[Debatte-Grundeinkommen] Freiheit und Recht

Manfred K. Veits mkveits at t-online.de
Mi Jun 3 07:44:02 CEST 2009


Zur Doppelstruktur des Freiheit: a) frei von (Unterdrückung);
b) frei für/zu (Bürgerengagement).

Die Freiheit endet dort, wo das Recht des Anderen beginnt.
Beispiel: Die Freiheit der Meinungsäußerung (Art. 5 GG) hat ihre
rechtlichen Grenzen dort, wo die Äußerung in eine Beleidigung
umschlägt (Recht des Anderen aus Art. 1 und 2 GG wird
verletzt).

mkv
  ----- Original Message ----- 
  From: Joerg Drescher 
  To: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de 
  Sent: Tuesday, June 02, 2009 2:58 PM
  Subject: [Debatte-Grundeinkommen] Freiheit und Recht


  Hallo zusammen,

  derzeit arbeite ich an einem "Büchchen" und stecke gerade bei einer Frage fest, die ich gerne hier zur Diskussion stellen will. Es geht um Freiheit und Recht.

  Bei der Grundeinkommensdiskussion wird oft über die "Freiheit 'nein' zu sagen" gesprochen (z.B. Götz W. Werner). Leitet sich daraus ein "Recht 'nein' zu sagen" ab? Kann Freiheit mit Recht gleichgesetzt werden? Oder ist Freiheit eine Rechtfertigung für ein Recht und damit "gerecht(fertigt)"? Kann Freiheit mißbraucht werden? Schließlich heißt es im Volksmund: "Die eigene Freiheit endet da wo die Freiheit des Anderen beginnt" - aber wie sich auf der Welt zeigt, gibt es die Freiheit diese Grenze zu übertreten - ist das dann "Freiheitsmißbrauch"?

  Vorab danke für hilfreiche Antworten!

  Viele Grüße aus Kiew,

  Jörg Drescher



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