[Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Fr Mär 20 22:57:22 CET 2015


Lieber Herr Peter!

 

Vielen Dank für die Wertschätzung!

Ein „Sie“ ist auf dieser Liste nicht üblich und wird nur zwischen Herrn Dr. Starkloff und mir gepflegt. Ich will es daher gerne beim „Du“ belassen.

 

Klar ist Angst viel teurer als Freiheit. Diese Ansicht ist in Deutschland bzw. insgesamt in der westlichen egofixierten Welt leider noch nicht ausreichend populär.  

Ob wir uns allerdings 1.000,- € pro Person derzeit leisten können, ist fraglich. Ich gehe sicherheitshalber erst einmal vom heutigen Existenzminimum aus und bin auf die Entwicklung nach oben gespannt, wenn die heutigen Steuerschlupflöcher geschlossen sind. 

 

Gemeinschaftliche Grüße

Verena Nedden

______________________________________

Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!

www.konsumsteuersystem.de <http://www.konsumsteuersystem.de/>  

 

 

 

Von: Debatte-Grundeinkommen [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Donnerstag, 19. März 2015 10:37
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer

 

Sehr geehrte Frau Verena cool,

 

es ist schon faszinierend, wie sie selbst diesen Dschungel an Einzelregelungen noch darstellen können, ohne unsachlich zu werden.

 

Ich finde das genial.

 

Warum gelingt eine Vereinfachung nicht, z.B. Existenzsicherrung=BGE= 12.000 € pro Person, dafür entfällt Hartz 4, Wohngeld, die von Ihnen benannten Einzeltatbestände bis zu eben dieser Summe und damit auch der 'Aufwand für die korrekte Nachvollziehung dieser Einzeltatbestände'?

 

Es kann doch egal sein, ob wir insgesamt 11.944,07 in Summe (willkürlich angenommen) berechtigt als Existenzgrundlage erhalten oder die nächst höhere Summe in Euro aufgerundet, dafür aber existenzangstfreier und kreativer und gemeinnütziger unsere Leistung anbieten und einbringen. Die meisten mir bekannten Menschen inkl mir selbst sind nicht gern krank oder erwerbslos, sondern bringen sich mit Ihren Stärken und Schwächen gern ein für Wachstum und Gestaltung.

 

Ist Angst nicht viel teurer als Freiheit? Das wäre doch mal die Energie wert, welche Sie und viele andere für diesen Dateneinzelfalldschungel aufbringen.

 

Beste Grüße und Dank dennoch für Ihre Mühen

 

Peter Heesch

Ps Ich freue mich auf ein BGE und Freiheit und Vereinfachung und Pragmatisches einfach mal Tun, vielleicht nach dem Motto Jede neue Regelung beseitigt zwei Alte sealed

 

 

-----Original-Nachricht-----

Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Rentenbesteuerng, Regelsatz, Wohnkosten und Grund- bzw. Freibeträge bei de r Einkommenseuer

Datum: Wed, 18 Mar 2015 12:27:45 +0100

Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

An: <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>

 

 

Liebe Debattierende,

gerade fand ich unter http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung-grenzwerte-von-bmf-errechnet?utm_source=affilinet <http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche-rente/rentenbesteuerung-grenzwerte-von-bmf-errechnet?utm_source=affilinet&utm_medium=affiliate&utm_campaign=affiliate-creatives&utm_term=2340&utm_content=67|NL349|text|n> &utm_medium=affiliate&utm_campaign=affiliate-creatives&utm_term=2340&utm_content=67|NL349|text|n eine interessante Tabelle zur Verdeutlichung der heutigen Einkommensbesteuerung:


 

Jahr des Rentenbeginns 
(maßgeblich für den Besteuerungsanteil)


 

2012

2013

2014

2015

 


Höchste Jahresbruttorente 2015, die steuerunbelastet bleibt

15.289 €

14.972 €

14.617 €

14.287 €

 


ergibt Monatsbruttorente

1.274 €

1.248 €

1.218 €

1.191 €

 


Besteuerungsanteil

64 %

66 %

68 %

70 %

 


betragsmäßig festgeschriebener steuerfreier Teil der Rente

5.183 €

4.900 €

4.582 €

4.287 €

 


der Besteuerung unterliegender Anteil der Rente

10.106 €

10.072 €

10.035 €

10.000 €

 


abzüglich Werbungskostenpauschbetrag

102 €

102 €

102 €

102 €

 


abzüglich Sonderausgabenpauschbetrag

36 €

36 €

36 €

36 €

 


abzugsfähige Vorsorgeaufwendungen

1.614 €

1.580 €

1.543 €

1.508 €

 


zu versteuerndes Einkommen (entspricht dem Grundfreibetrag)

8.354 €

8.354 €

8.354 €

8.354 €

 

(Quelle: BMF, Februar 2015)

Zu lesen ist: (entspricht dem zu Beginn des Jahres noch gültigen Grundfreibetrag des Jahres 2015), denn:

Das Bundeskabinett hat den Bericht über die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums von Erwachsenen und Kindern für die Jahre 2015 und 2016 beschlossen. Danach sind der steuerliche Grundfreibetrag und der Kinderfreibetrag anzupassen.

Die Bundesregierung wird die notwendigen gesetzgeberischen Schritte einleiten, die sich aus dem Existenzminimumbericht ergeben.

Der 10. Existenzminimumbericht kommt zu dem Ergebnis, dass in den Veranlagungsjahren 2015 und 2016 sowohl beim Grundfreibetrag (derzeit 8.354 €) als auch beim Kinderfreibetrag (derzeit 4.368 €) Erhöhungsbedarf besteht. Der Grundfreibetrag ist um mindestens 118 € im Jahr 2015 und um mindestens 298 € im Jahr 2016 anzuheben. Der Kinderfreibetrag ist um mindestens 144 € im Jahr 2015 und um mindestens 240 € im Jahr 2016 anzuheben.

In dem Umfang, wie Erwerbseinkommen zum Bestreiten des notwendigen Lebensunterhalts notwendig ist, darf es in Deutschland nicht besteuert werden. Um die Einhaltung dieser Vorgabe des Bundesverfassungsgerichts exakt zu überprüfen, legt die Bundesregierung seit 1995 alle zwei Jahre einen Bericht vor.

(Bundesfinanzministerium, Mitteilung Steuern vom 28.1.2015http://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Pressemitteilungen/Finanzpolitik/2015/01/2015-01-28-PM05.html )Der 10. Existenzminimumbericht ist dort herunterzuladen.

 

Es scheint zunächst, als ob das BMF vergäße die Freibeträge der Eltern für die Betreuung und Ausbildung ihrer Kindern zu dem Kinderfreibetrag hinzuzurechnen. Siehe § 32 Abs. 6 EStG: 

(6) 1Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird für jedes zu berücksichtigende Kind des Steuerpflichtigen ein Freibetrag von 2 184 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1 320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes vom Einkommen abgezogen. 2Bei Ehegatten, die nach den §§ 26, 26b zusammen zur Einkommensteuer veranlagt werden, verdoppeln sich die Beträge nach Satz 1, wenn das Kind zu beiden Ehegatten in einem Kindschaftsverhältnis steht…

 

Pro Kind stehen nämlich tatsächlich 12 * 584,- € = 7.008,- € derzeit den Eltern von ihrem Einkommen steuerfrei zur Verfügung. Siehe Übersicht 5 unter 6.3 des 10. Existenzminimumberichts. Wenn die Steuererstattung hieraus günstiger ist, als das bereits erhaltene Kindergeld, erhalten sie diese unter Anrechnung des Kindergeldes. (siehe jeden Einkommensteuerbescheid von Eltern, die mehr als durchschnittlich verdienen und http://www.hartziv.org/news/20140923-uebersicht-der-hartz-iv-regelsaetze-ab-01-01-2015.html ). 

 

Das Kindergeld, so kann dem 10. Existenzminimumbericht entnommen werden, schafft bei Steuerpflichtigen mit ausreichend Einkommen den Ausgleich für den Betreuungs- und Ausbildungsbedarf, während Bedürftige in der Realität das ausgezahlte Kindergeld angerechnet bekommen. Sie erhalten aber auch für ihre Kinder einen kostenfreien Kita-Platz und Schulbetreuung im offenen Ganztag. Da läßt es sich leicht vom Jobcenter anrechnen!  Nebenbei werden die bedürftigen Eltern wohl auch ein wenig entmündigt, denn sie können nun nicht mehr entscheiden, ihr Kind in Eigenregie zu betreuen und das Kindergeld unangerechnet zu lassen. 

 

Diese Anhebung der einkommensteuerlichen Grund- und Kinderfreibeträge ist also Spiegelbild und Folge des seit dem 01.01.2015 erhöhten Hartz IV-Regelsatzes und Wohnkosten. Mit der Anhebung dürfte dann auch das Kindergeld angehoben werden, welches letztlich 31,5% sämtlicher kindbezogener Freibeträge ausmacht. Zusammen mit entgeltfreier Familien- und Pflegeversicherung ergeben sich da schnell wieder 50% an staatlicher Leistung für´s betuchte Kind.  

 

Nach den Zahlen des 10. Existenzminimumberichts muß ich wohl meine Berechnung zu den Wohnkosten bei sozialleistungsbeziehenden Kindern zugunsten von Kinderbetreuungskosten ändern, komme dann aber auf dasselbe Ergebnis, wobei Kindergarten- und andere Kinderausbildungs- und 
-betreuungsbeiträge im Konsumsteuersystem entweder einheitlich erhoben werden müßten, wenn ein Kinder-bGE in Höhe von 584,- € ausgezahlt wird, oder die Kinderbetreuung wird generell in jeder Form entgeltfrei angeboten und das bGE auf heute bezahlbare 376,- € * 12 = 4.512 € jährlich begrenzt. Mir persönlich wäre die erste Variante lieber. 

Auch konkretisieren sich die Angaben von Ronald Blaschke, der den Wert für die durchschnittlichen Wohnkosten pro Person in seiner Grundeinkommens-Übersicht des Jahres 2010 für das Jahr 2009 mit 290,- € angab. Gemeint war dann wohl tatsächlich ein Singlehaushalt.

 

Gemeinschaftliche Grüße

Verena Nedden 

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