[Debatte-Grundeinkommen] "Geldschoepfung" Eigentum;Grund+Boden
EJ. Boehme
ejb.dpl at hotmail.com
Di Jul 10 15:23:26 CEST 2012
-weitere Gedanken zum Verkauf von Wohnung/Haus und Grundeigentum, auch
i.v.m. bGE:
Wenn die Zeit gekommen ist und man sich von Haus und Hof, von Grund und
Boden trennen muss, geht das Erst-Kaufrecht(?) zurueck an die Gemeinde.
Diese kauft den Grund und Boden zurueck fuer die Gemeinschaft (Pflicht?).
'Noch'Hausbesitzer bezahlen dann 'Pacht fuer noch genutzten Grund und Boden'
an Regio-Gemeindebank (RGB).
Kauft die RGB (Erstkaufrecht?) auch Haus/Wohnung,
bezahlt sie den Gesamtbetrag -oder in Form einer monatlichen
Hypotheek/Abbezahlung an 'Noch'Eigentuemer/Bewohner (oder
Erben/Beguenstigte)-aus.
Diese Ausbezahlung wird als Einkommen angerechnet((?), wenn sie auch das
bGE-Wohngeld erhalten?
Hier bedarf es m.e. noch weiterer Ueberlegungen im Verband mit bGE?
Herzlichen Gruss
Belisju
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