[Debatte-Grundeinkommen] Berechtigte Empfänger des BGE

Norbert Maack nofrima at t-online.de
Do Sep 10 02:00:13 CEST 2009


Hallo Agnes,

so ganz bedingungslos kann das BGE eben nicht sein. Zumindest muss es 
eben eine Bedingung geben, nämlich eine Kontonummer, auf die das Geld 
überwiesen werden kann. Oder eine Adresse, an die es gesendet wird. Oder 
zumindest eine Registrierung der Zahlungsempfängerinnen, wenn es 
irgendwo in Form von Bargeld abgeholt werden kann, damit nicht eine 
Person es sich mehrfach auszahlen lassen kann.
Also ist damit schon geklärt, dass "Illegale", sprich nicht gemeldete 
Personen wohl kaum in den Genuss des BGE kommen können. Oder übersehe 
ich da eine evt.l weitere Möglichkeit?
Menschen, die also keine Aufenthaltsgenehmigung vorweisen können, werden 
wohl zunächst mal leer ausgehen, es sei denn Empfangsberechtigte würden 
von ihrem BGE ihnen etwas abgeben.
Wer soll denn wohl überprüfen, ob die Empfangsberechtigten gerade im 
Ausland Urlaub machen? Das würde eine totale Überwachung jedes Einzelnen 
nötig machen. Wollen wir das? Ich jedenfalls nicht.

Mit sonnigen Grüßen

    Norbert Maack




Agnes Schubert schrieb:
>
> Ich möchte hier gerne mal ein Problem des BGE möglichst /singulär/ 
> diskutieren.
>
> Ein ungeklärtes Problem des "bedingungslos" genannten Grundeinkommens 
> sind die Bedingungen bei einer partiellen Einführung.
> Da das BGE  wohl. nicht weltweit für alle in gleicher Höhe eingeführt 
> wird, (was den Zeitpunkt der Einführung eines Grundeinkommens stark 
> verschieben würde) muss es - zumindest vorläufige - Bedingungen geben.
> Die Frage, die da unmittelbar auftaucht, ist die der 
> Anspruchsberechtigung von Personen bzgl. des Aufenthaltsortes oder der 
> Mitgliedschaft einer wie auch immer bestimmten Gemeinschaft. Hier 
> einige der Meinungen, die da zu hören und zu lesen sind:
> Das Grundeinkommen sollen alle bekommen,
> - die Deutsche sind. (Ich denke wir sind uns hier zumindest soweit 
> einig, dass aus dieser nationalistische Grenzziehung keine Bedingung 
> des Grundeinkommens herrühren  kann!)
> - die Bürger der BRD bzw. des jeweiligen das Grundeinkommen 
> einführenden Landes sind.
> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten sind.
> - die im Land mit dauerhaftem Wohnsitz gemeldeten und EU-Bürger sind.
>
> Die Idee die ich hier diskutieren möchte:
> *Das Grundeinkommen sollen alle bekommen, die sich /aktuell/ in dem 
> Bezugsgebiet aufhalten.*
> Es ist somit nicht die Staatszugehörigkeit oder der gemeldete 
> /dauerhafte/ Wohnsitz von Bedeutung.
>
> _Einige Betrachtungen dazu: _
> - Jene, die ihren tatsächlichen dauerhaften Aufenthalt im GE-Land 
> haben, haben ihn auch eben auch täglich.
>
> - Gerade in Kombination mit einer oft angedachten /Finanzierung des GE 
> durch eine MwSt/ scheint es die optimal passende Bedingung zu sein. 
> Jene die die höhere Mehrwertsteuer zu bezahlen haben, die sich eben 
> vor Ort aufhalten, brauchen auch eher  höheres Einkommen.
> Ausländer mit Aufenthalt im GE-Land werden so nicht benachteiligt. 
> Urlauber im GE-Land geben meist mehr aus und trügen so zumindest auch 
> wieder zur Finanzierung des BGE bei. - Bekämen sie gar kein GE, würde 
> der inländische Tourismus darunter leiden. Um gegenteilige ökonomische 
> Verwerfungen zu Verhindern  ist hier eventuell über ein abgeschwächtes 
> GE nachzudenken.
> Einheimische, die außerhalb - in einem Land mit geringerer 
> Mehrwertsteuer - Urlaub machen, Bedürfen m.E. eines GEs nicht. Das 
> Argument, das auch Urlaub zur gesellschaftlichen Teilhabe dazu gehört, 
> passt hier nicht, da die Finanzierung des Urlaubs ja auch aus dem GE 
> des restlichen Jahres erfolgen kann und ein Ganzjahresurlaub im 
> Ausland eben genau keine Gesellschaftliche Teilhabe mehr ist.
> Arbeitsbedingte Aufenthalte im Ausland sind aus der Wertschöpfung der 
> entsprechenden Arbeit zu finanzieren.
>
> Unabhängig von der genauen Ausgestaltung der Bedingung zur 
> Bezugsberechtigung des GE bleibt die Abgrenzung zum nicht GE-Ausland 
> ein Problem. Auf die Migrationsströme hat ein GE immer Einfluss, wenn 
> es nicht wirklich bedingungslos gezahlt wird. Dennoch kommt es darauf 
> an, die Bedingungen so zu gestalten, dass man nicht zusätzlicher 
> Zwangsmaßnahmen bedarf, um Migrationseffekte zu bewältigen.
>
>  
>
> AgneS
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