[Debatte-Grundeinkommen] Bürgergeld ist kein Arbeitslosengeld
Ines Eck
ines.eck at textlandschaft.de
Di Nov 7 20:30:50 CET 2006
Ein bedingungsloses Bürgergeld musss in Zeiten zunehmend fehlender Jobs
ausreichen, ehrenamtliche Arbeiten leisten oder freischaffende Arbeit
versuchen zu können. Wenn ein Bürgergeld nur Arbeitslosengeld2 ersetzen
soll, könnte gleich alles so bleiben, weil Arbeitsvermittler gewöhnlich
niemanden schikanieren, der sich politisch und juristisch wehrt.
Fast alle Mitarbeiter der Jobcenter reagierten mit Respekt auf politische
Widerstandsversuche.
Herzlich ines eck
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Gesendet: Dienstag, 7. November 2006 19:33
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Betreff: Debatte-grundeinkommen Nachrichtensammlung, Band 20, Eintrag 22
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Meldungen des Tages:
1. Re: [Fwd: Re: kleine Schritte] (Matthias Dilthey)
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Message: 1
Date: Sun, 5 Nov 2006 21:11:37 +0100
From: Matthias Dilthey <info at psgd.info>
Subject: Re: [Debatte-Grundeinkommen] [Fwd: Re: kleine Schritte]
To: debatte-grundeinkommen at listen.grundeinkommen.de
Cc: Georg Jaehnig <georg at jaehnig.org>
Message-ID: <200611052111.37469.info at psgd.info>
Content-Type: text/plain; charset="iso-8859-1"
Hallo Georg,
als Anhang findest Du einen Bericht der BA.
Liebe Grüße
Matthias Dilthey
Am Sonntag, 5. November 2006 20:50 schrieb Georg Jaehnig:
> Hallo,
>
> 2006/11/5, Tobias Held <tobias.held at web.de>:
> > Was meinst du mit vollem Wohngeld? Ein Hartz4-Empfänger hat laut
> > geltendem Recht Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine
> > "angemessene" Unterkunft. Was angemessen ist entscheidet der jeweilige
> > Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt.
>
> Nun, viele sagen ja, 600 EUR Bürgergeld sind weniger als man bei Hartz
> 4 kriegen kann: 345 (Regelsatz) + 360 (Warmmiete Berlin) = 705 EUR [1]
>
> Mein Eindruck ist aber, dass 600 EUR Bürgergeld (Kinder 300) mehr sind
> als die meisten Hartz4-Empfänger heute bekommen. Um das nachzuprüfen,
> wäre eine Statistik hilfreich, die sagt, wieviel Prozent
> Hartz4-Empfänger wieviel Geld kriegen. Kennt jemand sowas?
>
> [1] Quelle:
>
http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#H.C3.B6he_der_Regelleistun
>g
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