[Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)

Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
So Mär 8 10:11:55 CET 2015


Macht ruhig weiter so, liebe Leute, ordentlich Klassenkampf.
Dann wirds da bGE ein gesamtgesellschaftliches Konzept jedenfalls nie geben.

Und welche ein Niveau: "irgend ein Reicher". Da wird offenbar überhaupt 
nicht begriffen, dass jemand, der solche begriffe hier benutzt, selbst 
global gesehen zu den Reichen gehört.

Man, Mann, Mann

Arfst

Am 06.03.2015 um 19:11 schrieb Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen:
> Sehr geehrte Frau Nedden,
> Ich glaube nicht, dass irgend ein Reicher sich Ihnen zu liebe an Ihre 
> Vorgaben halten würde. Haben sie sich einmal die Entwicklung der 
> Managergehälter der letzten 20 Jahre angeschaut? Sie sind völlig 
> unabhängig von den Gewinnen oder den Mitarbeiterentgelten ihrer 
> Unternehmen um 100% bis 200 % gestiegen. Andere Reiche sind keine 
> Manager sondern haben Zinseinkünfte. Warum sollten diese darauf 
> verzichten, nur weil Sie das gerne so hätten.
> Auch verstehe ich nicht, ob sie die wirklich die Einkommensteuer 
> abschaffen wollen. dann müssen Sie auch die Abgeltungssteuer und die 
> Körperschaftsteuer abschaffen, da sonst Personenegesellschaften 
> gegenüber Kapitalgesellschaften massiv benachteiligt würden. Ich habe 
> Ihren Vorschlag so verstanden, dass sie die Körperschaftsteuer von 15% 
> auf 50 % erhöhen um sie für Inländer abzuschaffen bzw. rück zu 
> erstatten. Was ist nun ihr Vorschlag? Bei der Rückerstattung bekommt 
> der Reiche also den vollen Betrag.
> Aber selbst wenn alle Reichen so nett wären, ihren Geboten zu folgen: 
> Sie könnten selbst mit ihren 50% des früheren Einkommens (bzw. dem 
> alten Nettoeinkommen) von Ihnen ungehindert Vermögen akkumulieren, 
> steuerfrei vererben und auch für ihre Enkel und Kindeskinder könnten 
> das Kapital weiter akkumulieren. Toll.
> Mich würde interessieren, ob irgwendein Debattenteilnehmer Ihre 
> Konstruktion und ihre vielen neuen Steuern nachvollziehen kann, z.B. 
> bei Mieten und Immobilienvekäufen. Ich habe wirklich versucht, zu 
> verstehen, was Sie vorschlagen. Bisher sehe ich nur komplizierte und 
> völlig unklare, teilweise aus der Luft gegriffene Behauptungen oder 
> formale Ausreden, z.B dass Schwarzkonsum keine Schwarzarbeit ist.
> Nicht mal am einfachen Beispiel des Frisörs können sie mir zeigen was 
> Sie vorschlagen, damit die Sozialkonsumsteuer nicht umgangen wird. Der 
> Materialeinsatz des Frisörs fliegt nicht auf, denn wer will beweisen, 
> wieviel Haarspray er welchem Kunden aufsprüht oder wieviele Kunden er 
> mit seiner Schere die Haare schneidet. (Natürlich wird er bei ein paar 
> Kunden eine Rechnung schreiben, damit die Sache nicht auffliegt).
> Ich glaube nicht, dass angesichts der enormen Gewinnmöglichkeiten des 
> Schwarzkonsums "/wegen der größeren Transparenz der Konsumbesteuerung 
> und des bedingungslos ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht 
> psychologisch und moralisch der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke 
> gegenüber einer egoistischen Betrugseinstellung durchsetzen könnte/." 
> Da machen Sie sich aber gewaltige Illusionen. Und eine größere 
> Transparenz sehe ich nicht. Ich verstehe nicht mal, was sie so alles 
> vorschlagen. Versteht jemand anderes das alles Bestätigt er auch die 
> /größere Transparenz/?
> Wieso sind/"d//ie staatlichen Mindereinnahmen sind bei 
> gleichbleibender Betrugsquote in beiden Systemen gleich hoch"?/ Bei 
> Schwarzarbeit bezahlt der Schwarzarbeiter nicht nur keine 
> Einkommensteuern, sondern kann überdies noch ALGII bekommen. Er muss 
> halt nur ein bischen aufpassen, dass er nicht erwischt wird. Also 
> macht er nur Nachbarschafthilfe oder so.
> Sie haben betont, dass Sie bei irgendwelchen Gremien zu Steuerreform 
> mitgewirkt haben. *In Steuerreformkommissionen sitzen Experten, die 
> viel von Steuern verstehen. Vor allem Juristen. Jeder kennt sein 
> Spezialgebiet. Kaum einer überblickt das Ganze oder gar die Wirkungen 
> von steuerlichen Bestimmungen auf die Wirtschaft. Und: Experten leben 
> davon, dass die Dinge kompliziert und unverständlich sind. Sonst wären 
> sie ja überflüssig. Von ihnen ist keine Unterstützung zu erwarten! 
> Eher zu befürchten. *
> Sie bestätigen mit Ihren Ausführungen diesen Abschlusssatz aus dem 
> Prospekt bzw. Flyer.
> Mit freundlichen Grüßen Dr Bend Starkloff
> PS. Welche Verfassungsmäßigen Bedenken haben Sie gegen die 
> Staatsbürgersteuer vogrtragen?
> Dr. Bernd Strarkloff
> *Gesendet:* Donnerstag, 05. März 2015 um 00:09 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" 
> <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Zu Bernds Kritik an 
> Mehrwertsteuer und Sozialkonsumsteuer (ehemals: Machtkampf. Beispiele 
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.)
>
> Sehr geehrter Herr Dr. Starkloff,
>
> da Sie meine Argumente bisher keinesfalls widerlegt haben, ich jedoch 
> die bisher fruchtlose Argumentation Ihnen gegenüber daher einstweilen 
> ruhen gelassenen habe, liegt eine etwaig vorhandene Peinlichkeit bei 
> Veröffentlichung des gesamten Mailverkehrs zwischen uns vielleicht 
> eher bei Ihnen. Diesen hatte ich bisher zu Ihrem Schutz weitestgehend 
> privat gehaltenen, ohne mich nun jedoch unnötig zeitintensiv zu Ihrer 
> Mehrwertsteuerkritik wiederholen zu wollen.
>
> Sind hier eigentlich die sich ergebenden verfassungsmäßigen Bedenken 
> debattiert worden, die ich Ihnen zur Staatsbürgersteuer dargestellt 
> habe? Ich muß gestehen, daß ich die Debatte auf dieser Liste über Ihr 
> Konzept wegen meiner grundsätzlichen Bedenken gegenüber dem Konzept 
> und der vorgesehenen Finanzierung des zudem bedingten Bürgergeldes 
> nicht durchgehend mitverfolgt habe.
>
> Zum Thema Reiche im Konsumsteuersystem möchte ich Ihnen und allen 
> Mitlesenden nochmals kompakt und vergleichend darstellen:
>
> 1.Der Reiche erhält wie alle anderen /im Einkommensteuersystem/ vom 
> allgemeinen Arbeitgeber-Gesamtaufwand oder vom Gewinn einer 
> Kapitalgesellschaft, an der er beteiligt ist, exakt die Hälfte 
> (Ausnahme: Spitzeneinkommen, denn der Spitzensteuersatz beträgt nur 
> 45% + SolZ, während Ausgaben für die soziale Sicherheit in diesen 
> Einkommensbereichen längst bezahlt sind). Hierin ist sein 
> Existenzminimum enthalten. Die andere Hälfte ist allgemeine 
> Erwerbsbelastung (Einkommensteuer + Solidaritätszuschlag + 
> Sozialversicherungsbeiträge /oder/ Körperschaftsteuer + allg. 
> Gewerbesteuer + Abgeltungsteuer + Solidaritätszuschlag). Vom 
> Arbeitnehmer-Brutto erhält er heute die Hälfte + Existenzminimum 
> (Ausnahme: Spitzeneinkommen, s.o.). Auch der Unternehmer zahlt so viel 
> Steuern und Versicherungsbeiträge gegen Krankheit und als 
> Altersvorsorge, daß ihm die Hälfte seines Einkommens zuzüglich des 
> Existenzminimums verbleiben. Bei Produktverkauf wird auch auf den 
> Netto-Lohnanteil 19% Umsatzsteuer erhoben. Die Gesamteinnahme aus dem 
> Arbeitgeber-Gesamtaufwand beträgt daher im Erwerbsteuersystem 119% des 
> Nettolohns. Auch Unternehmer behalten heute von ihrem Gewinn das 
> Existenzminimum steuerfrei und geben darüber hinaus 50% für 
> Einkommensteuer und soziale Sicherung aus, während der Staat zuvor 
> bereits 19% auf den Erlös, aus dem der Gewinn resultiert, an 
> Umsatzsteuer einnahm. Die Staatsquote beträgt hinsichtlich des 
> Netto-Gewinns eines Unternehmers daher ebenfalls 119%. Genauso verhält 
> es sich bei Kapitaleinkünften, denn zu den diversen allgemeinen 
> Erwerbsteuern auf Kapitaleinkünfte, die zusammen exakt 50% des Gewinns 
> betragen, wurden aus dem Produktverkauf, der diesen Gewinn 
> realisierte, bereits 19% Umsatzsteuer eingenommen. Die Staatsquote 
> beträgt heute also 119% in Bezug auf die Nettodividende eines 
> Anteilseigners.
>
> 2.Der Reiche erhält wie alle anderen /im Konsumsteuersystem/ das 
> bisherige Netto ohne das darin enthaltenen Existenzminimum, denn das 
> bekommt er als bGE. Die Ausnahme bei Spitzeneinkommen im 
> Erwerbsteuersystem fällt ersatzlos weg, so daß grundsätzlich 
> staatliche Mehreinnahmen in Höhe von 2,525% auf Spitzeneinkommen durch 
> die sie ersetzende Sozialkonsumsteuer zu erwarten sind. Es gibt kein 
> Arbeitnehmer-Brutto mehr, was sich vom Netto unterscheidet, denn die 
> bisherige Erwerbsbelastung wird durch Sozialkonsumsteuer ersetzt. 
> Diese fällt nicht bei Erwerb von Einkommen, sondern bei Kauf eines 
> Produkts an. Daher wird aus einem monatlichen Brutto von 10.000,- € = 
> 5.696 € im Erwerbsteuersystem ein Brutto = Netto von 5.000,- € im 
> Konsumsteuersystem, während ein Grundeinkommen von derzeit 696,- € 
> bedingungslos ausgezahlt wird. Der Staat erhält auf diese Weise 119% 
> des Nettolohns. Der Arbeitgeber hat dann nur noch die Hälfte an 
> Arbeitnehmeraufwand, muß aber bei Produktverkauf die eingenommene 
> Sozialkonsumsteuer an das Finanzamt abführen. Versucht ein 
> Unternehmen, im Konsumsteuersystem den Gewinn ins Ausland abzuführen, 
> bleibt dies einkommensteuerlich folgenlos, den die ist abgeschafft; 
> die Sozialkonsumsteuer bleibt hingegen jedenfalls im Inland, denn sie 
> folgt dem Herkunftsland- und nicht dem Bestimmungslandprinzip. Im 
> Ausland müßten deutsche Kapitalerträge, die dann auf die heutige 
> Nettodividende reduziert sind, da sie nicht mehr erwerbs- sondern die 
> Produkte der dahinterstehenden Erwerbs- oder Maschinenarbeit nun 
> konsumbesteuert werden, dann für den Anteilseigner steuerfrei bleiben, 
> aber dem einkommensteuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegen.
> Im Konsumsteuersystem nimmt der Staat daher insgesamt pro 
> steuerpflichtigem (= nicht hilfebedürftigen) erwerbstätigen 
> Erwachsenen 696,- € ggf. und dessen Ehegatten/LebenspartnerIn mehr als 
> heute ein und kann dies als bGE ausschütten.
>
> Im Bereich der Minijobs und der Gleitzone kommt dieses Verhältnis 
> übrigens nicht hin. Bei Minijobs werden derzeit nur 30% auf den 
> Nettolohn fällig, während die Quote sich bis Ende der Gleitzone bei 
> 850,- € brutto allmählich auf 50% erhöht. Der Staat verzichtet an 
> dieser Stelle auf _<_20% der allgemeinen auf das Netto entfallenden 
> Einnahmen zugunsten des Gewinns der Arbeitgeber oder günstigerer 
> Konsumpreise (Stichwort: Geiz ist geil!). Diese Lücke sollte für eine 
> Gesundung des Kreislaufs geschlossen werden, wodurch sich zwar die 
> Preise entsprechend verteuern würden, aber auch mehr Geld für ein 
> höheres Grundeinkommen eingenommen werden könnte. Dies gelingt mit 
> einer ausnahmslosen Konsumbesteuerung. Gemindert werden die 
> Mehreinnahmen dann allerdings durch die heutige Überbeanspruchung von 
> Existenzgründern, die bei Konsumsteuer glücklicherweise entfiele, 
> während aus dem Nettoeinkommen eines teuer bezahlten Managers 
> Mehreinnahmen zu erwarten wären (s.o.).
>
> Den begrifflichen Unterschied zwischen sog. Schwarzarbeit und sog. 
> Schwarzkonsum habe ich bereits versucht, Ihnen darzulegen:
>
> Im Einkommensteuersystem gibt es zeitgleich Schwarzumsatz und 
> Schwarzarbeit, denn der Erwerb aus der Arbeit wird weder bei der Lohn- 
> oder Einkommensteuer noch bei Sozialversicherungsträgern angemeldet 
> und auch der Umsatz wird bei Betrug nicht in der Umsatzsteuererklärung 
> erscheinen. (Meistens jedoch der dahintersteckende Materialaufwand, 
> wodurch die Sache dann häufig auffliegt!)
>
> Im Konsumsteuersystem gibt es nur noch Schwarzkonsum bzw. –umsatz, der 
> bei der Konsumsteuererklärung in betrügerischer Absicht dann 
> verschwiegen wird. Schwarzarbeit gibt es hingegen dann nicht mehr, 
> weil es keine Einkommensversteuerung und einkommensabhängige 
> Sozialversicherung mehr gibt.
>
> Die staatlichen Mindereinnahmen sind bei gleichbleibender Betrugsquote 
> in beiden Systemen gleich hoch, wobei sich wegen der größeren 
> Transparenz der Konsumbesteuerung und des bedingungslos 
> ausgeschütteten Grundeinkommens vielleicht psychologisch und moralisch 
> der gemeinschaftliche Fairness-Gedanke gegenüber einer egoistischen 
> Betrugseinstellung durchsetzen könnte.
>
> Die deutsche Finanzverwaltung prüft übrigens bereits heute und in 
> Zukunft durch die neuen GoBD noch besser mit edv-technisch und 
> finanzmathematisch bestens ausgerüsteten Prüfern und Computern den 
> Umsatz eines Unternehmens und ist mittlerweile in der Lage, jede 
> Unregelmäßigkeit herauszufinden.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Verena Nedden
>
> ______________________________________
>
> Stell dir vor, es ist Einkommen, und alle haben es!
>
> _www.konsumsteuersystem.de_ <http://www.konsumsteuersystem.de/>
>
> *Von:*Debatte-Grundeinkommen 
> [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im 
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Dienstag, 3. März 2015 15:34
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele 
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Sehr geehrte Frau Nedden
>
> Da ich seit vier Wochen auf eine Antwort von Ihnen warte, habe ich mir 
> gestattet, unsere Diskussion so fair wie mir möglich, in 
> http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1 einzubringen. 
> Ich verzichte hier auf Wiederholung meiner Widerlegung Ihrer Argumente 
> vom 15.01.2015, auch weil ich Ihnen diese Peinlichkeiten ersparen 
> möchte. Sie haben nämlich ausdrücklich auf die Vertraulichkeit ihrer 
> EMails hingewiesen Wenn Sie mich davon entbinden, würde ich draus 
> zitieren.
>
> Da Sie hier such außerhalb unserer EMail-Diskussion behaupten, die 
> Reichen würden nur die Hälfte des Einkommens bekommen, wie heute 
> Brutto, so vermisse ich dazu jede Begründung. Was sollte sie daran 
> hindern?
>
> Schwarzarbeit ist jede Form der Steuerhinterziehung. Wenn mir z.B: ein 
> Friseur ohne Rechnung die Haare scheidet, ist das Schwarzarbeit. Er 
> bekommt von mir dann schwarz z.B. 75% des offiziellen Listenpreises. 
> also 25% mehr als bei einem offiziellen Haarschnitt und ich spare 
> ebenfalls 25%. Das ist ein massiv Anreiz für den Friseur und mich, die 
> Sozialkonsumsteuer zu umgehen.
>
> Auf Ihre weiteren Klärungsvesuche bin ich gespannt.
>
> Mit freundlichen Grü0en,
>
> Dr. Bernd Starkloff
>
> *Gesendet:* Dienstag, 03. März 2015 um 01:04 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" 
> <debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de>
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele 
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Hallo Herr Starkloff,
>
> wenn Sie in 2. behaupten, daß MWST nicht taugt, möchte ich 
> widersprechen. Ich hatte mit Ihnen bereits außerhalb der Liste per 
> Mail darüber debattiert und bin erstaunt, daß nicht ein Argument in 
> Ihrem Text „warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt“ unter dem 
> dortigen Link: wie gezeigt 
> <http://www.staatsbuergersteuer.de/Diffusion.htm#5.1.3.1> aufgenommen 
> und zumindest diskutiert wurde. Auch dürfen die Reichen bei dieser 
> Finanzierung zwar steuerfrei Vermögen – und zwar in der Höhe wie heute 
> nach Abzug der Steuern – akkumulieren. Sie haben dann brutto = netto 
> schlicht nur noch die Hälfte an Einkommen, was sie akkumulieren könnten.
>
> Ich zitiere aus dem o.g. Mailverkehr vom 15.01.2015:
>
> Zitatanfang:
>
> ____________
>
> Ihre Kritikpunkte habe ich insgesamt bereits widerlegt. Im Einzelnen:
>
>
>           Warum die MWST zur Finanzierung nicht taugt
>
> Zur Finanzierung des BGE wird z.B. im Dokumentarfilm über die Idee des 
> bedingungslosen Grundeinkommens 
> <http://www.youtube.com/watch?feature=endscreen&v=gEsKRsjou5k&NR=1> 
> versucht, die Mehrwertsteuer als das geeignete universelle 
> Finanzierungsinstrument darzustellen. Dieser Ansatz erscheint sehr 
> verlockend, da man dann scheinbar die gesamte Problematik der 
> Besteuerung des Einkommens über Bord werfen kann. So einfach geht das 
> aber nicht.
>
> 1.Was ist mit Steuern auf den Gewinn oder andere Kapitalerträge? In 
> der Konsequenz sind diese dann ebenfalls abzuschaffen.
>
> So ist es. 
> Siehe:_http://www.konsumsteuersystem.de/kurz_und_knapp/index.php_und 
> ausführlich_http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf_. 
> Diese Arbeit untersucht, ob die gesamte Erwerbsbelastung tatsächlich 
> wegfallen kann.
>
> 2.Auch die Körperschaftssteuer müsste abgeschafft werden, da sonst 
> alle Kapitalgesellschaften gegenüber Personengesellschaften 
> benachteiligt wären.
>
> s.o.
>
> 3.Muss man zum Ausgleich nicht eine Vermögens- und Erbschaftssteuer 
> einführen? Wie wären diese progressiv zu staffeln? Muss das Vermögen 
> jedes Jahr bewertet werden? Wie soll dies kontrolliert werden?
>
> Nein, dies ist nicht erforderlich. Anstelle der Einkommensteuer und 
> Sozialversicherungsabgaben habe ich die Sozialkonsumsteuer konzipiert. 
> Erbschaftsteuer ist eine Art Einkommensteuer im besonderen Fall der 
> Erbschaft. Vermögensteuer ist eine Substanzsteuer, die eben die 
> Substanz des Vermögens auch auffrisst. Wenn eine Steuer ein bGE 
> finanzieren soll, muß sie aus einer dauernd sprudelnden Quelle 
> genommen werden. Wenn ein Steuersystem die Wirtschaftskreisläufe 
> geschlossen hält, kann und sollte ein bGE aus dem laufenden 
> Produktionswert eingenommen und ausgeschüttet werden.
> Ist es zudem wünschenswert, eine Steuer progressiv zu staffeln? Bitte 
> beachten Sie hierzu, daß die heutige Einkommensteuer nur deshalb 
> progressiv gestaltet ist, damit die Steuer zusammen mit den 
> Sozialversicherungsabgaben exakt 50% des Einkommens beträgt. (Siehe in 
> der Übersicht: 
> _http://www.konsumsteuersystem.de/wesentliches_in_kuerze/berechnungen/nachweis_der_50igen_allgemeinen_erwerbsbelastung_/index.php_ 
> und mit rechnerischem Nachweis 
> _http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf_ab 
> S. 71). Erst bei Spitzeneinkommen liegt die Quote heute etwas 
> darunter. Um eine Verteilung innerhalb der Bevölkerung zu 
> beschleunigen, wäre natürlich eine progressive Steuer denkbar. Sie 
> birgt aber auch immer das Problem der Abwanderung der 
> Bevölkerungsgruppe, die besonders belastet ist. Zudem dürfte das 
> Bundesverfassungsgericht bei ungleich hoher Belastung nicht 
> mitspielen. Mir kommt es daher auf die allgemeine Besteuerung an, die 
> eine egalitäre Belastung vorsieht, während Subventionen bei Mehrbedarf 
> oder eine besondere Besteuerung auch gesondert geregelt werden sollten.
>
> 4.Importwaren aus Herkunftsländern werden dort von der MWST 
> freigestellt und dafür vom Importland mit der vollen MWST belastet, 
> auch wenn dies, wie z.B. bei Rohstoffen oder Maschinen erst beim 
> Verkauf der damit hergestellten Produkte passiert. In den Importwaren 
> stecken im Gegensatz zu inländischen Waren noch die höheren Löhne, 
> weil von diesen noch Lohnsteuern abgehen, und andere Steuern, die im 
> Herkunftsland nicht abgeschafft sind. Inländische Waren hätten einen 
> erheblichen, unfairen Wettbewerbsvorteil. Werden die Herkunftsländer 
> sich das gefallen lassen?
>
> Hier bin ich anderer Auffassung als Dr. Hardorp und Götz Werner. Die 
> Sozialkonsumsteuer ist nach dem Herkunftslandprinzip konzipiert, damit 
> der Hauptteil der Steuern und Abgaben wie heute bei Einkommensteuer 
> und sozialer Sicherung im Inland bleibt, denn sonst würde das 
> Wirtschaftsgefüge ins Wanken geraten und die EU-Mitgliedsstaaten eine 
> Wettbewerbsverzerrung anklagen. Zudem wäre Deutschland innerhalb eines 
> Jahres bankrott. Auch für die Umsatzsteuer wäre das 
> Herkunftsland-Prinzip das fairere, konnte sich aber mangels starker 
> Lobby bis heute nicht in der EU durchsetzen. Siehe zur Problematik 
> meine Diskussionsbeiträge im Bürgerforum: 
> _http://www.buergermeinungen.de/forum/dilthey-modell-zum-bge/12601-degressive-wirkung-der-mwst?start=30#13046_ 
> und folgende Beiträge. Auch wäre mit der Sozialkonsumsteuer die 
> Angliederung an die anderen EU-Staaten gewährt. Der erhebliche 
> Wettbewerbsvorteil ist damit nicht gegeben, zumal die Kaufkraft und 
> die Preise beim gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem im Vergleich zu 
> heute gleich bleiben (siehe hierzu 
> _http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx_).
>
> Das Konzept der Mehrwertsteuer hat viele Schwächen, die bei einer 
> Universalsteuer verschärft zum Tragen kämen:
>
> 1.Auf *80 % -100 %* müsste der MWST.-satz erhöht werden. Im genannten 
> Dokumentarfilm wird von einem Mehrwertsteuersatz von 100% ausgegangen. 
> Da die Waren, die vom BGE gekauft werden nach der MWST, also erheblich 
> teurer sind als heute, ist ein BGE von z.B. 1000 €/Monat nur Waren 
> kaufen, für die heute 500 - 700 €/Monat gekauft werden können, bzw. 
> *1000 € im BGE entsprechen dann 500 bis. 600 €* heutiger Kaufkraft.
>
> Dies ist nicht der Fall. Siehe: 
> _http://konsumsteuersystem.de/bGE_Finanzierung.ppsx_! Kaufkraft und 
> Preise bleiben gleich. Die Sozialkonsumsteuer ersetzt die bisherige 
> Erwerbsbelastung. Das Netto ist daher geringer als heute. Auf das 
> geringere Netto wird die Sozialkonsumsteuer erhoben. Der Preis ist 
> dann so hoch, wie der heutige Netto-Produktpreis. Mit 
> Umsatzkonsumsteuer in Höhe der heutigen Umsatzsteuer bleibt es beim 
> heutigen Bruttopreis.
>
> 2.Als *Vorsteuer abziehen* bzw. einsparen lassen sich bereits heute 
> die MWST bei Ausgaben für Bücher, PC, Telefon usw. indem man sich als 
> Selbstständiger oder Gewerbebetrieb im Nebenerwerb versteuern lässt, 
> Diese Möglichkeit wird bei höheren MWST-Sätzen attraktiv und von sehr 
> viel mehr genutzt werden als heute.
>
> Dies ist nicht der Fall. Den Nettoaufwand wird der Unternehmer in der 
> Bilanz oder Einnahmen-Überschuss-Rechnung von seinen Einnahmen 
> abziehen. Er zahlt darauf dann auch keine 50% Erwerbsbelastung. Eine 
> höhere Nutzung von höheren Vorsteuerabzugsbeträgen im 
> Konsumsteuersystem führt daher zu dem selben rechnerischen Ergebnis 
> wie im heutigen Erwerbsteuersystem.
>
> Schon heute gelten für bestimmte Waren (Bücher, Lebensmittel ...) 
> reduzierte MWST.-sätze, um diesen Anreiz zu reduzieren.
>
> Der Hintergrund für die Einführung der ermäßigten Steuersätze und der 
> Steuerbefreiung war ein sozialpolitischer. Hiermit sollte die 
> Bevölkerung in der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse entlastet werden. 
> Der Schuss ging nach hinten los, denn hierdurch wird auch übermäßiger 
> Wohnraumkonsum und der Konsum hochwertiger Lebensmittel etc. 
> subventioniert, was sich in der Regel nur Reiche leisten können.
>
> Bei 100% MWST wird jeder versuchen in den Genuss des 
> Vorsteuerprivilegs kommen und er selbst oder sein Ehepartner werden 
> selbstständig tätig z.B. als Berater, Automechaniker oder Gastwirt. 
> Wenn die entsprechenden Leistungen von der MWST befreit sind, weil sie 
> z.B exportiert werden, muss er selbst keine MWST bezahlen und kassiert 
> die Vorsteuerabzüge. Ob der Kunde der Leistung im Exportland dort MWST 
> bezahlen muss oder dies umgehen kann, interessiert ihn nicht. 
> Vielleicht findet er auch entsprechende Partner im Ausland für 
> Schein-Geschäfte.
>
> All dies passiert heute schon mit Einkommensteuer und Umsatzsteuer, 
> s.o. Mir scheint, daß hier eher das eigene und kollektive Ego (in) der 
> westlichen Gesellschaft die Ursache des Problems ist.
>
> 3.*Schwarzarbeit*wird bei 100 % MWST besonders interessant. Welcher 
> Friseur stellt noch Rechnungen aus? Zumal er gegen die Konkurrenz zu 
> Familienmitgliedern oder Freunde des Kunden kaum ein Chance haben 
> dürfte. Ähnlich werden viele Leistungen in Schwarzarbeit, Selbst- und 
> Nachbarschaftshilfe, erbracht, so dass viele Handwerker oder 
> Dienstleister keine regulär bezahlte Arbeit mehr finden. Durch das 
> Internet und andere Methoden wird eine rasch wachsende 
> Tauschwirtschaft entstehen, und so die MWST ausgehebelt. Bei Bedarf 
> kann man sich auch wechselseitig Rechnungen ausstellen, die dem Wert 
> der Tauschwaren nur zu Bruchteilen entsprechen. Wertunterschiede der 
> Tauschwaren (oder bei Kauf den vollen Wert) kann man durch _Bitcoins_ 
> <http://www.welt.de/finanzen/article120823372/Zahlungen-mit-Bitcoins-sind-umsatzsteuerfrei.html> 
> oder anderes Kunst-Geld ausgleichen. In diesem rasch wachsenden grauen 
> Markt werden keine oder nur geringe MWST - Erträge anfallen. Welcher 
> Konsument wird dann noch auf dem regulären Markt einkaufen oder 
> verkaufen?
>
> Sorry, „Schwarzarbeit“ kann bei Konsumsteuer nicht interessant werden, 
> denn wo keine Belastung ist, muß auch nichts verschwiegen werden. Wenn 
> das eigene Einkommen nicht mehr versteuert wird, weil es dann so 
> niedrig ist, wie heute nach Abzug aller Steuern und Abgaben, wird eher 
> „Schwarzumsatz“ interessant. Auch hier ist rechnerisch das Ergebnis 
> dasselbe, denn es ist nicht davon auszugehen, daß heute jemand, der 
> einen Umsatz in der Umsatzsteuererklärung verschweigt, diesen bei der 
> Einkommensteuererklärung angibt.
>
> 4.*Lawinenartige Belege-Bürokratie*: Bereits heute muss das Finanzamt 
> bei Unternehmern und Selbstständigen im Haupt- oder Nebenerwerb 
> Ausgaben überprüfen, ob sie vorsteuerabzugsfähig sind. Dass dabei 
> Belege auch den Wünschen der Kunden entsprechend ausgestellt werden, 
> ist gängige Praxis. Belletristik wird als Fachbuch, Schulhefte als 
> Büromaterial angegeben usw. Eigentlich müsste der Fiskus all diese 
> Belege auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen. Bei manchen 
> Betriebsprüfungen kontrolliert er das auch stichprobenartig. Mit der 
> Fülle der eingereichten Belege wird er schon heute kaum fertig. Bei 
> einem MWST.-satz von 100 % ist zu erwarten, dass sehr viel mehr 
> Steuerpflichtige sich einen Nebenerwerb als Unternehmer oder 
> Selbstständiger zulegen und eine weitere Fülle von Belegen zum 
> Vorsteuer-Abzug vorlegen. Deren Überprüfung dürfte hoffnungslos sein.
>
> Diese Argumentation geht m.E. an der Realität vollständig 
> vorbei.Belege werden kaum noch beim Finanzamt eingereicht. Nach 
> Einführung der EDV sind die Kontrollmechanismen der Finanzämter 
> erheblich in Quantität und Qualität angestiegen. Bei jeder 
> Betriebsprüfung werden die Belege angesehen. Mittlerweile sind die 
> Finanzämter so weit, per EDV Unregelmäßigkeiten in der 
> Rechnungstellung auf die Rechnung genau zu erkennen. Die Programme 
> werfen dem Finanzamt jede Abweichung auf den Tisch.
> Bereits heute wird übrigens zur Vorbeugung von Umsatzsteuerbetrug das 
> Reverse-Charge-Verfahren in immer mehr sensiblen Bereichen genutzt 
> (z.B. Bauleistungen, Schrotthandel etc.). Es spricht nichts dagegen, 
> Konsumsteuer mit diesem Verfahren zu verbinden.
>
> 5.*Auslandsurlaub*: Eine Möglichkeit, hohen MWST.-sätzen zu entgehen, 
> ist der Einkauf in Ländern, in denen niedrige MWST.-sätze gelten. Wenn 
> man z.B. im Ausland Urlaub macht und dort billiger gekaufte Waren auch 
> dort konsumiert, und dabei vom BGE lebt, profitiert man von denen, die 
> zu Hause geblieben sind und die 100 % MWST bezahlen. Was spricht 
> eigentlich dagegen, das ganze Jahr im Ausland Urlaub zu machen und nur 
> pro forma einen inländischen Wohnsitz anzugeben, um das BGE weiterhin 
> zu beziehen?
>
> oMan muss nicht einmal Urlaub machen, es reicht ein kurzer 
> Auslandsaufenthalt. Bei selbst im Inland gekauften Waren kann man sich 
> sich beim Grenzübertritt für diese Waren (z.B. Rolex Uhren, Schmuck 
> usw.) die MWST erstatten lassen. Ob man diese Waren danach zu 
> persönlichen Utensilien erklärt und die (niedrigere) MWST bezahlt oder 
> bezahlen muss, sei dahingestellt. Bei Rückkehr ins Inland wird man 
> natürlich für persönliche Utensilien nichts mehr bezahlen.
>
> oOder wie sieht es mit dem Flug-, Eisenbahn-, Bus- ...-ticket für eine 
> Auslandsreise aus? Muss man das im Inland mit 100 % MWST bezahlen oder 
> bekommt man das im Ausland billiger?
>
> Dieses Argument hat sich durch gleichbleibende Preise und die 
> konzipierte Sozialkonsumsteuer, die im Inland bleibt, erledigt.
>
> 6.*Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze*verursachen bereits heute in 
> Europa erhebliche Probleme. (Grenzausgleich, Hotelgewerbe, Schmuggel, 
> Fernverkehr um Waren um zu deklarieren oder umzuarbeiten usw....) 
> Daher gibt intensive Bemühungen, zumindest die MWST.-Sätze zu 
> harmonisieren, um einen fairen Wettbewerb zu ermöglichen und das 
> Unterlaufen der MWST einigermaßen zu unterbinden.
>
> Ein Problem der heutigen EU-Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie.  Das 
> können die EU-Mitgliedstaaten nur gemeinsam lösen.
>
> 7.*Vermögensgüter*(Aktien, Kredite, Immobilien...) sind neben vielen 
> anderen Waren und Dienstleistungen sind auch von der Mehrwertsteuer (§ 
> 4 USTG) befreit. Für Fahrzeuge und andere vermögensähnliche 
> Gegenstände ist speziell in §1b speziell geregelt, ab wann wann sie 
> als Fahrzeuge anzusehen sind und unter welchen Bedingungen sie als neu 
> gelten und damit MWST.-pflichtig sind. Umsätze zwischen 
> Nicht-Unternehmern z.B. bei gebrauchten Möbeln, Kleidern oder 
> Kunstgegenständen sind nicht besteuerbar usw. Natürlich ist eine 
> derartige Steuer, die alle direkten Steuern (z.B: auch die 
> Erbschaftssteuer) ersetzt, für Personen, die Einkommen aus anderen 
> Quellen als Arbeit haben, höchst attraktiv. Kein Wunder, dass ein 
> solches Modell für Götz Werner höchst attraktiv ist.
>
> Mit den Steuerbefreiungen in § 4 UStG habe ich mich speziell 
> beschäftigt und auch bereits als ich das Steuerrecht lernte, den 
> Eindruck gehabt, daß hier eine Lücke bzw. Inkonsequenz im System ist. 
> Die Befreiungen und Ermäßigungen haben entweder mit Zahlungs- oder 
> Rüstungsmitteln zu tun, mit dem Bestimmungslandprinzip bei Exporten 
> oder mit Dingen des notwendigen Bedarfs und Sozialem. Meine 
> ursprüngliche Arbeit beschäftigt sich sehr intensiv mit der 
> Problematik und legt dar, warum der ursprünglich sozialpolitisch 
> motivierte Zweck nicht erfüllt wird. Siehe 
> _http://konsumsteuersystem.de/Das_gemeinschaftliche_Steuersystem-Stand_Juli_2012.pdf_ 
> ab S. 23.
>
> 8.*Wegen ihrer unterschiedlichen Sätze und Befreiungen*ist die 
> Mehrwertsteuer extrem kompliziert und voller Abgrenzungsprobleme. Kein 
> Wunder, dass sich Lobbies und Interessengruppen dafür stark 
> interessieren und versuchen, Einfluss zu nehmen. Warum unterliegen 
> runde Holzpfosten niedrigeren Steuersätzen als eckige, Maultiere und 
> Maulesel niedriger als Pferde und Esel, Heilbehandlungen von 
> Zahnärzten niedriger als Reparatur von Zahnprothesen? Man gewinnt den 
> Eindruck, dass sich Lobby und Politik hier einen 
> Klientel-Selbst-Bedienungsladen geschaffen haben,. wie es z.B. bei den 
> 2009 durchgeführten Änderungen MWST.-sätzen für das Übernachtungen im 
> Hotelgewerbe demonstriert wurde.
>
> All dies hat vorwiegend (auch schon längst überholte) historische 
> Gründe bzw. ist tatsächlich aktuell Lobbyarbeit. Mir wäre es auch 
> lieber, wenn die Sätze einheitlich wären und die Mehreinnahmen als 
> Teil-bGE an die Bevölkerung ausgeschüttet werden würde. (Insgesamt ist 
> damit schon das Prinzip der Konsumbesteuerung erklärt!)
>
> 9.*Das Video zeigt am Beispiel eines Cappuccino*sehr anschaulich und 
> suggestiv, wie die Mehrwertsteuer alle Steuern (z.B: die 
> Einkommensteuer), die vorher während des Produktionsprozesses 
> angefallen waren, in sich aufnimmt. Leider werden in dieser 
> Darstellung dabei einige /Behauptungen/ aufgestellt, die so nicht 
> stimmen, z.B.:
>
> o/Es gibt keine Schwarzarbeit mehr, weil ja keine Lohnsteuer mehr 
> hinterzogen werden kann./Wie schon in Punkt 3 gezeigt ist das 
> Gegenteil richtig.
>
> Ich bedauere, daß Ihnen das „Umdenken“ an dieser Stelle noch nicht 
> gelungen ist. S.o.
>
> o/Maschinen werden besteuert, da ihre Leistung in die MWST einfließt/. 
> Die Kosten der Maschinen sind ihre Abschreibungen + Zinsen. Maschinen 
> werden zu fast 100% von Menschen erfunden, entwickelt und produziert. 
> Zahlen diese keine Einkommensteuern, werden die Maschinen entsprechend 
> billiger, zumal auch andere Steuern (z.B. Gewinn und Ertragssteuern) 
> entfallen. Also sind Abschreibungen und Zinsen entsprechend niedriger. 
> Diese werden dann mir 100% MWST höher als heute belastet. Auch hier 
> wird in den 100% MWST lediglich das nachgeholt, was bisher vorher 
> besteuert war.
>
> Gemeint war nicht, daß Maschinen besteuert werden, sondern die 
> Produkte, die mit den Maschinen hergestellt werden. Zinsen werden mit 
> Sozialkonsumsteuer belastet, denn in Ihnen steckt heute ebenfalls 
> Erwerbsbelastung. Abschreibung ist lediglich
> Sie erkennen in diesem Absatz das Prinzip der Verbrauchsbesteuerung 
> statt Erwerbsbesteuerung, kleiden dies aber in Kritik. Insgesamt habe 
> ich den Eindruck, Ihnen fällt es schwer, den letzten Schritt zum 
> Umdenken zu tun.
>
> o/Die MWST ist leicht zu kontrollieren/. Das Video zeigt das 
> Gegenteil. /Fällt dem Kellner - Upps- der Cappuccino hin, bevor er 
> beim Gast ankommt, fällt keine MWST an/. Dieses Beispiel zeigt die 
> Problematik. Was ist, wenn der Kellner nur einen Tropfen verschüttet 
> und dann den Cappuccino selbst trinkt? Da fällt wohl keine MWST an. 
> Muss er dazu einen Tropfen verschütten? Wer kontrolliert, dass der 
> tatsächlich einen Tropfen verschüttet hat. Was ist, wenn er dem Gast 
> den Cappuccino schenkt statt ihn selbst zu trinken und ihm nur den 
> Cappuccino in Rechnung stellt, den der Gast vorher getrunken hat?
>
> Was passiert im heutigen System: Der Unternehmer hat Mehraufwand für 
> weniger Gewinn. Der Staat nimmt weniger Einkommensteuer und 
> Sozialversicherungsbeiträge vom Unternehmensgewinn ein. Die Einnahmen 
> durch die Lohnnebenkosten des Kellners bleiben dem Staat in gleicher 
> Höhe. Die Vorsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat der Staat 
> bereits erstattet. Ihm fehlen die Einnahmen von 19% Umsatzsteuer.
> Im gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem passiert folgendes: Der 
> Gewinn des Unternehmers ist um seine heutige Einkommensteuer und 
> Sozialversicherungsabgaben sowie sein Existenzminimum geringer. Dafür 
> erhält er bGE in Höhe des Existenzminimums (gerne auch höher, aber das 
> wird erst nach und nach der Fall sein.) Sein persönlicher Verlust 
> durch den Glasbruch etc. ist rechnerisch genauso hoch, wie vorher. Der 
> Staat nimmt weniger Sozialkonsumsteuer vom Produktumsatz ein. Die 
> Vorsteuer aus der Umsatzkonsumsteuer auf das Glas, den Kaffee etc. hat 
> der Staat bereits erstattet. Die Vorsteuer auf die Sozialkonsumsteuer 
> bekommt der Gastronom erst angerechnet (erstattet), soweit er selbst 
> Umsätze generiert. Insgesamt fehlen dem Staat 19% Umsatzkonsumsteuer.
>
> Ich hoffe, Ihnen mit meinen Erläuterungen ein wenig weiter geholfen zu 
> haben, Ihre Ressentiments gegenüber der Mehrwertsteuer abzubauen und 
> freue mich, von Ihnen zu lesen.
>
> ______________
>
> Zitatende
>
> Bei dieser Gelegenheit fand ich in Ihrem Text unter „Warum eine 
> Sozialkonsumsteuer zur Finanzierung nicht taugt“ einige fehlerhafte 
> und unzutreffende Darstellungen zum von mir konzipierten 
> gemeinschaftlichen Konsumsteuersystem, welches ich Ihnen offenbar noch 
> nicht verständlich darlegen konnte. Ich werde mich hierzu noch in 
> einer gesonderten Mail äußern.
>
> Mit freundlichen Grüßen
>
> Verena Nedden
>
> *Von:*Debatte-Grundeinkommen 
> [mailto:debatte-grundeinkommen-bounces at listen.grundeinkommen.de] *Im 
> Auftrag von *Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen
> *Gesendet:* Montag, 2. März 2015 22:37
> *An:* debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele 
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> hi Peter,
>
> In Stufe 1. bin ich ganz bei Dir, außer dass ich nicht verstehe, wie 
> 400 € gemeint sind: vermutlich meinst Du den Regelsatz ohne Kosten der 
> Unterkunft, die noch dazu kommen müssen. Wie wären diese zu staffeln?
>
> zu 2. MWST-Finanzierung habe ich in 
> _http://www.staatsbuergersteuer.de/Diskussion.htm#5.2.2_ ausführlich 
> Stellung genommen. Die MWST taugt nicht und Deine Differenzierung der 
> MWST- Sätze wird  umgangen werden, bringt also kaum 
> Finanzierungsbeiträge und die Reichen dürfen bei dieser Finanzierung - 
> im Gegensatz zu heute - steuerfrei Vermögen akkumulieren. Besser 
> geeignet ware da doch die Staatsbürgersteuer.
>
>
> In den anderen Punkten könnte ich Deinem pragmatisch-praktischen 
> Vorschlag unterstützen, wenn ich mir vorstellen könnte, was Du Dir bei 
> 3, 5 und 6 konkret gedacht hast. Ich sehe da noch praktische Probleme.
>
> Mir ist unklar, wie Du den Vorschlag von Andreas S. interpretierst. 
> Willst Du ich mit der /Oberschicht /in der Mitte treffen? oder willst 
> Du Ihnen eine BGE abtrotzen indem Du Ihr Vermögen jetzt völlig 
> unbesteuert zur weiteren Akkumulation überlässt, um ein BGE für die 
> /Unter und Mittelschicht /zu ertrotzen?
>
> Bernd
>
> *Gesendet:* Montag, 02. März 2015 um 12:41 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" 
> <_debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_>
> *An:* "_debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_" 
> <_debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_>
> *Betreff:* Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele 
> Südafrika. BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Moin Andreas und Nina
>
> ja ganz genau.
>
> Übrigens ist dein Vorschlag bereits Umsetzungsimpuls
>
> 1. Stufe einer BGE Einführung auf Hartz 4 Niveau z.B. 400 € für alle, 
> also auch Kinder, Kranke und Rentner
>
> 2. Finanzierung über MWSTsätze gestaffelt nach Nutzen z.B. 10  auf 
> hochwertig-nutzvolle Güter (Grundnahrungsmittel, Arznei und 
> Hilfsmittel) 20 % allg MWSTsatz 30 % Luxus 1 und 40% Luxus 2 auf alle 
> Produkte des realen BIP (etwa 70 Billionen €) und Finanzprodukte (je 
> gefährlicher und riskanter desto höher die MWSTsätze)
>
> 3. Auszahlung autonom, PCbasiert und controlled durch Fachabteilung, 
> die aus Zusammenschluß freigewordener Mitarbeiter der Arbeits-, 
> Kranken- und Rentenversicherung in neu zu gründender Behörde 
> koordiniert erfolgt
>
> 4. Nachhaltige Finanzierung durch demografischen Wandel, 
> Mitarbeiterabbau durch Nachbesetzen verrenteter, verstorbener Kollegen
>
> 5.BGE kan von Personal/ Kranken/Renten und sonstigen Transferzahlungen 
> für aktive und passive Leistung (also aktuelle und frühere oder 
> ersetzend) abgezogen werden und preismindernd wirken bzw zu investiven 
> Zwecken verwendet werden
>
> 6.Reorganisation der Gesellschaft hin zu Aufwertung Faktor Arbeit 
> durch Verringerung der Steuersätze auf Einkünfte um die 
> MWST-Mehrerlöse, Streichung der Steuerminderungstatbestände in 
> analoger Weise
>
> Was haltet Ihr von diesem pragmatisch-praktischen Vorschlag zur 
> Umsetzung/ Anstoß einer Umsetzung 2016 ff.?
>
> mfG
>
> Peter
>
> -----Original-Nachricht-----
>
> Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. 
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Intere ssen der Klassen.
>
> Datum: Wed, 14 Jan 2015 13:53:38 +0100
>
> Von: Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen 
> <_debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_>
>
> An: _debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_
>
> Hallo Andreas,
>
> richtig gedacht.
>
> Nina
>
> -- 
> _ninayagami at web.de_
>
> *Gesendet:* Montag, 12. Januar 2015 um 16:03 Uhr
> *Von:* "Debattenliste des Netzwerks Grundeinkommen" 
> <_debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_>
> *An:* _debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de_
> *Betreff:* [Debatte-Grundeinkommen] Machtkampf. Beispiele Südafrika. 
> BGE. Direkte Demokratie. Re: Interessen der Klassen.
>
> Hallo
>
> nachdem ich gestern den Film "Endgame" gesehen habe,
> in dem die Ereignisse in Südafrika von 1985 bis ca. 1990 nachgespielt 
> werden,
>
> fiel mir folgender Vergleich ein :
>
> Die Weißen in Südafrika = Die Oberschicht (Kapitalisten plus 
> politische Klasse in jedem kapitalistischen Land)
> Die Schwarzen in Südafrika = Die Masse (Mittelschicht, Unterschicht in 
> jedem kapitalistischen Land)
>
> Wie haben die Schwarzen zumindest das Wahlrecht, wenn auch nicht das 
> Ende von Armut (relativ zum Durchschnitt des afrikanischen Landes) 
> bekommen?
>
> Die Scharzen haben gedroht den Weißen notfalls mit Gewalt zumindest 
> die politische Macht zu nehmen.
> Die Weißen haben - aus Angst auch ihren Reichtum zu verlieren die 
> politische Macht abgegeben. Der Nachfolger-Staatspräsident war gemäß 
> Mehrheitswahlrecht ein Schwarzer.
>
> Dann kam es zu Gesprächen / Verhandlungen.
>
> Das Thema des Filmes ist somit Ersatz von gewaltsamen Klassenkampf 
> (Gewalt) durch Demokratie (Reden).
>
> Kurz :
> Die Schwarzen haben angeboten den Weißen ihren Reichtum zu lassen.
> Die Weißen haben angeboten die politische Macht abzugeben (und ihren 
> Reichtum zu behalten).
>
> Sie haben sich in dieser Mitte getroffen.
>
> IRA und Hamas haben sich für das Vorgehen des ANC interessiert.
>
>
> Übertragen auf die Lage in einem kapitalistischen Land ...
>
> Kurz :
> Die Unter- und Mittelschicht könnte der Oberschicht anbieten ihr ihren 
> Reichtum zu lassen.
> Die Oberschicht könnte der Unter- und Mittelschicht anbieten, die 
> Kosten für die Einführung des BGE (auf Höhe des jetzigen ALG II) zu 
> finanzieren.
>
> Beiden könnten sich in dieser Mitte treffen.
>
> Solange die Unter- und Mittelschicht der Oberschicht (mit 
> Reichtum-"Heiligenschein") - in allen Ländern - nicht droht, ihr den 
> Reichtum mittels Gesetzen oder Gewalt zu nehmen, haben sie nichts 
> anzubieten, was sie bei dem Machtkampf VErhandlung in die Waagschale 
> werfen könnten.
>
>
>
>
> Die jedes Jahr lesbaren Verbesserungen Richtung direkte Demokratie 
> werden auch durch einen Machtkampf und Verhandlungen erreicht.
> Die Drohung die widerspenstige Partei nicht zu wählen und somit zu 
> entmachten.
>
>
> Ohne Macht geht gegen die Mächtigen gar nichts.
>
>
> VG
> Andreas S.
>
>
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