[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

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So Sep 13 18:00:39 CEST 2009



Menschen die in Deutschland leben haben einen Personalausweis und dessen
 Nummer ist in jedem Fall einzigartig.

Das BGE wäre eine Errungenschaft von Staatsbürger für Staatsbürger weil
diese das BGE finanziert haben, oder finanzieren. Sie sind die Träger
und damit auch die Nutznießer unabhängig davon, wo sie sich gerade
aufhalten, haben sie doch in der Regel darin "eingezahlt".
Solang sie ihre Staatsbürgerschaft nicht aufgeben, gehören sie zur
Staatsbevölkerung und sind laut Grundgesetz gleichberechtigt.

In gewisserweise sind im Ausland lebende Staatsangehörige auch
Botschafter unserer Kultur und sie zahlen dort auch Steuern.
Wir wissen ja garnicht ob sie da im Krankenhaus liegen,
oder medizinische Hilfe leisten, dort wegen dem Klima leben (z.b.
chronischer Atemwegserkrankungen) oder breit in der Sonne liegen.

Andersrum, wenn jemand von Deutschland Rente oder BGE bekommen will,
sollte er es nicht als vorrübergehenden Wohn- oder Arbeitsort gewählt haben.

Das bedeutet für Einwanderungswillige auch, das sie die Gesetze generell
und damit auch die Einwanderungsgesetze des Landes achten müssen, die
diese Staatsbürger die das BGE finanzieren, für ihren Staat beschlossen
haben. Einwanderer müssen sich schon entscheiden was sie wirklich
wollen, man kann sich nicht einfach das raussuchen wo es gerade was
umsonst gibt.

Wäre es für alle EU-Bürger kämen bald sämtliche arbeitslosen EU-Bürger
nach Deutschland und auch das kann kein BGE überleben. Davon auszugehen
das man EU-weit BGE einführt halte ich für illusorisch.

Ähnlich wäre es mit Einwanderern oder auch ausländischen Facharbeitern
die natürlich ein Land bevorzugen, indem sie am meissten bekommen. Damit
würde ein extremer Verdrängungswettbewerb um Arbeitsplätze und Land in
Gang gesetzt werden, bei dem die einheimische Bevölkerung verliert.
(Es wäre historisch nicht das erste Mal -> Israel, First Nation usw.)

Für Asylantragsteller, Flüchtlinge, Auslandsfachkräfte oder
Zweistaatenangehörige müssen andere angemessene Wege gefunden.

In Gastländern zahlt man normalerweise auch Steuern. Diese Steuern
verhindern "Mitnahmeeffekte".

Ähnlich praktiziert man es auch in Dubai wo den eigenen Staatsbürgern
erhebliche Vorrechte garantiert sind.

Davon auszugehen das gleich mehrere Länder ein BGE einführen würden
ist unrealistisch und es wäre unmenschlich Staatsangehörige im Ausland
von den Errungenschaften ihres Heimatlandes auszuschliessen, das
widerspricht dem Grundgesetz.



> Agnes Schubert schrieb:
>>
>> Ich möchte hier gerne mal ein Problem des BGE möglichst /singulär/
>> diskutieren.
>>
>> Ein ungeklärtes Problem des "bedingungslos" genannten Grundeinkommens
>> sind die Bedingungen bei einer partiellen Einführung.
>> Da das BGE  wohl. nicht weltweit für alle in gleicher Höhe eingeführt
>> wird, (was den Zeitpunkt der Einführung eines Grundeinkommens stark
>> verschieben würde) muss es - zumindest vorläufige - Bedingungen geben.
>> Die Frage, die da unmittelbar auftaucht, ist die der
>> Anspruchsberechtigung von Personen bzgl. des Aufenthaltsortes oder der
>> Mitgliedschaft einer wie auch immer bestimmten Gemeinschaft. Hier
>> einige der Meinungen, die da zu hören und zu lesen sind:
>> Das Grundeinkommen sollen alle bekommen,
>> - die Deutsche sind. (Ich denke wir sind uns hier zumindest soweit
>> einig, dass aus dieser nationalistische Grenzziehung keine Bedingung
>> des Grundeinkommens herrühren  kann!)
>> - die Bürger der BRD bzw. des jeweiligen das Grundeinkommen
>> einführenden Landes sind.
>> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten sind.
>> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten und EU-Bürger sind.
>>
>> Die Idee die ich hier diskutieren möchte:
>> *Das Grundeinkommen sollen alle bekommen, die sich /aktuell/ in dem
>> Bezugsgebiet aufhalten.*
>> Es ist somit nicht die Staatszugehörigkeit oder der gemeldete
>> /dauerhafte/ Wohnsitz von Bedeutung.
>>
>> Einige Betrachtungen dazu:
>> - Jene, die ihren tatsächlichen dauerhaften Aufenthalt im GE-Land
>> haben, haben ihn auch eben auch täglich.
>>
>> - Gerade in Kombination mit einer oft angedachten /Finanzierung des GE
>> durch eine MwSt/ scheint es die optimal passende Bedingung zu sein.
>> Jene die die höhere Mehrwertsteuer zu bezahlen haben, die sich eben
>> vor Ort aufhalten, brauchen auch eher  höheres Einkommen.
>> Ausländer mit Aufenthalt im GE-Land werden so nicht benachteiligt.
>> Urlauber im GE-Land geben meist mehr aus und trügen so zumindest auch
>> wieder zur Finanzierung des BGE bei. - Bekämen sie gar kein GE, würde
>> der inländische Tourismus darunter leiden. Um gegenteilige ökonomische
>> Verwerfungen zu Verhindern  ist hier eventuell über ein abgeschwächtes
>> GE nachzudenken.
>> Einheimische, die außerhalb - in einem Land mit geringerer
>> Mehrwertsteuer - Urlaub machen, Bedürfen m.E. eines GEs nicht. Das
>> Argument, das auch Urlaub zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu gehört,
>> passt hier nicht, da die Finanzierung des Urlaubs ja auch aus dem GE
>> des restlichen Jahres erfolgen kann und ein Ganzjahresurlaub im
>> Ausland eben genau keine Gesellschaftliche Teilhabe mehr ist.
>> Arbeitsbedingte Aufenthalte im Ausland sind aus der Wertschöpfung der
>> entsprechenden Arbeit zu finanzieren.
>>
>> Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Bedingung zur
>> Bezugsberechtigung des GE bleibt die Abgrenzung zum nicht GE-Ausland
>> ein Problem. Auf die Migrationsströme hat ein GE immer Einfluss, wenn
>> es nicht wirklich bedingungslos gezahlt wird. Dennoch kommt es darauf
>> an, die Bedingungen so zu gestalten, dass man nicht zusätzlicher
>> Zwangsmaßnahmen bedarf, um Migrationseffekte zu bewältigen.
>>
>>  
>>
>> AgneS
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