[Debatte-Grundeinkommen] Hartz IV Optimierung - die letzte Meldung aus dem Arbeitshaus Deutschland

Axel Benz axel-benz at t-online.de
Sa Jun 3 00:46:48 CEST 2006


llx at infocity.de schrieb:
> Hi Axel,
>
> die tägliche Erreichbarkeit für Arbeitslose gibt es seit den Durchführungs- 
> bestimmungen zum Arbeitsföederunsggesetz von 1969. In der Aufenthalts- 
> anordnung der BA zum SGB III sind sie immer noch gültig und ja 
> individualisiert in der Eingliederungsvereibarung als Pflichten von 
> erwerbslosen Hilfebedürftigen mit flexibel auslegbaren Bestimmungen der 
> Fallmanager quasi in verschärfter, willkürlich auslegbarer Form übernommen. 
> (siehe Wertung: 3x nicht ans Telefon gegangen veranlasst Unterstellung der 
> Nichtverfügbarkeit ebenso wie unangemeldete Hausbesuche uns weitere Kontroll- 
> und Ausforschungsmöglichkeiten). Alle diese Formen haben die goldene Kette 
> der Abhängigkeit der Erwerblosen von der Kontrollbehörde soweit angezogen, 
> dass ohne Übertreibung der Vergleich zu Fussfesseln zulässig erscheint.
>
>   
Vollkommen richtig: der V e r g l e i c h  ist zulässig, aber nicht die 
Aussage, ALG II-Empfängern würden Fussfesseln angelegt. Du kennst 
wahrscheinlich diese Parabel von dem Jungen, der, um die Leute zu 
erschrecken, immer schreit: "Der Wolf kommt!" und dem dann, als der Wolf 
wirklich kommt, niemand hilft.

Gruß,
Axel



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