[Debatte-Grundeinkommen] Öffentliches Interesse und Gemeininteresse

Joerg Drescher iovialis at gmx.de
So Okt 24 21:47:37 CEST 2010


Hallo zusammen,

nach weiterer Beschäftigung mit Georg Jellinek stellt sich mir die Frage, wo der Unterschied zwischen "Öffentlichem Interesse" und "Gemeininteresse" liegt. Im Recht ist (heute) das "Öffentliche Interesse" ein unbestimmter Begriff, dessen Inhalt erst näher bestimmt werden muß. Der von Jellinek bevorzugte Begriff "Gemeininteresse" hat (heute) keine wirkliche Bedeutung mehr (im Recht).

Meine Frage an alle lautet: Inwiefern ist das Grundeinkommen von "Öffentlichem Interesse"?

In Bezug auf die Diskussion ums Grundeinkommen sehe ich die Frage deshalb relevant, da die Antwort aufzeigt, ob es sich beim Grundeinkommen um ein "Privatinteresse" handelt (der Einzelne, der das Grundeinkommen fordert, profitiert), oder ob es sich um ein "Gemeininteresse" dreht (die Gesellschaft, für die ein Grundeinkommen gefordert wird, profitiert).

Nun mag sich der ein oder andere denken, daß es sich (wieder) um eine Spitzfindigkeit von mir handelt und die Sachlage doch völlig klar ist. Dem möchte ich vorab entgegnen, daß ich mir nicht so sicher bin, ob es wirklich so klar ist. Vor allem deshalb, weil wenn das Grundeinkommen von "öffentlichem Interesse" wäre, das Thema auch breiter öffentlich diskutiert werden müßte (vor allem in öffentlichen [rechtlichen] Medien). Interessant an der Überlegung ist aus meiner Sicht auch, wer denn definiert, was von "Öffentlichem Interesse" ist.

Eine Bitte im Vorfeld (vor allem an die Moderation der Liste): Bitte keine spekulativen Aussagen, sondern konstruktive Beiträge mit Argumenten!

Danke im Voraus für Antworten,

viele Grüße aus Kiew,

Jörg (Drescher)
Projekt Jovialismus
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