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Hallo Jörg,<br>
<br>
<pre wrap="">Du schreibst: "So heißt es zum Beispiel, daß Gründe eigentlich immer versteckte Zwecke wiedergeben. Man sagt zwar "weil", aber meint "um" ("ich trinke, weil ich durst habe" - aber eigentlich meint man: "ich trinke, um das Durstgefühl loszuwerden"). Das ist insofern für ein Grundeinkommen interessant, wenn es um die Argumentation geht. Man kann zwar lange Gründe nennen, aber solange der (gemeinschaftliche) Zweck nicht erkennbar ist, wird es schwierig."</pre>
Der Satz bzgl. BGE lautet dann in etwa " Ich will ein BGE, weil <b>ich</b>
mir dieses und jenes davon verspreche"<br>
Dein Problem fängt nicht beim Umstieg vom Grund zum Zweck an,
sondern da an, wo du es unbedingt gesellschaftlich betrachten
willst. Zwecke verstecken letztlich die Gründe nur hinter einem
vermuteten oder aber der Einfachheit halber angenommenen <i>freien
Willen</i>.<br>
Man kann der Gesellschaft Zwecke andichten wie man auch einem Stein
oder einem Sonnensystem eigene Zwecke andichten kann. Aber
solcherlei Zuordnungen braucht eben immer die Behauptung des freien
Willens, die Behauptung des Subjektes. Nun kann man sich schon sehr
streiten, ob man überhaupt einem Individuum einen solchen freien
Willen zuordnen will, oder man grundsätzlich auch jegliches
individuelles Handeln neuronal, biologisch, bio-chemisch und damit
letztlich physikalisch als <b>deterministischen </b>Prozeß
behauptet. <br>
Praktisch für den Umgang mit anderen Individuen ist es, ihnen einen
an sich freien Willen zu unterstellen, den man dann mittels Worten
und eigenen Taten zu beeinflussen versuchen kann. Dem Stein bzw. dem
Sonnensystem einen solchen Freien Willen zu unterstellen und
Prozesse, mit denen diese zu tun haben, mit einem Zweck des Steines
bzw. des Sonnensystems zu betrachten, macht aber nicht so viel her.<br>
Nun ist die Frage, warum man Gesellschaft als ein Subjekt annehmen
sollte, ohne dabei die sie ausmachenden Individuen im Einzelnen zu
betrachten. <br>
Nun gut, wenn man gesellschaftliche Strukturen betrachtet, die sich
vielleicht ein Stück weit von den ursprünglichen Zwecken der die
Gesellschaft bildenden Individuen entfernt haben, dann dienen sie
letztlich immer nur dem Selbsterhalt der Gesellschaft. <small>(
Hierzu hatte ich in meinem letzten Beitrag die notwendige Erhöhung
der Konkurrenzfähigkeit der BGE-Gesellschaft zu anderen
Gesellschaften erwähnt.)</small><br>
Letztlich aber ist der Wille der Individuen entscheidend, ob sie
bereit sind, eine bestimmte Gesellschaft zu tragen, weil sie <b>ihren
</b>Zwecken dienlich scheint, oder nicht. <br>
<br>
Also am besten du vergisst das mit dem <i>gemeinschaftlichen </i>(bzw.
gesellschaftlichen)<i> Zweck. </i>Gesellschaftliche <b>Gründe </b>-
oder eben angenommene gesellschaftliche Folgen einer BGE-Einführung
und Erklärungen, warum diese den <b>individuellen </b>Zwecken
dienen könnten - kennst du ja selber genug.<br>
<br>
<br>
Gruß AgneS<br>
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