[Debatte-Grundeinkommen] [Grundeinkommen-Info] Die Wernersche Steuerlüge

Guido Casper besserwisser3 at yahoo.de
Do Feb 22 18:27:48 CET 2007


Joachim schreibt: "mit der Umsatzsteuer wird [der Bäcker] nicht belastet". Das ist zwar richtig, da die Umsatzsteuer in Form der Mehrwertsteuer von den Kunden bezahlt wird. Aber der Bäcker muss die Umsatzsteuer abführen. Das wäre unterm Strich ebenfalls ein prozentualer Anteil von seinem (dann geschmälerten) Gewinn.

Wenn ich diesen Umstand einmal anders formuliere, dann heißt das, Joachim hat die Umsatzsteuer ignoriert aber die Einkommensteuer berücksichtigt.

Hätte er die Umsatz-/Mehrwertsteuer berücksichtigt, dann wäre sie entweder im Preis von 30 Cent schon drin (und der Bäcker müsste sie auch davon bezahlen), oder er müsste die Mehrwertsteuer nochmal auf den Preis aufschlagen.

Gesetzt den hypothetischen Fall, der Mehrwertsteuersatz wäre identisch zur Einkommensteuer des Bäckers (also 30 Prozent) und wir würden diesmal die Mehrwertsteuer berücksichtigen und dafür die Einkommensteuer ignorieren, dann wäre die Rechnung exakt dieselbe.

Das ist es, was Werner meint. Die eigentliche Frage ist: Soll man alle Abschreibungsmöglichkeiten für die Einkommensteuer abschaffen und im Gegenzug einen Einheitssatz (flat rate) einführen? Würde man das tun, dann gibt es keinen Grund mehr, überhaupt noch Einkommensteuer zu erheben, weil ihr Effekt derselbe ist wie bei der Mehrwert-/Umsatzsteuer.

Guido


rblaschke at aol.com schrieb:   Dies mailte Joachim Behncke zum Überdenken des Wernerschen MWST - Ansatzes. Gibt es ExpertInnen, die sich dazu äußern können? Ronald Blaschke
 
  
  
  
  ----- Original Message -----   From: j.behncke 
  Sent: Thursday, February 15, 2007 8:13 PM
   Subject: Die Wernersche  Steuerlüge
 
   
 
   Lieber Ludwig Paul,
    
   Ich glaube, es ist an der Zeit, als  "Nichtbetriebswirt" diesem Unsinn, alle Steuern seien "umgelegt" und ein  Unternehmer zahlt eigentlich keine Steuern, endlich einmal zu widersprechen, und  zwar deshalb zu widersprechen, weil es soviele gutgläubige Leute nicht  hinterfragen:
    
   Einfaches Beispiel: Ein Bäcker (  Personengesellschaft, zahlt als Unternehmenssteuer im wesentlichen die  Einkommensteuer und die Gewerbesteuer, die ich hier mal außen vor nehme )  verkauft 1000 Brötchen zu 30 cent ( netto, mit der Umsatzsteuer wird er nicht  belastet ). Er hat also einen Umsatz von 300€. Seine Kosten ( Materialeinsatz,  Personal inklusive Lohnnebenkosten ) betragen 70%, d.h. 210€. Er hat also einen  Gewinn von 90€. Auf diesen Gewinn zahlt er Einkommensteuer von, sagen  wir  30%, d.h. 27€. 
    
   Jetzt versucht er, die Steuern auf die Preise  "umzulegen": Er verkauft im Folgemonat (jahr) die Brötchen für 2,7 cent mehr pro  Stück.
    
   Im besten Fall verkauft er trotz der Preiserhöhung  dieselbe Anzahl von Brötchen, nämlich 1000 Stück. Macht einen Gesamtumsatz von  327 €. Seine Kosten sind gleich geblieben, macht also einen gewinn von  327./.210=117 €. Diesen Gewinn muß er wieder versteuern ( wie vergessen hier mal  die Progression ): 30% von 117 macht: 35,10 € die er in echtem Geld an das  Finanzamt zu überweisen hat, selbiges bestreitet damit unter anderem den  Bundeshaushalt, und aus diesem Geld wird z.B. der Straßenbau finanziert.  
    
   Wieso zahlt der Bäcker keine Steuern? Weil er das  Geld, was er verdient, von seinem Kunden bekommen hat? Das ist doch eine  einfältige Geldflußbetrachtung. Der Gewinn ist eigentlich seins, und auf diesen  Gewinn hat er Steuern zu zahlen, oder?
    
   Er kann nur durch Reduktion seiner  Bemessungsgrenze, sprich Abschreibungen seine Steuerschuld verringern, sich aber  nicht vom Brötchenkäufer finanzieren lassen. 
    
   Ein paar Daten zu den Steuern, z.B. in 2002:  Einkommensteuer ( für 90% unserer mittelständischen Unternehmer identisch zur  Unternehmenssteuer ): 138 Milliarden, Mehrwertsteuer 136 Milliarden,  Körperschaftssteuer ( aufgrund der "genialen" Reform von rot-grün ): mickrige 3  Milliarden. Meinst Du, das ist alles funny money, fiktives Geld? Davon  bestreitet der Staat seinen Haushalt. Der Verbraucher ist mit seiner Lohnsteuer  und der Mehrwertsteuer und anderen indirekten Steuern beteiligt ( Sekt, Tabak  etc. ) Aber kein Unternehmer kann Steuern "umlegen" und sich so von der  Steuerzahlung befreien. Nicht einmal Friedrich Karl Flick konnte das ( seine  Erben bekommen dieser Tage einen Batzen Geld aus einer Steuerabschlagszahlung  zurück, die er vor 10 Jahren geleistet hatte. Mangels Erstellung eines  Steuerbescheids durch die Finanzbehörden: wegen Verjährung. Das ist reales Geld  ).
    
   Grüße
   Joachim 
   
           
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