[Debatte-Grundeinkommen] Gleichheit, Recht und BGE

Joerg Drescher iovialis at gmx.de
Sa Jun 9 13:32:14 CEST 2007


Hallo zusammen,

als die "Ausziehaktion" in Rostock stattfand, erreichte mich eine Mail mit
der Frage, ob sich nicht auch die Polizisten "ausziehen" müßten (es ging um
die Durchsetzung des Vermummungsverbots). Schließlich seien die Polizisten
ja auch "vermummt"...

In den Medien ist gerade Paris Hilton, die eine Sonderbehandlung bzgl. ihres
Gefängnisaufenthalts (für kurze Zeit) genossen hatte. Heute fiel das Urteil,
daß sie diese (doch) nicht bekommt und zurück in den Knast muß. In den USA
wird hierüber eine ernsthafte Diskussion geführt, was ich für sehr gut und
wichtig halte.

Wie läßt sich das nun mit der "Gleichheit vor dem Gesetz" (Art. 3(1) GG)
erklären? Auch das, dass man erst ab einem gewissen Alter z.B. gewisse
"öffentliche Ämter" annehmen kann (z.B. Bundespräsident werden)?

Die Antwort bekam ich vor Monaten in einem Jura-Forum:
http://www.juraforum.de/forum/showthread.php?t=115945

Dort wurde mir erklärt, daß jeder dann vor dem Gesetz gleich ist, wenn die
Gegebenheiten zum jeweiligen Gesetz passen. Das heißt also: wenn ich
Polizist bin (und schließlich habe ich die Möglichkeit, Polizist zu werden),
kann ich mich nach Herzenslust vermummen (um anderen Vermummten
gegenüberzutreten)... wenn ich das 40. Lebensjahr überschritten habe (und im
allgemeinen geht man davon aus, daß das auch möglich ist), kann ich das Pech
haben, Bundespräsident zu werden (ich bin unter 40, also "geschützt")...

Um den Bezug zum BGE herzustellen:
das heutige Sozialsystem arbeitet so, daß man im Bedarfsfall Hilfe bekommt -
die Gleichheit besteht durch das Recht also darin, daß selbst ein Herr
Ackermann im Bedarfsfall Sozialhilfe oder ALG I/II bekommt, wenn er in die
jeweilige Situation kommt - erst dann ist er "gleich". Die Anwendung des
Rechts hängt also von der jeweiligen Lebenssituation ab (in die jeder
einzelne kommen kann).

Das schönste Beispiel, das Götz Werner nannte, ist, daß dies im Fall des
Kindergeldes "anders läuft" - denn selbst ein Herr Ackermann bekommt (wenn
er es beantragt) Kindergeld für seinen Nachwuchs - unabhängig davon, wieviel
er verdient. Das BGE wäre demnach eine Art "Kindergeld" für alle... Nur
bleiben die meisten Menschen nicht ihr ganzes Leben lang Kind (wobei das
Geld sowieso nicht zum Leben reichen würde)...

Kann es nun sein, daß das Rechtsverständnis (und es geht hier um
Gerechtigkeit) irgendwie verdreht ist? Vielleicht hat ja der eine oder
andere eine Meinung dazu...

Viele Grüße aus Kiew,

Jörg (Drescher)





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