[Debatte-Grundeinkommen] "Geldschoepfung"
EJ. Boehme
e.j.boehme at online.nl
Mo Jul 9 15:25:06 CEST 2012
....eine nicht beruecksichtigte Rechnung: wer bezahlt die Arbeit der Bank;
Verwalter, Hypotheekverteiler, Angestellte? Geht das von den 10%?
M.e. ist es besser, nur mit "dem" zu arbeiten was man hat!
Ausnahme: Wohnungshypotheek....
aber das gaenge auch in Form einer Abzahlung/Miete an den Vermieter oder
Bauherr?!
Also: ohne bGE, + of incl. Wohngeld wird es nicht mehr vernuenftig geregelt
werden koennen.
Deshalb denke ich u.a.auch: Dass nur noch Grundpacht (kein Grundeigentum
mehr) in Frage kommt
und dass ein Gesetz erschaffen werden sollte, dass Eigentuemer und
Grundpaechter verpflichtet,
ihre Einnahmen/ -kommen, auf diese Wohn-Rechnung zu ueberweisen,
wovon dann das allgemeine Wohngeld wieder verteilt wird.
(bestehnder Grundbesitz -auf Zeit- automatisch in Pacht uebergehen
lassen?!).
Wer denkt da weiter mit? ich bin nur noch Mieterin und Rentnerin.
herzliche Gruesse, Elisju Boehme
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