[Debatte-Grundeinkommen] Eine Idee der Einführung von BGE ohne ein spezielles Modell

rblaschke at aol.com rblaschke at aol.com
Mi Mär 5 19:53:41 CET 2008


 1. Ein BGE auf Null-Niveau ist nicht mal ein Einkommen.

2. Das Netzwerk Grundeinkommen hat vier Kriterien für das Grundeinkommen. 
a) Existenz sichernd und Teilhabe ermöglichend, 
b) ohne Bedürftigkeitsprüfung,  
c) individuell garantiert, 
d) es soll kein Arbeitszwang bedeuten .
Siehe Gründungskonsens des Netzwerkes.

Niedrige grundeinkommensähnliche Transfers erfüllen zwei Kriterien des Grundeinkommens nicht, a und d.  
zu d) Sie zwingen aufgrund der Existenznot / Teilhabeausgrenzung zur Erwerbsarbeit. 

Man kann nun über alle möglichen Einstiegskonzepte zum BGE diskutieren - im nationalen, europäischen und globalen Kontext, sollte dann aber nicht - wenn sie die Kriterien nicht erfüllen - von einem BGE sprechen, sondern von partiellen GE, von einer Grundsicherung usw. usf., wie in der Wissenschaft üblich. Allerdings sind dann bei diesen Einstiegskonzepten ganz andere Wirkungen zu erwarten als die mit dem BGE verbunden werden. Und diese Wirkungen sind von weiteren Rahmenbedingungen abhängig, daher die vielen Diskussionen um "weitere" Konzepte, denen man natürlich nicht zustimmen muss.   

Beste Grüße, Ronald Blaschke 


 


 

-----Ursprüngliche Mitteilung----- 
Von: Agnes Schubert <Agne.s at gmx.de>
An: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Verschickt: Mi., 5. Mrz. 2008, 4:31
Thema:  [Debatte-Grundeinkommen] Eine Idee der Einführung von BGE ohne ein spezielles Modell










Viele wollen unter BGE etwas anderes Verstehen als andere. Einig sind 
sich dann aber wieder darin, dass für ein BGE mehr sein muss, als eben 
das eigentliche BGE.
Jeder zweite hier im Netzwerk versucht das BGE mit irgendeiner anderen
Forderung zu verknüpfen. Der eine mit Mindestlohn, der nächste
vielleicht mit dem Abbau vom Kündigungsschutz, ein dritter hier
tatsächlich mit Tierschutz und ein letzter jetzt mit freier Bildung.
Unabhängig, ob es im Einzelnen nun gut oder schlecht sei, hat all das
mit BGE eben erst einmal nichts zu tun! Und man kann jedes dieser Dinge
und das BGE unabhängig von einander erstreben. (Höchstens die Höhe des
BGE kann sich im Einführungsfall auf erstere beziehen.)
BGE ist schlicht ein Grundeinkommen und nicht z.B. allg. Grundbildung
auf Uni-Niveau.
Je umfangreicher die Forderungen, die mit einem BGE verbunden sind,
desto unwahrscheinlicher wird wohl die Durchsetzung.

Warum also nicht erst einmal BGE pur?

Ja, aber was ist also das Wesen des BGE, auf das wir uns eben erst
einmal beschränken sollten? Das "B" klar: Bedingungslos = also keinen
Arbeitszwang, individuell und ohne Bedürftigkeit. Die Auslegung ist hier
wenig bis kaum umstritten.

Außerdem ist BGE nur (aber auch: wenigstens) ein "Grundeinkommen". Ein
"Zusatzeinkommen" ist also vorgesehen, aber ersteres möge schon auch was
allein bewirken.
Wie hoch muss es dazu also sein? Das ist der Punkt, auf den wir uns hier
nach mancher Meinung noch dringend einigen sollen. Es soll schließlich
"die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen." Klar
scheint da für manchen auch gleich ein gewisses Bildungsniveau notwendig
zu sein. Aber genau so wenig wie Existenzsicherung eine direkte
Lieferung von kostenloser Grundnahrung beinhaltet, verlangt die
gesellschaftliche Teilhabe unbedingt freie Bildung. Gesellschaftliche
Teilhabe ist auch gar nicht etwas Einheitliches wie es die Ernährung
auch nicht ist. Es heißt eben noch nicht, dass jeder dem Uni-Professor
in Philosophie oder/und Mathematik folgen können muss. Wer legt die Höhe
also fest? Wann ist es genug Teilhabe? Wenn es doch für den einen schon
zu viel ist, was für den anderen nur als Peanut scheint und der eine
lieber isst während der andere lieber sonstig teil hat. Es heißt bei uns
ja schließlich nicht gleich "jedem nach seinen Bedürfnissen", sondern
eine BGE-Höhe für alle (bzw. für alle einer Gruppe - z.B. Kinder). Und
dennoch sollten wir eine Bevormundung diesbezüglich dringen vermeiden.
BGE soll für viele ja vor allem eine Emanzipation bringen.
Warum soll nicht gerade diese wiederum helfen, die Höhe festzulegen?
Lassen wir doch eine Volksabstimmung darüber machen (nach Bekanntmachung
sonstiger Kosten deren Einsparung und der aus BGE-Höhe folgenden
Steuersätze.)

Ich schlage hier also folgendes vor:

-Erst eine prinzipielle Einführung von BGE auf Nullniveau ohne
irgendeine zeitgleiche gesellschaftliche Veränderung durchzuführen bzw.
als Folge befürchten zu müssen.
-Erst dann erfolgt durch Volksabstimmung eine schrittweise Anhebung
(oder wieder Senkung) der BGE-Höhe und zugleich der entsprechenden
Steuerquote.
-Eine Neuabstimmung erfolgt mindestens bei anderweitigen Steuer- oder
Sozialleistungsänderungen und natürlich regelmäßig auf Grund notwendiger
Anpassung an die Inflation bzw. an eine eventuelle Neueinschätzung der
Nützlichkeit von BGE durch die Bevölkerung.
-Das BGE kann für spezielle Gruppen ungleichmäßig bestimmt werden
(Rentner, Kinder, ...).

Der eine Vorteil dieser Idee ist es, dass gegen ein BGE auf Nullniveau
kaum ernste Gegenargumente sprechen, während jedoch die Bereitschaft für
eine schrittweise mäßige Erhöhung des BGE bei Unbedarften deutlich höher
sein dürfte als die für eine sofortige Einführung eines wirkungsvollen
BGE. Man kann schließlich die gesellschaftlichen Folgen leichter
abschätzen. Zum anderen wird das Volk direkt beteiligt und bekommt nicht
etwas vorgesetzt.

Eine signifikante Verschiebung der jeweiligen Ziele ist nicht zu
befürchten. Eine vielleicht jährliche Steigerung von vielleicht 100€
braucht 10 Jahre bis 1000€. In solchen Zeiträumen müssen wir wohl
ohnehin rechnen.

Die durchaus wichtigen Visionen einer sonstigen besseren Gesellschaft
sowie die jeweiligen BGE-Modelle mag jeder weiter offen pflegen und zur
prinzipiellen Gewinnung seiner entsprechenden Zielgruppe für das BGE
einsetzen. Das Risiko, dass sie dem Willen der Mehrheit nicht
entsprechen, sollte er aber schon zu tragen bereit sein, wie wir alle
mit einem gänzlich bei Nullniveau belassenem BGE leben müssten, wenn
sich die Mehrheit auf Dauer eben nicht direkt oder indirekt als
Nutznießer eines BGE begreift.

Und hier haben wir einen zweiten wichtigen Vorteil dieser Idee:
Wir müssen nicht mehr gegeneinander um die Modelle sondern können
gemeinsam für ein BGE streiten.

Eine direkte Demokratie verlangt natürlich vorher eine Aufklärung des
Volkes. Und da haben wir dann doch wieder die Verknüpfung von BGE mit
einem anderen Ziel. Diesmal ist es aber wesentlich fürs BGE und auch
darauf beschränkt.

AgneS


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