[Debatte-Grundeinkommen] Grundeinkommen als Mittel zum Zweck
Agnes Schubert
Agne.s at gmx.de
Mi Mär 28 10:03:47 CEST 2012
Hallo Jörg,
Du schreibst: "So heißt es zum Beispiel, daß Gründe eigentlich immer versteckte Zwecke wiedergeben. Man sagt zwar "weil", aber meint "um" ("ich trinke, weil ich durst habe" - aber eigentlich meint man: "ich trinke, um das Durstgefühl loszuwerden"). Das ist insofern für ein Grundeinkommen interessant, wenn es um die Argumentation geht. Man kann zwar lange Gründe nennen, aber solange der (gemeinschaftliche) Zweck nicht erkennbar ist, wird es schwierig."
Der Satz bzgl. BGE lautet dann in etwa " Ich will ein BGE, weil *ich*
mir dieses und jenes davon verspreche"
Dein Problem fängt nicht beim Umstieg vom Grund zum Zweck an, sondern da
an, wo du es unbedingt gesellschaftlich betrachten willst. Zwecke
verstecken letztlich die Gründe nur hinter einem vermuteten oder aber
der Einfachheit halber angenommenen /freien Willen/.
Man kann der Gesellschaft Zwecke andichten wie man auch einem Stein oder
einem Sonnensystem eigene Zwecke andichten kann. Aber solcherlei
Zuordnungen braucht eben immer die Behauptung des freien Willens, die
Behauptung des Subjektes. Nun kann man sich schon sehr streiten, ob man
überhaupt einem Individuum einen solchen freien Willen zuordnen will,
oder man grundsätzlich auch jegliches individuelles Handeln neuronal,
biologisch, bio-chemisch und damit letztlich physikalisch als
*deterministischen *Prozeß behauptet.
Praktisch für den Umgang mit anderen Individuen ist es, ihnen einen an
sich freien Willen zu unterstellen, den man dann mittels Worten und
eigenen Taten zu beeinflussen versuchen kann. Dem Stein bzw. dem
Sonnensystem einen solchen Freien Willen zu unterstellen und Prozesse,
mit denen diese zu tun haben, mit einem Zweck des Steines bzw. des
Sonnensystems zu betrachten, macht aber nicht so viel her.
Nun ist die Frage, warum man Gesellschaft als ein Subjekt annehmen
sollte, ohne dabei die sie ausmachenden Individuen im Einzelnen zu
betrachten.
Nun gut, wenn man gesellschaftliche Strukturen betrachtet, die sich
vielleicht ein Stück weit von den ursprünglichen Zwecken der die
Gesellschaft bildenden Individuen entfernt haben, dann dienen sie
letztlich immer nur dem Selbsterhalt der Gesellschaft. ( Hierzu hatte
ich in meinem letzten Beitrag die notwendige Erhöhung der
Konkurrenzfähigkeit der BGE-Gesellschaft zu anderen Gesellschaften erwähnt.)
Letztlich aber ist der Wille der Individuen entscheidend, ob sie bereit
sind, eine bestimmte Gesellschaft zu tragen, weil sie *ihren *Zwecken
dienlich scheint, oder nicht.
Also am besten du vergisst das mit dem /gemeinschaftlichen /(bzw.
gesellschaftlichen)/Zweck. /Gesellschaftliche *Gründe *- oder eben
angenommene gesellschaftliche Folgen einer BGE-Einführung und
Erklärungen, warum diese den *individuellen *Zwecken dienen könnten -
kennst du ja selber genug.
Gruß AgneS
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