uns so aus, dass ich sehr 
viele UnternehmerInnen kenne, die arbeiten sich die Hände wund, von 
morgens um 6 bis abends um 22 Uhr durch, haben voll Auftragsbücher und 
schrammen dennoch seit Jahren an der Insolvenz entlang.
Da gibt es allerdings noch viel mehr Themen, die wir in die Diskussion 
mit heineinnehmen sollten.
Einiges davon wurde hier in der Debatte ja auch schon berührt.

Es wäre auch notwendig, das bGE auf EU-Ebene noch viel stärker einzubringen.

Viele Grüße!

Arfst aus SH

Am 20.03.2015 um 22:57 schrieb Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen:
>
> Lieber Herr Peter!
>
> Vielen Dank für die Wertschätzung!
>
> Ein „Sie“ ist auf dieser Liste nicht üblich und wird nur zwischen 
> Herrn Dr. Starkloff und mir gepflegt. Ich will es daher gerne beim 
> „Du“ belassen.
>
> Klar ist Angst viel teurer als Freiheit. Diese Ansicht ist in 
> Deutschland bzw. insgesamt in der westlichen egofixierten Welt leider 
> noch nicht ausreichend populär.
>
> Ob wir uns allerdings 1.000,- € pro Person derzeit leisten können, ist 
> fraglich. Ich gehe sicherheitshalber erst einmal vom heutigen 
> Existenzminimum aus und bin auf die Entwicklung nach oben gespannt, 
> wenn die heutigen Steuerschlupflöcher geschlossen sind.
>
> Gemeinschaftliche Grüße
>
> Verena Nedden
>
> ______________________________________
>
> Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!
>
> www.konsumsteuersystem.de <http://www.konsumsteuersystem.de/>
>
> *Von:*Debatte-Grundeinkommen 
> [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im 
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Donnerstag, 19. März 2015 10:37
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, 
> Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer
>
> Sehr geehrte Frau Verena cool,
>
> es ist schon faszinierend, wie sie selbst diesen Dschungel an 
> Einzelregelungen noch darstellen können, ohne unsachlich zu werden.
>
> Ich finde das genial.
>
> Warum gelingt eine Vereinfachung nicht, z.B. Existenzsicherrung=BGE= 
> 12.000 € pro Person, dafür entfällt Hartz 4, Wohngeld, die von Ihnen 
> benannten Einzeltatbestände bis zu eben dieser Summe und damit auch 
> der 'Aufwand für die korrekte Nachvollziehung dieser Einzeltatbestände'?
>
> Es kann doch egal sein, ob wir insgesamt 11.944,07 in Summe 
> (willkürlich angenommen) berechtigt als Existenzgrundlage erhalten 
> oder die nächst höhere Summe in Euro aufgerundet, dafür aber 
> existenzangstfreier und kreativer und gemeinnütziger unsere Leistung 
> anbieten und einbringen. Die meisten mir bekannten Menschen inkl mir 
> selbst sind nicht gern krank oder erwerbslos, sondern bringen sich mit 
> Ihren Stärken und Schwächen gern ein für Wachstum und Gestaltung.
>
> Ist Angst nicht viel teurer als Freiheit? Das wäre doch mal die 
> Energie wert, welche Sie und viele andere für diesen 
> Dateneinzelfalldschungel aufbringen.
>
> Beste Grüße und Dank dennoch für Ihre Mühen
>
> Peter Heesch
>
> Ps Ich freue mich auf ein BGE und Freiheit und Vereinfachung und 
> Pragmatisches einfach mal Tun, vielleicht nach dem Motto Jede neue 
> Regelung beseitigt zwei Alte sealed
>
> -----Original-Nachricht-----
>
> Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, 
> Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer
>
> Datum: Wed, 18 Mar 2015 12:27:45 +0100
>
> Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen 
> <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 
> <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>>
>
> An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 
> <mailto:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>>
>
> Liebe Debattierende,
>
> gerade fand ich unter 
> http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung-grenzwerte-von-bmf-errechnet?utm_source=affilinet&utm_medium=affiliate&utm_campaign=affiliate-creatives&utm_term=2340&utm_content=67|NL349|text|n 
> <http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung-grenzwerte-von-bmf-errechnet?utm_source=affilinet&utm_medium=affiliate&utm_campaign=affiliate-creatives&utm_term=2340&utm_content=67%7CNL349%7Ctext%7Cn> 
> eine interessante Tabelle zur Verdeutlichung der heutigen 
> Einkommensbesteuerung:
>
> 	
>
> *Jahr des Rentenbeginns*
> (maßgeblich für den Besteuerungsanteil)
>
> 	
>
> 2012
>
> 	
>
> 2013
>
> 	
>
> 2014
>
> 	
>
> 2015
>
> 	
>
> *Höchste Jahresbruttorente 2015, die steuerunbelastet bleibt*
>
> 	
>
> 15.289 €
>
> 	
>
> 14.972 €
>
> 	
>
> 14.617 €
>
> 	
>
> 14.287 €
>
> 	
>
> ergibt Monatsbruttorente
>
> 	
>
> 1.274 €
>
> 	
>
> 1.248 €
>
> 	
>
> 1.218 €
>
> 	
>
> 1.191 €
>
> 	
>
> Besteuerungsanteil
>
> 	
>
> 64 %
>
> 	
>
> 66 %
>
> 	
>
> 68 %
>
> 	
>
> 70 %
>
> 	
>
> betragsmäßig festgeschriebener steuerfreier Teil der Rente
>
> 	
>
> 5.183 €
>
> 	
>
> 4.900 €
>
> 	
>
> 4.582 €
>
> 	
>
> 4.287 €
>
> 	
>
> der Besteuerung unterliegender Anteil der Rente
>
> 	
>
> 10.106 €
>
> 	
>
> 10.072 €
>
> 	
>
> 10.035 €
>
> 	
>
> 10.000 €
>
> 	
>
> abzüglich Werbungskostenpauschbetrag
>
> 	
>
> 102 €
>
> 	
>
> 102 €
>
> 	
>
> 102 €
>
> 	
>
> 102 €
>
> 	
>
> abzüglich Sonderausgabenpauschbetrag
>
> 	
>
> 36 €
>
> 	
>
> 36 €
>
> 	
>
> 36 €
>
> 	
>
> 36 €
>
> 	
>
> abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen
>
> 	
>
> 1.614 €
>
> 	
>
> 1.580 €
>
> 	
>
> 1.543 €
>
> 	
>
> 1.508 €
>
> 	
>
> *zu versteuerndes Einkommen* (entspricht dem Grundfreibetrag)
>
> 	
>
> 8.354 €
>
> 	
>
> 8.354 €
>
> 	
>
> 8.354 €
>
> 	
>
> 8.354 €
>
> 	
>
> /(Quelle: BMF, Februar 2015)/
>
> Zu lesen ist: (entspricht dem zu Beginn des Jahres noch gültigen 
> Grundfreibetrag des Jahres 2015), denn:
>
> Das Bundeskabinett hat den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu 
> stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 
> 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag 
> und der Kinderfreibetrag anzupassen.
>
> Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte 
> einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.
>
> Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den 
> Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 
> 8.354 €) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 €) 
> Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 € 
> im Jahr 2015 und um mindestens 298 € im Jahr 2016 anzuheben. Der 
> Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 € im Jahr 2015 und um 
> mindestens 240 € im Jahr 2016 anzuheben.
>
> In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen 
> Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert 
> werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts 
> exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei 
> Jahre einen Bericht vor.
>
> /(Bundesfinanzministerium, Mitteilung Steuern vom 
> 28.1.2015http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/01/2015-01-28-PM05.html 
> )/Der 10. Existenzminimumbericht ist dort herunterzuladen.
>
> Es scheint zunächst, als ob das BMF vergäße die Freibeträge der Eltern 
> für die Betreuung und Ausbildung ihrer Kindern zu dem Kinderfreibetrag 
> hinzuzurechnen. Siehe § 32 Abs. 6 EStG:
>
> (6) ^1 Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu 
> berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 2 184 
> Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) 
> sowie ein Freibetrag von 1 320 Euro für den Betreuungs- und 
> Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 
> ^2 Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer 
> veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das 
> Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht…
>
> Pro Kind stehen nämlich tatsächlich 12 * 584,- € = 7.008,- € derzeit 
> den Eltern von ihrem Einkommen steuerfrei zur Verfügung. Siehe 
> Übersicht 5 unter 6.3 des 10. Existenzminimumberichts. Wenn die 
> Steuererstattung hieraus günstiger ist, als das bereits erhaltene 
> Kindergeld, erhalten sie diese unter Anrechnung des Kindergeldes. 
> (siehe jeden Einkommensteuerbescheid von Eltern, die mehr als 
> durchschnittlich verdienen und 
> http://www.hartziv.org/news/20140923-uebersicht-der-hartz-iv-regelsaetze-ab-01-01-2015.html 
> ).
>
> Das Kindergeld, so kann dem 10. Existenzminimumbericht entnommen 
> werden, schafft bei Steuerpflichtigen mit ausreichend Einkommen den 
> Ausgleich für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf, während 
> Bedürftige in der Realität das ausgezahlte Kindergeld angerechnet 
> bekommen. Sie erhalten aber auch für ihre Kinder einen kostenfreien 
> Kita-Platz und Schulbetreuung im offenen Ganztag. Da läßt es sich 
> leicht vom Jobcenter anrechnen!  Nebenbei werden die bedürftigen 
> Eltern wohl auch ein wenig entmündigt, denn sie können nun nicht mehr 
> entscheiden, ihr Kind in Eigenregie zu betreuen und das Kindergeld 
> unangerechnet zu lassen.
>
> Diese Anhebung der einkommensteuerlichen Grund- und Kinderfreibeträge 
> ist also Spiegelbild und Folge des seit dem 01.01.2015 erhöhten Hartz 
> IV-Regelsatzes und Wohnkosten. Mit der Anhebung dürfte dann auch das 
> Kindergeld angehoben werden, welches letztlich 31,5% sämtlicher 
> kindbezogener Freibeträge ausmacht. Zusammen mit entgeltfreier 
> Familien- und Pflegeversicherung ergeben sich da schnell wieder 50% an 
> staatlicher Leistung für´s betuchte Kind.
>
> Nach den Zahlen des 10. Existenzminimumberichts muß ich wohl meine 
> Berechnung zu den Wohnkosten bei sozialleistungsbeziehenden Kindern 
> zugunsten von Kinderbetreuungskosten ändern, komme dann aber auf 
> dasselbe Ergebnis, wobei Kindergarten- und andere Kinderausbildungs- und
> -betreuungsbeiträge im Konsumsteuersystem entweder einheitlich erhoben 
> werden müßten, wenn ein Kinder-bGE in Höhe von 584,- € ausgezahlt 
> wird, oder die Kinderbetreuung wird generell in jeder Form entgeltfrei 
> angeboten und das bGE auf heute bezahlbare 376,- € * 12 = 4.512 € 
> jährlich begrenzt. Mir persönlich wäre die erste Variante lieber.
>
> Auch konkretisieren sich die Angaben von Ronald Blaschke, der den Wert 
> für die durchschnittlichen Wohnkosten pro Person in seiner 
> Grundeinkommens-Übersicht des Jahres 2010 für das Jahr 2009 mit 290,- 
> € angab. Gemeint war dann wohl tatsächlich ein Singlehaushalt.
>
> Gemeinschaftliche Grüße
>
> Verena Nedden
>
>
>
> _______________________________________________
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