[Debatte-Grundeinkommen] Fw: encore Re: Gegenargumente

Peter Voss, Odense vossp at tdcadsl.dk
Sa Dez 20 12:01:16 CET 2008


> An die Leser meines Mail von gerstern.
>
> ich beklage meinen Fehler bezüglich der Grundgrösse für de Berechnung der 
> MsSt - Hierunter die Korrektion, eingesetzt in meinen Text von gestern.
>
>> An Michael Klockmann,
>>
>> Mit Deinem Einwand zu meiner Bemerkung, dass Werners Steuervorschlag eine 
>> Entlastung von Vielverdienern darstellt, gibst du mir mit Deinem 
>> Berechnungsexempel für einen Vielverdiener eine gute Vorlage.
>>
>> Dein Exempel.
>> Monatliche   davon      abzgl.      effektiver
>> Ausgaben     MwST     900 bGE   Steuersatz
>> 300000          100000      99100         50%  (Eine MwSt von 50% gibt 
>> 150.000 €)
>>
> Ich verstehe das Exempel so: einer verdient oder verbraucht 300.000 € pr
> Monat.
> Ideal betrachtet würde er wohl mindestens 40 % Einkommenssteuer von 
> 300.000 > bzw. 500.000 Euro bezahlen.  Und danach müsste er für den 
> Verbrauch noch  (jetzt) 19 % Mwst. blechen.  > > > Dann  sähe dass 
> Rechenstück so ganz unverfänglich  und Dir rechtgebend aus: es gäbe keinen 
> Unterschied zwischen dem jetzigen und dem Wernerschen Steueraufkommen 50% 
> contra so gut wie 50%).
>
> Ausgaben     MwSt     MwSTaf BGE       eff. Steuersatz
>                                             på 900 €         sämtl. 
> Steuern / sämtl. Einkommen
>
>
> 180.000          28.739(19%)  144           49 %  (120.000 + 28.739+ 
> 144)/(300.000+900)
> oder
> 300.000          47.900(19%)  900           49 % 
> (200.000+47.000+144)/(500.000+900)
>
> Aber wenn der Vielverdiener nun gar nicht sein gesamtes Einkommen 
> verbraucht
> sondern nur mickrige 10.000 € (was ja nicht wenig ist), und den Rest 
> steuergünstig anlegt, dann sieht es ganz anders aus, und dann erhält meine 
> Behauptung, dass die Wernersche  Steuer zum Vorteil für Vielverdiener sei, 
> plötzlich Gewicht:
>
> 10.000              3.333 (50%)  300             1,21 % 
> (3.633/(300.000+9.000))
> oder noch greller:
>   "                                "            "              0,53 % 
> (2.633/(500.000+900))
>
> Ich nahm bei meinen Exempeln keine Rücksicht darauf, dass die Preise
> sich evt. nach unter bewegen könnten als Folge des gedachten Wegfalls der 
> Lohnsteuern. Worauf er ankam bei meiner Aussage, ist aber deutlich 
> geworden. Und wird noch deutlicher, wenn man eine weitere, für einen 
> Vielverdiener wahrscheinliche Annahme macht. Nämlich......Jedenfalls 
> könnte der überschiessende Betrag von 290.000 € bzw 490.000€ in 
> gewinntragendes Vermögen verwandelt werden, dass dann irgendwann einmal 
> oder auch nicht versteuert wird.
> Bei einer gleichzeitigen, weitgehenden Abschaffung von Vermögens- und 
> Erbschaftssteuern und schwacher Besteuerung von einigen Formen von 
> Gewinnen, würden sich ziemlich grosse  Löcher im Steueraufkommen auftun, 
> was dann eine Finanzierung eines Grundeinkommens schwierig gestalten 
> dürfte
>
> Weihnachtliche Grüsse
> Peter Voss
>>
>> ----- Original Message ----- 
>> From: "Michael Klockmann" <mk at mphase.net>
>> To: Cc: "Peter Voss, Odense" <vossp at tdcadsl.dk>
>> Sent: Friday, December 19, 2008 12:15 PM
>> Subject: encore Re: [Debatte-Grundeinkommen] Gegenargumente
>>
>>
>>> Am Mittwoch, den 10.12.2008, 20:00 +0100 schrieb Peter Voss, Odense:
>>> > Aber er kann nicht bestritten werden, dass eine
>>> > Mahrwertsteuer selbst von 50% eine Steuerentlastung von 
>>> > Grossverdienern ist,
>>>
>>> Wie, es kann nicht bestritten werden?
>>>
>>> Also, der Einfachheit angenommen: 900€ bGE, 50% MwSt
>>> Dann ist doch die effektiv entrichtete MwSt = Ausgaben/3 - bGE, oder?
>>
>> Uuups, meine schöne Tabelle hats zerhauen, also jetzt noch mal hübsch
>> nebeneinander:Monatliche   davon    abzgl.    effektiver
>> Ausgaben     MwST     900 bGE   Steuersatz
>>
>>
>>
>>   900         300      -600    -100%
>>  1800         600      -300     -25%
>>  2700         900         0       0%
>>  5400        1800       900      25%
>>  6600        2200      1300      30%
>>  9000        3000      2100      35%
>> 14000        4666      3767      40%
>> 25000        8333      7433      45%
>> 300000      100000     99100      50%
>>
>> Erst oberhalb von 2700€ Ausgaben (pro Person!) wird also in diesem
>> Rechenbespiel tatsächlich Mehrwertsteuer bezahlt, alle die weniger auf
>> den Kopp hauen, kriegen sie via bGE mehr als erstattet.
>>
>> Und auch wenn der MwSt-Satz viel zu niedrig angesetzt ist, an der
>> Charakteristik ändert sich rein garnichts, denn  j e d e  proportionale
>> Steuer minus einer konstanten Erstattung ergibt  i m m e r  eine
>> wunderbare Progression.
>>
>> ergo: Ich sehe nicht so ganz, wie bestritten werden kann,
>> daß eine MwSt-Finanzierung die Reichen-Steuer par excellence ist...
>>
>> Und das "die da oben" mehr sparen als unsereins?
>>
>> geschenkt!
>>
>>
>> Michael
>>
>>
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