[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

Manfred Bartl sozial at gmail.com
So Sep 13 15:35:01 CEST 2009


Hallo, Norbert!

Das Grundeinkommen hat eine volkswirtschaftliche Funktion und wird
daher an Mitglieder der Volkswirtschaft gezahlt. Umschrieben wird das
mit dem Begriff des "ständigen Aufenthalts". Ich hatte bislang nicht
den Eindruck, dass dieser Lebensaspekt unter besonderer Überwachung
stehen würde - vielleicht mal abgesehen von "Florida-Rolf" ;-) Und vor
allem: Was hat das mit Urlaub zu tun?

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl


2009/9/10 Norbert Maack <nofrima at t-online.de>:
> Hallo Agnes,
>
> so ganz bedingungslos kann das BGE eben nicht sein. Zumindest muss es eben
> eine Bedingung geben, nämlich eine Kontonummer, auf die das Geld überwiesen
> werden kann. Oder eine Adresse, an die es gesendet wird. Oder zumindest eine
> Registrierung der Zahlungsempfängerinnen, wenn es irgendwo in Form von
> Bargeld abgeholt werden kann, damit nicht eine Person es sich mehrfach
> auszahlen lassen kann.
> Also ist damit schon geklärt, dass "Illegale", sprich nicht gemeldete
> Personen wohl kaum in den Genuss des BGE kommen können. Oder übersehe ich da
> eine evt.l weitere Möglichkeit?
> Menschen, die also keine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können, werden
> wohl zunächst mal leer ausgehen, es sei denn Empfangsberechtigte würden von
> ihrem BGE ihnen etwas abgeben.
> Wer soll denn wohl überprüfen, ob die Empfangsberechtigten gerade im Ausland
> Urlaub machen? Das würde eine totale Überwachung jedes Einzelnen nötig
> machen. Wollen wir das? Ich jedenfalls nicht.
>
> Mit sonnigen Grüßen
>
>     Norbert Maack
>
>
>
>
> Agnes Schubert schrieb:
>
> Ich möchte hier gerne mal ein Problem des BGE möglichst singulär
> diskutieren.
>
> Ein ungeklärtes Problem des "bedingungslos" genannten Grundeinkommens sind
> die Bedingungen bei einer partiellen Einführung.
> Da das BGE  wohl. nicht weltweit für alle in gleicher Höhe eingeführt wird,
> (was den Zeitpunkt der Einführung eines Grundeinkommens stark verschieben
> würde) muss es - zumindest vorläufige - Bedingungen geben.
> Die Frage, die da unmittelbar auftaucht, ist die der Anspruchsberechtigung
> von Personen bzgl. des Aufenthaltsortes oder der Mitgliedschaft einer wie
> auch immer bestimmten Gemeinschaft. Hier einige der Meinungen, die da zu
> hören und zu lesen sind:
> Das Grundeinkommen sollen alle bekommen,
> - die Deutsche sind. (Ich denke wir sind uns hier zumindest soweit einig,
> dass aus dieser nationalistische Grenzziehung keine Bedingung des
> Grundeinkommens herrühren  kann!)
> - die Bürger der BRD bzw. des jeweiligen das Grundeinkommen einführenden
> Landes sind.
> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten sind.
> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten und EU-Bürger sind.
>
> Die Idee die ich hier diskutieren möchte:
> Das Grundeinkommen sollen alle bekommen, die sich aktuell in dem
> Bezugsgebiet aufhalten.
> Es ist somit nicht die Staatszugehörigkeit oder der gemeldete dauerhafte
> Wohnsitz von Bedeutung.
>
> Einige Betrachtungen dazu:
> - Jene, die ihren tatsächlichen dauerhaften Aufenthalt im GE-Land haben,
> haben ihn auch eben auch täglich.
>
> - Gerade in Kombination mit einer oft angedachten Finanzierung des GE durch
> eine MwSt scheint es die optimal passende Bedingung zu sein. Jene die die
> höhere Mehrwertsteuer zu bezahlen haben, die sich eben vor Ort aufhalten,
> brauchen auch eher  höheres Einkommen.
> Ausländer mit Aufenthalt im GE-Land werden so nicht benachteiligt. Urlauber
> im GE-Land geben meist mehr aus und trügen so zumindest auch wieder zur
> Finanzierung des BGE bei. - Bekämen sie gar kein GE, würde der inländische
> Tourismus darunter leiden. Um gegenteilige ökonomische Verwerfungen zu
> Verhindern  ist hier eventuell über ein abgeschwächtes GE nachzudenken.
> Einheimische, die außerhalb - in einem Land mit geringerer Mehrwertsteuer -
> Urlaub machen, Bedürfen m.E. eines GEs nicht. Das Argument, das auch Urlaub
> zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu gehört, passt hier nicht, da die
> Finanzierung des Urlaubs ja auch aus dem GE des restlichen Jahres erfolgen
> kann und ein Ganzjahresurlaub im Ausland eben genau keine Gesellschaftliche
> Teilhabe mehr ist.
> Arbeitsbedingte Aufenthalte im Ausland sind aus der Wertschöpfung der
> entsprechenden Arbeit zu finanzieren.
>
> Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Bedingung zur
> Bezugsberechtigung des GE bleibt die Abgrenzung zum nicht GE-Ausland ein
> Problem. Auf die Migrationsströme hat ein GE immer Einfluss, wenn es nicht
> wirklich bedingungslos gezahlt wird. Dennoch kommt es darauf an, die
> Bedingungen so zu gestalten, dass man nicht zusätzlicher Zwangsmaßnahmen
> bedarf, um Migrationseffekte zu bewältigen.
>
>
>
> AgneS
>
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