[Debatte-Grundeinkommen] Kindergeld fuer Alle!

Claus Eisgruber claus.eisgruber at arcor.de
So Mär 9 20:49:10 CET 2008


1. zum BGE von Götz Werner

Dass das BGE den Lohn substituiert  (ersetzt) ist nur bei Götz Werner so 
(hier wird also das BGE auf den Lohn angerechnet (BGE minimiert den 
Lohn/Lohnkosten). In keinem Konzept wird der Lohn voll auf das BGE 
angerechnet. Im Anhang mal eine kleine Übersicht über Höhen 
Existenz-/Teilhabesicherung und über einige Modelle ... HG, Ronald Blaschke

Wie soll denn das gehen bei Götz Werner, dass das BGE auf den Lohn 
angerechnet wird? Der Lohn ist ein privater Vertrag. Das BGE ein 
Sozialtransfer. Götz Werner müsste dann statt des BGE einen 
Lohnkostenzuschuß vorschlagen.  Das ist was ganz anderes und das meint 
der Herr Werner doch sicher nicht.


    2. Geld ist im Bundeshaushalt genug. Durch BGE würden viele 

    andere Sozialleistungen komplett ersetzt. Uns außerdem würde 

    bis zur Grenze des BGE der Lohn voll angerechnet oder eben wie 

    beim Existenzgeld der BAG SHI nach einem höheren Take 

    Half-Ansatz verteilt. 






"Geld ist im Bundeshaushalt genug" ist ein theoretisches Argument. Man 
müsste praktische den gesamten derzeitigen Bundeshaushalt für das BGE 
aufwenden um jedem ein "Existenz-Sicherndes BGE" auszuzahlen.. Würde, 
wie unten nach dem Modell das der Herr von der "Pariser Kommune" 
skizziert, der Lohn bis zur Grenze des BGE voll angerechnet, dann hätten 
wir eine Regelung ähnlich der bisherigen Sozialhilfe. Dies zumindest 
dann wenn mit "Lohn" das gesamte zu versteuernde Einkommen (=also auch 
Zinseinküfte etc.) gemeint ist. Um sowas umzusetzen brauchts eine 
schnüffelnde Behörde, von der ich dachte, dass wir die nicht mehr 
wollen. Wenn der Lohn voll angerechnet wird, dann ist das aus der Sicht 
des Betroffenenen das gleiche wie ein Steuersatz von 100 %. Solange 
einer ein Einkommen unterhalb des BGE hat arbeitet er dann für nichts. 
Geld mag  nicht alles sein. Aber es ist sicher für viele viel. Der 
ebenfalls unten genannte "Take-Half" Ansatz entspricht einem 
Grenzsteuersatz von 50%. Das ist für niedrige Einkommen auch zu viel. 
Einer der einen Lohn von 7,5 Euro die Stunde bezieht, hat dann im 
Endeffekt nur 3,75 Euro davon, dass er eine Stunde schuftet. Ausserdem 
wäre ein solches Modell, das praktisch ein spezielles 
Einkommenssteuersystem für Geringverdiener beeinhaltet, ein 
bürokratisches Monster.

Ich bleibe beim "Kindergeld für Alle!" Modell. Ein Existenz sicherndes 
BGE ist unrealistisch. Ich würde auch die BGE Höhe nicht ins Zentrum 
unserer Diskussion stellen, sondern mich auf die Modelle konzentrieren. 
Die Höhe wird im Haushaltspolitischen Prozess bestimmt.



3 Zum Kindergeld-Beitrag von Ilx:


Hi,

 

es gibt in Deutschland ein Kindergeld, was 

1. auf die Regelleistungen des Sozialgeldes bedürftiger Kinder 

voll angerechnet wird,

2. mit Sanktionen verbunden ist, wenn diese Kinder nicht 

pünktlich zu Meldeterminen erscheinen,

3. eine Bedürftigkeitsprüfung voraussetz, da kein bedürftiges 

Kind einen Grundfreibetrag höher als 3100 Euro auf seinem Konto 

haben darf, was mit Hilfe des Datenabgleiches beim Bundesamt 

der Finanzen kontrolliert wird.


Ich bekomme schon seit Jahren Kindergeld für meine Töchter. Noch nie 
habe ich zu "Meldterminen" erscheinen müssen und es hat auch noch keinen 
der Kontostand der Kinder interessiert.

Gruß
CE



rblaschke at aol.com schrieb:
> Dass das BGE den Lohn substituiert  (ersetzt) ist nur bei Götz Werner 
> so (hier wird also das BGE auf den Lohn angerechnet (BGE minimiert den 
> Lohn/Lohnkosten). In keinem Konzept wird der Lohn voll auf das BGE 
> angerechnet. Im Anhang mal eine kleine Übersicht über Höhen 
> Existenz-/Teilhabesicherung und über einige Modelle ... HG, Ronald 
> Blaschke
>
>
>     2. Geld ist im Bundeshaushalt genug. Durch BGE würden viele 
>
>     andere Sozialleistungen komplett ersetzt. Uns außerdem würde 
>
>     bis zur Grenze des BGE der Lohn voll angerechnet oder eben wie 
>
>     beim Existenzgeld der BAG SHI nach einem höheren Take 
>
>     Half-Ansatz verteilt. 
>
>
>
>
> -----Ursprüngliche Mitteilung-----
> Von: llx at pariser-kommune.de
> An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
> Verschickt: Do., 6. Mrz. 2008, 16:38
> Thema: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Kindergeld fuer Alle!
>
> Hi,
>
>
>
> es gibt in Deutschland ein Kindergeld, was 
>
> 1. auf die Regelleistungen des Sozialgeldes bedürftiger Kinder 
>
> voll angerechnet wird,
>
> 2. mit Sanktionen verbunden ist, wenn diese Kinder nicht 
>
> pünktlich zu Meldeterminen erscheinen,
>
> 3. eine Bedürftigkeitsprüfung voraussetz, da kein bedürftiges 
>
> Kind einen Grundfreibetrag höher als 3100 Euro auf seinem Konto 
>
> haben darf, was mit Hilfe des Datenabgleiches beim Bundesamt 
>
> der Finanzen kontrolliert wird.
>
>
>
>
>
>
>
>
> Am Mittwoch, 5. März 2008 16:55:22 schrieb Claus Eisgruber:
>
> > Es gibt in Deutschland bereits ein Fast-BGE: Das Kindergeld
>
> > wird individuell, ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne
>
> > Arbeitszwang ausbezahlt. Freilich bekommen es nicht Alle und
>
> > es ist bei weitem nicht Existenz sichernd.
>
> >
>
> > Zumindest dann, wenn wir unter Existenz-sichernd ein Betrag
>
> > von monatlich 700-900 Euro ansetzen, wie dies das
>
> > Bundessozialhilfegesetz und die übliche öffentliche Meinung
>
> > tut, ist ein Existenz sicherndes BGE vollkommen
>
> > unrealistisch. Das würde bei 80 Mio. Bundesbürgern über 500
>
> > Milliarden Euro pro Jahr ausmachen! Das wäre rund ein Viertel
>
> > des Bruttosozialprodukts oder etwas mehr als die Hälfte aller
>
> > Haushalte von Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherung
>
> > zusammengenommen. Es macht gar kein Sinn darüber
>
> > nachzudenken. Das wird nicht kommen und eine solche
>
> > unrealistische Forderung schadet der Idee BGE!
>
> >
>
> > Viel vernünftiger wäre, dafür zu plädieren, die derzeitigen
>
> > Regelungen betreffend das Kindergeld auf alle Bürger
>
> > auszuweiten. Dies nicht nur der realistischeren Höhe wegen.
>
> > Kindergeld wird alternativ zum Kinderfreibetrag ausbezahlt,
>
> > wobei Gutverdiener mit letzterem besser fahren. Analog sollte
>
> > es "Kindergeld für Alle" nur alternativ zum persönlichen
>
> > Steuerfreibetrag geben. Das kommt dann den Staat billiger und
>
> > wäre auch sozialer weil Gutverdiener nicht mehr als bisher
>
> > bekommen.
>
> >
>
> > Für die Durchsetzbarkeit förderlich aber mit dem ganz
>
> > wichtigen Prinzip "Ohne Bedürftigkeitsprüfung" vereinbar,
>
> > wäre es auch, wenn für bestimmte Personengruppen wie etwa
>
> > Kleinkinder, Betreuungsbedürftige, arbeitsunfähig
>
> > Geschriebene oder über 70 Jährige ein angehobener Betrag
>
> > ausgezahlt würde. Schließlich braucht man keine
>
> > bevormundende, im Privatleben herumschnüffelnde und die
>
> > eigene Initiative erstickende Sozialbehörde dazu um
>
> > rauszukriegen wie alt einer ist.
>
> >
>
> > Da ein Kindergeld für Alle nicht Existenz sichernd wäre,
>
> > bräuchten wir (leider) immer noch ergänzende
>
> > Sozialhilfe-Gesetze bzw. ALGXYZ, Hartz etc. Viele die derzeit
>
> > ergänzende Unterstützung bekommen, würden aber aus der
>
> > Sozialhilfe herausfallen. Für andere würde dieses Ziel
>
> > zumindest rund 154 Euro/monat (=derzeitiges Kindergeld) näher
>
> > rücken.
>
> >
>
> > Noch ein weiterer positiver Effekt: Derzeit erleben junge
>
> > Leute, dass sie mit ihrem ersten AZUBI-Gehalt das
>
> > Familieneinkommen perverserweise reduzieren, weil es dazu
>
> > führt, dass das Kindergeld wegfällt. Würde sich das
>
> > Kindergeld ab dem 18. Lebensjahr automatisch in ein
>
> > "Kindergeld für Alle" verwandeln, dann wäre diese doofe
>
> > Ungerechtigkeit Geschichte.
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>
> > Gruß
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> > Claus Eisgruber
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