[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtka mpf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
So Mär 8 22:53:12 CET 2015


Also nochmal

	ruhig Blut Leute, wir sind so stark wie wir einig sind 

	Was sehen wir gemeinsam so? 

	Wir sollten groß und grob denken und in eine Umsetzung einsteigen,
wenn wir es allen Recht machen wollen und selbst völlig zerrüttet
sind und um Nmen, Fakten Zahlen streiten... was soll das 

	Lieber ein BGE, das zuerst nur 20% gut ist, aber kommt, als
Differentialbetrachtungen im Hinterkommabereich, die nur Gelehrte
verstehen (können und wollen) 

	Nur ein frommer Wunsch... 

	mfG 

	Peter 

	-----Original-Nachricht----- 

	Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtka mpf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.) 

	Datum: Sun, 08 Mar 2015 21:48:15 +0100 

	Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> 

	An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 

	   Macht ruhig weiter so, liebe Leute, ordentlich Klassenkampf.
 Dann wirds da bGE ein gesamtgesellschaftliches Konzept jedenfalls nie
geben.

 Und welche ein Niveau: "irgend ein Reicher". Da wird offenbar
überhaupt nicht begriffen, dass jemand, der solche begriffe hier
benutzt, selbst global gesehen zu den Reichen gehört.

 Man, Mann, Mann

 Arfst

 Am 06.03.2015 um 19:11 schrieb Debattenliste des Netzwerks
Grundeinkommen:    Sehr geehrte Frau Nedden,   Ich glaube nicht, dass
irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre Vorgaben halten würde.
Haben sie sich einmal die Entwicklung der Managergehälter der letzten
20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig unabhängig von den Gewinnen
oder den Mitarbeiterentgelten ihrer Unternehmen um 100% bis 200 %
gestiegen. Andere Reiche sind keine Manager sondern haben
Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf verzichten, nur weil Sie
das gerne so hätten.   Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich
die Einkommensteuer abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die
Abgeltungssteuer und die Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst
Personenegesellschaften gegenüber Kapitalgesellschaften massiv
benachteiligt würden. Ich habe Ihren Vorschlag so verstanden, dass
sie die Körperschaftsteuer von 15% auf 50 % erhöhen um sie für
Inländer abzuschaffen bzw. rück zu erstatten. Was ist nun ihr
Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt der Reiche also den vollen
Betrag.   Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten
zu folgen: Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens
(bzw. dem alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen
akkumulieren, steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und
Kindeskinder könnten das Kapital weiter akkumulieren. Toll.    Mich
würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre
Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B.
bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu
verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und
völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder
formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.  
Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen
was Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird.
Der Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will
beweisen, wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele
Kunden er mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er
bei ein paar Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht
auffliegt).   Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen
Gewinnmöglichkeiten des Schwarzkonsums "wegen der größeren
Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos
ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und
moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer
egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte." Da machen Sie
sich aber gewaltige Illusionen. Und eine größere Transparenz sehe
ich nicht. Ich verstehe nicht mal, was sie so alles vorschlagen. 
Versteht jemand anderes das alles Bestätigt er auch die größere
Transparenz?   Wieso sind "die staatlichen Mindereinnahmen sind bei
gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"? Bei
Schwarzarbeit bezahlt der Schwarzarbeiter nicht nur keine
Einkommensteuern, sondern kann überdies noch ALGII bekommen. Er muss
halt nur ein bischen aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Also
macht er nur Nachbarschafthilfe oder so.   Sie haben betont, dass Sie
bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform mitgewirkt haben.  In
Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die viel von Steuern
verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein Spezialgebiet. Kaum
einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen von steuerlichen
Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben davon, dass die
Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären sie ja
überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! Eher zu
befürchten.    Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen
Abschlusssatz aus dem Prospekt bzw. Flyer.   Mit freundlichen Grüßen
Dr Bend Starkloff   PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie
gegen die Staatsbürgersteuer vogrtragen?   Dr. Bernd Strarkloff 
Gesendet: Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
 Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> [1]
 An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [2]
 Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an
Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)    

	Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff, 

	da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch
die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen
ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei
Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht
eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend
privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer
Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen. 

	Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen
Bedenken debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer
dargestellt habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser
Liste über Ihr Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken
gegenüber dem Konzept und der vorgesehenen Finanzierung des zudem
bedingten Bürgergeldes nicht durchgehend mitverfolgt habe. 

	Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen
Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen: 

	1.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Einkommensteuersystem
vom allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer
Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte
(Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur
45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen
Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein
Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine
Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag +
Sozialversicherungsbeiträge oder Körperschaftsteuer + allg.
Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom
Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum
(Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel
Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als
Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des
Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den
Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem
Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119%
des Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das
Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für
Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor
bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an
Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des
Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso
verhält es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen
allgemeinen Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt
50% des Gewinns betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen
Gewinn realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die
Staatsquote beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende
eines Anteilseigners. 

	2.       Der Reiche erhält wie alle anderen im Konsumsteuersystem
das bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn
das bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im
Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich
staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen
durch die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt
kein Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn
die bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt.
Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines
Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- €
= 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- €
im Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,-
€ bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise
119% des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an
Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene
Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein
Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen,
bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft;
die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie
folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im
Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige
Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die
Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun
konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei
bleiben, aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt
unterliegen.
 Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro
steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen
Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr
als heute ein und kann dies als bGE ausschütten. 

	Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis
übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den
Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei
850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an
dieser Stelle auf <20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden
Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer
Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für
eine Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar
die Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für
ein höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt
mit einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die
Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von
Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele,
während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers
Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.). 

	Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog.
Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen: 

	Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und
Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn-
oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet
und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der
Umsatzsteuererklärung erscheinen. (Meistens jedoch der
dahintersteckende Materialaufwand, wodurch die Sache dann häufig
auffliegt!) 

	Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz,
der bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann
verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr,
weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige
Sozialversicherung mehr gibt. 

	Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender
Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der
größeren Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos
ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und
moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer
egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte. 

	Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in
Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und
finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den
Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede
Unregelmäßigkeit herauszufinden. 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	______________________________________ 

	Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es! 

	www.konsumsteuersystem.de [3] 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de [4]]
Im Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Dienstag, 3. März 2015 15:34
An:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de [5]
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	Sehr geehrte Frau Nedden     

	Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich
mir gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in
http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 [6]
einzubringen. Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung
Ihrer Argumente vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese
Peinlichkeiten ersparen möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf
die Vertraulichkeit ihrer EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon
entbinden, würde ich draus zitieren.   

	Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die
Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute
Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran
hindern?    

	Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B:
ein Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit.
Er bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen
Listenpreises. also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und
ich spare ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur
und mich, die Sozialkonsumsteuer zu umgehen.   

	Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.   

	Mit freundlichen Grü0en,   

	Dr. Bernd Starkloff     

	Gesendet: Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.     


	Hallo Herr Starkloff, 

	wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich
widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per
Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in
Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem
dortigen Link: wie gezeigt [7] aufgenommen und zumindest diskutiert
wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser Finanzierung zwar
steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute nach Abzug
der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto schlicht
nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten. 

	Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015: 

	Zitatanfang: 

	____________ 

	Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:


Warum Die MWST Zur Finanzierung Nicht Taugt

	Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im Dokumentarfilm über die Idee
des bedingungslosen Grundeinkommens [8] versucht, die Mehrwertsteuer
als das geeignete universelle Finanzierungsinstrument darzustellen.
Dieser Ansatz erscheint sehr verlockend, da man dann scheinbar die
gesamte Problematik der Besteuerung des Einkommens über Bord werfen
kann. So einfach geht das aber nicht. 

	1.    Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge?
In der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen. 

	So ist es. Siehe:
http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php [9] und
ausführlich
http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[10]. Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung
tatsächlich wegfallen kann. 

	2.    Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da
sonst alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften
benachteiligt wären. 

	s.o. 

	3.    Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und
Erbschaftssteuer einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln?
Muss das Vermögen jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies
kontrolliert werden? 

	Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und
Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert.
Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der
Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die
Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE
finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle
genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe
geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden
Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
 Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln?
Bitte beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur
deshalb progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den
Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe
in der Übersicht:
http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php
[11] und mit rechnerischem Nachweis
http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[12] ab S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas
darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu
beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie
birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der
Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das
Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht
mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die
eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei
Mehrbedarf oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt
werden sollten. 

	4.    Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST
freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet,
auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim
Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren
stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne,
weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im
Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen
erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer
sich das gefallen lassen? 

	Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die
Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit
der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer
und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das
Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine
Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb
eines Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das
Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker
Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik
meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum:
http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046
[13] und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die
Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche
Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und
die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu
heute gleich bleiben (siehe hierzu
http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx [14]).   

	Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer
Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen: 

	1.    Auf 80 % -100 % müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im
genannten Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100%
ausgegangen. Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST,
also erheblich teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000
€/Monat nur Waren kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft
werden können, bzw. 1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 €
heutiger Kaufkraft. 

	Dies ist nicht der Fall. Siehe:
http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx [15]! Kaufkraft und
Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige
Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das
geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist
dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit
Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim
heutigen Bruttopreis. 

	2.    Als Vorsteuer abziehen bzw. einsparen lassen sich bereits heute
die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich
als Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern
lässt, Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv
und von sehr viel mehr genutzt werden als heute. 

 Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der
Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen
abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine
höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im
Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis
wie im heutigen Erwerbsteuersystem.   

	Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...)
reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren. 

 Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze
und der Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die
Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet
werden. Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch
übermäßiger Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel
etc. subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können.


 Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des
Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden
selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt.
Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie
z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert
die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort
MWST bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht.
Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für
Schein-Geschäfte. 

 All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer,
s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in)
der westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist. 

	3.    Schwarzarbeit wird bei 100 % MWST besonders interessant.
Welcher Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die
Konkurrenz zu Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein
Chance haben dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in
Schwarzarbeit, Selbst- und Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass
viele Handwerker oder Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit
mehr finden. Durch das Internet und andere Methoden wird eine rasch
wachsende Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei
Bedarf kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem
Wert der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede
der Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch
Bitcoins [16] oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch
wachsenden grauen Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge
anfallen. Welcher Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt
einkaufen oder verkaufen? 

 Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant
werden, denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen
werden. Wenn das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es
dann so niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben,
wird eher „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch
das Ergebnis dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute
jemand, der einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt,
diesen bei der Einkommensteuererklärung angibt. 

	4.    Lawinenartige Belege-Bürokratie: Bereits heute muss das
Finanzamt bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder
Nebenerwerb Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind.
Dass dabei Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend
ausgestellt werden, ist gängige Praxis. Belletristik wird als
Fachbuch, Schulhefte als Büromaterial angegeben usw. Eigentlich
müsste der Fiskus all diese Belege auf ihren Wahrheitsgehalt
überprüfen. Bei manchen Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch
stichprobenartig. Mit der Fülle der eingereichten Belege wird er
schon heute kaum fertig. Bei einem MWST.-satz von 100 % ist zu
erwarten, dass sehr viel mehr Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb
als Unternehmer oder Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle
von Belegen zum Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte
hoffnungslos sein. 

 Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig vorbei.
Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach Einführung
der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter erheblich in
Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder Betriebsprüfung
werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die Finanzämter so
weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der Rechnungstellung auf die
Rechnung genau zu erkennen. Die Programme werfen dem Finanzamt jede
Abweichung auf den Tisch.
 Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug
das Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt
(z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen,
Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden. 

	5.    Auslandsurlaub: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu
entgehen, ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze
gelten. Wenn man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger
gekaufte Waren auch dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt,
profitiert man von denen, die zu Hause geblieben sind und die 100 %
MWST bezahlen. Was spricht eigentlich dagegen, das ganze Jahr im
Ausland Urlaub zu machen und nur pro forma einen inländischen
Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin zu beziehen? 

	o    Man muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer
Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich
sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck
usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu
persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt
oder bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird
man natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen. 

	o    Oder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket
für eine Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST
bezahlen oder bekommt man das im Ausland billiger? 

	Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die
konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt. 

	6.    Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze verursachen bereits heute
in Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe,
Schmuggel, Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten
usw....) Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze
zu harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das
Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden. 

 Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das
können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.

	7.    Vermögensgüter (Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben
vielen anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der
Mehrwertsteuer (§ 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere
vermögensähnliche Gegenstände ist speziell in §1b speziell
geregelt, ab wann wann sie als Fahrzeuge anzusehen sind und unter
welchen Bedingungen sie als neu gelten und damit MWST.-pflichtig sind.
Umsätze zwischen Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln,
Kleidern oder Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw.
Natürlich ist eine derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B:
auch die Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus
anderen Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass
ein solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist. 

 Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell
beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den
Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System
ist. Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs-
oder Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei
Exporten oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine
ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der
Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch
motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe
http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf
[17] ab S. 23.   

	8.    Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen ist die
Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein
Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark
interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen
runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und
Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von
Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den
Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen
Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den
2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das
Übernachtungen im Hotelgewerbe demonstriert wurde. 

 All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische
Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch
lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als
Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt
ist damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)

	9.    Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino sehr anschaulich
und suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die
Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses
angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser
Darstellung dabei einige Behauptungen aufgestellt, die so nicht
stimmen, z.B.: 

	o    Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr
hinterzogen werden kann. Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das
Gegenteil richtig. 

 Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch
nicht gelungen ist. S.o.

	o    Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST
einfließt. Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen +
Zinsen. Maschinen werden zu fast 100% von Menschen erfunden,
entwickelt und produziert. Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden
die Maschinen entsprechend billiger, zumal auch andere Steuern (z.B.
Gewinn und Ertragssteuern) entfallen. Also sind Abschreibungen und
Zinsen entsprechend niedriger. Diese werden dann mir 100% MWST höher
als heute belastet. Auch hier wird in den 100% MWST lediglich das
nachgeholt, was bisher vorher besteuert war. 

 Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die
Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit
Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls
Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
 Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung
statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe
ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum
Umdenken zu tun.  

	o    Die MWST ist leicht zu kontrollieren. Das Video zeigt das
Gegenteil. Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er
beim Gast ankommt, fällt keine MWST an. Dieses Beispiel zeigt die
Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet
und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an.
Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der
tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast
den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den
Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat? 

 Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für
weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und
Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen
durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher
Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat
bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
 Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der
Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und
Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür
erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber
das wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust
durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der
Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die
Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat
der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer
bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst
Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer.


	Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen
zu haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen
und freue mich, von Ihnen zu lesen. 

	______________ 

	Zitatende 

	Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine
Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte
und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten
gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch
nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in
einer gesonderten Mail äußern. 

	Mit freundlichen Grüßen 

	Verena Nedden 

	Von: Debatte-Grundeinkommen
[mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] Im
Auftrag von Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
Gesendet: Montag, 2. März 2015 22:37
An:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	hi Peter,     

	In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie
400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten
der Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu
staffeln?      

	zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in
http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2 [18]
ausführlich Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine
Differenzierung der MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also
kaum Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser
Finanzierung - im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen
akkumulieren. Besser geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.  

 In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen
Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir
bei 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische
Probleme.     

	Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst.
Willst Du ich mit der Oberschicht in der Mitte treffen? oder willst Du
Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig
unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die
Unter und Mittelschicht zu ertrotzen?    

	Bernd    

	Gesendet: Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An: "debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.   

	Moin Andreas und Nina 

	ja ganz genau. 

	Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls 

	1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für
alle, also auch Kinder, Kranke und Rentner 

	2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf
hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und
Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle
Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je
gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze) 

	3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung,
die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-,
Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde
koordiniert erfolgt 

	4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel,
Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen


	5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen
Transferzahlungen für aktive und passive Leistung (also aktuelle und
frühere oder ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw
zu investiven Zwecken verwendet werden 

	6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit
durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die
MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in
analoger Weise 

	Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur
Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.? 

	mfG 

	Peter 

	-----Original-Nachricht----- 

	Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele
Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen. 

	Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100 

	Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de> 

	An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 

	Hallo Andreas,     

	richtig gedacht.     

	Nina

	-- 
ninayagami at web.de   

	Gesendet: Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
Von: "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen"
<debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
An:debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Betreff: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika.
BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.     

	Hallo

 nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
 in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990
nachgespielt werden,

 fiel mir folgender Vergleich ein :

 Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus
politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
 Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht
in jedem kapitalistischen Land)

 Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das
Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes)
bekommen?

 Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest
die politische Macht zu nehmen.
 Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die
politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war
gemäß Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.

 Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.

 Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf
(Gewalt) durch Demokratie (Reden).

 Kurz :
 Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
 Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren
Reichtum zu behalten).

 Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.

 IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.

 Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...

 Kurz :
 Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr
ihren Reichtum zu lassen.
 Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die
Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu
finanzieren.

 Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.

 Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit
Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den
Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts
anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale
werfen könnten.

 Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie
werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
 Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu
entmachten.

 Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.

 VG
 Andreas S.

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