[Debatte-Grundeinkommen] Antwort an Klaus Görgen wg. Finanzierung, Band 27, Eintrag 28
Florian J. Hoffmann
florian at green-capitalism.org
Mo Jul 2 23:28:02 CEST 2007
Hallo,
noch einmal ganz einfach:
1. Wo steht bei meinem Vorschlag etwas von Grundeinkommen € 1.000 monatlich?
Nirgend wo!
2. Das Ganze heißt bedingungsloses Grundeinkommen, weil es ohne Bedingung
ausbezahlt wird. Es heißt nicht €1000-Grundeinkommen!
3. Ein monatliches privates Grundeinkommen in Höhe von € 130, z. B. aus
Mieteinnahmen, ist auch ein Grundeinkommen. Oder nicht? Was soll es anderes
sein, wenn es regelmäßig auf Dauer ausbezahlt wird?
4. Meine Aussage lautet (s.u.): "Dem Staat gehört die Mehrwertsteuer, dem
Bürger die Einkommensteuer."
und weiter:
"Als bGE verteilt wird ausschließlich das, was in den (Einkommensteuer-)Topf
einbezahlt wird. Kein fester Satz, sondern allmonatlich nach Aufkommen, bzw.
Summe der Einzahlungen, also variabel. Welche Höhe das bGE bekommen kann,
bestimmen die Bürger über die Steuerquote (flat) selbst.
5. Ist das nicht deutlich genug?
6. Jeder, der mit irgend welchen festen Zahlen und Existenzminimum hantiert,
muß grundsätzlich an der Finanzierbarkeit scheitern. Dein Hinweis ist
insofern verständlich. Er kann nicht mich betreffen, nur leider viele (oder
sogar: die meisten) andere(n).
Schöne Grüße
Florian
www.global-oekonomie.de
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Klaus Gÿfffff6rgen [mailto:goor_de at yahoo.de]
Gesendet: Montag, 2. Juli 2007 20:44
An: florian at green-capitalism.org
Betreff: Re: [Debatte-Grundeinkommen] Antwort an Jörg Drescher wg.
Finanzierung, Band 27, Eintrag 28
Hallo,
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_03/nn_4314/sid_1F159757F89F09A28
2347D1FA6356D25/nsc_true/DE/Finanz__und__Wirtschaftspolitik/Bundeshaushalt/B
undeshaushalt__2006/node.html__nnn=true
Einnahmen uind Ausgaben des Bundeshaushaltes..
Das Grundeinkommen für jederman beträgt bei 1000 Euro, 960 Milliarden, der
Bundeshaushalt nur 261 Milliarden,fällt ihnen da was auf ?
Gruss
Klaus Görgen
"Florian J. Hoffmann" <florian at green-capitalism.org> schrieb:
Lieber Jörg Drescher,
ich darf den Teil Deiner Mail rezitieren, auf welchen ich Antworten
möchte.
Immerhin stellst Du eine konkrete Frage, die - wie wahr - von größter
Bedeutung ist:
"Es wäre trotzdem wünschenswert, daß attac oder das
Netzwerk-Grundeinkommen
nicht nur Kriterien festlegt, was die Empfängerseite betrifft
(Existenzsichernd, ohne Arbeitszwang, soz.Kult. Teilhabe,
Rechtsanspruch,
Bedingungslosigkeit...). Mir fehlt einfach eine Definition der
Finanzierungsseite, denn damit werden Punkte berührt, die von Attac z.B.
gefordert werden (vgl. Tobin-Steuer). Bisher scheint die BGE-Idee sich
auf
die Verteilung zu konzentrieren, ohne zu bedenken, woher das Geld kommen
soll. Die Verteilung läßt sich auch tausendfach rechtfertigen und
begründen.
Wie sieht's aber mit Rechtfertigungen und Begründungen für die zu
verteilenden Einnahmen aus? Oder habe ich bisher verschlafen und nicht
mitbekommen, daß es Kriterien für die Einnahmeseite gibt?"
In der Tat wird die Finanzierung und Finanzierbarkeit des bGE von vielen
wichtigen Verfechtern ausgeklammert, so nach dem Motto: "Erst wird die
Forderung durchgesetzt, dann kümmern wir uns um die Finanzierung." Vogel
Strauss läßt grüßen! In der Tat besteiten die stärksten Gegener des bGE
immer die Finanzbarkeit. Und in der Tat sind Rechenmodelle, in denen 80
Prozent des Bruttosozialprodukts im bGE verschwinden nicht besonders
"verkaufsfördernd".
Es gibt ein Dilthey-Modell, das einigermaßen plausibel ist, aber auch
noch
nicht der Weisheit letzter Schluß, da es mit Durchschnittseinkommen,
also
mit statistischen Werten arbeitet, während es bei der Finanzierung um
Geld,
also konkrete Geldeinnahmen geht, deren Verwendung für das bGE gegeben
sein
soll.
Ich habe vor zwei Jahren schon ein Modell vorgestellt, das ich hier in
aller
Kürze wiederholen möchte. Meine Grundaussage lautet: Dem Staat gehört
die
Mehrwertsteuer, dem Bürger die Einkommensteuer. Der Mehrwertsteuersatz
(flat) repräsentiert den Anteil des Staates am Bruttosozialprodukt. Der
Einkommensteuersatz (flat), z.B. 30 Prozent, repräsentiert den Anteil am
Individualeinkommen, den jeder Bürger in die solidarische Umverteilung,
also
das bGE, einbringen muß. Die Einkommensteuer wird damit zur reinen
Solidarabgabe, mit dem der Staat nichts zu tun hat. Der Staat ist nur
für
das Funktionieren der Verteilung (über die Bundesbank) zuständig. Die
Auszahlung (einzige Bedingung: über 16 Jahre alt) als bGE ist ein
solidarisches Einkommen oder Sozialeinkommen, und stellt sich als dritte
Einkommenssäule neben das Arbeits- und das Kapitaleinkommen.
Als bGE verteilt wird ausschließlich das, was in den Topf einbezahlt
wird.
Kein fester Satz, sondern allmonatlich nach Aufkommen, bzw. Summe der
Einzahlungen variabel. Welche Höhe das bGE bekommen kann, bestimmen die
Bürger über die Steuerquote (flat) selbst. Insgesamt also ein reines
Solidarsystem, bei dem Aufkommen und Verteilung klar definiert sind.
Vielleicht ist das eine Antwort, die Dich befreidigt?
Schöne Grüße
Florian Hoffmann
www.global-oekonomie.de
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