[Debatte-Grundeinkommen] Durchbruch in Frankreich

Viktor Panic viktor.panic at gmx.de
Di Sep 2 16:30:08 CEST 2008


Hallo, liebe Mitstreiter(innen)!
Leider habe ich aus Euren Reihen nur negative Stellungnahmen erhalten!
Ich nehme mal die ausführliche Antwort von Ronald Blaschke als Beispiel.

> Liebe MitstreiterInnen,
> 
> man kann sich auch ganz einfach an die Definition des Grundeinkommens 
> halten, schon wird klar, dass das RSA keins ist, wie auch Hartz IV 
> keins ist:

Hier muss ich schon mal anmerken, dass er folgenden um unser Statut abhandelt, und es sich keineswegs um die "Definition" von Grundeinkommen handelt! Im übrigen befürworten wir, auch ich, ein "bedingungsloses", davon aber habe ich in meiner Lobeshymne(?) auch gar nicht gesprochen.
ICH war schon vor Hartz IV ein Befürworter des BGE, allerdings zugegebenermaßen kein besonders engagierter...
Jedenfalls fürchte ich, dass es angesichts des beeindruckenden zahlenmäßigen Rückgangs der Arbeitslosigkeit schwierig ist, die Politik davon zu überzeugen, dass Zwang prinzipiell verwerflich ist.
Ich habe "RSA Sarkozy" gegooglet, dabei zahllose Zeitungsartikel gefunden. In den deutschen wurde an keiner Stelle der Zwang zur Arbeit kritisiert, besonders auffällig ist jedoch, dass auch die französischen Linken daran nichts Verwerfliches zus sehen scheinen!

> 1. Das RSA wird lediglich in Abhängigkeit einer aufgenommen oder 
> Anstrengung eine solche aufzunehmen gezahlt (wie jetzt die 
> Grundsicherung für Arbeitsuchende, Hartz IV). Wenn das Zitat von 
> Sarkozy stimmt, ist sogar eine Verschärfung des Arbeitszwanges geplant. 
> Es wird also in Frankreich eine workfare-Variante ergeben. Erstes 
> Kriterium des Bedingungslosen nicht erfüllt.

Naja, das habe ich ja bereits abgehandelt.

> 2. Es wird nach der Überprüfung des Erwerbseinkommens gezahlt, denn es 
> soll mit diesem partiell verrechnet werden. Wenn diese Überprüfung 
> nicht von Fianzamt (in Form einer Negativsteuer/NES), sondern als 
> sozialadministrative erfolgt, ist zweites Kriterium der 
> Bedingungslosigkeit nicht erfüllt (man muss bedürftig sein, also ein 
> geringes Einkommen haben). Die NES prüft auch Einkommen und Vermögen, 
> allerdings im Rahmen der normalen Steuerabführung.

Ich sehe kein prinzipielles Problem darin. Entscheidend ist, dass die Anrechnung sich in einem Rahmen hält, der üblichen Einkommensteuersätzen vergleichbar ist. Das Althaus-Modell z.B., das ja unsere Kriterien erfüllt, legt sogar eine höhere Anrechnung zugrunde, was ich entsprechend auch kritisiere.

> 3. Nichts wird bezüglich RSA gesagt, ob es individuell garantiert ist, 
> oder vom Einkommen aller Mitglieder einer wie auch immer rechtlich 
> konstruierten Bedarfsgemeinschaft her berechnet wird. Wenn letzteres, 
> dann wäre drittes Kriterium der Bedingungslosigkeit nicht erfüllt, weil 
> es vom Einkommen anderer bedingt ist.

Richtig. Etwas zu kritisieren, das man gar nicht weiß, halte ich aber für problematisch.
Doch selbst wenn es so sein sollte, wird es höchstwahrscheinlich zu keinerlei Verschlechterung führen.

> 4. Ist die Höhe des Transfers nicht teilhabe- und existenzsichernd, 
> viertes Kriterium der Bedingungslosigkeit  nicht erfüllt, weil es eine 
> Erwerbsarbeit zur Sicherung der Existenz und grundlegenden Teilhabe 
> bedingt.
> Ronald Blaschke

Man kann getrost davon ausgehen, dass die Höhe des RSA der der bisherigen Sozialhilfe (RMI) entspricht, sonst wäre dies von den Linken dort schon kritisiert worden! Ob diese beiden in der Höhe unserem Statut entprechen, weiß ich nicht, doch Frankreich gilt als relativ sozial(istisch)er Staat, daher nehme ich das stark an!

Übrigens soll es erst Mitte des Jahres losgehen.

Bis bald!

Viktor Panic

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