[Debatte-Grundeinkommen] "Geldschoepfung"

EJ. Boehme e.j.boehme at online.nl
Mo Jul 9 15:25:06 CEST 2012


....eine nicht beruecksichtigte Rechnung: wer bezahlt die Arbeit der Bank;
Verwalter, Hypotheekverteiler, Angestellte? Geht das von den 10%?
M.e. ist es besser, nur mit "dem" zu arbeiten was man hat!

Ausnahme: Wohnungshypotheek....
aber das gaenge auch in Form einer Abzahlung/Miete an den Vermieter oder 
Bauherr?!
Also: ohne bGE, + of incl. Wohngeld wird es nicht mehr vernuenftig geregelt 
werden koennen.

Deshalb denke ich u.a.auch: Dass nur noch Grundpacht (kein Grundeigentum 
mehr) in Frage kommt
und dass ein Gesetz erschaffen werden sollte, dass Eigentuemer und 
Grundpaechter verpflichtet,
ihre Einnahmen/ -kommen, auf diese Wohn-Rechnung zu ueberweisen,
wovon dann das allgemeine Wohngeld wieder verteilt wird.
(bestehnder Grundbesitz -auf Zeit- automatisch in Pacht uebergehen 
lassen?!).
Wer denkt da weiter mit? ich bin nur noch Mieterin und Rentnerin.
herzliche Gruesse, Elisju Boehme
















 




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