[Debatte-Grundeinkommen] BGE = DDR 2.0 ?

Manfred Bartl sozial at gmail.com
So Mai 10 11:33:11 CEST 2009


Hallo, Jörg!

Danke für diesen simplen Nachweis dafür, dass die DDR definitiv kein
Unrechtsstaat war. Da findet ja gerade eine ziemlich merkwürdige
Geisterdebatte statt, nachdem Ramelow das mal klarzustellen versucht
hatte. Das Bundesmerkel ist ja - gegen jede Erkenntnis - immer noch
anderer Meinung. Jeder macht sich eben auf seine Art und Weise
lächerlich....

Der Artikel 19, der besagt, dass die Ordnung des Wirtschaftslebens den
Grundsätzen sozialer Gerechtigkeit entsprechen und allen ein
menschenwürdiges Dasein sichern muss UND im Rahmen dieser Aufgaben und
Ziele bekennt, dass die wirtschaftliche Freiheit des Einzelnen zu
gewährleisten ist, stellt schon eine faszinierend klare Formulierung
für das BGE bereit!

Dass Artikel 15 (ausnahmslos!) jedermanns Arbeitskraft durch den Staat
schützt und das Recht auf Arbeit insgesamt verbürgt, ist auch prima!

Dass der Staat durch Wirtschaftslenkung jedem Bürger Arbeit und
Lebensunterhalt - in dieser Gleichheit - sichert, ist das Prinzip
Vollbeschäftigung, das mit einem bedingungslosen Grundeinkommen
allerdings partiell durchbrochen werden soll, indem gerade diese
Äquivalenz aufgehoben wird.

Der Satz "Soweit dem Bürger angemessene Arbeitsgelegenheit nicht
nachgewiesen werden kann, wird für seinen notwendigen Unterhalt
gesorgt" stellt im Prinzip Hartz IV mit Beweislastumkehr dar. Na ja,
lässt sich gerade noch ertragen ;-)

Dass in der DDR gelten sollte, dass die Wirtschaft jedermann einen
seiner Leistung entsprechenden Anteil an dem Ergebnis der Produktion
zu sichern hat, ist dagegen freilich ein Rückschritt. Ich erinnere an
meine Weblog-Beiträge zu Peter Kropotkins Auffassung: "Eine zukünftige
Gesellschaft muss die Idee des Entlohnens der Arbeit aufgeben. Es
bleibt nur eines: Die Bedürfnisse über die Leistungen zu stellen."

unter http://so-zi-al.myblog.de/so-zi-al/art/6363180/Kropotkin-meine-Rede-

und zu Max Webers "Zustimmung" (in meinen Worten) dazu: "Der
Kapitalismus dreht das natürliche Verhältnis, dass der Mensch (gut)
leben will und soviel erwirbt wie dazu erforderlich, um und bringt ihn
dazu, Geld (und immer mehr Geld) als Grundstoff anzuhäufen und nach
dem vorhandenen Geld seine (erfüllbaren) Wünsche auszurichten."

unter http://so-zi-al.myblog.de/so-zi-al/art/6380508/Max-Weber-stimmt-zu-

Diesen Part der DDR-Verfassung sollten wir wahrhaftig NICHT übernehmen!

Schade, dass so wenige mein Weblog zu einer ÖFFENTLICHEN Diskussion
dieser EXTREM wichtigen Kernfragen unserer Zukunft nutzt...

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Bartl




2009/5/8 Joerg Drescher <iovialis at gmx.de>:
> Hallo zusammen,
>
> das Internet ist schon eine tolle Sache, denn dort findet man auch die
> Verfassung der DDR (hier von 1949):
> http://www.documentarchiv.de/ddr/verfddr1949.html
>
> Darin heißt es:
> Artikel 15:
> (1) Die Arbeitskraft wird vom Staat geschützt.
> (2) Das Recht auf Arbeit wird verbürgt. Der Staat sichert durch
> Wirtschaftslenkung jedem Bürger Arbeit und Lebensunterhalt. Soweit dem
> Bürger angemessenen Arbeitsgelegenheit nicht nachgewiesen werden kann, wird
> für seinen notwendigen Unterhalt gesorgt.
>
> Artikel 19
> (1) Die Ordnung des Wirtschaftslebens muß den Grundsätzen sozialer
> Gerechtigkeit entsprechen; sie muß allen ein menschenwürdiges Dasein
> sichern.
> (2) Die Wirtschaft hat dem Wohl des ganzen Volkes und der Deckung seines
> Bedarfes zu dienen; sie hat jedermann einen seiner Leistung entsprechenden
> Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern.
> (3) Im Rahmen dieser Aufgaben und Ziele ist die wirtschaftliche Freiheit des
> einzelnen zu gewährleisten.
>
> Artikel 93
> Die Mitglieder der Regierung werden bei ihrem Amtsantritt vom Präsidenten
> der Republik eidlich verpflichtet, ihre Geschäfte unparteiisch zum Wohle des
> Volkes und getreu der Verfassung und den Gesetzen zu führen.
>
> Kommentar:
>
> Art. 19(2) besagt, daß jeder am gesamten Volksvermögen teilhaben soll - und
> zwar anteilig seiner Leistung, was dem BGE-Gedanken entspricht, für seine
> Leistung mehr zu bekommen, als durch Art. 15(2) (bei Nichtarbeit nur den
> notwendigen Unterhalt). Eigentlich wäre für die DDR eine negative
> Einkommenssteuer genau das richtige gewesen, um diese verfassungsrechtlichen
> Garantien umzusetzen. Für Ansätze nach G.W.Werner oder Dilthey
> (Konsumbesteuerung) hätte man Art. 19(2) ändern müssen: "Die Wirtschaft hat
> dem Wohl des ganzen Volkes und der Deckung seines Bedarfes zu dienen; sie
> hat jedermann einen Anteil an dem Ergebnis der Produktion zu sichern und ihn
> entsprechend seiner Leistung zu entlohnen." Der Unterschied: "Anteil am
> Ergebnis der Produktion" wird durch den Mehrwert bestimmt, während "seiner
> Leistung entsprechenden Anteil am Ergebnis der Produktion" eine
> Arbeitsbesteuerung darstellt.
>
> Jörg Drescher




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