[Debatte-Grundeinkommen] Hartz IV Optimierung - die letzte Meldung aus dem Arbeitshaus Deutschland

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Do Jun 1 17:40:08 CEST 2006


Hi Axel,

die tägliche Erreichbarkeit für Arbeitslose gibt es seit den Durchführungs- 
bestimmungen zum Arbeitsföederunsggesetz von 1969. In der Aufenthalts- 
anordnung der BA zum SGB III sind sie immer noch gültig und ja 
individualisiert in der Eingliederungsvereibarung als Pflichten von 
erwerbslosen Hilfebedürftigen mit flexibel auslegbaren Bestimmungen der 
Fallmanager quasi in verschärfter, willkürlich auslegbarer Form übernommen. 
(siehe Wertung: 3x nicht ans Telefon gegangen veranlasst Unterstellung der 
Nichtverfügbarkeit ebenso wie unangemeldete Hausbesuche uns weitere Kontroll- 
und Ausforschungsmöglichkeiten). Alle diese Formen haben die goldene Kette 
der Abhängigkeit der Erwerblosen von der Kontrollbehörde soweit angezogen, 
dass ohne Übertreibung der Vergleich zu Fussfesseln zulässig erscheint.

Der übergroße Teil der jetzigen Regelungen im Hartz IV-Optimierungsgesetz gilt 
übrigend seit Jahren und wird - außer der Beweislastumkehr in 3 Fällen und 
der Verschärfung der Sanktionierung "3x und raus" - seit Jahren im Rahmen der 
Verwaltungsanordnungen des Bundesssozialhilfegesetzes und seit 2005 beim ALG 
2 angewendet. 

Diejenigen, die jetzt so empört sind, die hat die elendliche Lage der 
damaligen 2,9 Millionen SozialhilfebezieherInnen niemals interessiert. Ich 
glaube auch, dass die Empörten jetzt nur so auf den Schlamm hauen, weil sie 
als Skandalierer wahrgenommen werden wollen, denn viel anzubieten zur Abhilfe 
haben sie ja nicht und verhindern tun sie gleich gar nichts, da etliche der 
Empörten noch um das wirksamste Skandalisieren konkurrieren. Das treibt sie 
immer stärker in die Sackgasse; ein Ausweg zum gemeinsamen kämpfen ist dies 
nicht.

Viel Spaß all jenen, die sich das Philosophieren am hellichten Tage noch 
leisten können
von
Rena




Am Mittwoch, 31. Mai 2006 02:24 schrieb Axel Benz:
> rblaschke at aol.com schrieb:
> > Neuerdings werden den Erwerbslosen und Menschen mit geringem Einkommen
> > auch Fussfesseln angelegt.
> > Sie können in Zukunft sich nicht mehr vom Wohnort entfernen - müssen
> > täglich postalisch für Ämter erreichbar sein ("Residenzpflicht").
>
> Dass das jetzt wirklich schon gemacht wird, ist mir neu. Gibt's da
> genauere Informationen drüber, wo und wann das schon der Fall war?
>
> Schönen Gruß,
> Axel
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