[Debatte-Grundeinkommen] Vorschlag

Enrico Weigelt weigelt at metux.de
Di Aug 26 02:21:35 CEST 2008


* Viktor Panic <viktor.panic at gmx.de> schrieb:

Hi,

> Wenn man es schon "im kleinen" ausprobieren will, dann aber richtig!
> Es gibt doch eine "Probierklausel" im Sozialrecht, richtig?
> Vereinbaren wir doch ein offenes Modell mit Staat und Bundesland:
> Jeder, der will, kann daran teilnehmen, würde sich jedoch lebenslang 
> dazu verpflichten (außer wenn das Modell wegen Misserfolg beendet würde)!

<snip>

Gute Idee (auch wenn ich eine lebenslange Verpflichtung sehr skeptisch 
sehe. 10 Jahre würden auch erstmal reichen ...)

Eine ähnliche herangehensweise stelle ich mir auch für einen Umstieg
von der GKV oder GRV in die Private vor:

* als Zwangsversicherter hat man das Recht, aus dem System auszusteigen
* man muß sich eine (noch näher zu definierenden Anforderungen 
  entsprechenden) Privatversicherung zulegen
* im Gegenzug bekommt man die bisherigen Beiträge (incl. der des AG) 
  als Lohn ausgezahlt und zahlt ggf. etwas mehr Einkommenssteuer

Vorrausgesetzt die Bürger begreifen das System, gibt es längerfristig
grob zwei Möglichkeiten: 

a) nur die Gutverdiener steigen aus, die Geringverdiener bleiben, weil 
   die Privatversicherung zu teuer ist. Dann müßte aus Steuermitteln
   ins verbelibende gesetzliche System zugeschossen werden (was derzeit 
   ja auch schon in Größenordnungen passiert)
b) auch die Geringverdiener steigen aus, und die GKV kann mangels 
   Publikum geschlossen werden.

Meine These: es werden nur die extrem-Geringverdiener übrig bleiben,
also vorallem jene Leute, die bereits heute schon auf finanzielle 
Unterstützung angewiesen sind. Dort sollte man die Stütze einfach
derart erhöhen, daß auch diese Leute sich die PKV leisten können,
womit Fall b) eintritt.

Das zumindest erstmal als Gedankenspiel.

Setzt man den Gedanken weiter fort, ist das die unmittelbare Vorstufe 
zum BGE. Der nächste Schritt ist, die Einkommenssteuer für die 
"Besserverdiener" grob um den Betrag des "Armen-GE" anzuheben und dafür
die Berechtigungsprüfung wegzulassen, dh. das GE bedingungslos zu machen.

So könnte man Schritt für Schritt auf BGE umstellen, ohne zusätzliches
Geld in die Hand zu nehmen.

> (alle Prozentsätze sind auf das Gesamt-Erwerbseinkommen bezogen, 
> d.h. ohne Grundfreibetrag)

IMHO, ein sehr wichtiger Punkt !

> Sage niemand, der Staat könne keine Lohnerhöhung gesetzlich erzwingen!

Nicht ganz trivial, aber prinzipiell machbar. 
Ob das wirklich *sinnvoll*, steht noch auf einem anderen Blatt.

Aber ich denke, daß solche Dinge bei einem hinreichend hohen BGE keine
so große Rolle mehr spielen. Wir sollten uns also hier in der Runde 
ncht zu sehr an dem Thema verheizen.

> Wenn die Kosten für den Arbeitgeber gleich bleiben, dürfte das rechtlich 
> kein Problem darstellen! Aber natürlich würde es sich um einen neuen 
> Typ von Arbeitsverhältnis handeln, neben "sozialversicherungspflichtig", 
> "400-Euro-Job" etc.

Sehr wichtiger Punkt, der in der Öffentlichkeit praktisch garnicht 
diskutiert wird. Es gibt nämlich, salopp gesagt, zwei Arten von Löhnen,
jenen den der "AG" zahlt und jenen der beim "AN" ankommt. Dazwischen klafft
eine riesige Lücke, die sich der Staatsapparat greift. 

Die Hälfte der "Sozialabgaben" bekommt der "AN" garnicht erst zu sehen
Ich vermute, mit Absicht.


Gruss
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 Enrico Weigelt, metux IT service -- http://www.metux.de/

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